04.09.2020 Kreistag Stade: Erlebnisse im Schulausschuss zur Maskenpflicht für Kinder

Ein Kommentar zum Zeitungsbericht des Redakteurs Wisser (STADER TAGEBLATT)

Es ist wie so oft. Der Redakteur hat sehr selektiv berichtet und wesentliche Inhalte einfach weggelassen.

Alle im Ausschuss vorgestellten Daten und Aussagen sind Daten des ROBERT-KOCH-INSTITUTS (RKI). Diese wurden den Ausschussmitgliedern, der Verwaltung und der Presse sogar als Folien und Charts des RKI als Information zur Verfügung gestellt. Im Bericht kein Wort zu den validen Kerndaten des RKI (siehe unten). Aus den vorgetragenen RKI-Daten kann auch ein Laie leicht erkennen, dass hieraus keine „Pandemie“ oder Gefährdung für Schulkinder ableitbar ist Thema PANDEMIE: Laut RKI haben wir in 2020 ca. 9000 Tote. In der Grippephase vor zwei Jahren hatten wir ca. 25000 Tote und kein Pandemie ?????
Ferner wurden die rechtlichen Aspekte von Juristen zum Maskenzwang im Ausschuss vorgetragen. Auch diese Bezüge findet man in dem Bericht nicht wieder. Es wurde ferner vorgetragen, dass laut Produktbeilagen der Hersteller die Masken nicht vor VIREN und BAKTERIEN schützen. Warum dann die wehrlosen Schulkinder mit diesem nachweislich gesundheitsschädlichen Maskenzwang – laut ärztlichen Berichten – physisch und psychisch schädigen?  Auf weinende Kinder und verzweifelte Mütter wurde im Ausschuss hingewiesen. Diese Vorkommnisse wurden sogar im Ausschuss bestätigt.

INTERVIEW bei Radio SAW mit Prof. Dr. Karina Reiss zur Pandemielage (Youtube)

Ziel der Anfrage, Diskussion und des Antrags war es, den Landrat – und das für die Schulen verantwortliche Kreisgesundheitsamt – zu motivieren, sich für die Schulkinder einzusetzen und den wissenschaftlich und rechtlich nicht begründbaren Maskenzwang in Schulen aufzugeben. Das wollte die große Mehrheit im Ausschuss leider nicht. Die Gesundheit der Schulkinder scheint den Ausschussmitgliedern und Behörden trotz eindeutiger RKI-Daten nicht sehr wichtig zu sein. Die Maskenpflicht verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz. Leider nehmen Beamte oft lieber den Weg des geringsten Widerstands und handeln nicht gemäß Remonstrationspflicht.

Einen Versuch war es uns Wert, Gesundheitsschäden durch Maskenzwang bei Kindern zu vermeiden.

Leider werden jetzt nicht einmal mehr die Daten des RKI ernst genommen. Die Frage ist: Welche anderen Bezüge gibt es?

HIER die angesprochenen RKI-Daten (ab Min. 4:50)

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Anmerkung:
Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Mehr siehe WIKIPEDIA.

Jens Dammann,

Vors. AfD Fraktion im Kreistag Stade

 


Die AfD-Anfrage von 11.08.2020 an die Kreisverwaltung im LINK.

Aktuelle CORONA-Informationen zum 3.9.2020: LINK


Weitere BEISPIELE:

Wie die Gesundheit der Kinder und Menschen durch die Masken geschädigt werden: LINK

Der Vater aus Lüneburg hat zum Schutze seiner Kinder

eine Klage in Niedersachsen gegen die Maskenpflicht für Kinder eingereicht: LINK

Ein weiterer Vater will ebenfalls sein Kind schützen: LINK.

Wie CORONA-Maßnahmen Kindern zum Verhängnis wurden – SACHSEN: LINK.