23.06.2020 SG Lühe: Antrag zur Gendersprache

Folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 10.06.2020 wurde gestern im Samtgemeindeausschuss mit 4:3 Stimmen abgelehnt, der Samtgemeinderat entscheidet morgen noch einmal:

Sehr geehrter Herr Gosch,

die AfD-Fraktion beantragt, auf der kommenden Sitzung des Samtgemeinderates am 24.06.2020 unter dem TOP „Gendersprache in der Verwaltung und Ratsarbeit der Samtgemeinde Lühe“ folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Samtgemeinderat beschließt, auf die Verwendung der sog. „Gendersprache“, insbesondere das sog. „Gendersternchen“ („Schüler*innen“) und das Binnen-I („EinwohnerInnenfragestunde“) in allen schriftlichen Dokumenten der Verwaltung und des Rates zu verzichten.“

Begründung:

Die Sprache und Schrift eines Volkes stellt ein zu schützendes Kulturgut dar und sollte nicht für ideologische Experimente und Erziehungsmaßnahmen missbraucht werden.

Laut einer Umfrage von Infratest-Dimap spricht sich lediglich 1/3 der Befragten für diese Verunstaltung der deutschen Sprache aus. Das Hauptargument der Befürworter, durch die Sprache eine Geschlechtergerechtigkeit herstellen zu müssen, findet nicht einmal unter den Frauen in diesem Land eine mehrheitliche Zustimmung.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article208647269/Umfrage-Mehrheit-der-Deutschen-lehnt-Gendersternchen-ab.html

Der Verein „Deutsche Sprache“ hat eine Umfrage zu dem Thema durchgeführt, die die Umfrage der „Welt am Sonntag“ bestätigt:

https://vds-ev.de/pressemitteilungen/bundesbuerger-haben-nase-voll-von-gendersprache-und-debatte/

Aus einem Artikel in der HAZ vom 08.03.2019:

„Es ist vor allem das generische Maskulinum, das den Genderaktivisten in den Ohren klingelt, also der als männlich empfundene Regelfall („Lehrer“). Tatsächlich aber ist das Maskulinum sprachhistorisch gesehen gar nicht männlich. Explizit gemeint sind weder Männer noch Frauen. „Lehrer“ etwa sind nicht automatisch Männer, sondern „lehrende Personen“, denn das Wortgeschlecht (Genus) ist nicht deckungsgleich mit dem natürlichen Geschlecht (Sexus).“

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Gender-Stern-Woerter-scheren-sich-nicht-um-das-Geschlecht

Auch die Stadt Münster hat diesen Beschluss bereits im vergangenen Jahr gefasst:

https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3934885-Eingriff-in-die-deutsche-Grammatik-Verwaltung-zeigt-dem-Genderstern-die-Rote-Karte

Sollte es juristische Einwände gegen die beantragte Beschlussfassung geben, bitten wir darum, diese spätestens zwei Tage vor der Ratssitzung an alle Ratsmitglieder zu versenden, damit die Möglichkeit besteht, sich damit zu befassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

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 Antwort am 19.06.2020 von Tim Siol, Hauptamtsleiter und stellv. Bügermeister der der SG Lühe:

Sehr geehrte Frau zum Felde,

in Ihrem Antrag zur Gendersprache baten Sie darum, den Samtgemeinderat darüber zu informieren, ob gegen die beantragte Beschlussfassung juristische Einwände bestehen.

Generell orientiert sich die Samtgemeinde in ihrem Schriftverkehr an den jeweiligen Empfehlungen des Landes Niedersachsen. Hierzu ist mir nur der Beschluss des Landesministeriums über die Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache vom 09.07.91 bekannt (Fundstelle: Nds. MBl. 1991 Nr. 25, S. 911). Hiernach sollen in der Rechtssprache im Regelfall beide Geschlechter benannt werden. Für Kommunen ist dieser Beschluss eine Empfehlung, an die wir uns auch in Abstimmung mit anderen Kommunen gebunden fühlen.

Sollte Ihr Antrag auch auf die Stellenausschreibungen der Samtgemeinde abzielen, muss ich Ihnen mitteilen, dass hier die Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) anzuwenden sind. Hiernach müssen Stellenausschreibungen benachteiligungsfrei sein. Sollte man z.B. nur ein Geschlecht ausschreiben oder Formulierungen wir „jung dynamisch“  oder ähnliches verwenden, wird dies von Arbeitsgerichten in der Regel so ausgelegt, dass bestimmte Geschlechter oder Altersgruppen von vornherein ausgeschlossen werden, mit der Folge, dass den Betroffenen in den meisten Fällen drei Bruttogehälter als Schadensersatz zugesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Tim Siol

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Antwort von Astrid zum Felde am 22.06.2020:

Sehr geehrter Herr Siol,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Hierzu möchte ich Folgendes anmerken:

Unser Antrag bezieht sich auf die Verwendung des “Gendersternchens” und des Binnen-I. Diese werden in dem von Ihnen zitierten Beschluss des Landesministeriums nicht empfohlen, damals gab es diese sicherlich noch gar nicht. Der Beschluss zielt auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ab (grundsätzlich begrüßenswert), während das Gendersternchen diverse andere Geschlechter mit einbeziehen soll. Dies lehnen wir explizit ab, da nicht einzusehen ist, dass für eine verschwindend geringe Minderheit der Bevölkerung die deutsche Sprache derartig verunstaltet wird.

Ferner bezieht sich der Geltungsbereich des Beschlusses nur auf Gesetzentwürfe, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Hier nachzulesen:

https://www.afd-landkreis-stade.de/https://afd-landkreis-stade.de/wp-content/uploads/2020/06/Verordnungsblatt.pdf

Dass in einer Stellenausschreibung hinter der Stellenbezeichnung m/w/d stehen muss, ist mir bekannt (hier ist der Wahnsinn schon in Gesetze gegossen), allerdings ist man nicht gezwungen, in der Stellenbeschreibung von Schüler*innen und Lehrer*innen zu schreiben?!

Ich sehe also keine juristischen Bedenken, unserem Antrag zuzustimmen.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

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PS: Leider hat es die Verwaltung nicht geschafft, unseren Antrag im Ratsinformationssystem Allris als Original-PDF einzustellen. Die Datei wurde ausgedruckt und wieder eingescannt. Dies hat zur Folge, dass die Links zu den Quellen nicht anklickbar sind. Ich habe bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen, leider erfolglos. Sabotage?!

HIER das PDF

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Nachtrag:

Der Samtgemeinderat hat am 24.06.2020 den Antrag abgelehnt (bei unseren zwei Ja-Stimmen). Die Gleichstellungsbeauftragte der SG Lühe, Frau Courtault, bedankte sich, dass wir das Thema aufgegriffen haben und erläuterte, dass die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache Einfluss auf die Denkweise der Menschen habe und die Diskriminierung der Frauen und anderer Geschlechter reduziert würde. Sie verteilte außerdem eine Broschüre der nieders. Staatskanzlei mit Tipps für eine geschlechtergerechte Sprache (s. HIER). Allgemein war man der Meinung, dass der Samtgemeinderat explizit auf eine geschlechtergerechte Sprache achten sollte.

Es mag sich nun jeder selbst eine Meinung bilden, die Argumente sind vorgetragen…