Foto: pixabay
Sehr geehrter Herr Roesberg,
ich muss Ihnen leider zu nicht akzeptablen Erfahrungen bei der heutigen Grünabfallannahme in Ardestorf berichten.
Es wird von den Mitarbeitern in Ardestorf auf dem großen Freigelände eine Maskenpflicht gefordert, obwohl die Abstände beim Entladen in der Regel > 5m sind.
Die Mitteilung, dass ich von der Maskenpflicht laut ärztlichem Attest befreit bin, führte zu der Aufforderung, ich müsse mein ärztliches Attest – wie eine Parkscheibe – auf dem Gelände, vorn sichtbar für andere Anlieferer auf dem Armaturenbrett auslegen. Wer von den wenigen Menschen auf dem Gelände sollte mein Armaturenbrett gezielt untersuchen? Diesen unglaublichen Forderungen bin ich selbstverständlich nach Diskussion nicht gefolgt.
- Die nunmehr mehrfachen Handlungsweisen der Mitarbeiter verstoßen grob gegen die DSGVO.
- Die Anweisungen unterlaufen rechtswidrig die ärztliche Schweigepflicht.
- Bei Patientendaten auf Attesten geht es um Sozialdatenschutz.
- Diese rechtlose Willkür gegen Nutzer der Anlage ist nicht länger hinnehmbar.
Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen zu verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen eines Arbeitgebers:
- Wo kann ich die verpflichtenden Gefährdungsanalysen (Art und Inhalt) des Landkreises einsehen, um mir als Abgeordneter ein Bild von dem aktuellen Status zu machen?
- Wo kann ich die verpflichtenden Dokumente/Protokolle einsehen, wann und wie diese Mitarbeiter in Ardestorf für ihren Aufgabenkomplex geschult wurden?
Meine Erfahrungen, bei inzwischen drei Besuchen in Ardestorf sind: Hier herrscht vollkommene Ahnungslosigkeit zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Ich bitte, diese Anfrage kurzfristig zu beantworten und eine Einsichtnahme zu ermöglichen.
Referenzen: Ärztin für Arbeitsmedizin: Potenzielle Schädlichkeit von Masken // AGG §3
Die Anfrage mit Fragen und weiteren Fakten
AfD-Fraktion im Kreistag Stade
Jens Dammann