04.09.2020 Kreistag Stade: Erlebnisse im Schulausschuss zur Maskenpflicht für Kinder

Ein Kommentar zum Zeitungsbericht des Redakteurs Wisser (STADER TAGEBLATT)

Es ist wie so oft. Der Redakteur hat sehr selektiv berichtet und wesentliche Inhalte einfach weggelassen.

Alle im Ausschuss vorgestellten Daten und Aussagen sind Daten des ROBERT-KOCH-INSTITUTS (RKI). Diese wurden den Ausschussmitgliedern, der Verwaltung und der Presse sogar als Folien und Charts des RKI als Information zur Verfügung gestellt. Im Bericht kein Wort zu den validen Kerndaten des RKI (siehe unten). Aus den vorgetragenen RKI-Daten kann auch ein Laie leicht erkennen, dass hieraus keine „Pandemie“ oder Gefährdung für Schulkinder ableitbar ist Thema PANDEMIE: Laut RKI haben wir in 2020 ca. 9000 Tote. In der Grippephase vor zwei Jahren hatten wir ca. 25000 Tote und kein Pandemie ?????
Ferner wurden die rechtlichen Aspekte von Juristen zum Maskenzwang im Ausschuss vorgetragen. Auch diese Bezüge findet man in dem Bericht nicht wieder. Es wurde ferner vorgetragen, dass laut Produktbeilagen der Hersteller die Masken nicht vor VIREN und BAKTERIEN schützen. Warum dann die wehrlosen Schulkinder mit diesem nachweislich gesundheitsschädlichen Maskenzwang – laut ärztlichen Berichten – physisch und psychisch schädigen?  Auf weinende Kinder und verzweifelte Mütter wurde im Ausschuss hingewiesen. Diese Vorkommnisse wurden sogar im Ausschuss bestätigt.

INTERVIEW bei Radio SAW mit Prof. Dr. Karina Reiss zur Pandemielage (Youtube)

Ziel der Anfrage, Diskussion und des Antrags war es, den Landrat – und das für die Schulen verantwortliche Kreisgesundheitsamt – zu motivieren, sich für die Schulkinder einzusetzen und den wissenschaftlich und rechtlich nicht begründbaren Maskenzwang in Schulen aufzugeben. Das wollte die große Mehrheit im Ausschuss leider nicht. Die Gesundheit der Schulkinder scheint den Ausschussmitgliedern und Behörden trotz eindeutiger RKI-Daten nicht sehr wichtig zu sein. Die Maskenpflicht verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz. Leider nehmen Beamte oft lieber den Weg des geringsten Widerstands und handeln nicht gemäß Remonstrationspflicht.

Einen Versuch war es uns Wert, Gesundheitsschäden durch Maskenzwang bei Kindern zu vermeiden.

Leider werden jetzt nicht einmal mehr die Daten des RKI ernst genommen. Die Frage ist: Welche anderen Bezüge gibt es?

HIER die angesprochenen RKI-Daten (ab Min. 4:50)

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Anmerkung:
Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Mehr siehe WIKIPEDIA.

Jens Dammann,

Vors. AfD Fraktion im Kreistag Stade

 


Die AfD-Anfrage von 11.08.2020 an die Kreisverwaltung im LINK.

Aktuelle CORONA-Informationen zum 3.9.2020: LINK


Weitere BEISPIELE:

Wie die Gesundheit der Kinder und Menschen durch die Masken geschädigt werden: LINK

Der Vater aus Lüneburg hat zum Schutze seiner Kinder

eine Klage in Niedersachsen gegen die Maskenpflicht für Kinder eingereicht: LINK

Ein weiterer Vater will ebenfalls sein Kind schützen: LINK.

Wie CORONA-Maßnahmen Kindern zum Verhängnis wurden – SACHSEN: LINK.

23.08.2020 Anfrage zur Aufarbeitung der Buxtehuder NS-Vergangenheit

Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,

bekanntermaßen war der langjährige ehemalige Leiter der Halepaghenschule, Dr. Johannes Güthling, ein ehemaliger SS-Sturmbannführer. Diese Tatsache hat anscheinend viele Jahre in der Buxtehuder Politik oder Verwaltung niemanden gestört. Die AfD-Fraktion vermutet deshalb hier keinen Einzelfall, sondern ein systematisches Wegsehen oder die Tolerierung durch Personen aus Politik und Verwaltung über viele Jahre.
Daher stellt sich zunächst die Frage, ob der Bezug von Personen nach 1945 in Politik und Verwaltung in Buxtehude zu Organisationen des Nationalsozialismus jemals aufgearbeitet wurde?
„23.08.2020 Anfrage zur Aufarbeitung der Buxtehuder NS-Vergangenheit“ weiterlesen

19.08.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Maskenpflicht in den Schulen

Ende August sind wieder Einschulungen der Erstklässler. Wie man aus den Medien erfährt, soll es weiterhin einen Maskenzwang für Schüler in Schulen geben. Die AfD-Fraktion ist gegen einen Maskenzwang für Schulkinder, weil die wissenschaftliche und juristische Sinnfälligkeit bis dato nicht nachgewiesen wurde und von Experten sogar als gesundheitsschädlich angesehen wird.

Dass der immer noch angewandte PCR-TEST weder validiert ist noch das sogenannte SARS-CoV-2 Virus korrekt nachweist und zudem sehr fehlerhaft ist, ist in der Wissenschaft belegt, siehe auch Aussagen von Dr. Schiffmann und anderen Ärzten, z.B. Aussage von Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer; Virologin und Immunologin Uni Würzburg:

“Der PCR-Test zeigt nur Nukleinsäuren an, nicht das Virus, er kann KEINE Infektion nachweisen.
Der PCR-Test kann NICHT nachweisen, ob das Virus replikationsfähig ist, sich in dem Wirt tatsächlich vermehrt und ob der Mensch damit ursächlich krank wird. Wenn beim PCR-Test auf der Oberfläche des Abstrichs diese Virus RNA ist, heißt das noch nicht, dass es in den Zellen drin ist und ob eine intakte vermehrungsfähige Viruslast vorhanden ist.”

Viele Juristen und Eltern werden nun auf dem Rechtsweg gegen die geplanten Schädigungen der Kinder vorgehen. Nach der großen Demonstration am 1.8. in Berlin werden, wie angekündigt, zudem vermehrt Klagegemeinschaften organisiert.


Die vollständige Anfrage an die Kreisverwaltung im LINK.

BEISPIELE:

Ein Lehrer testet die CO2-Konzentration unter einer Maske: LINK

Der Vater aus Lüneburg hat zum Schutze seiner Kinder

eine Klage in Niedersachsen gegen die Maskenpflicht für Kinder eingereicht: LINK

Ein weiterer Vater will ebenfalls sein Kind schützen: LINK.

Wie CORONA-Maßnahmen Kindern zum Verhängnis wurden – SACHSEN: LINK.

14.08.2020 Stadtrat Buxtehude: Antwort auf Anfrage zur Kriegsgräberstätte im Neukloster Forst

2008 08 SoldatenfriedhofSehr geehrte Frau Oldenburg Schmidt,
aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung haben wir uns die Kriegsgräberstätte im Neukloster Forst angesehen. Unsere persönlichen Eindrücke bestätigen diese Hinweise. Die Gesamtanlage macht einen ungepflegten, teilweise verwahrlosten Eindruck.
Nach von uns ungeprüften Informationen soll es sich um 118 Grabstätten handeln, für die die Hansestadt Buxtehude zuständig sein soll.
Daraus ergeben sich nachstehende Fragen:
1. Wer ist Eigentümer dieser Kriegsgräber- und Gedenkstätte?
2. Ist die Hansestadt Buxtehude für die Pflege und Instandhaltung der Gesamtanlage zuständig?

3. Wenn nein zu 2.: Beim wem liegt die Zuständigkeit?
4. Wenn ja zu 2.:
a) Ist es richtig, dass die Stadt dafür einen jährlichen Zuschuss von 23,86 € pro Grabstätte vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge erhält?
b) Wie hoch waren die jährlichen Zuschüsse der Jahre 2014 bis 2019?
c) Wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen der Hansestadt in den Jahren 2014 bis 2019 für die Pflege der Anlage?
d) Sind von der Hansestadt in naher Zukunft Pflege und Instandhaltungsmaßnahmen geplant?
e) Wenn ja zu d): Um welche Pflege und Instandhaltungsmaßnahmen handelt es sich und wann werden diese ausgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Wiegers, AfD Fraktionsvorsitzender Stadtrat Buxtehude

 

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 Die Antwort der Stadtverwaltung im LINK.

 

Weiter Fotos:

 

Friedhof 5

 Friedhof 4

 

Friedhof 2

 

Friedhof 1

 

Friedhof 3

13.08.2020 Stadtrat Buxtehude: Anfrage zur Verdoppelung der Zuweisungsquote für Asylbewerber von 2019 auf 2020

Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,

im Protokoll der 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Senioren ist eine Aussage von Herrn Ullenboom unter Punkt 2 im nichtöffentlichen Teil zu finden, die die AfD-Fraktion in zweierlei Hinsicht so nicht nachvollziehen kann.

In der Begründung der Notwendigkeit zur Verlängerung aller Mietcontainer führt Herr Ullenboom aus: „Zudem hat sich in diesem Jahr die Zuweisungsquote im Vergleich zum Vorjahr 2019 verdoppelt“.

Die Zuweisung der Asylbewerber erfolgt in der BRD nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel.

2019 2020
BAMF 2019

BAMF 2020

Wie man hier unschwer erkennen kann, ist die Quote für NDS konstant bei 9,4 % geblieben.

Die AfD-Fraktion wünscht nun Auskunft, welche Zuweisungsquote sich bei Herrn Ullenboom, die ja als Rechtfertigung zur Mietvertragsverlängerung der Container herhalten musste, verdoppelt hat.

Sollten statt der Quote die absoluten Zahlen der Zuweisung gemeint sein, teilen Sie uns bitte ebenfalls mit, wie sich diese bei sinkenden Asylzahlen verdoppeln können.

( siehe folgendes Balkendiagramm des BaMF)

BAMF 3

Da es sich um nicht unerhebliche finanzielle Aufwendungen aus Steuermitteln handelt, bittet die AfD-Fraktion um Aussetzung der Mietvertragsverlängerung bis zur Klärung dieses Sachverhaltes. Sollte eine Mitvertragsverlängerung ohne faktenbasierte Grundlage durch die Verwaltung vorgenommen werden, behält sich die AfD-Fraktion weitere Schritte vor.

 Mit freundlichem Gruß

           Maik Julitz

AfD-Fraktion Buxtehude

11.08.2020 Anfrage zur CORONA-Krise im Landkreis u. Antwort des Landrates

Die AfD Kreistagsfraktion hat eine Anfrage -A- zur unwissenschaftlichen Behandlung der CORONA-Krise im Landkreis gestellt.

Auslöser: In den freien Medien kommen inzwischen immer mehr Informationen zum falschen Management der Corona-Krise an die breite Öffentlichkeit. In den Kreisausschüssen März, Mai und Juni hatte die AfD bereits starke Bedenken zur Sinnfälligkeit der Maßnahmen ohne evidente Datenbasis angedeutet. 

Eigene Recherchen haben ergeben, dass auch die an die Presse gegebenen Zahlen zu den CORONA-Toten im Landkreis tlw. unwahr sind. Dies erzeugt unter den Bürgern unnötig Angst und Panik, die täglich zu spüren ist. 

Das Kind liegt nun im Brunnen. Aus den Erfahrungen und heutigen Kenntnissen müssen u.E. zwingend Konsequenzen abgeleitet werden. Alle weiteren Kollateralschäden und Kosten aus Fehlentscheidungen ohne wissenschaftlich fundierte Daten und Fakten müssen verhindert werden.

Das folgende Video (1) (https://youtu.be/kqVL7KR-Qyk) fasst die realen und wissenschaftlichen Daten und Fakten zur CORONA-Krise in geeigneter Form kompakt zusammen.

Hieraus ergaben sich sowohl Fragen an die Verwaltung und ein beantragter Diskussionsbedarf im Kreisausschuss:

Zu Frage 1 >  Warum wurden als Entscheidungsgrundlage keine evidenten Zahlen herangezogen?

  1. Das Datum “Infektionen” ist für eine Bewertung der Sachlage völlig unbrauchbar und unwissenschaftlich. Grund: Diese Messzahl kann beliebig durch mehr oder weniger Testungen manipuliert werden, weil nicht normiert.
  2. Das Kumulieren ohne Normierung schürt unnötige Ängste in der Bevölkerung.

Es wurde gefragt, warum nicht ersatzweise die aussagekräftigere Anzahl der Erkrankten (wurde schon vorher per Mail beim Landrat abgefragt, aber nicht beantwortet) genannt werden. Die meisten „positiv Infizierten“ zeigen in der Regel keine Symptome, werden aber einfach gezählt. Ein unwissenschaftliches Vorgehen.

Die hilflose Anwort des Landrates:
„Die Frage kann nicht beantwortet werden, da unklar ist, welche Entscheidungen gemeint waren!“


Zu Frage: 6 > Warum wurden vom Gesundheitsamt über Monate falsche Zahlen zu den sogenannten Corona-Toten an die Presse gegeben und nicht eigenständig fachlich auf Evidenz überprüft? 

  1. Mit diesen Falschmeldungen wurde die Bevölkerung ebenfalls nur in Angst und Schrecken versetzt.

  2. Der Hamburger Prof. Püschel hat anhand vieler Obduktionen bestätigt, dass in Hamburg niemand AN Corona verstorben ist, sondern durchweg MIT Corona.

D.h. wenn ein einmal positiv getesteter – auch gesunder Mensch – in der Elbe ertrinkt oder sonstwie tödlich verunglückt, kommt er immer in die CORONA-Tüte. Einfacher kann man Statistiken nicht fälschen und damit Menschen in Panik versetzten.

A- Die AfD-Anfrage im Original mit Links zum Hintergrund:  LINK

-B- Die erstaunlichen Antworten der Verwaltung im Original: LINK

 

26.07.2020 Stadtrat Buxtehude: Der Wille fehlt oder einsparen sollen nur immer die anderen

Es ist schon befremdlich, wie die Parteien im Rat der Hansestadt Buxtehude auf den Antrag der AfD-Fraktion zur Reduzierung von Aufwandsentschädigungen der Kommunalpolitiker, also bei sich selbst, reagiert haben. Die CDU-Fraktion hat nach Kenntnis des Antrages schnell eine kleine Spende an die Buxtehude-Stiftung geleistet. Die SPD behauptete, es sei ja nur ein symbolischer Betrag und deshalb nicht diskussionswürdig. Auf die Idee, den Antrag abzuändern und eine Reduzierung von 20% zu fordern, ist sie allerdings nicht gekommen. Die Grünen haben den Antrag bewusst „falsch verstanden“, um nicht zustimmen zu müssen. Die Linke, sonst immer mit endlos langen Wortbeiträgen bei jedem Thema dabei, war hierzu auffallend ruhig. Es sollten ja mit dem AfD-Antrag die eigenen Einnahmen geschmälert werden. „26.07.2020 Stadtrat Buxtehude: Der Wille fehlt oder einsparen sollen nur immer die anderen“ weiterlesen

16.07.2020 Stadtrat Buxtehude: Antrag zum Thema Migrantenunterkünfte

Rückbau der Containeranlagen, Einrichtung oder Nutzung einer städtischen Wohnraumbörse, Auslastungsaufstellung und Koordinierung der festen Unterkünfte

Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,

seit 5 Jahren stehen die als Provisorium angeschafften Containerunterkünfte nun in Buxtehude.
Die völlig überteuerten Anlagen, die aus der Not heraus 2015 sicher angeschafft werden mussten, um kurzfristig auf den Ansturm von Bürgerkriegsflüchtlingen und Migranten zu reagieren, können nach Auffassung der AfD-Fraktion kein Dauerzustand sein.

Die heutige überschaubare und planbare Situation rechtfertigt keine teuren Provisorien mehr. „16.07.2020 Stadtrat Buxtehude: Antrag zum Thema Migrantenunterkünfte“ weiterlesen

08.07.2020 SG Lühe: Geld spielt keine Rolle, wir haben ja keines!

Pressemitteilung zum geplanten Neubau der Bücherei

(wurde im Stader Tageblatt trotz zweimaliger Nachfrage nicht gedruckt)

Seit Jahren spricht man in der Samtgemeinde Lühe über eine Vergrößerung der Bücherei, welche zweifelsohne eine wertvolle (freiwillige) Einrichtung ist und entsprechend gestaltet werden sollte.

Fakten vorweg: Die SG Lühe wird zum Ende des Jahres knapp 9 Mill. € Schulden haben, es stehen diverse kostspielige Pflicht-Projekte auf der Agenda.

Ein Architektenbüro stellte nun verschiedene Entwürfe für einen Neubau der Bücherei im Ausschuss vor. Variante 1, Überbauung des Parkplatzes vor der Striep-Turnhalle (mit großer Freitreppe und Fahrstuhl) wurde vom Ausschuss verworfen, wegen der nur bedingten Barrierefreiheit und hoher Kosten.

Variante 2 sieht einen Neubau auf einem rechteckigen Grundstück parallel zur “Striep” vor.

Zur Auswahl stehen hierbei zwei Dachformen, die beide für einen kostengünstigen, funktionalen Zweckbau, der mehrere Jahrzehnte möglichst ohne Restaurierung auskommen soll, völlig ungeeignet sind: Ein Flachdach mit ganz leichtem Gefälle und Pflanzenbewuchs mag in der Stadt noch Vorteile haben, bei uns auf dem Lande kommen die erhöhten Baukosten, Pflegekosten und das Risiko späterer Undichtigkeiten zum Tragen.

Das Modell mit vier (!) kleinen, nebeneinanderliegenden Satteldächern und entsprechend acht großflächig verglasten Giebelflächen (vier Richtung Süden → warm im Sommer) ist die andere sehr teure Variante. Hierbei bergen die drei innenliegenden Traufen das hohe Risiko späterer Undichtigkeiten und Folgekosten. Die Samtgemeinde hat bereits teure Erfahrungen mit ihrem “Schmetterlingsbau” der Grundschule gemacht.Mein Vorschlag, ein normales Pfannen-Satteldach auf ganzer Länge des Gebäudes zu verwenden, wurde im Ausschuss mit der Begründung abgelehnt, dies widerspräche der Gestaltungssatzung der Gemeinde Steinkirchen (Giebel muss immer der Straße zugewandt sein). Die Steinkirchener Bürgermeisterin hält eine Ausnahmegenehmigung für sehr unwahrscheinlich, einen entsprechenden Antrag will der Ausschuss der SG gar nicht erst stellen. D.h. ein kommunaler Bau, weit entfernt von der Ortsmitte, gegenüber eines Obsthofes, muss zwingend der Gestaltungssatzung entsprechen, auch für einen vermutlich sechsstelligen Differenzbetrag bei den Baukosten und offensichtlichem Risiko von Folgekosten. Mein Vorschlag hätte auch den Vorteil, dass man den Raum im Dachgeschoss sinnvoll nutzen könnte.

Die Samtgemeinde hat gerade die Turnhalle Striep für 2,8 Mill. € saniert. Hierbei wurden damalige Planungsfehler des Architekten “ausgebügelt”, z.B. Fenster in Wandnischen, die undicht geworden waren. Daraus will man nicht lernen.

Es wird also wieder einmal so ablaufen: Der Architekt verwirklicht sich, die Politiker klopfen sich bei der Einweihung auf die Schulter und die Steuerzahler blechen.

In zwanzig Jahren steht die Sanierung an, die Politiker wundern sich, wie man “so etwas” bauen konnte – und die Steuerzahler blechen wieder.

Ein hautnahes Lehrstück – warum sollte es auf kleiner Ebene anders sein als auf höheren Ebenen?

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

07.07.2020 SG Lühe: Statistiken zu Schülerzahlen, Inklusion, etc.

Auf der heutigen Sitzung des Schulausschusses wurden folgende Fragen beantwortet:
  1.  Anzahl der Schüler in unseren Schulen (im Haushaltsplan stehen noch die Zahlen von 2018)?
  2.  Anzahl der Inklusionskinder je Schule?
  3.  Wie ist der Betreuungsgrad der Inklusionskinder (pers. Betreuer, Förderschullehrer (Anzahl d. Std./Kind)?
  4.  Wie sehen die Schulleitungen die Bewältigung der Inklusionsarbeit, gibt es Verbesserungsbedarf?
  5.  Gibt es an den Schulen spezielle Ansprechpartner für die Eltern der Inklusionskinder?
  6. Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund und Förderbedarf bzgl. der deutschen Sprache?

Die Antworten finden Sie HIER

 

26.06.2020 SG Lühe: Richtigstellung zum Tageblatt-Artikel i.S. Klimaschutz

Zum Tageblatt-Artikel „Lühe will Klimaschutz als Daueraufgabe verankern“ vom 26.06.2020, Zitat:

„Astrid zum Felde kritisierte „das Abgreifen von Fördergeldern“ und Aktionen wie Stadtradeln – und warb dafür, die Arbeit auf Bereiche wie das Energiekostensparen zu reduzieren. Stattdessen solle die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), die eine Billion Euro für ihren „Green Deal“ lieber ohne Umwege an die Bürger auszahlen, damit diese selbst über die Verwendung des Geldes bestimmen könnten.“

Richtig ist, dass ich die unfassbar hohe Summe von einer Billion Euro für Klimaschutz der Frau von der Leyen kritisiert habe. Hauptargument für die Einstellung der Klimaschutzmanagerin ist das Einwerben von Fördermitteln. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass Steuergelder verschwendet werden für die Erstellung der Förderrichtlinien und -anträge sowie das Ausfüllen und Prüfen dieser Anträge. All dies könnte man einsparen, wenn man den Kommunen mehr Geld gäbe, über das sie selbst verfügen können, ohne diesen wahnsinnigen bürokratischen Aufwand. Natürlich meinte ich damit nicht eine Billion Euro, es geht um das System!

Auf den Hinweis, dass man das Klima nicht schützen kann und es hierfür auch zahlreiche wissenschaftliche Belege gibt, habe ich verzichtet, da man dafür nur höhnisches Gelächter erntet. Ich habe deshalb den Änderungsantrag eingebracht, dass der Bauausschuss / SGA / Rat die Aufgaben der Klimaschutzmanagerin so definieren sollte, dass die Samtgemeinde hiervon einen finanziellen Nutzen hat. Z.B. sollte sie sich um das Monitoring der Energieverbräuche der Gebäude der Samtgemeinde kümmern und bei überhöhten Verbräuchen Ursachenforschung betreiben. Dies wurde von Herrn Gosch als „Hausmeistertätigkeit“ bezeichnet. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass eine 70.000 € – Kraft Stadtradeln organisiert oder Logo-Wettbewerbe! Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die bisherige Tätigkeit der Klimaschutzmanagerin zu keinem greifbaren Ergebnis geführt hat, der CO2-Ausstoß der SG Lühe ist nicht zurückgegangen. Auf die dreisten Taschenspielertricks bei der Erstellung der CO2-Bilanz, die den Steuerzahler 5000 € gekostet hat, hatte ich bereits hingewiesen (s. HIER).

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion SG Lühe

Informationen zum Thema Klimawandel / Energiewende

Es wurde übrigens auch über unseren Antrag zum Thema Gendersprache diskutiert und abgestimmt, s. HIER

 

23.06.2020 SG Lühe: Antrag zur Gendersprache

Folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 10.06.2020 wurde gestern im Samtgemeindeausschuss mit 4:3 Stimmen abgelehnt, der Samtgemeinderat entscheidet morgen noch einmal:

Sehr geehrter Herr Gosch,

die AfD-Fraktion beantragt, auf der kommenden Sitzung des Samtgemeinderates am 24.06.2020 unter dem TOP „Gendersprache in der Verwaltung und Ratsarbeit der Samtgemeinde Lühe“ folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Samtgemeinderat beschließt, auf die Verwendung der sog. „Gendersprache“, insbesondere das sog. „Gendersternchen“ („Schüler*innen“) und das Binnen-I („EinwohnerInnenfragestunde“) in allen schriftlichen Dokumenten der Verwaltung und des Rates zu verzichten.“

Begründung:

Die Sprache und Schrift eines Volkes stellt ein zu schützendes Kulturgut dar und sollte nicht für ideologische Experimente und Erziehungsmaßnahmen missbraucht werden.

Laut einer Umfrage von Infratest-Dimap spricht sich lediglich 1/3 der Befragten für diese Verunstaltung der deutschen Sprache aus. Das Hauptargument der Befürworter, durch die Sprache eine Geschlechtergerechtigkeit herstellen zu müssen, findet nicht einmal unter den Frauen in diesem Land eine mehrheitliche Zustimmung.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article208647269/Umfrage-Mehrheit-der-Deutschen-lehnt-Gendersternchen-ab.html

Der Verein „Deutsche Sprache“ hat eine Umfrage zu dem Thema durchgeführt, die die Umfrage der „Welt am Sonntag“ bestätigt:

https://vds-ev.de/pressemitteilungen/bundesbuerger-haben-nase-voll-von-gendersprache-und-debatte/

Aus einem Artikel in der HAZ vom 08.03.2019:

„Es ist vor allem das generische Maskulinum, das den Genderaktivisten in den Ohren klingelt, also der als männlich empfundene Regelfall („Lehrer“). Tatsächlich aber ist das Maskulinum sprachhistorisch gesehen gar nicht männlich. Explizit gemeint sind weder Männer noch Frauen. „Lehrer“ etwa sind nicht automatisch Männer, sondern „lehrende Personen“, denn das Wortgeschlecht (Genus) ist nicht deckungsgleich mit dem natürlichen Geschlecht (Sexus).“

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Gender-Stern-Woerter-scheren-sich-nicht-um-das-Geschlecht

Auch die Stadt Münster hat diesen Beschluss bereits im vergangenen Jahr gefasst:

https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3934885-Eingriff-in-die-deutsche-Grammatik-Verwaltung-zeigt-dem-Genderstern-die-Rote-Karte

Sollte es juristische Einwände gegen die beantragte Beschlussfassung geben, bitten wir darum, diese spätestens zwei Tage vor der Ratssitzung an alle Ratsmitglieder zu versenden, damit die Möglichkeit besteht, sich damit zu befassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

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 Antwort am 19.06.2020 von Tim Siol, Hauptamtsleiter und stellv. Bügermeister der der SG Lühe:

Sehr geehrte Frau zum Felde,

in Ihrem Antrag zur Gendersprache baten Sie darum, den Samtgemeinderat darüber zu informieren, ob gegen die beantragte Beschlussfassung juristische Einwände bestehen.

Generell orientiert sich die Samtgemeinde in ihrem Schriftverkehr an den jeweiligen Empfehlungen des Landes Niedersachsen. Hierzu ist mir nur der Beschluss des Landesministeriums über die Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache vom 09.07.91 bekannt (Fundstelle: Nds. MBl. 1991 Nr. 25, S. 911). Hiernach sollen in der Rechtssprache im Regelfall beide Geschlechter benannt werden. Für Kommunen ist dieser Beschluss eine Empfehlung, an die wir uns auch in Abstimmung mit anderen Kommunen gebunden fühlen.

Sollte Ihr Antrag auch auf die Stellenausschreibungen der Samtgemeinde abzielen, muss ich Ihnen mitteilen, dass hier die Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) anzuwenden sind. Hiernach müssen Stellenausschreibungen benachteiligungsfrei sein. Sollte man z.B. nur ein Geschlecht ausschreiben oder Formulierungen wir „jung dynamisch“  oder ähnliches verwenden, wird dies von Arbeitsgerichten in der Regel so ausgelegt, dass bestimmte Geschlechter oder Altersgruppen von vornherein ausgeschlossen werden, mit der Folge, dass den Betroffenen in den meisten Fällen drei Bruttogehälter als Schadensersatz zugesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Tim Siol

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Antwort von Astrid zum Felde am 22.06.2020:

Sehr geehrter Herr Siol,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Hierzu möchte ich Folgendes anmerken:

Unser Antrag bezieht sich auf die Verwendung des „Gendersternchens“ und des Binnen-I. Diese werden in dem von Ihnen zitierten Beschluss des Landesministeriums nicht empfohlen, damals gab es diese sicherlich noch gar nicht. Der Beschluss zielt auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ab (grundsätzlich begrüßenswert), während das Gendersternchen diverse andere Geschlechter mit einbeziehen soll. Dies lehnen wir explizit ab, da nicht einzusehen ist, dass für eine verschwindend geringe Minderheit der Bevölkerung die deutsche Sprache derartig verunstaltet wird.

Ferner bezieht sich der Geltungsbereich des Beschlusses nur auf Gesetzentwürfe, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Hier nachzulesen:

https://www.afd-landkreis-stade.de/https://afd-landkreis-stade.de/wp-content/uploads/2020/06/Verordnungsblatt.pdf

Dass in einer Stellenausschreibung hinter der Stellenbezeichnung m/w/d stehen muss, ist mir bekannt (hier ist der Wahnsinn schon in Gesetze gegossen), allerdings ist man nicht gezwungen, in der Stellenbeschreibung von Schüler*innen und Lehrer*innen zu schreiben?!

Ich sehe also keine juristischen Bedenken, unserem Antrag zuzustimmen.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

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PS: Leider hat es die Verwaltung nicht geschafft, unseren Antrag im Ratsinformationssystem Allris als Original-PDF einzustellen. Die Datei wurde ausgedruckt und wieder eingescannt. Dies hat zur Folge, dass die Links zu den Quellen nicht anklickbar sind. Ich habe bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen, leider erfolglos. Sabotage?!

HIER das PDF

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Nachtrag:

Der Samtgemeinderat hat am 24.06.2020 den Antrag abgelehnt (bei unseren zwei Ja-Stimmen). Die Gleichstellungsbeauftragte der SG Lühe, Frau Courtault, bedankte sich, dass wir das Thema aufgegriffen haben und erläuterte, dass die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache Einfluss auf die Denkweise der Menschen habe und die Diskriminierung der Frauen und anderer Geschlechter reduziert würde. Sie verteilte außerdem eine Broschüre der nieders. Staatskanzlei mit Tipps für eine geschlechtergerechte Sprache (s. HIER). Allgemein war man der Meinung, dass der Samtgemeinderat explizit auf eine geschlechtergerechte Sprache achten sollte.

Es mag sich nun jeder selbst eine Meinung bilden, die Argumente sind vorgetragen…