Die Samtgemeinde Lühe ist gesetzlich verpflichtet, einen LÄRMAKTIONSPLAN aufzustellen, um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Bürger zu minimieren. Der Plan sieht u.a. vor, für die L140 in Hollern und Mittelnkirchen ein LKW-Verbot einzuführen (Anlieger frei) und bei der nächsten Sanierung geräuscharmen Asphalt zu verbauen. Ferner soll das Straßenverkehrsamt Stade, welches für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig ist, explizit aufgefordert und von der Samtgemeinde beauftragt werden, eine verkehrsrechtliche Einzelfallprüfung durchzuführen, in Mittelnkirchen in dem Abschnitt zwischen Lühebrücke und Ortsausgang nach Jork die Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge in beide Richtungen auf 30 km/h zu begrenzen. Für Hollern soll eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt werden.
Die AfD-Fraktion unterstützt selbstverständlich das Anliegen, die Anwohner vor Straßenlärm zu schützen. Hier wäre das LKW-Verbot sicherlich ein richtiger Schritt (leider umfasst der Lärmaktionsplan nicht die K39 an der Elbe). Allerdings lehnen wir die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h ab.
Sie stellen ein unzumutbare Beeinträchtigung insbesondere der Pendler dar und reduzieren u.E. den Lärm nicht maßgeblich, da auf den genannten Strecken keine Ampeln vorhanden sind und ein gleichmäßiges Fahren mit 50 km/h möglich ist. Die Belastungen durch Autoabgase nehmen außerdem bei niedriger Geschwindigkeit zu.
Unser Antrag, die Geschwindigkeitsreduzierungen aus dem Lärmaktionsplan zu streichen, wurde abgelehnt, deshalb haben wir dem Lärmaktionsplan insgesamt auch nicht zugestimmt. Er wurde allerdings von einer breiten Mehrheit des Rates beschlossen.
Durch den Austritt der Samtgemeinde Lühe aus dem Tourismusverein zum 31.12.2020 muss die Tourismusarbeit für die Samtgemeinde neu organisiert werden. Die Verwaltungen der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Lühe haben ein gemeinsames Konzept zum Übergang des Tourismus in die Verwaltungen erarbeitet. Der Rat hat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, das KONZEPT wie vorgestellt umzusetzen.
Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 24.6. beschlossen, den Eltern die Gebühren für Krippen- und Hortplätze für die Zeit der Corona-bedingten Schließungen zu erlassen. Heute genehmigte er die überplanmässigen Aufwendungen in Höhe von 112.000 €, in der Hoffnung, dass das Land Niedersachsen seine Zusage auf Erstattung dieser Kosten einhält. Ein Anspruch darauf wird sich sicherlich juristisch nicht durchsetzen lassen, man kann dann nur auf Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes hoffen.
Astrid zum Felde, AfD Fraktionsvorsitzende SG Lühe