10.01.2021 KREISTAG STADE: ANFRAGE zur Durchführung der Impfprozesse

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

nach dem Start der Impfprozesse ist in den freien Medien (national und international) als Folge dieser Maßnahmen von Toten und geschädigten Personen zu lesen. Da bei dieser extrem kurzen Entwicklungszeit des neuartigen mRNA-Impfstoffes bisher keine Daten aus Langzeittests vorliegen, sieht die AfD-Fraktion die Maßnahmen als kritisch und risikoreich für die betroffenen Probanden an.

Um die Vertrauensbasis zu erhöhen, bitten wir um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen. Ich beantrage für den nächsten Gesundheitsausschuss einen entsprechenden TOP zwecks Erörterung.  

-1- Wie werden die Aufklärungsmerkblätter (RKI 22.12.2020) mit den Angehörigen, Betreuern bzw. Probanden besprochen?

  1. Wird die Anamnese- und das Aufklärungsgespräch von einem verantwortlichen Arzt geführt?
  2. Werden die im Aufklärungsmerkblatt aufgeführten Risiken und Impfreaktionen im Detail angesprochen?
  3. Werden diese Gespräche protokolliert und für mögliche spätere Nachweise archiviert?
  4. Werden Vorerkrankungen, Allergien und Überempfindlichkeiten der Probanden bezüglich der Impfstoffbestandteile abgefragt und dokumentiert? 
  5. Wie werden beobachtete Nebenwirkungen (z.B. Häufungen prozentual) statistisch erfasst und bewertet?
  6. Werden Datenschutzerklärungen wg. der ungewollten Studienteilnahme dokumentiert?
  7. Wo werden die erstellten Dokumente und Daten zu den Impfungen archiviert?
    Wer ist dafür verantwortlich?
  8. Gibt es Probanden, die ohne formale Aufklärungen geimpft wurden?

-2- Werden die Probanden in 2-3 Tagen nach der Impfung erneut von den Ärzten auf Impfreaktionen begutachtet und diese protokolliert?

-3- Laut Medienberichten werden Probanden nach dem Impfen „POSITIV“ PCR-getestet. Sind dem Gesundheitsamt diese Erscheinungen bekannt?

-4- In den Medien werden vermehrt Fälle von indirektem Zwang zur Impfung bekannt.

  1. Werden/wurden indirekte Zwangsmaßnahmen gegen Probanden (Heimbewohner) ausgeführt, z.B. mit der Drohung, ohne Impfung ist ein Verbleib im Heim nicht möglich?

  2. Gleiches als Druck gegen nicht impfwillige Pflegekräfte?
    Z.B. Entlassung bzw. Versetzung aus dem Pflegedienst.

-5- Wird bei den Maßnahmen im Impfzentrum Bundeswehrpersonal eingesetzt?

-6- Die Impfseren werden, anders als normal, ohne Langzeittest (normal 5-10 Jahre) verabreicht.
Haften die Ärzte bei gesundheitlichen Folgeschäden persönlich?

-7- Wie viele Probanden sind im Landkreis für die Risikogruppe

  1. ab 81+ geplant?                    
  2. 70-80 geplant?
  3. 60-69 geplant?
  4. Pflegepersonal in den Pflegeheimen / Betreuungsinstitutionen geplant?

-8- Bis wann plant der Landkreis eine flächendeckende Impfung nach den Gruppen in -7- ?

-9- Wie viele Impfdosen (bei 2-facher Anwendung) werden pro Gruppe in -7- geplant?

-10- Wie hoch ist erfahrungsgemäß die Impfbereitschaft in den Gruppen -7a bis d- ?
Bitte separat auflisten. 

Wenn sich bei den aktuellen anhängigen Rechtsklagen zum PCR-TEST herausstellt, dass es dazu keinerlei Evidenz gibt, wird es vermutlich viele Schadenersatzklagen bei Schädigungen durch das Impfen geben. Der Landrat trägt bei diesen Maßnahmen eine große Verantwortung.

 gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors im Kreistag Stade