07.09.2020 Verwaltungsgericht in Stade bestätigt Rechtsaufassung des AfD Kreisverbandes

Pressemitteilung des AfD Kreisverbandes Stade

zum Beschluss des Verwaltungsgericht in Stade (Aktenzeichen 1 B 1322/20)

Die Gemeinde Grünendeich hatte die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses „Zur schönen Fernsicht“ für eine Vortragsveranstaltung der AfD zum Thema “Der Klimakollaps fällt aus” am 11.9. um 19 Uhr mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Drohungen von linken, anonymen Personen im Internet und eine vorherige Sachbeschädigung aus diesen Kreisen sollten nach Auffassung der Gemeinde ein ausreichender Grund sein, die Nutzung durch die AfD zu verweigern. Auch die weiteren teilweise absurden Begründungen wurden vom Verwaltungsgericht in Stade verworfen.

Kurz zusammengefasst hat das Gericht für Recht erkannt, dass der Anspruch der AfD auf Überlassung der Räumlichkeiten sich aus dem „Gleichbehandlungsanspruch aus Art. 3 GG in seiner Ausprägung als allgemeines Willkürverbot“ ergibt. „Die politische Ausrichtung erlaubter Parteien ist kein zulässiges Ausschlusskriterium“. Ergänzt durch den Hinweis, dass nur das Bundesverfassungsgericht für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und das Verbot von politischen Parteien zuständig ist, ist es eine satte Ohrfeige für einige Kommunalpolitiker und eine offenkundig bei diesem Thema überforderte Verwaltung.

Den anonymisierten Beschluss finden Sie HIER.

PS: Tageblatt-Artikel vom 08.09.2020:

“Die Bürgermeisterin und die Gemeindedirektorin gehen jetzt davon aus, dass die AfD weiter in dem Haus tagen kann. Denn auch die neue – am 24. August vom Rat geänderte Benutzungsordnung der „Fernsicht“ – werde keinen Bestand haben. In dieser wird beispielsweise lediglich den Parteien, die im Gemeinderat Grünendeich vertreten sind, die Nutzung unentgeltlich gestattet. Auch das dürfte nicht gesetzeskonform sein.”