Aufgrund der von der EMA publizierten Daten hat die AfD Fraktion im Stader Kreistag eine Anfrage zu den Erfahrungen und medizinischen Auswirkungen im Rahmen der lokalen Impfaktionen der Verwaltung mit Schwerpunkt im IMPFZENTRUM Ottenbeck gestellt.
Nach mehrfachen Anmahnungen wurde endlich nach acht Wochen eine Antwort gegeben.
Die Antworten der Verwaltung können Angst und Misstrauen verbreiten. Von einem Gesundheitsamt erwartet man das intensive Absichern aller gesundheitlichen Aspekte für die Menschen im Landkreis.
Diese Zielsetzung kann man aus den Antworten des Gesundheitsamtes nicht ableiten.
Im Folgenden unsere Kurzkommentare (in kursiv) zu den Antworten der Verwaltung (in rot) zu unseren Fragen.
+++
12.06.2021
Sehr geehrter Herr Roesberg,
Die EMA publizierte in ihrer Statistik (für Europa) folgende Daten:
- Bis zum 17.04.2021 wurden bei 330.218 Personen in Europa Nebenwirkungen nach einer Covid-19-Impfung gemeldet (+15.724 Fälle seit letztem Protokoll am 12.04.2021).
- bis zum 17.04.2021 wurden 7.763 Todesfälle registriert.
Laut PEI gab es in den Jahren von 2001-2020 (19 Jahre) 206 Todesfälle bei Impfungen. Im ersten Quartal 2021 waren es 401; extrapoliert auf das Jahr 2021 ca. 1628 Todesfälle.
Diese Zahlen und die Vorhersagen der Experten (Toxikologen, Virologen, Wissenschaftler, etc,) in den freien Medien zu den Folgewirkungen sind erschreckend. Viele der o.g. Folgewirkungen wurden von den Experten bezüglich der nicht vollständig getesteten Impfstoffe (Notzulassung) vorausgesagt, aber leider nicht angehört.
Laut Aussagen von Experten und Pathologen darf man nicht in eine Pandemie hineinimpfen.
(Quelle: CORONA-AUSSCHUSS.de).
Hieraus ergeben sich Fragen zu den einschlägigen Erfahrungen im Landkreis Stade (LK):
Werden die verschiedenen Impfreaktionen der vier Impfseren innerhalb der ersten vier Wochen nach der Impfung aufgezeichnet und bewertet?
-1-
Die Todesfälle von BioNTech/Pfizer liegen etwas unter 1%; mit Astra Zenica bei ca. 4%.
Welche Beobachtungen als Folge der Massenimpfungen sind innerhalb von 30 Tagen nach der Impfung im Landkreis bekannt? Falls ja, wie viele gab es in den folgenden Kategorien?
a) Anzahl der Todesfälle? Falls ja: Wurden die Opfer zur Aufklärung der Todesursache obduziert?
Antwort:
Die Todesbescheinigungen der im Landkreis Stade Verstorbenen werden dem Gesundheitsamt zugesandt. Ein zeitlicher Zusammenhang zur Impfung wird gelegentlich vermerkt, ist jedoch nicht als Todesursache angegeben.
Kommentar der AfD:
Keine Zahlen, keine Fakten, keine aussagekräftigen Inhalte!
Wir haben z.Z. eine NOTZULASSUNG, bei der die Menschen als Probanden genutzt werden. Wie will man ohne Aufzeichnung von Auswirkungen in der Testphase im Sinne der betroffenen Menschen wissenschaftlich-medizinische Schlüsse ziehen?
Eine Pseudo-Obduktion ist medizinisch ohne verwertbare Aussage zur Gesamtheit!
b) Wie ist die Anzahl der notwendigen Klinikaufenthalte aufgrund der Nebenwirkungen nach der 1. oder 2. Impfung?
Antwort:
Diese Daten werden weder vom Gesundheitsamt noch vom Impfzentrum erhoben.
Kommentar der AfD:
Keine Zahlen, keine Aufzeichnungen, somit keine Rückschlüsse auf Vorkommnisse möglich!
Wird bei der Aufnahme in ein Krankenhaus der Impfstatus des Patienten bzgl. Covid19 generell abgefragt und dokumentiert?
- ·Wenn nein, warum nicht?
- ·Wenn ja: Wird das verimpfte Produkt sowie die Impfdaten abgefragt und archiviert?
Antwort:
Die Anamneseerhebung obliegt dem diensthabenden Arzt und entzieht sich der Kenntnis des Gesundheitsamtes.
Kommentar der AfD:
Keine Sammlung und Zusammenführung von auswertbaren Daten im Gesundheitsamt, somit keine verwertbaren Rückschlüsse auf Vorkommnisse im Gesundheitsamt möglich!
c) Wie viele Nebenwirkungen (ohne Klinikaufenthalt) wurden von den Geimpften nach der 1. oder 2. Injektion zurückgemeldet?
Antwort:
Krankenhausaufenthalte als Folge von Impfkomplikationen werden dem Gesundheitsamt nicht gemeldet.
Kommentar der AfD:
Keine Sammlung und Zusammenführung von auswertbaren Daten im Gesundheitsamt, somit keine verwertbaren Rückschlüsse auf Vorkommnisse im Gesundheitsamt möglich!
-3-
Wer haftet für die Folgeschäden/Folgekosten der Betroffenen bei einem formal nicht korrekt durchgeführten Aufklärungsgespräch des Arztes vor der Impfung?
Werden die Freiwilligen im Gespräch vom Arzt auf mögliche weitere Folgen zur Impfung aufgeklärt?
(Hier z.B. u.a. mögliche Weigerung von Krankenkassen zur Kostenübernahme bei Impfschäden oder Verweigerung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen etc.)
Antwort:
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann eine Entschädigung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes beantragen.
Kommentar der AfD:
Für geschädigte Privatpersonen wird es nahezu unmöglich sein, in Klageverfahren, zum einen aus Kostengründen und zweitens nur mit Unterstützung durch hochkarätige Experten, gesundheitliche Schädigungen durch die Impfung nachzuweisen.
-4-
Wie viele geimpfte Patienten hatten einen positiven PCR-Test (in Prozent)?
Antwort:
Aus der Frage ist nicht erkennbar, auf welche Patienten sich die Frage bezieht.
Diese Daten werden vom Gesundheitsamt nicht erhoben.
Bekannt ist die Zahl der bisher positiv Getesteten im Landkreis Stade. Ob und wann sich diese Personen gegen Covid-19 haben impfen lassen, wird bei den Ermittlungen des Gesundheitsamtes erfragt.
Kommentar der AfD:
Es ist aus Pressemeldungen bekannt, dass Geimpfte trotzdem bei PCR-Tests POSITIV sind. In einigen Ländern (z.B. England, Österreich, etc.) sind es über 50%.
Selbst diese wichtigen Daten werden im Gesundheitsamt weder erfasst bzw. ausgewertet !!!!!
-5-
Wie viele ungeimpfte Patienten hatten einen positiven PCR-Test (in Prozent)?
Antwort:
Von sämtlichen in 2020 positiv getesteten Personen wird der Impfstatus negativ gewesen sein. Dies gilt ebenso für 2021 für fast alle positiv Getesteten (Ausnahme wenige Impfdurchbrüche), bzw. nicht vollständig abgeschlossene Impfung.
Kommentar der AfD:
Die einfache Frage nach dem Verhältnis von der Summe der PCR-getesteten und dem Anteil der POSITIV getesteten wird nicht beantwortet.
Nur diese Verhältnis sagt etwas über die Kritikalität der COVID-Situation aus. Vom Landkreis werden leider nur die absoluten POSITIV-Zahlen publiziert, die statistisch keine Aussagekraft haben und einen falschen Gesundheitsstatus suggerieren.
-6-
Wird bei Ausstellung eines Totenscheines eine vorab durchgeführte Impfung abgefragt (z.B. im Zeitraum 4 Wochen nach einer Impfung)?
Antwort:
Eine vor dem Tod durchgeführte Impfung muss auf dem Totenschein nicht vermerkt werden. Es obliegt der Verantwortung des leichenschauenden Arztes, die Umstände des Todes gewissenhaft zu prüfen.
Kommentar der AfD:
Auch hier keine Vorgaben des Gesundheitsamtes, um medizinische Rückschlüsse auf Todesfälle im Zusammenhang die COVID-Impfung zu ziehen.
-7-
Werden die Impfungen trotz der nun bekannten hohen Risiken der Notzulassung für die Menschen im LK weiter fortgesetzt, obwohl erfahrungsgemäß in den Monaten (Mai bis September) keine Corona-Viren feststellbar sind. (Quelle: Sentinel-Tests)?
Antwort:
Die Impfstoffe unterliegen keiner Notzulassung in Deutschland. Impfstoffe sind eine der herausragenden Errungenschaften der Medizin, Infektionskrankheiten und ihre Folgen zu verhindern oder abzuschwächen.
Kommt es zur Zulassung eines neuen Impfstoffes, so entscheidet die STIKO (Ständige Impfkommission) über Impfempfehlungen. Hier muss neben einer individuellen Risiko-NutzenBewertung auch die potentielle Auswirkung einer Impfung auf der Bevölkerungsebene berücksichtigt werden.
Selbstverständlich kann es bei der Verabreichung von Impfungen auch zu Impfreaktionen, Impfkomplikationen oder Impfschäden kommen. Typische Impfreaktionen sind beispielsweise Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle sowie Allgemeinreaktionen, wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab.
Bei Impfkomplikationen handelt es sich in der Regel um sogenannte schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Diese sind sehr selten. Besteht der Verdacht einer Impfkomplikation, also einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, so sind diese nach § 6 Abs. 1 lfSG meldepflichtig. Die Meldung erfolgt von dem behandelnden Arzt an das Gesundheitsamt und von diesem direkt an das Paul-Ehrlich-Institut.
Unter einen Impfschaden versteht man die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine Impfung. Für Impfschäden gelten die Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Die Beurteilung hierüber ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland.
Aktuell zeigt sich im Juli 2021 ein Anstieg der lnzidenzen auf Landes- und Bundesebene. Von Seiten des Gesundheitsamtes wird gemäß der STIKO-Empfehlungen die Impfung gegen Covid-19 nach wie vor empfohlen.
Auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes findet sich unter der Rubrik „Ständige Impfkommission“ auch ein Bereich zur Sicherheit von Impfungen.
Kommentar der AfD:
Die Aussage des Gesundheitsamtes bzw. der Verwaltung im ersten Absatz zeigt ganz deutlich die Know How-Situation im Gesundheitsamt des Kreises auf !!!
Inzwischen ist jedem aufmerksamen Bürger bekannt, dass es sich um NOTZULASSUNGEN für die Impfseren handelt! Einen weiteren Kommentar dazu ersparen wir uns.
Zusammenfassung:
Auch bei dieser Anfrage, wie schon in den vorherigen Antworten zu Anfragen aus 2020 und 2021 zum Thema CORONA, im Ergebnis viel Geschwurbel ohne fachlich qualifizierte Aussagen.
Ein Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Gesundheit der Bürger sicherzustellen und zu verbessern.
Die Antworten belegen eher das Gegenteil!
+ + +
Die schrifliche Anfrage an die Verwaltung und die Antwort.
Hier nur zwei Referenzen zum Thema CORONA-Impfung:
- Ex-Vizepräsident von Pfizer packt aus | Planet Lockdown (DE) | uncut-news.ch (uncutnews.ch)
- „Es geht nicht darum, die Menschen zu heilen.“ – Die Perspektive einer ehemaligen Pharmareferentin.
gez. Jens Dammann,
AfD-Fraktionsvors. im Kreistag Stade
(Mitglied im Gesundheitsausschuss)