14.12.2019 Kurzkommentar zum Tageblattartikel vom 13.12.19 „Scharfe Rhetorik bei Seebrücke-Streit“.

Die Überschrift hätte eigentlich lauten müssen „Künstliche Empörung und ungeheuerliche Anschuldigungen“. Genau diese Überschrift hätte die Debatte zum Thema „Seebrücke“ beschrieben. Worum ging es bei diesem Streit? Es standen zwei Anträge zur Debatte, über die eigentlich nicht geredet wurde. Einmal eine Verwaltungsvorlage, initiiert von SPD und Linke, und ein Antrag der AfD-Fraktion. Der Unterschied zwischen diesen Anträgen wurde nicht diskutiert. Hier kann sich jeder Interessierte selbst ein Bild zu der Auseinandersetzung im Rat machen.

Die Unterschiede, vereinfacht dargestellt:

Antrag Verwaltung – Die Rettung illegaler Einwanderer aus selbst herbeigeführter Seenot und deren Transport nach Europa zu unterstützen, sowie Buxtehude als Aufnahmeort für diese Personen anzubieten. HIER  der Antrag.

Antrag AfD – Die illegale Einwanderung, wie beispielsweise in Australien, zu verhindern und damit das Sterben auf dem Mittelmeer und auf dem Weg zu den Mittelmeerhäfen zu unterbinden, gekoppelt mit der Forderung an die Bundesregierung, endlich das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen angemessen zu unterstützen. HIER der Antrag.

Wer beide Anträge ohne die ideologische Brille gelesen hat, wird die ungeheuerlichen Anschuldigungen des Linken Ratsherrn Kowalski „Ihre Lust, Menschen beim Sterben zuzusehen, kotzt mich an“ richtig einzuordnen wissen. Ausgerechnet Kowalski, Mitglied einer Partei, die das verbrecherische SED-Regime bis heute noch für rechtsstaatlich hält.

DETAILS zur Ratssitzung

Helmut Wiegers,

Vorsitzender der AfD Fraktion im Stadtrat Buxtehude

12.12.2019 Stadtrat Buxtehude: AfD Fraktion lehnt den Haushalt ab

Rede des AfD Fraktionsvorsitzenden, Helmut Wiegers, auf der Buxtehuder Ratssitzung am 12.12.2019

Die AfD-Fraktion hatte schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass die Verschuldung der Stadt und die Kosten für Personal überproportional ansteigen. Diese Entwicklung wird sich leider auch im Haushaltsjahr 2020 fortsetzen. In den vergangenen Jahren und auch in 2019 hat es viele Höhergruppierungen von Mitarbeitern der Stadtverwaltung gegeben, die für die AfD-Fraktion nicht nachvollziehbar waren. Die dafür von uns angeforderten Nachweise wurden von der Verwaltung nicht geliefert. Leider müssen wir auch feststellen, dass von der Verwaltung und aus den Fraktionen immer wieder zusätzliche Stellen gefordert werden, die den Haushalt zukünftig weiterbelasten werden. Die Sinnhaftigkeit dieser Stellenforderung erschließt sich unserer Fraktion häufig nicht. Als Beispiel sei hier die Forderung nach Einstellung einer/eines Migrationsbeauftragten genannt, welche glücklicherweise keine Mehrheit finden wird.

Weiter haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine Sanierung der Halle am Schulzentrum Nord wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Kosten für einen Neubau können bisher nur grob geschätzt werden. Mit Sorge stellen wir fest, dass zu diesem Hallenneubau immer neue teure Sonderwünsche einzelner Fraktionen angemeldet werden. Die AfD-Fraktion hat sich schon sehr zeitig für einen Neubau und die „große Lösung“ für die Sportanlage entschieden, zugleich aber auch massive Einsparungen im Haushalt eingefordert. Beispielsweise hatte die AfD-Fraktion immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass eine Umgestaltung des St. Petri-Platzes weder sinnvoll noch notwendig ist. Andere Fraktionen haben uns dafür zunächst heftig kritisiert.Auch wenn hierzu jetzt ein Umdenken stattgefunden hat, dieser Verzicht reicht bei weitem nicht aus.

Weiter sind in den Haushalt 2020 Planungskosten für die Umgestaltung der Bahnhofstraße eingestellt. Eine Maßnahme, die genau so überflüssig ist wie die Umgestaltung des St.-Petri-Platzes – nur mit einem Vielfachen der Kosten. Schlimmer noch, die bisher vorgetragenen Ideen sind aus Sicht der AfD kontraproduktiv für die Nutzer und Immobilieneigentümer an der Bahnhofstraße. Man kann auch eine Straße kaputtplanen. Das sollten wir verhindern.

Auch bei der Erneuerung von Stadtstraßen haben wir temporäre Einsparmöglichkeiten durch zeitliche Verschiebung gesehen. Die für 2020 geplanten Ausgaben im Bereich Kultur zum Jubiläum des „BuxtehuderBullen“ halten wir für überzogen. Das geht auch etwas bescheidener. Schon im vergangenen Jahr haben wir auf eine Vielzahl kleinerer und größerer Ausgaben aufmerksam gemacht, die überflüssig waren. Da hat sich leider nicht viel geändert. Als Beispiel sind dafür die von der Verwaltung beauftragten Plastikplakate zur Begrüßung der Besucher des Esterings zu nennen. Während man sich in Verwaltung und im Rat intensiv um die Vermeidung von Plastiktüten auf dem Wochenmarkt kümmert, werden dann völlig unbekümmert Straßenlaternen mit einer großen Anzahl von Plastikplakaten zum Vorteil einer Veranstaltung auf dem Estering versehen und damit auch noch Geld zum Fenster herausgeworfen. Das passt aus Sicht der AfD nicht zusammen.
Womit wir beim Thema „Nachhaltigkeit“ wären. Dieses Thema wird in den Ausschüssen und im Rat immer wieder stark betont. Wenn es aber um die Praxis geht, kann man dann, wie bei der Plakatierung, das Gegenteil feststellen. Da wird aus getränktem Lärchenholz eine Brücke über die Este gebaut und der nachfolgenden Generation in ca. 30 Jahren als Sondermüll hinterlassen, obwohl zum fast gleichen Preis eine voll recyclingfähige Stahlbrücke mit mindestens dreifacher Lebensdauer möglich gewesen wäre. Da haben einige Fraktionen ein deutliches Defizit erkennen lassen. Nur die Grünen haben es, wenn auch erst im zweiten Anlauf begriffen, dass es so nicht geht.

Noch einige Worte zum Thema Verkehr: Die von der Verwaltung und einigen Fraktionen erkennbare Vergrämungsstrategie gegen die Autofahrer und die einseitige Ausrichtung auf den Radverkehr werden wir jetzt und auch in Zukunft nicht mittragen.

Zum Schluss das Thema Stadtentwicklung. Aus Sicht der AfD-Fraktion hat die Hansestadt Buxtehude die Grenze des Wachstums erreicht. Die Auswirkungen auf die Infrastruktur bringen diese an eine natürliche Grenze.

Aus den vorgenannten Gründen wird die AfD-Fraktion dem Haushalt 2020 nicht zustimmen.

Helmut Wiegers, AfD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Buxtehude

 

12.12.2019 Stadtrat Buxtehude: Antrag zur Seebrücke beschlossen

Auf der Sitzung des Buxtehuder Stadtrates am 12.12.19

wurde ein Antrag der Linken behandelt:

1. Der Rat der Hansestadt Buxtehude unterstützt die Initiative „Seebrücke“. Er bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat verlassen haben und in Deutschland Zuflucht suchen.
2. Der Rat der Hansestadt Buxtehude ist auch weiterhin bereit, Geflüchteten – auch solchen, die in Seenot geraten sind – im Rahmen der kommunalen und rechtlichen Möglichkeiten Obdach und Hilfe zu gewähren, und versteht in diesem Sinne die Hansestadt Buxtehude als „sicheren Hafen”.
3. Für die Verteilung und Unterbringung von aus Seenot Geretteten muss die Bundesregierung eindeutige Regelungen schaffen. Der Rat appelliert an die Bundesregierung, verstärkt die Bekämpfung der Fluchtursachen voranzutreiben und sich ebenso für eine solidarische, humanitäre europäische Flüchtlingspolitik einzusetzen.

Vorlagendokument

Stellungnahme der AfD Fraktion

Die AfD-Fraktion hatte folgenden Eilantrag zu diesem TOP gestellt:

Die Hansestadt Buxtehude appelliert an die Bundesregierung, verstärkt die Bekämpfung von Fluchtursachen voranzutreiben und Schleppertum nachhaltig zu bekämpfen, damit bestehende Gesetze eingehalten werden und Hilfe nicht nur bei denen ankommt, die es bis Deutschland schaffen.
Durch ausreichende Erhöhung der Mittel der UNHCR für Flüchtlingszentren in heimat- und kulturnahen Regionen soll bereits geflohenen Menschen eine sichere Aufnahmemöglichkeit geboten werden. Flüchtlingsboote sind an ihre Ausgangsorte zurückbringen, anstatt die Passagiere nach Europa zu befördern. Wo das rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, sind sie nach dem australischen Vorbild ausnahmslos in außereuropäische Aufnahmezentren zu überführen.

Begründung:

Das UN-Hilfswerk hat festgestellt, dass auf dem Weg von Zentralafrika zu den Küsten Nordafrikas doppelt so viele Menschen sterben wie auf dem Mittelmeer. Diesem menschenunwürdigen Treiben ist daher umgehend Einhalt zu gebieten. Die bisherige Regierungspolitik hat hier leider versagt, die AfD als soziale Heimat- und Bürgerpartei möchte dieser tagtäglichen Tragödie nicht mehr länger tatenlos zusehen. Die Seebrücken-Initiativen sind zu unterbinden, weil sie den Anreiz der Menschen fördern, die sich ohne sie nicht auf den unsicheren Weg begeben hätten. Auch Australien konnte das Sterben auf See erst stoppen, nachdem es einen generellen Aufnahmestopp für Bootsflüchtlinge verhängt hat. (siehe u.a. HIER).

Die Vorschläge der SPD, LINKEN und der Verwaltung sind zudem aus finanzieller Sicht abzulehnen, denn sie suggerieren, dass eine zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten keine finanziellen Auswirkungen hätte. Zusätzliche Gelder sollten nicht in den Haushalt eingestellt werden. Tatsache ist jedoch, dass die Kommunen nur einen Teil der Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration von Migranten von der Bundesregierung und dem Land erstattet bekommt.

Allein von 2015 bis 2017 hat die Hansestadt Buxtehude 1.578.546,49 € für Migration selbst getragen. Die Zahlen stammen aus einer Antwort auf eine Anfrage der AfD im Nov. 2018. Die erstatteten Kosten für diesen Zeitraum wurden von den 1.578.546,49 € bereits abgezogen. Die Zahl der Flüchtlinge belief sich auf durchschnittlich 665 in 2015, 684 in 2016 und 545 in 2017.

Die Quoten, also Fallpauschalen, für die Zuschüsse von Bund und Ländern für Flüchtlinge sollen nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums bereits in 2019 auslaufen. Konkret die 670-Euro-Pauschale für Ausländer im Asylverfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge. Stattdessen plante das Finanzministerium offenbar eine Pauschale von 16.000 Euro pro Flüchtling für die ersten fünf Jahre nach der Ankunft. Im ersten Jahr sollen 6.000 Euro gezahlt werden, in den darauffolgenden dann weniger. Nur nach Druck der Länder und des Städte- und Gemeindebundes ist diese Kürzung zurückgenommen worden.

Allerdings ist absehbar, dass in den kommenden Jahren Kürzungen der Zuschüsse unvermeidlich sind, und zudem Migranten, die länger hier leben und ihren Unterhalt nicht selbst finanzieren können, vollständig aus kommunalen Haushalten finanziert werden.

Eilantrag als PDF

 

Redebeitrag des AfD-Ratsherrn Maik Julitz zum Antrag „Seebrücke“:

“Wir haben 2 Anträge zu einem Thema, den einen hätte es ohne den anderen gar nicht gegeben.

Der eine basiert auf Logik, Pragmatismus und fordert die Einhaltung bestehendes Rechts, wie GG Art. 16a und das Schengener Abkommen.

Der andere basiert auf einer Ideologie und steht diametral zu geltendem Recht. Im Gegenteil, er fordert dazu auf, geltendes Recht zu brechen und zu ersetzen.

Die Seebrücke:

Eine Seebrücke ist für mich und für viele heimatverbundene Menschen etwas sehr Schönes. Die Seebrücken in Mecklenburg und Pommern wie Heringsdorf, Bansin, Heiligendamm, Kühlungsborn  u.a. stammen zumeist schon aus der Kaiserzeit und verbinden Geschichte und Heimatgefühl bei den Einheimischen miteinander.

Die Seebrücke, welche der Öffentlichkeit als ein Akt der Humanität verkauft wird, bringt in Wirklichkeit Tod und Verderben.

Die Bewegung Seebrücke ist fester Bestandteil des völkerrechtswidrigen Migrationspaktes, den Frau Merkel am 11. Dez. in Marrakesch unterzeichnete.

Die illegale Migration soll nun von der Staatsebene in die Städte und Gemeinden getragen werden.   

Ohne die NGO-Schiffe, welche von milliardenschweren Globalisten finanziert werden, und die Sirenengesänge des deutschen Sozialstaates würde die Lieferkette der Schleuserbanden gar nicht funktionieren.

Wer so naiv ist und glaubt eine „Sea Watch“ oder „Ocean Viking“ cruisen im riesigen Mittelmeer und finden ganz zufällig Schlauchboote mit Migranten, die sie dann aus Seenot retten, der glaubt auch, die Erde sei eine Scheibe.

Die Menschen geraten auch nicht in Seenot, wie in der Beschlussvorlage geschrieben, sie bezahlen sehr viel Geld und begeben sich wissend in Seenot. Die meisten sterben schon auf dem Weg nach Libyen und zum Hafen.

Ein Schlauchboot mit 50 Menschen bringt den Schleusern einen riesigen Gewinn. Das Geschäft mit Menschen ist inzwischen lohnender als mit Rauschgift und viel sicherer.

Das Schlauchboot fährt los und funkt seine Position nach Erreichen der internationalen Gewässer. Dieser Funkspruch wird von einem Rettungsschiff aufgenommen und die gefahrlose Übergabe findet dann statt.

In den zwei Wochen, als die C-Star die Funksprüche auffing und an die libysche Küstenwache meldete, stellten die NGO-Schiffe ihre Schlepperhilfe ein. Zwei Wochen lang kam niemand ums Leben.    

Auch die konservative Regierung Australiens konnte das Sterben erst unterbinden, nachdem sie einen Aufnahmestopp für Bootsflüchtlinge verhängt hatte.

Seitdem macht sich niemand mehr auf den Weg und somit kommt auch niemand mehr um.

Aus den genannten Gründen macht nur der Änderungsantrag der AfD Fraktion Sinn.

Dieser ist im Einklang mit geltendem Recht und zielt auf die Fluchtursachenbekämpfung und die regionale, heimatnahe Unterbringung in Aufnahmezentren. Deutschland sollte sich endlich bei der UNHCR stark dafür machen, dass eine solide menschenwürdige Finanzierung dieser Zentren gewährleistet ist.

Die Bundesregierung hält eine Flüchtlingsrücklage von 50 Mrd. vor. Appellieren Sie an Ihren Finanzminister, diese Rücklage aufzulösen und das Geld in die Fluchtursachenbekämpfung und die Aufnahmezentren vor Ort zu investieren.     

Wer dieser Vorlage der Verwaltung folgt, zementiert lediglich die Geschäftsgrundlage der Schleuser und macht sich mitschuldig am Tod von hunderten Menschen egal ob noch an Land, auf dem Weg zur Küste oder auf See.

Außerdem weise ich darauf hin, dass die Verwaltungsvorlage wegen eines inhaltlichen Formfehlers nicht zustimmungsfähig ist.

Die Verwaltungsvorlage schreibt einmal „unterstützt die Initiative“ und dann „beteiligt sich an der Initiative“.   Was denn nun ???”

 

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt,

der Antrag der Linken unter großem Beifall angenommen.

28.11.2019 SG Lühe: Finanzausschuss / Dorfstromer / Haushalt / Ganztagsschule

Im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses der Samtgemeinde Lühe stellte der Verein Dorfstromer sein Konzept und die Entwicklungen des vergangenen Jahres vor (die SG Lühe wurde Ende vergangenen Jahres Mitglied des Vereins, Kosten: 1200 € / Jahr).  Der Verein stellt Elektro-Fahrzeuge zum sog. “car-sharing” zur Verfügung, d.h. man kann ein Auto stundenweise mieten. Drei E-Autos stehen z.Z. zur Verfügung (Steinkirchen, Jork, Horneburg), die Intitiatoren des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Die Mitgliedschaft kostet 5 € / Monat, die Fahrt 4 € / Stunde. Gebucht wird online. Die Autos werden vom Verein geleast. Bei einer Anzahl von 20 Mitgliedern und Nutzung von 4 Stunden pro Tag arbeitet das Projekt kostendeckend. Allerdings nur, weil es im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes gefördert wird. Bei der Vorstellung im vergangenen Jahr wurden keine konkreten Zahlen zur Finanzierung des Projektes vorgestellt, diese fehlten auch in diesem Jahr. Bekanntlich sind E-Autos sehr teuer, insofern ist die Förderung eine Wettbewerbsverzerrung, die alle Steuerzahler unfreiwillig finanzieren.

Inzwischen hat es sich wohl herumgesprochen, dass E-Autos aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes (wenn man ihn denn für notwendig hält) nicht halten, was sie versprechen (s. HIER). Die AfD-Fraktion hat der Mitgliedschaft der SG Lühe im Verein Dorfstromer nicht WEGEN der E-Autos sondern TROTZ der E-Autos zugestimmt, da der Kostenaufwand vertretbar ist und die Idee des car-sharings grundsätzlich zu begrüßen ist. Der Verein erhöht die Attraktivität der Samtgemeinde für Touristen und Bürger.

Die Umstellung des kompletten Verkehrs auf E-Mobilität ist völlig illusorisch, es sei denn, nur noch wenige Priviligierte dürfen Auto fahren. Die frisch gewählte SPD-Vorsitzende Esken gab im März 2019 ein INTERVIEW im Deutschlandfunk. Sie erzählte, dass sie ein elektrisches Auto fährt, und fügte gleich hinzu, dass sich dies natürlich nicht jeder leisten könne. Überhaupt sei der Ausstieg aus dem Individualverkehr das am schwierigsten umsetzbare politische Ziel und die herausforderndste Arbeit. Im Vergleich dazu sei der Ausstieg aus der Kohle geradezu ein Klacks. Der Ausstieg aus dem Individualverkehr scheint beschlossene Sache zu sein, eine Debatte darüber oder einen Beschluss gab es wohl nicht? Die Verödung der ländlichen Räume wäre die Folge, die AfD lehnt dies entschieden ab!

Der Finanzausschuss beschloss diverse Kürzungen des Haushaltsplanes, da der Anstieg der Verschuldung von gut 9 Mill. auf über 11 Mill. € reduziert werden soll. U.a. wurden die Planungen für den Ausbau der Ganztagsschule Hollern-Twieienfleth auf Eis gelegt. Hintergrund: Der Bund will bis 2025 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Grundschulalter einführen (acht Stunden pro Tag, fünf Tage in der Woche) und zwei Milliarden Euro an die Kommunen verteilen. Die AfD-Fraktion hält dies nicht für sinnvoll und wünschenswert, allerdings sollte man angesichts der prekären Haushaltslage auf eine Förderung nicht verzichten.

Hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) vom 26.11.2019 dazu:

Ganztagsbetreuung hat Folgen!

Städte- und Gemeindebund erwartet Kostenübernahme durch den Bund

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund fordert eine komplette Übernahme der Kosten vom Bund für die flächendeckende Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2025 ein solches Angebot Eltern und Kindern durch einen Rechtsanspruch garantieren.

“Wer Versprechungen macht, ist auch für die Finanzierung und die Umsetzung verantwortlich und darf nicht einfach die Kommunen in Mithaftung nehmen. Der Bund ist für Deckung der Investitionskosten sowie der Betriebs- und Personalkosten der Betreuungseinrichtungen verantwortlich. Sonst ist ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen nicht realisierbar”, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, heute in Hannover. Das Deutsche Jugendinstitut hat berechnet, dass bundesweit rund 330.000 Plätze in Horten und Ganztagsschulen neu geschaffen werden müssen – In Niedersachsen sind es dann vermutlich mehr als 30.000 Plätze.

Aktuell hat der Bund ein Sondervermögen von zwei Milliarden Euro beschlossen. Allerdings rechnen die Kultusminister der Länder mit jährlichen Kosten von bundesweit über 10 Milliarden Euro. “Hinzu kommt, dass wir teilweise neu bauen und bestehende Schulen baulich verändern müssen. Dazu kommt, dass es auf dem Arbeitsmarkt keine Erzieherinnen und Erzieher gibt. Was nützt uns der Neubau von Schulen, wenn das Personal fehlt, um die Kinder zu betreuen? Zudem müssen wir in Niedersachsen die Beitragsfreiheit für die KiTas finanzieren. Da ist kein Geld bei Land und Kommunen für weitere Aufgaben übrig”, ergänzte Trips.

Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten MandatsträgerInnen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

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Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträgern repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion SG Lühe

02.12.2019 Haushaltsdebatte: Verfall der Werte und Regeln nun auch im Kreistag?

Am 2.12. wurde im Kreistag abschließend der Haushalt 2020 beraten. Es ist die Tradition, dass jeder Fraktionssprecher zum Haushalt und der Finanzplanung einen Redebeitrag hält und die inhaltliche Stellungnahme sowie die Beschlussentscheidung der jeweiligen Fraktion entsprechend begründet.

Die Rede des AfD-Fraktionssprechers zum Haushalt 2020 und dem Ausblick bis 2023, wurde vom Kreistagsvorsitzenden (Herr KRUSEMARK {ein Mitglied der CDU-Fraktion}) permanent gestört und unterbrochen. Das hat es im Kreistag bisher nicht gegeben. Dieses Verhalten ist ein eklatanter Verstoß gegen die Geschäftsordnung (GO) des Kreistages. Bei den Störungen und Unterbrechungen des AfD-Redners durch den Vorsitzenden wurde sogar ein Redeverbot angedroht.

Der AfD-Sprecher hatte in seinem Redebeitrag u.a. die Abhängigkeiten zur übergeordneten Politik und den Einfluss auf die Kreisfinanzen aufgezeigt (siehe Rede unten). Einige Inhalte der Rede nahmen direkten Bezug auf die Folgewirkungen der GROKO-Politik und die damit verursachten Einflüsse auf die aktuellen Haushaltssituation im Kreis Stade. Der Kreistagsvorsitzende Krusemark hat diese Zusammenhänge entweder nicht verstanden oder wollte sie als CDU-Mitglied nicht hören. Das widerspricht jedoch der GO. Als Kreistagsvorsitzender und Sitzungsleiter hat er die Sitzung neutral zu leiten und nicht als Meinungspolizist zu agieren.

Beispiele zur fehlenden Neutralität in der Kreistagsdebatte:

  1. Als nächster Redner sprach der Sprecher der FDP-Gruppe zum Haushalt. Auch er bezog sich auf übergeordnete Abhängigkeiten mit Bezug auf den Haushalt, hier sogar mit Hinweis auf die EU-Politik etc.. Hierbei gab es keinerlei Störung des Redebeitrags seitens des Vorsitzenden.

  2. Auf die folgende Anfrage der AfD unter dem TOP Anfragen und Mitteilungen, wie der Vorsitzende seine mehrfachen Redestörungen mit Bezug auf die GO begründet, kam erwartungsgemäß keine nachhaltige Begründung.

  3. Noch eklatanter war das Fehlverhalten des Kreistagsvorsitzenden KRUSEMARK beim Top Anfragen und Mitteilungen bei einem Statement eines SPD-Abgeordneten, der minutenlang laut über einen Maulkorb für bestimmte Parteien nachgedacht hat. Er durfte ungestört hetzen, ohne jedoch eine Anfrage zu stellen. Trotz des doppelten Verstoßes gegen die GO wurde er nicht einmal bei seinen Ausführungen unterbrochen und bis zum Ende angehört.

Deutlicher kann man eine parteiische Sitzungsleitung nicht aufzeigen.

Es ist leider nicht der erste Vorfall von markanten Verstößen gegen die GO durch CDU-Ausschussvorsitzende bzgl. eines nicht neutralen Leitens von Sitzungen im Stader Kreistag. Bereits im  Februar gab es einen ähnlichen Vorfall (siehe LINK).

Ursächlich ist vermutlich die permanente Angst der Altparteien vor Stimmenverlusten. Es soll daher verhindert werden, dass bestimmte Sachzusammenhänge zu ihrer Politik öffentlich ausgesprochen werden. Nach dem Bundestag und den Landtagen nun offensichtlich auch im Stader Kreistag.

Das Zitat einer Aussage von Friedrich Nietzsche am Schluss der Rede des AfD-Sprechers
hat der Kreistagsvorsitzende, ohne es zu wollen, voll bestätigt.

Unmittelbar nach der Sitzung hat die Fraktion ein Gespräch mit dem Landrat geführt, mit der Bitte, die Sitzungsleitungen zu GO-konformem Verhalten anzuhalten und entsprechend zur Neutralität zu verpflichten. 


Die Rede zum Haushalt 2020.

 

Als Referenz: Interessante Zahlen aus dem Bundeshaushalt und dem Finanzmisterium: 
MUT ZUR WAHRHEIT bei den ETATs für Wohnen, Bildung, Forschung, dazu 
Gesundheit (Pflege, Krankenhäuser etc.) als großes Problem im Landkreis.


Bundeshaushalt 2020 oder… wie die Politik uns täuschen möchte!

– – – – 

Wer noch tiefer verstehen möchte, warum hier im Kreis immer weniger Geld aus dem “reichen Deutschland” ankommt,
möge sich auch diese Zusammenfassung von der Bundestagsdebatte zum Haushalt ansehen.

Brandheiß #16:
Klima & CO2, Bildung & AKK | Bundeshaushalt 2020 im Bundestag –
mit Corinna Miazga


 

02.12.2019 SG Lühe: Anfrage Kosten Klimaschutz

Anfrage der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe

Sehr geehrter Herr Gosch,

die AfD Fraktion stellt folgende Anfrage zur kommenden Sitzung des Samtgemeinderates Lühe am 18.12.2019 und bittet um Beantwortung/Protokollierung unter dem TOP „Mitteilungen“:

Welche Summe an Steuergeldern (insgesamt, inkl. Fördergelder) wurde seit Beschluss des Klimaschutzkonzeptes in 2015 für dessen Umsetzung in der SG Lühe ausgegeben? Bitte die Summe für die Erstellung der CO2-Bilanz separat ausweisen.

Begründung:

Ich hatte die Anfrage bereits mündlich in der letzten Ratssitzung vom 25.9.2019 gestellt. Leider wurde nur die Frage, aber nicht die Antwort in das Protokoll aufgenommen.

Anfrage als PDF

Zur Info: Die Klimaschutzmanagerin wird von der SG Lühe, Horneburg und Jork gemeinsam finanziert und wird zu 40% vom Bund gefördert.

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 18.12.2019 umging der Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch die korrekte Beantwortung dieser Frage erneut, stattdessen verteilte er eine Übersicht der eingeworbenen Fördergelder (s. HIER).

Aus dem Protokoll:

“Abschließend wird durch den Samtgemeindebürgermeister eine Übersicht der eingeworbenen Fördermittel für das Klimaschutzmanagement verteilt. Hierzu berichtet er noch, dass die Kosten für die Klimaschutzmanagerin zu 1/3 von der Samtgemeinde Lühe getragen werden. Des Weiteren erläutert er, dass die CO² Bilanz berichtigt und an alle Ratsmitglieder neu versendet wurde. Die Energie und CO² Bilanz kostete 5.950,- €, wovon 1.983,33 € von der Samtgemeinde Lühe getragen werden.”

Nach meiner mündlichen Ansprache nach der Sitzung verspräch er, die Informationen aus der Präsentation der Klimaschutzmanagerin in der Bürgermeisterrunde im Nov. 2019 an das Protokoll zu hängen (wo sie von möglicht wenigen Bürgern gefunden wird), s. HIER.

Fazit: Für das Klimaschutzmanagement wurden für die Jahre 2016-2019 165.000 € an Steuergeldern ausgegeben, gleichzeitig wurden über 800.000 € an Fördermitteln von der Klimaschutzmanagerin eingeworben. Ziel des Klimaschutzkonzeptes von 2015 ist es aber eigentlich, den CO2-Ausstoß der Samtgemeinde Lühe bis 2020 um 20% zu senken (Vergleichsjahr 2012). Dieses Ziel wurde krachend verfehlt, s. HIER. Das scheint aber niemanden zu interessieren (vielleicht auch, weil man eigentlich weiß, dass dieses Ziel unsinnig ist?). Eine Vereinfachung der Förderrichtlinien und eine Priorisierung der Aufgaben der Klimaschutzmanagerin hin zu simplen Energieeinsparmaßnahmen ohne ideologischen Überbau hätten immense Einsparungen an Steuergeld zur Folge.

 


18.11.2019 SG Lühe: Ausschuss Feuerschutz tagte

Der Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung der Samtgemeindes Lühe tagte:

 

– Die Katzenschutzverordnung wurde vom Ausschuss befürwortet.

Erweiterung der Feuerwehrhäuser zur Anpassung an bestehende Vorschriften:

Hier wird erst einmal der Entwurf des Architektenbüros abgewartet. Unstrittig ist aber, dass Baumaßnahmen in den nächsten Jahren erfolgen müssen, um die Gerätehäuser auf einen zeitgemäßen Zustand zu bringen. Eventuell könnte das auch auf teilweise Neubauten (mit Grundflächen aus der Nachbarschaft) hinauslaufen, falls eine Modernisierung nicht umsetzbar ist. In Mittelnkirchen wäre der Ausbau des Dachgeschosses zu überdenken.

 

– Das Rauchverbot vor dem AWO Kindergarten wurde nach kurzer Diskussion beschlossen. Die AWO Leitung wird gebeten, die Eltern über das Rauch-

verbot in einem Elternbrief zu unterrichten.

Anfrage zum Thema Brandbekämpfung bei E-Fahrzeugen wurde von mir gestellt:

Ist die SG Feuerwehr geschult  / vorbereitet zur Brandbekämpfung an E-Fahrzeugen?

Antwort Samtgemeindebrandmeister: Ja, die Feuerwehr ist darauf geschult.

Haben wir ein Wasserbad in der SG? Nein , im Bedarfsfall müsste improvisiert werden ( z.B. Container mt Wasser füllen).

Frage an die Verwaltung (Hr. Buchner):

Was passiert mit den Wracks, wo und wie werden sie entsorgt?

Hierfür wird die Antwort von der Verwaltung noch nachgereicht.

 – Die Haushaltsposten für 2020 wurden behandelt, hier ergeben sich in diesem Ausschuss kaum Einsparmöglichkeiten

 

HINTERGRUND der Anfrage

 

Thomas Schack, stellv. AfD Fraktionsvors. SG Lühe

16.11.2019 SG Lühe: Klimaverrenkungen im Samtgemeinderat

Rückblick auf die Sitzung des Samtgemeinderates Lühe vom 23.10.2019

Zunächst stellte sich Frau Schütz, die neue Klimaschutzmanagerin, deren Vertrag bis zum 21.5.2021, läuft vor. Sie wird die Arbeit ihrer Vorgängerin, Frau Poppe, fortsetzen (s. Klimaschutzkonzept). Ziel des Klimaschutzkonzeptes von 2015 ist es, die CO2-Emissionen der SG Lühe bis 2020 um 20% zu reduzieren (Basisjahr 2012). Die ersten drei Jahre von Frau Poppe wurden in diesem Jahr durch die Verwaltung um weitere zwei Jahre verlängert, ohne dass dem Rat eine Erfolgsbilanz bzgl. der CO2-Reduzierung vorgelegt wurde. Nach mehrmaligem Nachfragen wurde dieses nun in dieser Ratssitzung nachgeholt (der Vertrag von Frau Schütz ist längst unterschrieben). Obwohl ich mehrmals darum gebeten habe, wurden uns die Unterlagen vor der Sitzung nicht zur Verfügung gestellt. Sie seien angeblich zu komplex ohne Erläuterung –  lächerlich, wenn man sich die Präsentation anschaut; man wollte ganz offensichtlich fundierte Nachfragen vermeiden, welche offenlegen würden, dass hier schlicht Steuergeld verbrannt wird.

Herr Siepe aus Hannover stellte dem Rat in einer Präsentation die CO2-Bilanz der Samtgemeinde Lühe vor. Leider enthält seine Datenbasis den Fehler, dass in der SG Lühe seit 2012 Biogasanlagen gebaut wurden, was nicht der Fall ist. Selbst unter dieser Bedingung zieht er eine durchwachsene Bilanz, das Ziel wurde nicht erreicht. Wenn man die korrekten Daten verwendet, wird das Ergebnis noch ernüchternder sein. Wir warten noch auf seine korrigierten Berechnungen.

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Unsere Kämmerin, Frau Lühders, stellte den Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2020 vor. Der Schuldenstand der SG Lühe ist in 2019 von 6,3 Mill. € auf 9,2 Mill. € gestiegen. Sollte der Entwurf wie vorgeschlagen umgesetzt werden, erhöht sich dieser bis Ende 2020 auf gut 11 Mill. €. Frau Lühders rief die Ratsmitglieder zu Einsparungen auf. Die Ausschüsse werden nun den Entwurf beraten.

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Unser Antrag zur Klimaschutzmanagerin wurde aufgerufen:

Beschlussvorschlag:

Die Klimaschutzmanagerin, Frau Schütz, wird beauftragt, den Schwerpunkt ihrer Arbeit für die Samtgemeinde Lühe auf folgende Aufgabengebiete zu legen:

– Erfassung/Monitoring der Energieverbräuche der kommunalen Gebäude (konkret Erstellung von sog. „Reports“ in der Verwaltungssoftware) der SG Lühe und Bericht an den Ausschuss für Bau, Wege, Planung und Umwelt.

– Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches kommunaler Gebäude (z.B. Schulungen der Hausmeister, Schüler, etc.)

– Anwerbung von Fördermitteln für kommunale Bauvorhaben

Begründung:

Die Mitarbeiter des Bauamtes sind z.Z. stark eingebunden in die geplanten / laufenden Bauprojekte, daher ist eine Entlastung sinnvoll. Gleichzeitig möchten wir erreichen, dass die Arbeitszeit der Klimaschutzmanagerin, Frau Schütz, für unsere Samtgemeinde finanzielle Vorteile bringt.

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Wir haben den Antrag gestellt, weil wir der Ansicht sind, dass unsere Steuergelder nicht für Logo-Wettbewerbe, Stadtradeln, u.ä. vergeudet werden sollten. Nachdem der Antrag bereits im Bauausschuss und Samtgemeindeausschuss abgelehnt wurde (mit m.E. dürftigen Argumenten), kam der Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch nun mit einem Gesetz um die Ecke, das es dem Rat angeblich verbietet, über die Arbeitszeit der Klimaschutzmanagerin für unsere Samtgemeinde zu entscheiden. Bitte bilden Sie sich dazu selbst eine Meinung (s..u. meine Mail). Der Samtgemeinderat stimmte daraufhin für Nichtbefassung bzgl. unseres Antrages.

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Unter dem TOP “Anfragen/Anregungen” habe ich meinen Ratskollegen die Broschüre “Kann der Mensch das Klima retten?” zur Lektüre angeboten.  Sie enthält sachliche Argumente zum Thema Klimaschutz und Energiewende. Es herrschte allgemeine Ablehnung. Man verbittet sich diese Belästigung mit alternativen Informationen. Nach der Sitzung haben sich drei parteilose Ratsmitglieder erbarmt, mir eine Broschüre abzunehmen.

Sie finden auf dieser Webseite diverse Information zu dem Thema, s. HIER; HIER , HIER (im Suchfeld rechts oben “Klima” eingeben).

Das Thema Klimaschutz wurde übrigens im Tageblatt-Artikel mit keinem Wort erwähnt.

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PROTOKOLL der Sitzung

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Meine Mail an den Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch und die Ratsmitglieder (16.11.2019):

Hallo Michael, liebe Ratskollegen,
ich habe folgende Anmerkungen / Fragen zum Protokoll des Samtgemeinderates am 23.10.2019:
1. Im Protokoll steht zwar, dass ich um eine Kostenaufstellung für das Klimaschutzmanagement gebeten habe, aber die Zahlen stehen dort nicht.
a) Warum nicht?
b) Wann bekommen wir die Antwort?
Falls es sich um ein datenschutzrechtliches Problem handelt, könnte man den nichtöffentlichen Teil verwenden?
2. Am Protokoll hängt die Präsentation von Herrn Siepe mit den falschen Zahlen, die unter der Annahme zustande gekommen sind, dass es in der SG Lühe Biogasanlagen gibt.
a) Wann bekommen wir die korrigierte Fassung?
b) Woher kamen die Informationen bzgl. der Biogasanlagen in der SG Lühe?
3. Unser Antrag zur Priorisierung der Aufgaben der Klimaschutzmanagerin wurde vom Rat mit Nichtbefassung zurückgewiesen, nachdem Du behauptet hast, der SG-Rat sei nicht befugt, dies zu entscheiden. In dem im Protokoll zitierten Artikel steht: § 85 Abs. 3 NKomVG
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte …
3. entscheidet über Maßnahmen auf dem Gebiet der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung und über Maßnahmen zur Erfüllung von sonstigen Aufgaben, die das Land im Auftrag des Bundes ausführt oder zu deren Ausführung die Bundesregierung Einzelweisungen erteilen kann,
Ich bitte um Erläuterung, in welchem Zusammenhang dieser Artikel mit der Klimaschutzmanagerin steht.
Auf der Webseite der Klimaschutzmanagerin steht, dass die Stelle der Klimaschutzmanagerin durch die NKI gefördert wird. Es handelt sich also um ein freiwilliges Projekt unserer Kommunen Jork, Horneburg und Lühe, welches vom Bund gefördert wird.
Abgesehen von der inhaltlichen Zweifelhaftigkeit halte ich Dein Vorgehen, erst bei der dritten Abstimmung unseres Antrages ein Gesetz aus dem Ärmel zu zaubern, ohne dieses vorzulesen oder vorher zu verteilen, für höchst unseriös. Niemand hatte die Möglichkeit, Deine Behauptung nachzuprüfen. Das Ergebnis war ja dann wie gewünscht.
 
Antwort M. Gosch 16.11.2019:

“… Den Einsatz der Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung obliegt allein dem Hauptverwaltungsbeamten. Dies ergibt sich in der Tat aus § 85 Abs. 3 NKomVG. Dort steht eindeutig geschrieben, dass der HVB die Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung leitet.

Der Rat hat hierauf keinen Einfluss. Das findet sich auch in der einschlägigen Kommentierung. Du hast leider § 85 Abs. 1 Nr. 3 zitiert. In der Tat führt dies zur Verwirrung. Ich verweise Dich noch einmal ausdrücklich auf den § 85 Abs. 3.

Ich glaube nicht, dass das Verhalten Deiner Ratskollegen irgendetwas mit meinem Hinweis auf diesen § zu tun hat…”

 
AZF: Mein Fehler. In §85 3 steht:

(3)  Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte leitet und beaufsichtigt die Verwaltung; sie oder er regelt die Geschäftsverteilung im Rahmen der Richtlinien der Vertretung. Sie oder er ist Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter im Sinne der Geheimhaltungsvorschriften.

–> d.h., die Klimaschutzmanagerin ist Teil der Verwaltung!?!

 
4. Der Titel der Broschüre, die ich verteilen wollte, ist im Protokoll falsch wiedergegeben, er lautet “Kann der Mensch das Klima retten?”, hier eine Zusammenfassung:
 
 
Astrid zum Felde, Vors. AfD-Fraktion SG Lühe
 

13.11.2019 Stadtrat Buxtehude: Antrag Seebrücke

ES REICHT !!!

Der völkerrechtswidrige Migrationspakt vom 11. Dezember 2018 soll nun über die Bewegung “Seebrücke” in Städte und Gemeinden getragen werden. 

Einem entsprechenden Antrag der LINKEN zum Beitritt der Stadt Buxtehude zur Seebrücke signalisieren CDU, SPD und Grüne bereits ihre Zustimmung. Den Initiatoren ist durchaus bewusst, dass diese Initiative nicht mit dem geltendem Recht ( Völkerrecht, GG, Asylgesetz ) vereinbar ist.

Unter dem Deckmantel der Humanität werden nun noch mehr Anreize zur Armutsmigration nach Deutschland gesetzt. Das Sterben auf See wird dadurch nicht beendet, sondern durch selbsternannte GUTmenschen weiter forciert. Das einzige Ziel dieser von internationalen NGO`s finanzierten Bewegung ist es, die offen formulierten Relocation- und Resettlementprogramme ( Umvolkung und Neuansiedlung von Afrikanern in Europa ) der UNO umzusetzen.

Die UNO handelt damit unter dem Einfluss dieser NGO`s gegen ihre eigene Entschließung von 1998 Art. Nr. 6 und 7 (s. HIER):

Art. 6

Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.

Art. 7
Bevölkerungstransfers oder -austausche können nicht durch internationale Vereinbarungen legalisiert werden, wenn sie grundlegende Bestimmungen der Menschenrechte oder zwingende Normen des Völkerrechts verletzen.

Die AfD-Fraktion in Buxtehude wird in der Ratssitzung am 12.12.2019 um 19.00 Uhr im Stadthaus deutlich Position zu den Menschenrechtverletzungen der anderen Parteien Stellung nehmen.

Der BESCHLUSSVORSCHLAG der Verwaltung

24.10.2019 Stadtrat Buxtehude: Das wärmste öffentliche WC Europas? >> TEIL 2

Zur Anfrage der AfD-Fraktion zum möglicherweise wärmsten WC Europas liegen jetzt die Antworten der Verwaltung vor. Antworten, die Erstaunliches beinhalten.

Die Hansestadt Buxtehude hat demzufolge von 1988 bis 2016, also 28 Jahre lang,  2/3 der Heizkosten für dieses WC bezahlt. Nur für den Zeitraum von 2010 bis 2017 waren das allein schon eine nicht nachvollziehbare Summe von ca. 26.775,- €. Da für die Nutzung, bis auf Ausnahmen, keine Gebühr erhoben wird, ist nicht einmal nachweisbar, in welchem Umfang dieses WC von der Öffentlichkeit überhaupt genutzt wird.

Deshalb hat die AfD-Fraktion weitere Nachfragen gestellt.

Die Antwort der Verwaltung zur Anfrage vom 31.08.2019

Die neue Nachfrage der Fraktion

 


21.10.2019 AfD-Politiker Julitz: „Nur mit Assad ist Frieden möglich“

“Seit Beginn der türkischen Offensive in Nordsyrien steht das Thema wieder ganz oben auf der Agenda der internationalen Politik. Es häufen sich die Hinweise auf eine erneute Massenmigrationsbewegung aus dem Nahen Osten nach Europa. Der Buxtehudener Stadtrat Maik Julitz (AfD) hat mit einem bislang einzigartigen Antrag versucht, einen alternativen Weg zur Lösung der Syrien-Frage zu beschreiten.”

Dieser Antrag wurde im Stadtrat Buxtehude leider abgelehnt, s. HIER

Ein INTERVIEW zu diesem Thema mit dem Magazin FREILICH


15.10.2019 Stadtrat Buxtehude: Anfrage zur Parkplatzsituation

Wer das Stader Tageblatt liest, dem ist vielleicht aufgefallen, dass am 11.10.2019 über die Parksituation in Buxtehude berichtet wurde. Zu diesem Thema hatte die AfD-Fraktion bereits am 06.10.2019 eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Das Tageblatt berichtet, dass sich zwischen Hafen und Bahnhof 428 kostenpflichtige Parkplätze befinden. Für den Bereich der Altstadt sind aber 242 Anwohnerparkausweise ausgeben worden, die nach dem bisherigen Kenntnisstand der AfD-Fraktion diese kostenpflichtigen Parkplätze kostenlos nutzen dürfen. Der Bericht im Tageblatt zeigt, dass es dringend notwendig ist, hier Klarheit zu schaffen. Die Fragen sind bisher unbeantwortet geblieben.

Siehe Anfrage HIER