Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,
im Protokoll der 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Senioren ist eine Aussage von Herrn Ullenboom unter Punkt 2 im nichtöffentlichen Teil zu finden, die die AfD-Fraktion in zweierlei Hinsicht so nicht nachvollziehen kann.
In der Begründung der Notwendigkeit zur Verlängerung aller Mietcontainer führt Herr Ullenboom aus: „Zudem hat sich in diesem Jahr die Zuweisungsquote im Vergleich zum Vorjahr 2019 verdoppelt“.
Die Zuweisung der Asylbewerber erfolgt in der BRD nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel.
2019 | 2020 |
Wie man hier unschwer erkennen kann, ist die Quote für NDS konstant bei 9,4 % geblieben.
Die AfD-Fraktion wünscht nun Auskunft, welche Zuweisungsquote sich bei Herrn Ullenboom, die ja als Rechtfertigung zur Mietvertragsverlängerung der Container herhalten musste, verdoppelt hat.
Sollten statt der Quote die absoluten Zahlen der Zuweisung gemeint sein, teilen Sie uns bitte ebenfalls mit, wie sich diese bei sinkenden Asylzahlen verdoppeln können.
( siehe folgendes Balkendiagramm des BaMF)
Da es sich um nicht unerhebliche finanzielle Aufwendungen aus Steuermitteln handelt, bittet die AfD-Fraktion um Aussetzung der Mietvertragsverlängerung bis zur Klärung dieses Sachverhaltes. Sollte eine Mitvertragsverlängerung ohne faktenbasierte Grundlage durch die Verwaltung vorgenommen werden, behält sich die AfD-Fraktion weitere Schritte vor.
Mit freundlichem Gruß
Maik Julitz
AfD-Fraktion Buxtehude