25.11.2021 Kreistag Stade: Anfrage zur Statistik über Messerattacken im Landkreis

Sehr geehrter Herr Landrat,

Im Jahr 2018 beschlossen die Innenminister der Länder die statistische Erfassung von Messerangriffen als separate Kennziffer in die Kriminalstatistik aufzunehmen. Nach einem alarmierenden Bericht in der Tageszeitung „Die Welt“ über die Auswirkungen der gesellschaftlichen Transformation mit über 20.000 Messerattacken und mehr als 100 Todesopfern allein im Jahr 2020 in Deutschland, sieht sich die AfD-Fraktion veranlasst, diesbezüglich eine Anfrage zur Situation im Landkreis zu stellen.

  1. Bitte teilen Sie dem Kreistag die Anzahl der Straftaten in Verbindung mit Stichwaffen mit.
  2. Gab es Todesopfer durch Messereinwirkung im Landkreis?
  3. Wie hoch ist der Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund zu Punkt 1 insgesamt?
  4. Befinden sich unter den Tätern zu Punkt 1 Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen?
  5. Wenn 4. JA, bitte spezifizieren Sie den Aufenthaltsstatus der Täter.

Wir danken für eine zeitnahe Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Maik Julitz

Kreistagsabgeordneter der AfD Fraktion


21.10.2021 Kreistag Stade: Die Neue AfD Fraktion ist gegründet

Fraktion Kreis Std 3Mailkontakt: fraktion-kreis(AT)afd-landkreis-stade.de

Facebook: https://www.facebook.com/AfD.Fraktion.Stade.Buxtehude

Ratsinformationssystem Kreistag

Anke Lindszus (Fraktionsvorsitzende)

  • Diplom-Kauffrau
  • geboren 1967 in Demmin (M-V), seit 2000 Buxtehuderin
  • Twitter: @Alindszus

Ich möchte, dass

  • kommunalpolitische Vorschläge nicht alternativlos diskutiert werden,
  • vor den politische Entscheidungen Betroffene angehört und Konsequenzen inkl. der langfristigen Kosten offen gelegt werden.
S Lindszus

            Wir können im Kreistag abstimmen.
            In den Ausschüssen haben wir nur ein Grundmandat,
            d.h. Rederecht, aber kein Stimmrecht.

 

  • Kreisausschuss
  • Finanz- und Personalausschuss
  • Kulturausschuss
  • Ausschuss für Abfall und Kreislaufwirtschaft
  • Jugendhilfeausschuss

Maik Julitz (stellv. Fraktionsvorsitzender) 

  • Dipl. Ing. Kunststofftechnik
  • geboren 1965 in Rostock
  • wohnt in Buxtehude
  • verheiratet, eine Tochter

  • Ich möchte, dass in diesem Land wieder Politik zum Wohle des deutschen Volkes praktiziert wird und gelebte Demokratie durch Meinungspluralität wieder pragmatische Lösungen sucht. Die Politik darf nicht länger durch ideologische Oktroyierung bestimmt werden.
S Julitz

 

  • Ausschuss für Schule und Bildung
  • Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport
  • Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Tourismus

Karsten Kohls

  • Diplom-Biologe
  • geboren 1962 in Kiel, seit 1999 Buxtehuder
Kohls
  • Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Regionalplanung
  • Bau- und Wegeausschuss
  • Ausschuss für Feuerschutz u. Ordnungsangelegenheiten

30.09.2021 Kreistag Stade: Eine Anfrage und ein Situationsbericht zum Gesundheitsamt

Aus gegebenem Anlass eine letzte Anfrage in dieser Wahlperiode.

Als Abgeordneter im Kreistag und sogenannter VOLKSVERTRETER habe ich einen letzten Versuch unternommen, die Kreisverwaltung – speziell das verantwortliche Gesundheitsamt – auf die neusten Erkenntnisse und deren Folgen zu den CORONA-IMPFUNGEN zu informieren. In einer mündlichen Anfrage habe ich in einem Kreisausschuss den Landrat, die Dezernenten und die anwesenden Abgeordneten über die Ergebnisse der PATHOLOGIE-KONFERENZ (vom 20.09.2021), sowie zu den dort genannten Folgen der CORONA-Impfungen informiert. Es wurde der  folgende Inhalt vorgetragen.

 + + + „30.09.2021 Kreistag Stade: Eine Anfrage und ein Situationsbericht zum Gesundheitsamt“ weiterlesen

15.08.2021 Kreistag Stade: Antworten zu den Auswirkungen der Impfungen im Landkreis Stade

Aufgrund der von der EMA publizierten Daten hat die AfD Fraktion im Stader Kreistag eine Anfrage zu den Erfahrungen und medizinischen Auswirkungen im Rahmen der lokalen Impfaktionen der Verwaltung mit Schwerpunkt im IMPFZENTRUM Ottenbeck gestellt.

Nach mehrfachen Anmahnungen wurde endlich nach acht Wochen eine Antwort gegeben.

Die Antworten der Verwaltung können Angst und Misstrauen verbreiten. Von einem Gesundheitsamt erwartet man das intensive Absichern aller gesundheitlichen Aspekte für die Menschen im Landkreis.

Diese Zielsetzung kann man aus den Antworten des Gesundheitsamtes nicht ableiten.

Im Folgenden unsere Kurzkommentare (in kursiv) zu den Antworten der Verwaltung (in rot) zu unseren Fragen.

                                                                                                                                 

 +++

12.06.2021

Sehr geehrter Herr Roesberg,

Die EMA publizierte in ihrer Statistik (für Europa) folgende Daten:

  1. Bis zum 17.04.2021 wurden bei 330.218 Personen in Europa Nebenwirkungen nach einer Covid-19-Impfung gemeldet (+15.724 Fälle seit letztem Protokoll am 12.04.2021).
  2. bis zum 17.04.2021 wurden 7.763 Todesfälle registriert.

Laut PEI gab es in den Jahren von 2001-2020 (19 Jahre) 206 Todesfälle bei Impfungen. Im ersten Quartal 2021 waren es 401; extrapoliert auf das Jahr 2021 ca. 1628 Todesfälle.

Diese Zahlen und die Vorhersagen der Experten (Toxikologen, Virologen, Wissenschaftler, etc,) in den freien Medien zu den Folgewirkungen sind erschreckend. Viele der o.g. Folgewirkungen wurden von den Experten bezüglich der nicht vollständig getesteten Impfstoffe (Notzulassung) vorausgesagt, aber leider nicht angehört.

Laut Aussagen von Experten und Pathologen darf man nicht in eine Pandemie hineinimpfen.
(Quelle: CORONA-AUSSCHUSS.de).

Hieraus ergeben sich Fragen zu den einschlägigen Erfahrungen im Landkreis Stade (LK):

Werden die verschiedenen Impfreaktionen der vier Impfseren innerhalb der ersten vier Wochen nach der Impfung aufgezeichnet und bewertet?

-1-
Die Todesfälle von BioNTech/Pfizer liegen etwas unter 1%; mit Astra Zenica bei ca. 4%.

Welche Beobachtungen als Folge der Massenimpfungen sind innerhalb von 30 Tagen nach der Impfung im Landkreis bekannt? Falls ja, wie viele gab es in den folgenden Kategorien?

a) Anzahl der Todesfälle? Falls ja: Wurden die Opfer zur Aufklärung der Todesursache obduziert?

Antwort:
Die Todesbescheinigungen der im Landkreis Stade Verstorbenen werden dem Gesundheitsamt zugesandt. Ein zeitlicher Zusammenhang zur Impfung wird gelegentlich vermerkt, ist jedoch nicht als Todesursache angegeben.

Kommentar der AfD:
Keine Zahlen, keine Fakten, keine aussagekräftigen Inhalte!

Wir haben z.Z. eine NOTZULASSUNG, bei der die Menschen als Probanden genutzt werden. Wie will man ohne Aufzeichnung von Auswirkungen in der Testphase im Sinne der betroffenen Menschen wissenschaftlich-medizinische Schlüsse ziehen?

Eine Pseudo-Obduktion ist medizinisch ohne verwertbare Aussage zur Gesamtheit!

b) Wie ist die Anzahl der notwendigen Klinikaufenthalte aufgrund der Nebenwirkungen nach der 1. oder 2. Impfung?

Antwort:
Diese Daten werden weder vom Gesundheitsamt noch vom Impfzentrum erhoben.

Kommentar der AfD:

Keine Zahlen, keine Aufzeichnungen, somit keine Rückschlüsse auf Vorkommnisse möglich!

Wird bei der Aufnahme in ein Krankenhaus der Impfstatus des Patienten bzgl. Covid19 generell abgefragt und dokumentiert?

  • ·Wenn nein, warum nicht?
  • ·Wenn ja: Wird das verimpfte Produkt sowie die Impfdaten abgefragt und archiviert?

Antwort:
Die Anamneseerhebung obliegt dem diensthabenden Arzt und entzieht sich der Kenntnis des Gesundheitsamtes.

Kommentar der AfD:
Keine Sammlung und Zusammenführung von auswertbaren Daten im Gesundheitsamt, somit keine verwertbaren Rückschlüsse auf Vorkommnisse im Gesundheitsamt möglich!

c) Wie viele Nebenwirkungen (ohne Klinikaufenthalt) wurden von den Geimpften nach der 1. oder 2. Injektion zurückgemeldet?

Antwort:
Krankenhausaufenthalte als Folge von Impfkomplikationen werden dem Gesundheitsamt nicht gemeldet.

Kommentar der AfD:
Keine Sammlung und Zusammenführung von auswertbaren Daten im Gesundheitsamt, somit keine verwertbaren Rückschlüsse auf Vorkommnisse im Gesundheitsamt möglich!

-3-
Wer haftet für die Folgeschäden/Folgekosten der Betroffenen bei einem formal nicht korrekt durchgeführten Aufklärungsgespräch des Arztes vor der Impfung?

Werden die Freiwilligen im Gespräch vom Arzt auf mögliche weitere Folgen zur Impfung aufgeklärt?

(Hier z.B. u.a. mögliche Weigerung von Krankenkassen zur Kostenübernahme bei Impfschäden oder Verweigerung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen etc.)

Antwort:
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann eine Entschädigung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes beantragen.

Kommentar der AfD:
Für geschädigte Privatpersonen wird es nahezu unmöglich sein, in Klageverfahren, zum einen aus Kostengründen und zweitens nur mit Unterstützung durch hochkarätige Experten, gesundheitliche Schädigungen durch die Impfung nachzuweisen.

-4-
Wie viele geimpfte Patienten hatten einen positiven PCR-Test (in Prozent)?

Antwort:
Aus der Frage ist nicht erkennbar, auf welche Patienten sich die Frage bezieht.

Diese Daten werden vom Gesundheitsamt nicht erhoben.

Bekannt ist die Zahl der bisher positiv Getesteten im Landkreis Stade. Ob und wann sich diese Personen gegen Covid-19 haben impfen lassen, wird bei den Ermittlungen des Gesundheitsamtes erfragt.

Kommentar der AfD:
Es ist aus Pressemeldungen bekannt, dass Geimpfte trotzdem bei PCR-Tests POSITIV sind. In einigen Ländern (z.B. England, Österreich, etc.) sind es über 50%.

Selbst diese wichtigen Daten werden im Gesundheitsamt weder erfasst bzw. ausgewertet !!!!!

-5-
Wie viele ungeimpfte Patienten hatten einen positiven PCR-Test (in Prozent)?

Antwort:
Von sämtlichen in 2020 positiv getesteten Personen wird der Impfstatus negativ gewesen sein. Dies gilt ebenso für 2021 für fast alle positiv Getesteten (Ausnahme wenige Impfdurchbrüche), bzw. nicht vollständig abgeschlossene Impfung.

Kommentar der AfD:
Die einfache Frage nach dem Verhältnis von der Summe der PCR-getesteten und dem Anteil der POSITIV getesteten wird nicht beantwortet.

Nur diese Verhältnis sagt etwas über die Kritikalität der COVID-Situation aus. Vom Landkreis werden leider nur die absoluten POSITIV-Zahlen publiziert, die statistisch keine Aussagekraft haben und einen falschen Gesundheitsstatus suggerieren.

 

-6-
Wird bei Ausstellung eines Totenscheines eine vorab durchgeführte Impfung abgefragt (z.B. im Zeitraum 4 Wochen nach einer Impfung)?

Antwort:
Eine vor dem Tod durchgeführte Impfung muss auf dem Totenschein nicht vermerkt werden. Es obliegt der Verantwortung des leichenschauenden Arztes, die Umstände des Todes gewissenhaft zu prüfen.


Kommentar der AfD:
Auch hier keine Vorgaben des Gesundheitsamtes, um medizinische Rückschlüsse auf Todesfälle im Zusammenhang die COVID-Impfung zu ziehen.

-7-
Werden die Impfungen trotz der nun bekannten hohen Risiken der Notzulassung für die Menschen im LK weiter fortgesetzt, obwohl erfahrungsgemäß in den Monaten (Mai bis September) keine Corona-Viren feststellbar sind. (Quelle: Sentinel-Tests)?

Antwort:
Die Impfstoffe unterliegen keiner Notzulassung in Deutschland. Impfstoffe sind eine der herausragenden Errungenschaften der Medizin, Infektionskrankheiten und ihre Folgen zu verhindern oder abzuschwächen.

Kommt es zur Zulassung eines neuen Impfstoffes, so entscheidet die STIKO (Ständige Impfkommission) über Impfempfehlungen. Hier muss neben einer individuellen Risiko-Nutzen­Bewertung auch die potentielle Auswirkung einer Impfung auf der Bevölkerungsebene berücksichtigt werden.

Selbstverständlich kann es bei der Verabreichung von Impfungen auch zu Impfreaktionen, Impfkomplikationen oder Impfschäden kommen. Typische Impfreaktionen sind beispielsweise Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle sowie Allgemeinreaktionen, wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab.

Bei Impfkomplikationen handelt es sich in der Regel um sogenannte schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Diese sind sehr selten. Besteht der Verdacht einer Impfkomplikation, also einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, so sind diese nach § 6 Abs. 1 lfSG meldepflichtig. Die Meldung erfolgt von dem behandelnden Arzt an das Gesundheitsamt und von diesem direkt an das Paul-Ehrlich-Institut.

Unter einen Impfschaden versteht man die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine Impfung. Für Impfschäden gelten die Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Die Beurteilung hierüber ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland.

Aktuell zeigt sich im Juli 2021 ein Anstieg der lnzidenzen auf Landes- und Bundesebene. Von Seiten des Gesundheitsamtes wird gemäß der STIKO-Empfehlungen die Impfung gegen Covid-19 nach wie vor empfohlen.

Auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes findet sich unter der Rubrik „Ständige Impfkommission“ auch ein Bereich zur Sicherheit von Impfungen.


Kommentar der AfD:
Die Aussage des Gesundheitsamtes bzw. der Verwaltung im ersten Absatz zeigt ganz deutlich die Know How-Situation im Gesundheitsamt des Kreises auf !!!
Inzwischen ist jedem aufmerksamen Bürger bekannt, dass es sich um NOTZULASSUNGEN für die Impfseren handelt! 
Einen weiteren Kommentar dazu ersparen wir uns.

Zusammenfassung:
Auch bei dieser Anfrage, wie schon in den vorherigen Antworten zu Anfragen aus 2020 und 2021 zum Thema CORONA, im Ergebnis viel Geschwurbel ohne fachlich qualifizierte Aussagen.

Ein Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Gesundheit der Bürger sicherzustellen und zu verbessern.
Die Antworten belegen eher das Gegenteil!

 + + +

Die schrifliche Anfrage an die Verwaltung und die Antwort

 

Hier nur zwei Referenzen zum Thema CORONA-Impfung:

  1. Ex-Vizepräsident von Pfizer packt aus | Planet Lockdown (DE) | uncut-news.ch (uncutnews.ch)

  2. „Es geht nicht darum, die Menschen zu heilen.“ – Die Perspektive einer ehemaligen Pharmareferentin.

 

gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors. im Kreistag Stade

(Mitglied im Gesundheitsausschuss)


12.06.2021 Anfrage zu den Auswirkungen der Impffolgen

Sehr geehrter Herr Roesberg,

die EMA publizierte in ihrer Statistik (für Europa) folgende Daten:

  1. Bis zum 17.04.2021 wurden bei 330.218 Personen in Europa Nebenwirkungen nach einer Covid-19-Impfung gemeldet (+15.724 Fälle seit letztem Protokoll am 12.04.2021).
  2. bis zum 17.04.2021 wurden 763 Todesfälle registriert.

Laut PEI gab es in den Jahren von 2001-2020 (19 Jahre) 206 Todesfälle bei Impfungen. Im ersten Quartal 2021 waren es 401; Extrapoliert auf das Jahr 2021 ca. 1628 Todesfälle.

Diese Zahlen und die Vorhersagen der Experten (Toxikologen, Virologen, Wissenschaftler, etc,) in den freien Medien zu den Folgewirkungen sind erschreckend. Viele der o.g. Folgewirkungen wurden von den Experten bezüglich der nicht vollständig getesteten Impfstoffe (Notzulassung) vorausgesagt, aber leider nicht angehört.

Laut Aussagen von Experten und Pathologen darf man nicht in eine Pandemie hineinimpfen.
(Quelle: CORONA-AUSSCHUSS.de).

Hieraus ergeben sich Fragen zu den einschlägigen Erfahrungen im Landkreis Stade (LK):

Werden die verschiedenen Impfreaktionen der vier Impfseren innerhalb der ersten vier Wochen nach der Impfung aufgezeichnet und bewertet?

-1-
Die Todesfälle von BioNTech/Pfizer liegen etwas unter 1%; mit Astra Zenica bei ca. 4%.

Welche Beobachtungen als Folge der Massenimpfungen sind innerhalb von 30 Tagen nach der Impfung im Landkreis bekannt? Falls ja, wie viele gab in den folgenden Kategorien?

  1. Anzahl der Todesfälle?
    Falls ja:

    Wurden die Opfer zur Aufklärung der Todesursache obduziert?

  2. Wie ist die Anzahl der notwendigen Klinikaufenthalte aufgrund der Nebenwirkungen nach der 1. oder 2. Impfung?

    Wird bei der Aufnahme in ein Krankenhaus der Impfstatus des Patienten bzgl. Covid19 generell abgefragt und dokumentiert?

    • Wenn nein, warum nicht?
    • Wenn ja: Wird das verimpfte Produkt sowie die Impfdaten abgefragt und archiviert?

  3. Wie viele Nebenwirkungen (ohne Klinikaufenthalt) wurden von den Geimpften nach der 1. oder 2. Injektion zurückgemeldet?

-3-
Wer haftet für die Folgeschäden/Folgekosten der Betroffenen bei einem formal nicht korrekt durchgeführten Aufklärungsgespräch des Arztes vor der Impfung?

  1. Werden die Freiwilligen im Gespräch vom Arzt auf mögliche weitere Folgen zur Impfung aufgeklärt?
    (Hier z.B. u.a. mögliche Weigerung von Krankenkassen zur Kostenübernahme bei Impfschäden oder Verweigerung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen etc.)

-4-
Wie viele geimpfte Patienten hatten einen positiven PCR-Test (in Prozent)?

-5-
Wie viele ungeimpfte Patienten hatten einen positiven PCR-Test (in Prozent)?

-6-
Wird bei Ausstellung eines Totenscheines eine vorab durchgeführte Impfung abgefragt (z.B. im Zeitraum 4 Wochen nach einer Impfung)?

-7-
Werden die Impfungen trotz der nun bekannten hohen Risiken der Notzulassung für die Menschen im LK weiter fortgesetzt, obwohl erfahrungsgemäß in den Monaten (Mai bis September) keine Corona-Viren feststellbar sind (Quelle: Sentinel-Tests)?

gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors. im Kreistag Stade

(Mitglied im Gesundheitsausschuss)


28.05.2021 Was lange braucht, ist noch lange nicht gut!

Was lange braucht …

Heute möchte ich über die Ergebnisse meiner Anfragen zu den Corona-Kriterien und dem Umgang der Kreisverwaltung (hier an das GESUNDHEITSAMT STADE) zum Thema CORONA berichten. 

Ich habe für die AfD-Fraktion am 5.4. eine formale Anfrage mit 8 Fragen gemäß des NKomVG zum Thema Corona im Landkreis gestellt. Ziel und Hintergrund war es, ein Verständnis zum Ablauf der Corona-Prozesse des Gesundheitsamtes zu erlangen.

Die Bearbeitung dieser Anfrage wurde von Anfang an sehr ungewöhnlich behandelt. Es mussten meinerseits mehrere Erinnerungen versandt werden.

Obwohl die Antworten – datiert mit dem 22.04. – in der Verwaltung vorlagen, wurde dieses Dokument nicht wie gewünscht zur Kreisausschusssitzung mit dem TOP CORONA am 26.04. versandt.
Es stellt sich die Frage: Warum nicht? Wollte man eine Diskussion vermeiden?

Auch der sonstige Bearbeitungsprozess war gänzlich anders. Standardmäßig kommen die Anfragen direkt vom Landrat an den Anfragensteller zurück. Das war hier nicht so.

Vermutlich wurden die Antworten nicht – wie sonst üblich auch – als Information an die anderen Fraktionsvorsitzenden versandt.

Im folgenden Dokument habe ich mir erlaubt, die Fragen und Antworten zu kommentieren.

+++++++++++++++++++++

Die kritischen Kommentierungen der ANTWORTEN des GESUNDHEITSAMTES.

Hier zur Information die Inhalte der damaligen ANFRAGE.

 

gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors. im Kreistag Stade

(Mitglied im Ausschuss Gesundheit ..)


14.05.2021 PODCAST #02 Anfrage zu den CORONA-Bewertungskriterien

 

Foto: pixabay

Am 05.04.2021 hat die AfD-Fraktion eine Anfrage (nach NKomVG) über den Landrat an das GESUNDHEITSAMT gestellt. Diese Anfrage sollte Fragen zur diffusen Arbeitsweise des Gesundheitsamtes in der CORONA-Situation für die Menschen im Landkreis Stade transparent machen.


Kerninhalte der Anfrage waren z.B. die

  • intransparente Berechnung der INZIDENZEN,
  • Einhaltung des INFEKTIONSSCHUTZGESETZES (IFSG), 
  • Testgenauigkeit des PCR-Testes (CT-Wert),
    (Wie wird nach IFSG zwischen „Fällen“ und „Infektionen“ unterschieden?)
  • Überwachung der Unterauftragnehmer: hier die beauftragten Teststationen u. Testlabore (Stichwort: Spezifität, etc.)
  • Transparenz zum Prozess der QUARANTÄNEVERFÜGUNGEN,
  • Fragen zum Qualitätsmanagement des GESUNDHEITSAMTES,
  • Differenzierung zur Bewertung der Daten Verstorbener (an und mit CORONA), etc.


Leider gibt es bis dato keine Antworten des GESUNDHEITSAMTES.

Es stellt sich die Frage: WARUM gibt es nach nunmehr 3,5 Wochen diese Antworten nicht! Die Anfrage wurde von uns bewusst nicht früher publiziert, weil wir die Antworten der Verwaltung integrieren wollten. Nun möchten wir allerdings nicht länger warten und stellen die Anfrage öffentlich ein.

Bei einem funktionierenden Qualitätsmanagementsystem des Amtes müssten derartige Fragen und Daten innerhalb von wenigen Stunden beantwortet werden können.

Unsere Beobachtungen zur Arbeit des Gesundheitsamtes lassen leider viele Mankos bei den Prozessen vermuten!

 Hier vorab die Inhalte der ANFRAGE.

Wir werden zur Anfrage ausführlich berichten, wenn die Antworten vorliegen.

gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors. im Kreistag Stade

(Mitglied im Ausschuss Gesundheit ..)


29.04.2021 Anfrage zu den CORONA-Bewertungskriterien ohne Antwort

Foto: pixabay

Am 05.04.2021 hat die AfD-Fraktion eine Anfrage (nach NKomVG) über den Landrat an das GESUNDHEITSAMT gestellt. Diese Anfrage sollte Fragen zur diffusen Arbeitsweise des Gesundheitsamtes in der CORONA-Situation für die Menschen im Landkreis Stade transparent machen.


Kerninhalte der Anfrage waren z.B. die

  • intransparente Berechnung der INZIDENZEN,
  • Einhaltung des INFEKTIONSSCHUTZGESETZES (IFSG), 
  • Testgenauigkeit des PCR-Testes (CT-Wert),
    (Wie wird nach IFSG zwischen „Fällen“ und „Infektionen“ unterschieden?)
  • Überwachung der Unterauftragnehmer: hier die beauftragten Teststationen u. Testlabore (Stichwort: Spezifität, etc.)
  • Transparenz zum Prozess der QUARANTÄNEVERFÜGUNGEN,
  • Fragen zum Qualitätsmanagement des GESUNDHEITSAMTES,
  • Differenzierung zur Bewertung der Daten Verstorbener (an und mit CORONA), etc.

Leider gibt es bis dato keine Antworten des GESUNDHEITSAMTES.

Es stellt sich die Frage: WARUM gibt es nach nunmehr 3,5 Wochen diese Antworten nicht! Die Anfrage wurde von uns bewusst nicht früher publiziert, weil wir die Antworten der Verwaltung integrieren wollten. Nun möchten wir allerdings nicht länger warten und stellen die Anfrage öffentlich ein.

Bei einem funktionierenden Qualitätsmanagementsystem des Amtes müssten derartige Fragen und Daten innerhalb von wenigen Stunden beantwortet werden können.

Unsere Beobachtungen zur Arbeit des Gesundheitsamtes lassen leider viele Mankos bei den Prozessen vermuten!

 Hier vorab die Inhalte der ANFRAGE.

Wir werden zur Anfrage ausführlich berichten, wenn die Antworten vorliegen.

gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors. im Kreistag Stade

(Mitglied im Ausschuss Gesundheit ..)


22.03.2021 Statement zum CORONA-STATUS im Landkreis

Foto: pixabay

Die CORONA-Situation im Landkreis Stade betrifft immer noch einen sehr großen Teil der Bevölkerung mit sehr großen Lebens- und Freiheitseinschränkungen, die im wesentlichen auf hohen „PHANTOM-INZIDENZEN“ beruhen. Diese Inzidenzen sind ursächlich durch die Nutzung eines unbrauchbaren PCR-TESTs begründet. Dieser Test kann den geforderten Nachweis eines vermehrungsfähigen Agens (IFSG §2 (2)) nicht leisten.

Der folgende PODCAST gibt Informationen zum Status:

Tatsächlich gibt es laut Medizinern und Wissenschaftlern bisher keinen einzigen einfachen Test, der das SARS-CoV2 Virus und eine Infektion mit diesem Virus nachweisen kann!

Beispiel – Anfrage eines Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus; Frage:

„Soweit es auf das Vorhandensein „vermehrungsfähiger Viren“ ankommt, ist ein sogenannter PCR-Test in der Lage, zwischen einem „vermehrungsfähigen“ und einem „nicht-vermehrungsfähigen“ Virus zu unterscheiden?“

Schriftliche Antwort des Abgeordnetenhauses: „Nein“.

(Antwort des Abgeordnetenhauses Berlin vom 30.10.2020, Drs.18/25 212)

Influenza und COVID19 ähneln sich zum Verwechseln. Aber bei der Grippe gibt es keinen Lockdown, keine Quarantäne, keine Bußgelder. Deshalb muss zur verbindlichen Absicherung eine COVID19-Erkrankung peinlichst genau diagnostiziert werden. Dies ist unsere Forderung an das Gesundheitsamt Stade. Die Kreisverwaltung unterdrückt auch die Gesamtanzahl der PCR-Tests im 7-Tage Inzidenzzeitraum. WARUM?
Ohne diese Bruttotestzahl kann die Inzidenz nicht auf Evidenz überprüft werden. Ein Schelm wer böses denkt!

  1. Es gab mit Bezug auf Intensivbetten- und normaler Belegung in 2020 und bis heute nie einen kritischen COVID-19-Status in den  Krankenhäusen.

  2. Es gab auch hinsichtlich der Sterberate in 2020 sogar eine Untersterblichkeit zu den Vorjahren (siehe statistische Daten www.FM-JORK.de)
    >> Zusammenfassung: Siehe Seite 20.

Warum werden mit dem wiederholten Suggerieren einer sogenanten PANDEMIE, die statistisch nicht erkennbar ist, die Grundrechte der Menschen hier im Landkreis ohne jegliche evidente Grundlage unter diesen Rahmendaten eingeschränkt?

Detaillierte medizinische, juristische und statistische Referenzen sowie Bezüge zum Thema:

 gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors. im Kreistag Stade


18.01.2021 KREISTAG STADE: Die Antwort des Landrates zur Anfrage zum PCR-TEST

Foto: pixabay

Heute ist die Anwort des Landrates zu unserer Anfrage zum angewandten CT-WERT der im Landkreis genutzten PCR-TESTs eingegangen. Es waren nur zwei einfache Fragen, die zu beantworten waren. Der Landrat hat auch diesmal, wie schon häufiger bei Fragen zum CORONA-Umfeld, nur ausweichend geantwortet. Präzise Antworten auf der Grundlage der Niedersächsichen Kommunalverfassung (NKomVG) waren es nicht. 

Frage 1:  Von welchen Herstellerfirmen werden im Landkreis Stade  PCR-TESTs genutzt?

  • Diese Frage wurde nicht beantwortet!
  • Ein Gesundheitsamt, das nicht in der Lage ist ,diese Frage zu beantworten, kann in einer kritischen CORONA-KRISE nur beunruhigen.

Frage 2: Mit welchen CT-Werten (Multiplikator) wird in den Laboren ausgewertet?

  • Auch hier keine Antwort zu den angefragten Daten.
  • Stattdessen belanglose Umschreibungen ohne inhaltliche Aussagen.
  • Aussage der Verwaltung:
    • „Bei welchem Wert die Grenze zwischen positiv und negativ verläuft, ist von Labor zu Labor unterschiedlich!“
    • Diese Aussage ist ebenso verwunderlich. Jeder, der nur etwas von medizinischen und wissenschaftlichen Verfahren kennt, weiß, dass solche Testprozesse ohne Kenntnis der angewandten Schwellwerte (CT-Werte) keine wirkliche Aussagekraft haben. Das bestätigen auch viele wissenschaftlichen Publikationen. Zudem ist so statistisch keine sinnvolle Vergleichbarkeit zu anderen Institutionen möglich 
      Wenn man als verantwortliches Kreisgesundheitsamt nicht die angewandten Testparameter der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer (hier vermutlich Labore)  für Untersuchungen kennt, ist das unverständlich. Trotzdem gibt das Amt täglich Zahlen an die Presse, die es offensichtlich selbst nicht auf Plausibilität bewerten kann. Der angewandte CT-Threshold (d.h. die Meßgrenze zwischen positiven und negativen Fällen) muss u.E. zwingend bekannt sein.  Warum diese einfachen Zusammenhänge im Landkreis offensichtlich unbekannt sind, ist weiter zu hinterfragen.

Auch die 3. Frage, als Bitte benannt, zur Benennung der Kontaktdaten der beteiligten Labore wurde nicht beantwortet.

Wir wissen noch nicht, was hinter dieser merkwürdigen Verfahrensweise des Gesundheitsamtes steckt, das gilt es jedoch weiter zu hinterfragen, um Transparenz hinsichtlich der Evidenz zu den täglichen Inzidenzdaten zu erhalten. Wir bleiben dran!

 + + + 

Die Anfrage vom 30.12.2020;

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich hatte bereits in einer der letzten Ausschusssitzungen die Frage nach den angewandten CT-Werten für die im Landkreis Stade genutzten PCR-TESTs gestellt. Leider gab es dazu keine Antwort. Auch bei einem Besuch im Testzentrum (Buxtehude) gab es hierzu keine Aussage.

Dieser Wert ist jedoch für die korrekte Einordnung der Testergebnisse von außerordentlicher Bedeutung.

Ich bitte hier um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zu diesem Thema. Ich gehe davon aus, dass diese Daten im Gesundheitsamt vorliegen müssen.

  1. Von welchen Herstellerfirmen werden im Landkreis PCR-TESTs genutzt?
  2. Mit welchen CT-Werten (Multiplikator) wird im Labor ausgewertet?

Ferner bitte ich, mir als Abgeordnetem die Kontaktdaten des auswertenden Labors in Hamburg zu benennen.

 gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors im Kreistag Stade

Die Antwort des Landrates

Linksammlung zum Thema Corona


16.01.2021 Kreistag Stade: Nachfrage zur Anfrage zu den Elbekliniken

Die Erste ANFRAGE und die ANTWORT der Verwaltung

 Sehr geehrter Herr Roesberg,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Elbe-Kliniken vom 12. Januar 2021.

Mit Verwunderung stelle ich allerdings fest, dass mit Ihren Antworten einige Fragen unzureichend oder sogar irreführend und unvollständig gegeben sind.

Sie schreiben „Durch die vor dem Jahreswechsel 2020/2021 mittels Betriebsvereinbarun-gen getroffenen Maßnahmen, werden auch bei den Elbekliniken insbesondere im Bereich der Pflege an den Tarif angeglichene Löhne gezahlt“. Hier lassen Sie offen, ob dieses nur für den Bereich der Pflege oder für die gesamte Belegschaft gilt.

Deshalb meine Frage: Gibt es Mitarbeiter der Elbekliniken, denen nicht „an den Tarif angeglichene Löhne gezahlt“ werden? Wenn ja, um wie viele Mitarbeiter handelt es sich? In welchen Bereichen sind diese Mitarbeiter tätig?

Weiter haben Sie mitgeteilt, „Private Träger fokussieren sich demgegenüber auf eine ökonomisch optimierte Portfoliostruktur („Rosinen picken“)“. Gleichzeitig haben Sie geschrie-ben, dass der Bereich Radiologie, sowohl in Stade als auch in Buxtehude, seit Jahren„ausgegliedert“, also privatisiert, ist. Für die AfD-Fraktion stellt sich die Frage, ob hier nicht genau das stattfindet was Sie „Rosinen picken“ genannt haben. Weiter haben Sie die Frage nach der Kostenbeteiligung des privatisierten Bereiches völlig unzureichend und nebulös mit dem Satz es „erfolgt eine regelhafte Erstattung der Aufwendungen für Raum- und sonstige Gemeinkosten an beiden Standorten“ beantwortet.

Daher die Nachfrage: An welchen Faktoren orientiert sich die „regelhafte Erstattung“. Raummiete pro qm plus Nebenkosten? Anteil an den Gemeinkosten in Prozent und auf welcher Basis? Anteilig gemessen am Umsatz?

Ihren Hinweis auf die Protokolle des Kreisausschusses habe ich zur Kenntnis genommen. Diese Protokolle sind „nicht öffentlich“ und dürfen, soweit mir bekannt, auch von einem Kreistagabgeordneten inhaltlich nicht öffentlich gemacht werden. Da die Zukunft der Elbekliniken ein Thema von großer Tragweite für die Bevölkerung des Landkreises sein wird, müssen die damit im Zusammenhang stehenden Fragen auch öffentlich diskutiert werden. Sie haben mit der öffentlichen Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion vom 17.11.2020 bereits einen Schritt in diese Richtung getan.

Helmut Wiegers,

stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade

 

Die Erste ANFRAGE und die ANTWORT der Verwaltung

10.01.2021 KREISTAG STADE: ANFRAGE zur Durchführung der Impfprozesse

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Sehr geehrter Herr Roesberg,

nach dem Start der Impfprozesse ist in den freien Medien (national und international) als Folge dieser Maßnahmen von Toten und geschädigten Personen zu lesen. Da bei dieser extrem kurzen Entwicklungszeit des neuartigen mRNA-Impfstoffes bisher keine Daten aus Langzeittests vorliegen, sieht die AfD-Fraktion die Maßnahmen als kritisch und risikoreich für die betroffenen Probanden an.

Um die Vertrauensbasis zu erhöhen, bitten wir um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen. Ich beantrage für den nächsten Gesundheitsausschuss einen entsprechenden TOP zwecks Erörterung.  

-1- Wie werden die Aufklärungsmerkblätter (RKI 22.12.2020) mit den Angehörigen, Betreuern bzw. Probanden besprochen?

  1. Wird die Anamnese- und das Aufklärungsgespräch von einem verantwortlichen Arzt geführt?
  2. Werden die im Aufklärungsmerkblatt aufgeführten Risiken und Impfreaktionen im Detail angesprochen?
  3. Werden diese Gespräche protokolliert und für mögliche spätere Nachweise archiviert?
  4. Werden Vorerkrankungen, Allergien und Überempfindlichkeiten der Probanden bezüglich der Impfstoffbestandteile abgefragt und dokumentiert? 
  5. Wie werden beobachtete Nebenwirkungen (z.B. Häufungen prozentual) statistisch erfasst und bewertet?
  6. Werden Datenschutzerklärungen wg. der ungewollten Studienteilnahme dokumentiert?
  7. Wo werden die erstellten Dokumente und Daten zu den Impfungen archiviert?
    Wer ist dafür verantwortlich?
  8. Gibt es Probanden, die ohne formale Aufklärungen geimpft wurden?

-2- Werden die Probanden in 2-3 Tagen nach der Impfung erneut von den Ärzten auf Impfreaktionen begutachtet und diese protokolliert?

-3- Laut Medienberichten werden Probanden nach dem Impfen „POSITIV“ PCR-getestet. Sind dem Gesundheitsamt diese Erscheinungen bekannt?

-4- In den Medien werden vermehrt Fälle von indirektem Zwang zur Impfung bekannt.

  1. Werden/wurden indirekte Zwangsmaßnahmen gegen Probanden (Heimbewohner) ausgeführt, z.B. mit der Drohung, ohne Impfung ist ein Verbleib im Heim nicht möglich?

  2. Gleiches als Druck gegen nicht impfwillige Pflegekräfte?
    Z.B. Entlassung bzw. Versetzung aus dem Pflegedienst.

-5- Wird bei den Maßnahmen im Impfzentrum Bundeswehrpersonal eingesetzt?

-6- Die Impfseren werden, anders als normal, ohne Langzeittest (normal 5-10 Jahre) verabreicht.
Haften die Ärzte bei gesundheitlichen Folgeschäden persönlich?

-7- Wie viele Probanden sind im Landkreis für die Risikogruppe

  1. ab 81+ geplant?                    
  2. 70-80 geplant?
  3. 60-69 geplant?
  4. Pflegepersonal in den Pflegeheimen / Betreuungsinstitutionen geplant?

-8- Bis wann plant der Landkreis eine flächendeckende Impfung nach den Gruppen in -7- ?

-9- Wie viele Impfdosen (bei 2-facher Anwendung) werden pro Gruppe in -7- geplant?

-10- Wie hoch ist erfahrungsgemäß die Impfbereitschaft in den Gruppen -7a bis d- ?
Bitte separat auflisten. 

Wenn sich bei den aktuellen anhängigen Rechtsklagen zum PCR-TEST herausstellt, dass es dazu keinerlei Evidenz gibt, wird es vermutlich viele Schadenersatzklagen bei Schädigungen durch das Impfen geben. Der Landrat trägt bei diesen Maßnahmen eine große Verantwortung.

 gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors im Kreistag Stade