30.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Situation Betreff VO-Schulung der Mitarbeiter

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Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich muss Ihnen leider zu nicht akzeptablen Erfahrungen bei der heutigen Grünabfallannahme in Ardestorf berichten.

Es wird von den Mitarbeitern in Ardestorf auf dem großen Freigelände eine Maskenpflicht gefordert, obwohl die Abstände beim Entladen in der Regel > 5m sind.

Die Mitteilung, dass ich von der Maskenpflicht laut ärztlichem Attest befreit bin, führte zu der Aufforderung, ich müsse mein ärztliches Attest – wie eine Parkscheibe – auf dem Gelände, vorn sichtbar für andere Anlieferer auf dem Armaturenbrett auslegen. Wer von den wenigen Menschen auf dem Gelände sollte mein Armaturenbrett gezielt untersuchen? Diesen unglaublichen Forderungen bin ich selbstverständlich nach Diskussion nicht gefolgt.       

  • Die nunmehr mehrfachen Handlungsweisen der Mitarbeiter verstoßen grob gegen die DSGVO.
  • Die Anweisungen unterlaufen rechtswidrig die ärztliche Schweigepflicht.
  • Bei Patientendaten auf Attesten geht es um Sozialdatenschutz.
  • Diese rechtlose Willkür gegen Nutzer der Anlage ist nicht länger hinnehmbar.

Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen zu verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen eines Arbeitgebers:

  1. Wo kann ich die verpflichtenden Gefährdungsanalysen (Art und Inhalt) des Landkreises einsehen, um mir als Abgeordneter ein Bild von dem aktuellen Status zu machen?
  2. Wo kann ich die verpflichtenden Dokumente/Protokolle einsehen, wann und wie diese Mitarbeiter in Ardestorf für ihren Aufgabenkomplex geschult wurden?

Meine Erfahrungen, bei inzwischen drei Besuchen in Ardestorf sind: Hier herrscht vollkommene Ahnungslosigkeit zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Ich bitte, diese Anfrage kurzfristig zu beantworten und eine Einsichtnahme zu ermöglichen.

Referenzen: Ärztin für Arbeitsmedizin: Potenzielle Schädlichkeit von Masken // AGG §3

Die Anfrage  mit Fragen und weiteren Fakten

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


25.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Gefährdungsbeurteilung zur Maskenpflicht an Schulen

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Sehr geehrter Herr Roesberg,

die Gefährdung der Kinder durch die Maskenverordnung hat zu verschiedenen Notfällen (Bericht einer Mutter!)Gesundheitsgefährdungen und merkwürdigen Todesfällen geführt. Einige Oberbürgermeister und Landräte haben diese Maskenpflicht zum Schutze der Kinder inzwischen aufgeweicht.

Fast alle Mediziner und Virologen bestätigen heute, dass der angewandte PCR-TEST erstens kein SARS-COV-2 Virus detektieren kann und somit zweitens ebenfalls keine Infektionen nach dem IfSG §2 nachweisen kann. Ferner gibt es nach unserem Kenntnisstand keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Kinder SARS-COV-2-Infektionen verbreiten.

Dagegen gibt es Nachweise von Hyperkapnie durch Masken, insbesondere bei Kindern. Diese Zusammenhänge sollten auch in Gesundheitsämtern bekannt sein. Für alle diese Maßnahmen nach geltenden Verordnungen sind Gesundheitsämter, Landräte und Oberbürgermeister verantwortlich.

Wenn dennoch Gesundheitsämter Masken für Schutzbefohlene und Schulkinder durchsetzen, muss man die “arbeitsmedizinischen” Vorsorgeverpflichtungen, die für alle Menschen gelten, hinterfragen. Wir gehen davon aus, dass im Gesundheitsamt diese gesetzlichen Vorsorgeverpflichtungen bekannt sind.

Für die arbeitsmedizinische Vorsorgeverpflichtungen (ArbMedVV § 4.) in Betrieben, insbesondere für Berufe mit Maskenpflicht, gibt es verpflichtende Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung nach  ArbMedVV § 3. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 3.1 fordert nicht nur Auskünfte aus den Gefährdungen zum konkreten Umfeld, sondern Erkenntnisse aus der gesamten Gefährdungsbeurteilung.

Dieses Thema hat aktuell eine hohe Priorität. Insofern beantragen wir zum nächsten Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport einen TOP mit einem Statusbericht des Gesundheitsamtes bzw. der Verwaltung.

Hieraus ergeben sich medizinische und organisatorische Fragen zur Vorsorge hinsichtlich der Maskenpflicht für Schulkinder im regulären Schulbetrieb mit Bezug zum ArbMedVV § 3.

Die Anfrage mit den Fragen und weiteren Fakten

Hierzu die Aussagen einer Arbeitsmedizinerin und eines Rechtsanwaltes:

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann

 


23.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum CORONA STATUS im LANDKREIS

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In verschiedenen Präsenzsitzungen (Ausschüsse und Kreistag) hat die AfD-Fraktion mehrfach vergleichsweise einfache Fragen an die Verwaltung zum Thema CORONA gestellt. Die Anfragen wurden leider – warum auch immer – leider nur mündlich, unklar und verschwurbelt beantwortet. Die Fraktion möchte die Antworten schriftlich und verbindlich beantwortet haben. Da nun bis dato – nach mehr als 10 Tagen – immer noch keine Antworten übersandt wurden, sehe ich mich gezwungen, unsere Leser und Sympathisanten auf diesem Wege über den Status zu informieren.

Um das Handeln der Verwaltung zu verstehen, muss ich leider – auf der Grundlage des §56 NKomVg und der GO – noch einmal auf korrekte und schriftliche Beantwortung meiner im Kreisausschuss gestellten Fragen bestehen.

Auf Grund der körperlichen Gefahrenlage – insbesondere für Kinder – und der wirtschaftlichen Kollateralschäden für Betriebe, unternehme ich jetzt einen letzten gütlichen Versuch, von der medizinisch und rechtlich schädlich handelnde Kreisverwaltung eine nachvollziehbare Information zu bekommen.

Alle Deutschen haben ein grundgesetzlich garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit GG §2 (2).

Um die fatale medizinische Situation noch einmal deutlich zu machen, möchte ich Ihnen, als einschlägige Information, die beiden folgenden Aussagen von Medizinern nahelegen:

  • Die medizinischen und psychischen Grundlagen zum Thema werden von vielen Medizinern unmissverständlich dargestellt.

Warum das Gesundheitsamt des Landkreises diese medizinischen Grundkenntnisse nicht kennt bzw. nicht entsprechend fundiert handelt, ist nicht nur mir ein Rätsel. Medizinisch halten wir die Handlungsweisen für gesundheitsgefährdend. Als von den Bürgern (und Familien) gewählter Abgeordneter kann ich zu dieser Sachlage nicht länger schweigen und erwarte von der verantwortlichen Verwaltung evidenzbasierte Antworten.

Die Anfrage mit den Fragen und Fakten

 

AfD-Fraktion

Jens Dammann

 


20.10.2020 Stadtrat Buxtehude: Antrag zur Einrichtung einer städtischen Internetplattform „Solidarquartier“

Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,

die AfD-Fraktion beantragt die Einrichtung und Betreuung einer städtischen Wohnraumbörse„Solidarquartier“ durch die Verwaltung. Da immer wieder öffentlich der starke Wunsch nach Solidarität und Unterstützung bei der Aufnahme und Integration von Migranten geäußert wird, bei gleichzeitiger Aussage „Wir haben Platz“, sollte die Hansestadt dem zivilgesellschaftlichen Engagement dieser Bürger gerecht werden und diesen vorhandenen Platz aktivieren.

Da Wohnraum durch den starken Zuzug nach Deutschland ein kostbares Gut und für viele Menschen bald unbezahlbar sein wird, sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.Somit könnten Bürger der Hansestadt Buxtehude, die über ausreichende Wohnflächen verfügen, der Stadt einen Teil davon für die Unterbringung von Migranten zur Verfügung stellen und ihre Solidarität in die Praxis umsetzen. Die Menschen würden in bestehende Strukturen eingegliedert werden, was auch zur Vermeidung von Parallelgesellschaften beiträgt. Bei ausreichendem Angebot wäre es dann möglich, die das Stadtbild negativ beeinflussenden Containeranlagen zurückzubauen und die horrenden Mieten für diese Anlagen zu sparen, um den Haushalt zu entlasten.

Maik Julitz,

Ratsherr im Rat der Hansestadt Buxtehude

Der Antrag als PDF


19.10.2020 Lemke als Kasper der Linken

Folgende Pressemitteilung der AfD Fraktion im Stadtrat Buxtehude vom 12.10.2020 wurde bisher nicht im Tageblatt veröffentlicht:

Am 08.10.20 haben wir im Rat der Hansestadt Buxtehude erleben dürfen, wie ein Kandidat für das Bürgermeisteramt sich selbst disqualifiziert. Der Grüne Michael Lemke hat sich zum Assistenten des Linken Koch-Böhnke gemacht. Es war ein kalkulierter und vorbereiteter Verstoß gegen § 63 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 13 der Geschäftsordnung des Rates, der vom Ratsvorsitzenden gerügt werden musste. Von den Linken sind wir es ja schon gewohnt, dass Regelverstöße zu den Mitteln ihrer Wahl gehören. Aber ein Bürgermeisterkandidat der sich zum Kasper der Linken gemacht hat? Es ist für uns schwer vorstellbar, einen solchen Mann im Amt zu sehen. „19.10.2020 Lemke als Kasper der Linken“ weiterlesen

16.10.2020 SG Lühe: Antrag zu WLAN an Schulen

aszufe2Anträge der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe zum kommenden Schulausschuss

Sehr geehrter Herr Gosch,

  1. Die AfD-Fraktion bittet um Übersendung der Digitalisierungskonzepte der Schulen an die Mitglieder des Schulausschusses mind. drei Tage vor der nächsten Sitzung und Erörterung in einem entsprechenden TOP.
  2. Die AfD-Fraktion beantragt, auf der kommenden Sitzung des Schulausschusses unter dem TOP „Digitalisierung unserer Schulen“ folgenden Beschluss zu fassen:

„Bei der Umsetzung der geplanten Digitalisierung unserer Schulen werden in Anerkennung der möglichen Gesundheitsrisiken alle technischen Möglichkeiten genutzt, um die Strahlenbelastung von Lehrern und Schülern zu minimieren.“

(s. S. 31: HIER )

Begründung:

Da der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe über die technische Ausstattung unserer Schulen zu entscheiden hat, ist es angebracht, sich mit dem Thema evtl. Auswirkungen des WLAN auseinanderzusetzen.

Diese Handreichung der Initiative „Bildung mit Zukunft“ zum Thema „Digitalisierung an Schulen“ gibt einen Überblick über folgende Themen, versehen mit zahlreichen Quellangaben:

https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2019/09/Studi-Digitalisierung-an-Schulen.pdf

  • Erfahrungen anderer Länder mit der Einführung digitaler Medien an Schulen
  • Studienergebnisse aus der Gehirnforschung zum Gebrauch digitaler Medien
  • Studien zur Lernleistung mit digitalen Medien
  • Suchtpotential digitaler Medien / Auswirkungen auf die Psyche
  • Gesundheitliche Auswirkungen von WLAN (Studien zum Thema s. HIER)
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlung

Über die grundsätzliche Verwendung digitaler Medien an unseren Schulen hat unser Schulausschuss nicht zu befinden, trotzdem möchte ich auf die Inhalte in o.g. Broschüre hinweisen und bitte die Schulvertreter um Kenntnisnahme.

„Im OECD-Bericht „Students, Computers and Learning: Making the Connection“ (2015), der den Nutzen von Digitaltechnik belegen sollte, schreibt der Chef des OECD-PISA-Programms Andreas Schleicher im Vorwort: „Schüler mit moderater Computernutzung in der Schule tendieren zu besseren Lernergebnissen als Schüler, die Computer selten verwenden. Aber Schüler, die Computer sehr häufig in der Schule verwenden, haben sehr viel schlechtere Lernergebnisse, auch nach der Berücksichtigung von sozialem Hintergrund und der Demographie. Die Ergebnisse zeigen auch keine nennenswerten Verbesserungen in der Schülerleistung in Lesen, Mathematik oder Wissenschaft in den Ländern, die stark in IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) für Bildung investiert hatten. Und vielleicht die enttäuschendste Feststellung des Berichts ist, dass die Technologie wenig hilfreich beim Ausgleich der Fähigkeiten zwischen fortgeschrittenen und zurückgebliebenen Schüler ist (S.3).“

(Quelle S.6)

Mit freundlichen Grüßen,

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

09.10.2020 Gegendarstellung zum TAGEBLATT-Bericht zur Maskenpflicht

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Der TAGEBLATT-Bericht des Redakteurs K. WISSER vom 08.10.2020  ist erneut an Einseitigkeit nicht zu überbieten. Dies bedarf, wie schon häufiger, einer detaillierten GEGENDARSTELLUNG.

Mit Beginn des neuen Schuljahres gilt in niedersächsischen Schulen die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahre. Da viele Ärzten auf die Gefahren durch die hohe CO2-Rückatmumg, insbesondere für Kinder, hingewiesen haben, wurde dieses Thema von der AfD auf die Tagesordnung im Schulausschuss (3.9.) gesetzt. Es wurden von der AfD dort auch die aktuellen Daten des RKI vorgestellt und erläutert. Diese Daten zeigen keinerlei kritische Situation zur CORONA-Lage auf. Laut RKI wurden seit Mitte April nicht einmal SARS-COV-2 Viren in Deutschland detektiert. Insofern wurden dazu vergleichsweise einfache Fragen zum Thema an die Verwaltung gestellt. Keine dieser Fragen – auch im folgenden Gesundheitsausschuss – wurde beantwortet. Im darauf folgenden Kreisausschuss wurden diese Fragen erneut direkt an den Landrat gestellt und gebeten, diese direkt verlesenen Fragen mit Vorwort und seinen Antworten in das Protokoll aufzunehmen.
Ergebnis:
Die Fragen und Antworten wurden nicht ins Protokoll aufgenommen und erneut nicht beantwortet.

Ist es nicht merkwürdig? 
Obwohl die Vorstellung der RKI-Daten  im Schulausschuss der Kern des Vortrages war, hat der Redakteur in seinem folgenden Bericht nichts davon erwähnt, noch nicht einmal das Wort „RKI“.
(Woher kommt das Wort Lückenpresse?)

Hier die zu protokollierenden Fragen an den Landrat im Detail: LINK

Die simplen Fragen an den Landrat in Kurzform:

  • Frage 1: Mit welchem(n) PCR-Test(s) arbeitet das Gesundheitsamt?
  • Frage 2: Wieviele Corona-Erkrankungen gab es im vom Gesundheitsamt benannten Zeitraum?
  • Frage 3: Aus welchen fundierten Daten leiten Sie eine Pandemie ab? 
  • Frage 4: Warum wird hier fast täglich in der Presse Panik und Angst für die Menschen geschürt, die durch kein kritisches Datum der Bundesbehörde RKI belegt werden können?

Es muss einen harten Grund geben, dass der Landrat hier die Antworten verweigert. Offensichtlich gibt er keine, um sich nicht selbst zu belasten.
Schaut man sich die RKI-Daten an, muss jeder selbst denkende Mensch erkennen, dass es sich weder um eine Pandemie oder eine medizinisch kritische Situation handeln kann.

Inzwischen mehren sich Berichte in den Freien Medien, dass Kinder ernsthafte gesundheitliche Probleme durch die Maskenpflicht erleiden. Die Initiative ELTERN STEHEN AUF in Deutschland wendet sich an die Verantwortlichen in den Schulen und Verwaltungen. Diese Gruppe hat für die Eltern in Abstimmung mit Medizinern Warnmeldungen (siehe  auch Aussagen eines Kinderarztes) als Flugblatt erstellt und verteilt: LINK. Laut Zeitungsberichten hat sich inzwischen auch eine Regionalgruppe im Landkreis Stade etabliert.

Um jegliche Gefährdungen der Kinder zu vermeiden, müssten diese Warnmeldungen von den verantwortlichen  Mitarbeitern im GESUNDHEITSAMT kommen. Dieses hüllt sich jedoch zu dem Thema in fahrlässiger Weise in Schweigen.

Laut RKI-Daten (Seite 1) wurde der SARS-COV-2 im seit  Monaten nicht festgestelt, weil er nur im Winterhalbjahr auftritt. Auch diese Fakten scheinen dem Gesundheitsamt und der leider nicht mehr recherchierenden LOKALPRESSE nicht bekannt. zu sein.

Wissenswertes zum Thema:

  1. Eine Neurologin spricht über CORONA, die Maßnahmen und die negativen Folgen, insbesondere für Kinder >> LINK

  2. Der Kinderarzt EUGEN JANZEN, der zum Thema berichtet, wird unter Druck gesetzt.
    • Seine Videos werden gelöscht. Die Wahrheit darf offensichtlich nicht an die Öffentlichkeit. Hier ein RE-UPLOAD des Videos, in dem er die Gefährdung für Kinder begründet.
    • Es gibt jetzt Spender, die seine geplante Studie zu den Gefährdungen von Kindern (Schutzbefohlenen) zur CO2-Problematik, finanzieren wollen.

  3. MUT ZUR CORONA-WAHRHEIT von Dr. Bodo Schiffmann und Zeugenberichte in Corona 148” (Video) : ab Min 3:45.

  4. Es wird strafrechtlich eng für die Verantwortlichen werden, die jegliche medizinischen Grundlagen unbeachtet lassen und die Menschen im Land bis heute täuschen:
    • Der CORONA-AUSSCHUSS (Vier Juristen + Experten) hat die Falschmeldungen der Regierung und der Mainstream-Medien analysiert und in vielen Sitzungen mit Expertenbefragungen die Hintergründe, Fakten und Fehlinformationen aufgedeckt.
    • Das Juristen-Team ist dabei, Klagen gegen Verantwortlichen nach dem CLASS ACTION Verfahren vorzubereiten.
    • Wirtschaftlich betroffene Personen und Firmen könne sich unter Corona-Schadenersatzklage.de kostengünstig anschließen.

  5. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Lehrer und Erzieher strafrechtlich persönlich von Eltern für ihre Handlungen angeklagt werden können. Beamte haben bei strafrechtlichen Verfehlungen eine REMONSTRATIONSPFLICHT (§63 BBG und §36 BeamtStG), um sich vor Klagen zu schützen. 

    • Haftung bei Amtspflichtverletzung (§839 BGB und Art. 34 GG (3)): Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden. (Wie können Kinder das erfüllen?)

Wie vertrauenswürdig ist eine LOKALPRESSE, die wichtige Aspekte für die Menschen unterdrückt, physische und psychische Gefahren für Kinder verschweigt, Fakten und Daten einer Bundesbehörde offensichtlich leugnet und die Menschen, die über diese Fakten berichten, denunziert und anklagt?

Anmerkung:
Inzwischen lässt das TAGEBLATT auch keine korrigierenden Leserbriefe von der AfD mehr zu. Die grundgesetzlich garantierte  Meinungsfreiheit und faire Berichterstattung wurde beim TAGEBLATT nicht nur bei den Berichten außer Kraft verletzt.

Hier passt die Aussage Abraham Lincolns:

„Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen
und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen,
aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen.“


01.10.2020 Keine Aufarbeitung der Buxtehuder NS-Vergangenheit ?!?

Eine Anfrage der AfD-Fraktion Buxtehude zu Personen, die verantwortlich in Rat und Verwaltung nach 1949 tätig waren und deren Bezug zur Nationalsozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands, der SS sowie der Waffen SS, wurde im Kulturausschuss am 28.09.20 von der Verwaltung nicht beantwortet. Sinngemäß wurde gesagt, dass derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vorlägen. Das stimmt nicht so ganz, denn es gibt gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel zur Person Dr. Johannes Güthling, langjähriger Rektor des Gymnasiums Halephagenschule.

Zur Anfrage der AfD-Fraktion berichtete das Stader Tageblatt am 30.09.2020. Zitat:

„Güthling wurde Lehrer an der Napola (Nationalpolitische Erziehungsanstalt) in Naumburg, SS-Sturmbannführer, Leiter einer Sicherheitsdienst-Außenstelle und später hochdekorierter Soldat der Wehrmacht. Seine SS-Tätigkeit verschwieg Güthling später bei der Entnazifizierung. Er wurde als Mitläufer eingestuft. Als er 1950 wieder als Oberstudienrat arbeiten durfte, kam er nach Buxtehude, wo er Schulleiter und SPD-Ratsherr wurde.“ „01.10.2020 Keine Aufarbeitung der Buxtehuder NS-Vergangenheit ?!?“ weiterlesen

16.09.2020 SG Lühe: Ratssitzung zu Lärmaktionsplan, Tourismuskonzept, u.a.

Die Samtgemeinde Lühe ist gesetzlich verpflichtet, einen LÄRMAKTIONSPLAN aufzustellen, um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Bürger zu minimieren. Der Plan sieht u.a. vor, für die L140 in Hollern und Mittelnkirchen ein LKW-Verbot einzuführen (Anlieger frei) und bei der nächsten Sanierung geräuscharmen Asphalt zu verbauen. Ferner  soll das Straßenverkehrsamt Stade, welches für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig ist, explizit aufgefordert und von der Samtgemeinde beauftragt werden, eine verkehrsrechtliche Einzelfallprüfung durchzuführen, in Mittelnkirchen in dem Abschnitt zwischen Lühebrücke und Ortsausgang nach Jork die Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge in beide Richtungen auf 30 km/h zu begrenzen. Für Hollern soll eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt werden.

Die AfD-Fraktion unterstützt selbstverständlich das Anliegen, die Anwohner vor Straßenlärm zu schützen. Hier wäre das LKW-Verbot sicherlich ein richtiger Schritt (leider umfasst der Lärmaktionsplan nicht die K39 an der Elbe). Allerdings lehnen wir die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h ab.

Sie stellen ein unzumutbare Beeinträchtigung insbesondere der Pendler dar und reduzieren u.E. den Lärm nicht maßgeblich, da auf den genannten Strecken keine Ampeln vorhanden sind und ein gleichmäßiges Fahren mit 50 km/h möglich ist. Die Belastungen durch Autoabgase nehmen außerdem bei niedriger Geschwindigkeit zu.

Unser Antrag, die Geschwindigkeitsreduzierungen aus dem Lärmaktionsplan zu streichen, wurde abgelehnt, deshalb haben wir dem Lärmaktionsplan insgesamt auch nicht zugestimmt. Er wurde allerdings von einer breiten Mehrheit des Rates beschlossen.

Durch den Austritt der Samtgemeinde Lühe aus dem Tourismusverein zum 31.12.2020 muss die Tourismusarbeit für die Samtgemeinde neu organisiert werden. Die Verwaltungen der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Lühe haben ein gemeinsames Konzept zum Übergang des Tourismus in die Verwaltungen erarbeitet. Der Rat hat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, das KONZEPT wie vorgestellt umzusetzen.

Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 24.6. beschlossen, den Eltern die Gebühren für Krippen- und Hortplätze für die Zeit der Corona-bedingten Schließungen zu erlassen. Heute genehmigte er die überplanmässigen Aufwendungen in Höhe von 112.000 €, in der Hoffnung, dass das Land Niedersachsen seine Zusage auf Erstattung dieser Kosten einhält. Ein Anspruch darauf wird sich sicherlich juristisch nicht durchsetzen lassen, man kann dann nur auf Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes hoffen.

Astrid zum Felde, AfD Fraktionsvorsitzende SG Lühe

 

 

08.09.2020 Corona macht Schule

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Ein kleiner Nachtrag zu den Diskussionen im Schulausschuss des Stader Kreistages in der vergangenen Woche (s. HIER) zur Maskenpflicht an Schulen:

„Nahezu alle medizinischen Corona-Studien zur Anfälligkeit und Infektiosität von Kindern geben Entwarnung. Trotzdem haben – bis auf Sachsen – sämtliche Bundesländer in der einen oder anderen Form die Maskenpflicht in Schulen eingeführt. Es scheint, als lebten Landespolitiker ihre Profilierungssucht auf Kosten der Schüler aus. Dies wiegt schwer, denn die gesundheitlichen Auswirkungen dieser und anderer Corona-Maßnahmen auf Kinder sind besorgniserregend.“

Siehe BEITRAG auf multipolar-magazin.de


07.09.2020 Verwaltungsgericht in Stade bestätigt Rechtsaufassung des AfD Kreisverbandes

Pressemitteilung des AfD Kreisverbandes Stade

zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Stade (Aktenzeichen 1 B 1322/20)

Die Gemeinde Grünendeich hatte die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses „Zur schönen Fernsicht“ für eine Vortragsveranstaltung der AfD zum Thema „Der Klimakollaps fällt aus“ am 11.9. um 19 Uhr mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Drohungen von linken, anonymen Personen im Internet und eine vorherige Sachbeschädigung aus diesen Kreisen sollten nach Auffassung der Gemeinde ein ausreichender Grund sein, die Nutzung durch die AfD zu verweigern. Auch die weiteren teilweise absurden Begründungen wurden vom Verwaltungsgericht in Stade verworfen.

Kurz zusammengefasst hat das Gericht für Recht erkannt, dass der Anspruch der AfD auf Überlassung der Räumlichkeiten sich aus dem „Gleichbehandlungsanspruch aus Art. 3 GG in seiner Ausprägung als allgemeines Willkürverbot“ ergibt. „Die politische Ausrichtung erlaubter Parteien ist kein zulässiges Ausschlusskriterium“. Ergänzt durch den Hinweis, dass nur das Bundesverfassungsgericht für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und das Verbot von politischen Parteien zuständig ist, ist es eine satte Ohrfeige für einige Kommunalpolitiker und eine offenkundig bei diesem Thema überforderte Verwaltung.

Den anonymisierten Beschluss finden Sie HIER.

PS: Tageblatt-Artikel vom 08.09.2020:

„Die Bürgermeisterin und die Gemeindedirektorin gehen jetzt davon aus, dass die AfD weiter in dem Haus tagen kann. Denn auch die neue – am 24. August vom Rat geänderte Benutzungsordnung der „Fernsicht“ – werde keinen Bestand haben. In dieser wird beispielsweise lediglich den Parteien, die im Gemeinderat Grünendeich vertreten sind, die Nutzung unentgeltlich gestattet. Auch das dürfte nicht gesetzeskonform sein.“


12.08.2020 SG Lühe: Anfrage zum Notstromaggregat für die Turnhalle Striep

Bei der Sanierung der Turnhalle am Striep wurde leider kein Anschluss nebst Umschaltvorrichtung für das frisch angeschaffte Notstromaggregat der SG Lühe geschaffen. Dies wäre sehr sinnvoll, da im Falle eines Blackouts die Turnhalle mit der Pelletheizung beheizt werden könnte und den Bürgern als Übernachtungsmöglichkeit angeboten werden könnte. Der Notfallplan des Landkreises sieht dieses vor.

Ich habe deshalb eine E-Mail an den SG-Bürgermeister Gosch geschickt, mit der Bitte um Auskunft:

„Wann wird in der Turnhalle Striep der Anschluss für das Notstromaggregat und die Umschaltvorrichtung eingebaut?“

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion SG Lühe

 

Antwort am 07.09.2020 im Samtgemeindeausschuss: Ein dauerhafter Anschluss für das Notstromaggregat ist aus Kostengründen nicht erforderlich, im Notfall kann ein Elektriker dieses in ca. 1,5 Std. mit provisorischen Mitteln anschließen.

Unsere Anfrage zum Thema Blackout