29.08.2019 Kreisausschuss Umwelt: Klimanotstand im Landkreis Stade abgewendet

In der gestrigen Sitzung des Kreisausschusses für Regionalplanung und Umweltfragen stellte die Grünen-Fraktion einen Antrag auf Ausrufung des Klimanotstandes im Landkreis Stade, die AfD-Fraktion auf Reduzierung der Windkraftflächen. Beide Anträge wurden abgelehnt. Die Themen im Einzelnen:

Die Verwaltung stellte Änderungen für den Regionalen Raumordnungsplan (RROP) vor, die aus juristischen Gründen aus dem Landesraumordnungsplan (LROP) übernommen werden müssen und parallel zu den bereits im Frühjahr eingeleiteten Änderungen des RROP bzgl. der Windkraftflächen beschlossen werden sollen.

Ausführlich diskutiert wurde ein Projekt zur Erhaltung der Moorlandschaft in Kehdingen. Hier soll eine Herde von ca. 900 Moorschnucken einen 17 km langen Streifen (“Scheidung”)  beweiden, um Verbuschung zu verhindern. Der Landkreis möchte hierfür einen großen Stall auf dem Gelände der Firma EUFLOR bauen. Ein Schäfer soll dann gegen Unterhaltungsgebühren für den Stall in eigener Regie die Flächen des Landkreises sowie evtl. Kompensationsflächen umliegender Eigentümer pflegen. Kostenpunkt 3,5 Mill. €. Davon müsste der Landkreis 700.000 € aus seinem Naturschutzfonds zahlen, der Rest würde über Fördergelder der EU finanziert. Förderungen für Maßnahmen gegen Wolfsangriffe müssten vom Schäfer selbst gestellt werden.

Die Ergebnisse eines Workshops zum Thema “Insektenvielfalt im Landkreis Stade” vom 21.8. wurden vorgestellt. Die dort erarbeiteten Handlungsempfehlungen sollen von der Verwaltung konkretisiert und priorisiert werden. Die AfD-Fraktion begrüsst die Bemühungen zum Schutz der Insekten. Hierzu gehört nach unserer Ansicht auch die Reduktion der Windkraftflächen, welche wir bereits beantragt haben (s.u.).

Die Fraktion der Grünen stellte einen Antrag zur Ausrufung des Klimanotstandes im Landkreis Stade zur Abstimmung. U.a. wird gefordert, ALLE Beschlüsse des Kreistages hinsichtlich ihrer Auswirkung auf das Klima zu untersuchen und ggf. klimafreundliche Alternativlösungen zu bevorzugen.

Dieser Antrag, der in Deutschland flächendeckend gestellt wurde/wird und bereits zu 50 Städten im “Klimanotstand” geführt hat, würde nach unserer Ansicht den Verwaltungsaufwand völlig unnötig erhöhen. Es ist eine Selbstverständlichkeit und begrüßenswert, dass bei allen Beschlüssen Umwelt- und Naturschutzbelange berücksichtigt werden, ein zusätzlicher Formalismus und Panikmache sind völlig unangebracht und ideologisch getrieben. Wie bereits bekannt, lehnt die AfD die Transformation unserer Gesellschaft unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ab (s. HIER). Der Antrag der Grünen erhielt keine Mehrheit im Ausschuss, obwohl fast alle Redner betonten, dass sie den Klimaschutz für ein hochwichtiges Thema halten.

Abschließend wurde der Antrag der AfD-Fraktion zum RROP beraten, welcher folgenden Beschlussvorschlag enthält:

“Der Kreistag beschließt, den RROP dahingehend zu ändern, dass die für Windkraft vorgesehenen Flächen reduziert werden, sodass nur die im LROP 2017 (S. 396) des Landes Niedersachsen vorgegebene installierte Mindestleistung von 150 MW erfüllt wird.” 

Die bereits installierte Leistung beträgt ca. 510 MW und ist damit heute schon um den Faktor 3,4 als Forderung des LROP weit übererfüllt.

Wir möchten mit diesem Antrag die weitere Verschandelung des Landkreises mit Windkrafträdern verhindern. Die ausführliche Begründung finden Sie im AfD-ANTRAG.

Die grosse Mehrheit der Kreistagspolitiker möchte die Flächen für Windkraft weiter ausweiten. In der Ausschusssitzung im Febr. 2019 wurde erstmals ein Antrag der AfD zum Thema mehrheitlich durch “Nichtbefassung” von der Tagesordnung gestrichen. Die AfD-Fraktion hat daraufhin diese wichtigen Informationen alternativ mit einer Anzeigenkampagne in den Printmedien und im Internet an die Bürger vermittelt.

Es ist inzwischen unter Energieexperten und Netzbetreibern bekannt, dass die Energiewende der GROKO ein großes Risiko für unser Land ist. Es wird der teure und risikoreiche Ausstieg aus den wesentlichen grundlastfähigen Energiequellen (Kernenergie und Kohle) geplant.  Dies wird so krass in keinem anderen Land der Welt verfolgt. Im Gegenteil, man wundert sich über diese einmalige Politik und schmunzelt darüber. Bei einer derartigen Energiepolitik werden immer mehr Firmen ins Ausland umsiedeln und das mit allen Folgen für die Arbeitsplätze.

Laut Wall Street Journal betreibt Deutschland die dümmste Energiepolitik der Welt (s. HIER)!

Bei der Diskussion über den Antrag der AfD waren sich einige Ausschussmitglieder nicht zu schade, das Feindbild des amerikanischen Präsidenten Trump zu bemühen anstatt sachlich zu argumentieren. Der Antrag wurde erwartungsgemäß mehrheitlich abgelehnt. Die AfD wird bei der finalen Abstimmung zum RROP im Kreistag noch weitere Fakten und Daten benennen.

Damit sich alle politischen Entscheider im Kreistag auf die anstehenden energiepolitischen Zusammenhänge zum RROP vorbereiten können, hat die AfD-Fraktion eine umfassende Broschüre zum Thema  Energiepolitik, CO2,, etc. an die Fraktionsvorsitzenden im Kreistag versandt. Der SPD-Vorsitzende verweigerte die Annahme und die Grünen-Vorsitzende verbat sich die weitere Belästigung mit solchem Material – fachliclhe Fortbildung unerwünscht.

Die DETAILS der Sitzung finden Sie HIER

Wir warten übrigens noch immer auf eine Antwort der Kreisverwaltung auf unsere Anfrage vom 20.04. diesen Jahres zum Thema Rückbau von Windkraftanlagen. Wir wollten u.a. wissen, ob und wie der Rückbau alter Windkraftanlagen, deren Förderung Ende 2020 ausläuft, finanziell gesichert ist.

Unsere Anfrage an die Kreisverwaltung

Eine Anfrage der AfD im Landtag ergab,

dass im Landkreis Stade 79 Windräder stehen,

für deren Rückbau keine Sicherheitsleistung hinterlegt wurde (s. HIER)

 

 Jens Dammann, Vorsitzender AfD-Fraktion Kreistag Stade

22.05.2019 Kreistag Stade: Antrag zum Thema Windkraft / RROP

Der Ausschuss “Regionalplanung und Umweltfragen” des Stader Kreistages debattierte am 27.02.2019 über die Ausweisung von Windenergieflächen im Regionalen Raumordnungsplan (RROP), s. HIER.

Die AfD Kreistagsfraktion hatte hierzu einen Antrag eingereicht (s. HIER), in dem sie auf die Nachteile der Windenergie generell hinwies und eine Diskussion hierzu beantragte. Die Mitglieder des Ausschusses verweigerten die Aufnahme des entsprechenden TOP in die Tagesordnung mehrheitlich.

Der Ausschuss wird im Oktober erneut über das Thema beraten, nachdem die Unterlagen 8 Wochen öffentlich ausgelegt wurden (bis 7/2019) und Stellungnahmen / Einsprüche von Verbänden, Betroffenen, etc. eingereicht wurden.

Die AfD-Fraktion im Kreistag Stade wird zu dieser Sitzung im Oktober folgenden Antrag zum Rückbau von Windenergieanlagen (WEA) im Landkreis Stade einreichen (ggf. aktualisiert):

 

Die AfD-Fraktion beantragt eine Diskussion aller Aspekte des Antrages im Planungs- und Umweltausschuss und eine finale Abstimmung im Kreistag über folgenden Beschlussvorschlag:

“Der Kreistag beschließt, den RROP dahingehend zu ändern, dass die für Windkraft vorgesehenen Flächen reduziert werden, sodass nur die im LROP 2017 (S. 396) des Landes Niedersachsen vorgegebene installierte Mindestleistung von 150 MW erfüllt wird.”

 

Begründung:

Regenerative, instabile Energien sind nicht grundlastfähig und können Strom nicht bedarfsgerecht erzeugen. Die schwankende Erzeugung gefährdet dabei die Versorgungssicherheit erheblich. Die Vorrangeinspeisung der subventionierten regenerativen Energien verzerrt den Strommarkt und verteuert damit die grundlastfähige und preiswerte konventionelle Stromerzeugung. Wenige finanzstarke Investoren profitieren damit auf Kosten der Bevölkerung. Eine derart unsoziale Umverteilung von unten nach oben lehnen wir entschieden ab. 

Im LROP 2017 (S. 396) ist eine Mindestvorgabe von  150 MW installierter Leistung für den LK Stade vorgegeben. Die aktuell installierte Leistung beträgt ca. 510 MW und ist damit um den Faktor 3,4 weit übererfüllt. Der demnächst zu beschließende Entwurf des RROP LK Stade (S.1) sieht eine installierte Leistung von 525 MW vor.

Angesichts der massiven Nachteile der Windenergie, die im Folgenden dargestellt werden, sollte der Kreistag die Flächen für WEA auf das Mindestmaß reduzieren, bevor auch auf Bundesebene dieser katastrophale Irrweg für unser Landes erkannt wird und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

-1-
Zerstörung der Natur

  • Jedes Jahr Hunderttausende toter Vögel und Fledermäuse
  • Insektensterben: Lt. einer Studie der DLR sterben durch die Rotorblätter der 31.000 Windräder in Deutschland mehr als eine Billion Insekten jährlich. Selbst bei idealen Windbedingungen erreichen die WEA ihre Nennleistung nicht. Als eine Ursache kommt u.a. die aerodynamische Verrauhung durch Insektenbelag auf den Rotorblättern in Betracht. Da sich die Rotorspitzen der Windräder mit knapp 400 km/h drehen können, stellen sie eine tödliche Gefahr nicht nur für Vögel und Fledermäuse, sondern auch für Insekten dar.
  • Infraschall und Schlagschatten schädigen Mensch und Tier
    • Berichte und Untersuchungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Schlafstörungen), s. Referenzen: HIER, HIER, HIER und HIER
  • Problem Rückbau: pro Anlage tausende Tonnen Beton und Stahl im Boden verursachen Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes im Boden, Verbundstoffe der Rotorblätter verursachen Kosten und Probleme bei der Entsorgung (s. Referenzen: HIER, HIER und HIER)
  • große Mengen nicht recyclebarer Verbundstoffe nach dem Rückbau. (s. HIER)
  • die Akzeptanz in der Bevölkerung nimmt mit zunehmender “Verspargelung” der Landschaft ab
  • Havariegefahr

Es muss das Interesse aller politisch Verantwortlichen sein, den Artenreichtum unserer Natur zu erhalten und unsere Umwelt zu schonen!

 

-2-
Wirtschaftliche und energiepolitische Aspekte

  • Aspekte zur Produktion und Unterhaltung von Windrädern
    • Die Energie- und CO2-Bilanz einer WEA ist fragwürdig, wenn man Produktion, Transport, Aufbau, Wartung, spätere Entsorgung und zusätzlich das Vorhalten konventioneller Kraftwerke berücksichtigt. Die Erstellung aussagekräftiger Bilanzmodelle zur Vollbetrachtung des CO2-Ausstoßes findet leider nicht statt.
    • Hoher Flächenverbrauch:  https://www.vernunftkraft.de/dreisatz/
      Für neue WEA werden tlw. auch schon wertvolle Wälder gerodet (s. Thüringen). Der Ersatz konventioneller Kraftwerke durch WEA ist allein aus Platzgründen nicht möglich (1 Kohlekraftwerk = ca. 1000 Windräder)

 

  • Gefährdung der Netzstabilität durch “Flatterenergie”
           (wegen fehlender Speichertechnologien ist Windkraft nicht grundlastfähig)
      • Hunderte Millionen Euro jährlich für Lastabwürfe / Dispatchmaßnahmen zur Konstanthaltung der 50 Hz Netzfrequenz.
      • Die Gefahr eines großflächigen Blackouts steigt. Eigene Notstromversorgungen in Firmen, Betrieben, Verwaltungen etc. gibt es kaum. Die Folgen eines Ausfalls der Stromversorgung (z.B. Kraftstoff-, Lebensmittelversorgung, Telefonnetz- und Kommunikationszusammenbrüche) sind unabsehbar.
  • Konventionelle Kraftwerke, die in niedrigem, unwirtschaftlichem Betriebsmodus laufen, müssen im Hintergrund vorgehalten werden, um die Grundlast zu sichern; daher ist trotz Ausbaus der WEA eine Reduktion des CO2-Ausstoßes kaum zu verzeichnen.
    • Industriebetriebe benötigen eine permanente, gleichmäßige Stromversorgung. Dies führt bereits jetzt dazu, dass energieintensive Firmen sich eigene Stromversorgungskapazitäten aufbauen müssen, um ihre Produktion nicht zu gefährden.
    • Durch den Aufbau einer ideologisch motivierten parallelen Stromversorgung ist der durchschnittliche Strompreis mit knapp 30 Cent/kwh der höchste in Europa. Was dies für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze bedeutet, wird nicht einmal ansatzweise in die Diskussion einbezogen.
  • Bei Überschuss von Windstrom erfolgt der Verkauf von Strom an der Börse zu negativen Preisen (d.h. Kosten)  ins Ausland (2018: 134 Stunden (Quelle))
  • Das EEG war ursprünglich als “Anschubfinanzierung” geplant. Offensichtlich rentieren sich WEA unter normalen Marktbedingungen nicht, sonst hätte man diese Zwangssubventionierung durch alle Stromverbraucher längst abgeschafft. Nur wenn die Preise für fossile Energieträger in den nächsten Jahren künstlich durch CO2-Abgaben erhöht werden, ist Windenergie für Investoren rentabel.
  • Wertverlust von Immobilien in der Nähe von Windparks
  • Nachteile für den Tourismus durch Verschandelung der Landschaft

 

Die AfD-Fraktion hat in ihrem Antrag zur Sitzung des Planungsausschusses vom 27.02.2019 darauf hingewiesen, dass der weitere Ausbau der Windkraft in einem riskanten und kostenträchtigen Desaster für die Energiekunden in Deutschland enden wird (siehe www.AfD-JORK.de; Teil 1 und Teil 2).

Basierend auf den o.g. Argumenten ist es erforderlich, eine Neubewertung der ökologischen und ökonomischen Sinnhaftigkeit der Energieerzeugung durch Windkraftanlagen vorzunehmen. Hierfür müssen die Politiker als verantwortliche Entscheider, aber auch die Verwaltungen, bzgl. zukünftiger Haushalte sachkundig Stellung beziehen.

Deshalb bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu diesem Antrag im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Politik gegenüber der Umwelt und den nachfolgenden Generationen.

Die AfD-Kreistagsfraktion

 

Anlagen:

 

30.04.2019 Antrag und Anfrage zum Status der Digitalisierung in den Schulen

Sehr geehrter Herr Roesberg,

Im „Masterplan Digitalisierung“ des niedersächsischen Wirtschaftsministers Althusmann wird unter „Kapitel 2.7 Digitale Bildung“ auf Seite 78 die „Stärkung einer professionellen Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur“ gefordert. Vor dem Hintergrund dieser Absichtserklärung des Wirtschaftsministeriums und der Ankündigung der Landesregierung, dass „sich die Systemadministration an den Schulen signifikant verändern wird“, ist es notwendig zu erfahren, wie die Betreuung und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur bisher in den Schulen (mit Trägerschaft LK-Stade) geregelt ist und auf welchem technischen Stand sich diese derzeit befindet.

Eine Bestandsaufnahme in dieser Hinsicht ist umso wichtiger, da die Landesregierung selbst erkannt hat, dass „die Unterhaltung und Finanzierung des IT-Betriebes an Schulen eine komplexe Problemstellung“ sei. Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 NschG sind allerdings die Schulträger, d.h. hier der Landkreis Stade für die Ausstattung und Finanzierung der IT-Infrastruktur verantwortlich und zuständig.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen für die Schulen, für die der Landkreis Stade als Schulträger verantwortlich ist:

  1. Anzahl der Computer (nur für die Schulklassen, inkl. Alter und Betriebssystem) und digitaler Tafeln
  2. Wer ist für die Aktualisierung, Wartung und Störungsbehebung der Geräte zuständig? (bitte Qualifikation der Person(en), Zeitaufwand/Monat; bei externer Beauftragung bitte Kosten/Monat aufführen)
  3. Kann die Wartung / Reparatur zufriedenstellend durchgeführt werden (Anzahl defekter Geräte pro Schuljahr, durchschnittliche Dauer der Reparatur, ausreichende Anzahl an Reservegeräten)?
  4. Ist die Internetanbindung der Schule ausreichend für die derzeitigen Anforderungen?
  5. Pädagogische Fragen an die Schulleitungen:
    1. Gibt es ein Medienbildungskonzept an Ihrer Schule?
    2. Welche Lernsoftware wird an Ihrer Schule verwendet (für welche Klassenstufen)?
    3. Erkennen Sie Defizite bei Ihren Schülern (z. B. Verschlechterung der Rechtschreibung, Handschrift)?
    4. Falls ja, welche dieser Defizite könnten Sie durch die Digitalisierung des Unterrichts beheben?
    5. Haben sich die Schulleistungen verbessert, seitdem an Ihrer Schule am Computer gelernt wird?
    6. Nimmt Ihre Schule an Schulleistungsstudien teil?
    7. Halten Sie es für pädagogisch sinnvoll, dass mittelfristig jedem Schüler der weiterführenden Schulen ein eigenes mobiles Endgerät als Lernmittel zur Verfügung gestellt wird (s. S. 77 des „Masterplans Digitalisierung“)?
    8. Dürfen die Kinder Mobiltelefone mit in die Schule bringen?

Wir bitten die Antworten vor dem nächsten Schulausschuss – als Anlage zum Antrag – zwecks konstruktiver Erörterung der Umsetzung einzustellen.

Begründung:

Als Basis einer Diskussion und Umsetzung der Digitalisierung an unseren Schulen ist vorab eine Bestandsaufnahme erforderlich.

Ich bitte darum, das Thema auf die Tagesordnung auf die Sitzung des nächsten Schulausschusses zu setzen und die schriftlichen Antworten eine Woche vor der Sitzung in ALLRIS zu verteilen. Vielen Dank!

Auch hinsichtlich der im Herbst anstehenden Beratungen zum Haushalt 2020 ist der aktuelle Status relevant. Ferner ist die grundsätzliche Frage zu diskutieren, ob die Digitalisierung unserer Schulen finanzierbar, erforderlich, sinnvoll und hilfreich ist.

http://mehrals0und1.ch/Argumente/WebHome

Die Anfrage an die Kreisverwaltung.

20.04.2019 Kreistag Stade: Anfrage zum Auslauf der Windkraftförderung ab 2020 und dessen Folgen

Abgeschriebene Windkraftanlagen im Landkreis können die
Gemeinden noch teuer zu stehen kommen.

Rückbauverpflichtungen für Windkraft-Altanlagen sind finanziell nicht abgesichert.

2019 04 21 WEA smallDie ersten Windkraftanlagen im Landkreis werden zum Ende des Jahres 2020 aus der bisher vom Stromkunden aufgebrachten Subventionierung herausfallen.

Eine Rückbauverpflichtung des Betreibers von Windkraftanlagen ist erst seit dem 20.07.2004 per Gesetz geregelt (siehe § 35, Abs. 5, Satz 2 BauGB). Anlagen, die vor dem Stichtag genehmigt wurden, unterliegen dieser Regelung nicht.

Dieser Umstand ist für die AfD-Kreistagsfraktion Anlaß, die Verwaltung im Kreis um Auskunft zu ersuchen, wie mit den Anlagen verfahren werden soll, die vor dem 20.07.2004 errichtet wurden.

Die allermeisten Windkraftanlagen wurden nicht von Privatpersonen nach privatem Recht erbaut. Hierfür wurden, u.a. auch aus steuerrechtlichen Gründen, Firmenkonstrukte wie z.B. GmbH‘s gegründet, die sich auch dadurch auszeichnen, dass ihr Haftungsrahmen begrenzt ist. Insofern stellt sich auch bei begrenzter Haftung die Frage, wer für die Differenzkosten aufkommt. Es sollte unseres Erachtens nicht wieder der Steuerzahler sein, sondern hier müssen die Investoren, die durch die steuersubventionierten Erträge Rahm abgeschöpft haben, zur Kasse gebeten werden.

Wenn alles seinen normalen und erhofften Verlauf nimmt, hat der Eigentümer der betreffenden Anlagen ohne gesetzlichen Zwang ausreichende Rücklagen zu bilden, um die Abriss- und Entsorgungskosten der Anlage und der Fundamente tragen zu können.

Eine Pflicht dazu bestand bis zum 20.07.2004 nicht. Dieser Fakt ist von der Politik ensprechend zu beachten!

Die AfD-Kreistagsfraktion sieht aufgrund der Gesetzeslage auf die Gemeinden nicht unerhebliche Kosten zukommen. Es ist ferner nicht zu erwarten, dass jeder Betreiber willens oder in der Lage ist, die anfallenden Kosten von 30.000 bis 60.000 Euro pro Windkraftanlage aufzubringen. Der anfängliche Überschwang der staatlichen Stellen könnte so den Steuer- und Abgabenzahler noch viel teurer zu stehen kommen.

Der Stromkunde hat durch seine Subventionierung über künstlich überhöhte Strompreise den Betreibern über Jahre hinweg nicht nur eine satte Rendite beschert, er darf voraussichtlich nun auch für die Beseitigung dieser ökologisch fragwürdigen Amokfahrten aufkommen.

Unsere Anfrage an die Kreisverwaltung

Eine Anfrage der AfD im Landtag ergab,

dass im Landkreis Stade 79 Windräder stehen,

für deren Rückbau keine Sicherheitsleistung hinterlegt wurde (s. HIER)

 

18.03.2019 Buxtehude: Hintergründe zum Bodengutachten der Strassenbaumaßnahme Dammhausen

Zu den Problemen im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Dammhausen hatte die AfD im Dez. 2018 eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt. Die Anfrage und die Antwort der Kreisverwaltung finden sie in den folgenden Links:

Anfrage der AfD   >>>>>>   Antwort der Kreisverwaltung

 Der Landkreis hat für die Anwohner und die Steuerzahler im Landkreis einige sehr wichtige Aussagen getroffen:

  1. Die Fehlerhaftigkeit des Baugrundgutachtens wurde schriftlich bestätigt.

  2. Der Landkreis geht davon aus, dass der Gutachter in Regress genommen werden kann.

  3. Der Gutachter hat eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen.

  4. Ob bisher eingetretene Gebäudeschäden eindeutig den Baumaßnahmen zugeordnet werden können, muss noch geprüft werden.

  5. Für Gebäudeschäden, sofern sie eindeutig zuzuordnen sind, haftet der Landkreis.

Die AfD-Fraktion geht deshalb davon aus, dass Haftungsansprüche des Landkreises Stade an die Versicherung des Bodengutachters weitergereicht werden. Wir werden die Sache im Auge behalten und nachfragen, inwieweit auch Mehrkosten des Bauvorhabens an die Versicherung des Gutachters weitergereicht werden können.

Helmut Wiegers, stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Stade

27.02.2019 Kreistag Stade: Erlebnisse mit den Altparteien in den Ausschüssen

Heute tagten zwei Kreisausschüsse in Stade

– TEIL 1 –

Am Vormittag stand das Thema “Ausbauflächen für weitere Windkraftanlagen im Landkreis Stade” auf der Tagesordnung. Die AfD sieht aufgrund von Recherchen das Thema Windenergie sehr kritisch und hat sich auf wissenschaftlicher Grundlage über die Fakten, Hintergründe und Zusammenhänge informiert.

Genau zu diesem Schwerpunkt wurde ein Antrag eingereicht, der die Politik über die Realität der deutschen Energieerzeugung aus Windkraft – im Fachjargon auch “Flatterstrom” genannt – informieren sollte. Dazu wurden die Fraktionen vorab im Antrag auf Untersuchungen und Berechnungen von norwegischen Wissenschaftlern und Physikern hingewiesen. Diese Forscher hatten die Output-Leistungen der “deutschen Flatterenergie” erfasst, verdichtet, visuell dargestellt und das Ergebnis wissenschaftlich bewertet.

Hier die hochinteressanten Ergebnisse der Studien: LINK

Die Ergebnisse der zwei Präsentationen, d.h. die nüchterne Wahrheit, muss für die GRÜNE Fraktionsvorsitzende so schlimm gewesen sein, dass sie offensichtlich befürchtete, ihr ideologisches Weltbild – die Erde sei eine Scheibe – werde zusammenbrechen, wenn diese harten Fakten in die Öffentlichkeit geraten.

Was macht eine GRÜNE, um das Problem aus der Welt zu schaffen? TRICK 1: Antrag auf Nichtbefassung! Dieser wurde mit den üblichen Lügen, Beleidigungen und Verleumdungen von einer “schwarz-braunen” Politik kräftig untermauert. Der Antrag ging dann mehrheitlich durch, da auch die anderen Fraktionen offensichtlich Angst hatten, dass die Realität  ihrer jahrzehntelange Energiepolitik heftig Schaden nehmen könnte. Hierzu wurde sogar von der Ausschussvorsitzenden (CDU) mehrfach die Geschäftsordnung (GO) des Kreistages verletzt. (Siehe weiter unten)

Wenn man keine Argumente mehr hat, hilft nur noch denunzieren und totschweigen:

  • Tenor von Frau Verena Wein-Wilke:
    ´Diese seien schwarz-braun gefärbt, es seien selbst ernannte Wissenschaftler und AfD-Mitglieder´.
    (Die GRÜNE Dame sprach hier auch von EIKE, die leider nichts mit der norwegischen Experten zu tun hat. Hier hat sie offensichtlich einiges durcheinander gebracht. Wir können nur rätseln???)

  • AfD-Fraktion:
    “Wer das Rot-Grüne energiepolitische Glaubensbekenntnis in Frage stellt, kann nur ein schwarz-braun gefärbter Wissenschaftler mit AfD-Mitgliedschaft aus Norwegen sein.
    Da erübrigt sich jede Diskussion. So einfach funktioniert die Gedankenwelt der Gläubigen.”

 

– TEIL 2 –

Am Nachmittag trat der Schulausschuss zusammen. Wegen der aktuellen Demos und Zeitungsberichte unter dem Motto “Schule schwänzen für den Klimaschutz” hatte die AfD-Fraktion hierzu eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Es ging im Kern um die Frage, ob Schulen bzw. Schüler im Verantwortungsbereich der Kreisverwaltung an solchen Demos während der Schulzeit teilgenommen haben. Dies ist nach den niedersächsischen Richtlinien für Schulen verboten. Mit dieser einfachen Frage hatte nun sogar der erste Kreisrat Probleme. Genaue Zahlen waren ihm nicht zu entlocken. Überraschende Hilfe kam von einem anderen Ausschussmitglied (ein Lehrer), der die Frage exakt mit 3 Teilnehmern (von ca. 1100 Schülern) beantwortete und sogar ergänzte, dass diese anschließend von der Schule ermahnt wurden.

Damit war eigentlich die Anfrage soweit beantwortet, hätte nicht die AfD auf der verteilten Anfrage, rein informativ für die Ausschussmitglieder, ein paar Links zu Daten und Fakten zum Klimawandel eingefügt. Darunter auch die Studie der norwegischen Wissenschaftler. Nun wurden wieder einige Fraktionen “unruhig”. Wie verhindert man nun, dass diese Informationen hier diskutiert werden, was seitens der AfD gar nicht geplant war. TRICK 2: Antrag auf Ende der Debatte von der CDU. Auch dieser Antrag ging durch und es trat wieder Beruhigung bei den Politikern ein.

Die Angst bei den Altparteien muss sehr groß sein, dass hier etwas mehr Realität zum Thema Windkraft und die Folgen dieser Politik für die Bürger an die Öffentlichkeit gelangt. Anders kann man das Verhalten einiger Mitbewerber nicht interpretieren.

Es wird zwar immer bekundet, die AfD politisch zu stellen, doch alle Altparteien haben Angst, in den Ring zu steigen. Die Tricks mit den Anträgen zur GO sind dann oft die letzte Rettung für die Altparteien, um den öffentlichen Diskurs zu vermeiden.

Die AfD wäre nicht die AfD, wenn sie sich mit derart primitiven politischen Machenschaften abfinden würde. Da haben wir immer noch ein paar  Pfeile im Köcher, die jetzt zur Information der Bürger im Kreis eingesetzt werden.

Die Bürger haben die finanzielle Lasten dieser desaströsen Energiepolitik ohne Zukunftsperspektive zu tragen. Es ist uns wichtig, die betroffenen Stromkunden über die Folgen dieser GRÜNEN Politik zuinformieren. Es soll später keiner sagen, er habe es nicht gewusst.

 

Fortsetzung folgt im nächsten Planungsausschuss zum Thema Windkraft!

 

Die wiederholten Verletzungen der GO müssen schnellstens wieder in verlässliche Bahnen gebracht werden. Hier hat der Landrat nun eine Aufgabe. Er muss jetzt kurzfristig die Regelverletzungen in den Ausschüssen adressieren und abstellen.

Mitteilung an den Landrat

 

Die AfD-Fraktion im Kreistag Stade

 

21.02.2019: Die AfD unterstützt die Aktionen der Pflegekräfte gegen die Pflegekammer

Nachlese:
Ca. 300 Protestler aus den Pflegeberufen hatten sich heute auf dem Platz “Am Sande” eingefunden. Mehrere Redner bezogen zum Problem mit der Pflegekammer Stellung. Auch die AfD war mit Kreistagsabgeordneten präsent. Die Vortragenden von SPD ud CDU, die eine zweijährige Testphase verteidigten, wurden von den Demonstranten ausgepfiffen. Es bleibt zu hoffen, dass der Druck auf die politischen Verursacher aufrechterhalten wird und eine starke Vernetzung der Organisatoren zur Durchsetzung der Forderungen in Niedersachsen erfolgt.

Wir wünschen den Initiatoren viel Erfolg!

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DAS PFLEGEPERSONAL wehrt sich gegen die ROT-GRÜNE PFLEGEKAMMER und ruft am SA. 23.02. (12 Uhr, Am Sande in Stade) zu einer Demonstration auf!!

Hintergründe:

Nun werden die Pflegekräfte gegen ihren Willen zu einem Zwangsbeitrag verpflichtet. Die Bildung der PFLEGEKAMMER wurde von der ROT-GRÜNEN Landesregierung in der letzten Legislaturperiode beschlossen.  Betroffen von dieser unabgestimmten Entscheidung sind alle examinierten Pflegekräfte in Niedersachsen. Viele Pflegekräfte werden somit gezwungen, einen hohen Regeljahresbeitrag zu zahlen. Diese Kammer löst jedoch nicht die Probleme des Pflegepersonals (Personalmangel und schlechte Bezahlung), sondern es wird nur ein neues Bürokratiemonster gebildet.

Die AfD-Landtagsfraktion hat dagegen beantragt, die Pflegekammer in eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts umzuwandeln. Ferner soll diese Kammer vom Land finanziert werden, eine Mitgliedschaft der Pflegekräfte sollte auf freiwilliger Basis erfolgen.

Der PLEGEKRÄFTEMANGEL nimmt inzwischen dramatische Entwicklungen an. Es gibt nur eine Lösung, um dem Mangel zu begegnen: Mehr Geld für die Pflegekräfte !!!!

Die AfD-Fraktion im Stader Kreistag wird die Aktion der betroffenen Pflegekräfte am Samstag unterstützen.

 Warum ist die Situation in der Pflege in den letzten Jahren immer dramatischer geworden? Es fehlt überall an Geld.

Hier gehen sie hin, die vielen Milliarden, die u.a. auch in der Pflege fehlen:

  • hohe Kosten für eine irrationale Klimapolitik (CO2, NOX, Fahrverbote, etc.) 
  • hohe Kosten für eine gesetzeswidrige Zuwanderungspolitik und
  • eine teure EU-Transfer- und Rettungspolitik für Banken und Länder.

Diesen fatalen Entwicklungen müssen wir endlich entgegengewirken.

Die AfD-Fraktion im Kreistag

11.02.2019 Kreistag Stade: Antrag zum Thema “SCHULE SCHWÄNZEN”

Am 27.2. tagt der Ausschuss für SCHULE und BILDUNG des Kreistages.

Die AfD-Kreistagsfraktion hat folgenden Antrag für die Sitzung eingereicht:

Die AfD-Fraktion beantragt, einen TOP „Schuleschwänzen für den Klimaschutz“

in die Tagesordnung der Ausschusssitzung aufzunehmen.

Unter diesem TOP wird um die Beantwortung folgender Fragen durch die anwesenden Vertreter der Schulen bzw. der Kreisverwaltung gebeten:

  1. Wie viele Schüler aus den unter der Verantwortung des Kreises (Amt für Wirtschaft, Verkehr und Schulen) betriebenen Schulen haben bisher die Schule geschwänzt, um an einer Demonstration für den „Klimaschutz“ teilzunehmen (aufgeteilt nach Tagen)?

  2. Haben auch Lehrer an der Demonstration teilgenommen?

  3. Wurden die Schüler ermutigt/aufgefordert, an der Demonstration teilzunehmen bzw. gab es Werbung an den Schulen?
    1. Falls ja, von wem initiert und welche Schulen waren beteiligt?

  4. Welche Konsequenzen haben die Schüler erfahren, die dem Unterricht ferngeblieben sind?

Der Schulausschuss möge folgenden Beschluss fassen, falls Schüler der anwesenden Schulvertreter für die Teilnahme an Demonstrationen dem Unterricht unerlaubt ferngeblieben sind bzw. zukünftig fernbleiben:

„Der Ausschuss für Schule und Bildung stellt fest, dass er die Teilnahme von Schülern an einer Demonstration, unabhängig vom Thema, während der Unterrichtszeiten grundsätzlich ablehnt. Die Schulleitung wird aufgefordert, den betroffenen Schülern einen Verweis zu erteilen und für die Nachholung des versäumten Unterrichts zu sorgen („Nachsitzen“). Im Wiederholungsfall sind Maßnahmen, wie sie bei Unterrichtsverweigerung im Allgemeinen üblich sind, zu ergreifen. Alle Eltern und Schüler sind zeitnah und schriftlich zu diesem Thema zu informieren.“

 

Begründung:

In diesem Artikel vom 23.01.2019 wird behauptet, dass Schüler aus mehreren Schulen des Landkreises Stade die Schule schwänzten, um für den „Klimaschutz“ zu demonstrieren:

https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/politik/schule-schwaenzen-fuer-eine-bessere-zukunft-d132353.html

Es besteht eine Schulpflicht, die einzuhalten ist. Natürlich begrüßen es die Schüler, dem Unterricht fernzubleiben, um zu demonstrieren, insbesondere, wenn sie dann in den Medien als Helden gefeiert werden. Das wahre Interesse der Demonstranten würde sichtbar, wenn die Demonstration außerhalb des Unterrichts stattfände.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion liegt hier ein geistiger Missbrauch unserer Kinder und Jugendlichen vor. Abgesehen davon, dass die Schüler an unseren Schulen nur sehr einseitig zum Thema „Klimaschutz“ informiert werden, werden Sie nun für emotionale Stimmungsmache fern jeder Sachlichkeit in der Öffentlichkeit instrumentalisiert.

Wir fordern die Schulen auf, den Schülern im Rahmen des Unterrichts auch alternative wissenschaftliche Sichtweisen zum „Klimaschutz“ darzulegen, damit sie die Chance haben, sich selbst ein Urteil zu bilden. Alles andere ist Ideologisierung und kein Unterricht, der zu selbstständigem Denken und Urteilsvermögen erziehen sollte.

Greta, die missbrauchte Umweltikone

Wissenschaftler vor dem US-Senat

Die Energiewende aus norwegischer Sicht

Klimawandel im Bundestag

 

Jens Dammann,

AfD-Fraktionssprecher im Kreistag Stade

 

06.02.2019 Kreistag Stade: Antrag und Informationen zum Thema RROP und Windkraft

S DammannDer Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen des Stader Kreistages wird auf seiner Sitzung am 27.2. zum Thema Regionaler Raumordnungsplan (RROP) und “Windpark Agathenburg” diskutieren und beschließen. Die AfD-Fraktion hat hierzu einen Antrag mit Hintergrundinformationen eingereicht, um zu einer sachlichen Diskussion des Themas beizutragen. Hierbei weist sie auf eine Ausarbeitung norwegischer Wissenschaftler hin, s. HIER, in der die grundsätzlichen Probleme der deutschen Energiewende analysiert werden.

Antrag siehe HIER

 

“Wir haben auch 2018 erheblichen Aufwand betreiben müssen, um das Netz zu stabilisieren. Die Kosten dafür sind 2018 zwar stabil geblieben, das aber auf einem hohem Niveau. Die Gesamtkosten für Tennet betrugen im vergangenen Jahr 1,03 Milliarden Euro. Das entspricht ungefähr dem Wert von 2017. Von der Gesamtsumme entfallen etwa 550 Millionen Euro auf Redispatch-Maßnahmen und die Netzreserve sowie etwa 480 Millionen Euro auf Entschädigungszahlungen für Windanlagen, die wir abregeln mussten.

Siehe MELDUNG von dts

30.01.2019 LESERBRIEF: TIDEHOCHWASSER an der Este; eine unendliche Geschichte ?

LESERBRIEF: “Protest der Altländer trägt Früchte”; TAGEBLATT v. 30.01.2019

Datum der Veröffentlichung im TAGEBLATT: 13.02.2019

Die Landkreisverwaltung hat mit den Verwaltungen des Wasserschifffahrtsamtes Hamburg (WSA), dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) und der Hamburg Port Authority (HPA) das leidige Thema hoher Tidepegel in der Este verhandelt, wie man nach Jahren endlich die betroffenen Este-Anwohner beruhigen könne. Bereits im März 2017 hatte die AfD einen Antrag zum Hochwasserschutz an der Este zur Bearbeitung in den Kreistagsausschuss für REGIONALPLANUNG und UMWELTFRAGEN eingebracht, mit dem Ziel, den Schließpegel um 10 cm abzusenken.

Da die Mühlen der Verwaltung bekanntlich langsam mahlen, sei nun, fast zwei Jahre später, laut Tageblatt-Bericht vom 30.01.2019, eine  “unbürokratische” Lösung gefunden worden.

Die optimale Lösung zum Schutz der betroffenen Esteanwohner – Anpassung der Schließordnung – soll aus Kostengründen nicht umgesetzt werden. Dafür: Wenn schon Kosten, dann bitte für die betroffenen Anwohner.  Das Beratungsergebnis der Behörden: Die Kreisverwaltung denke – auf Antrag Betroffener – über “angepasste” Zulassungen von Verwallungen und “partiellen” Geländeerhöhungen in Abstimmung mit dem Bund nach.

Das alles klingt nach aufwendigen und langen Prüfungen, die laut dem Landrat dann “wohlwollend” geprüft werden sollen. Wieviel davon positiv beschieden werden, steht in den Sternen.

Was sind die Ursachen? Durch die mehrfachen Elbvertiefungen hat sich das gesamte Elb- und Este-Ästuar gravierend verändert. Jeder kann das durch die hohe Verschlickung an der Estemündung, sowohl elbseitig als auch esteseitig, deutlich erkennen. Über die Jahre läuft der Tidepegel der Este nun bis zu 40 cm höher auf. Auch die Esteverschlickung hat bis Buxtehude enorm zugenommen. Einmal zugesagte Ausbaggerungen der Este wurden von der Bundespolitik nicht eingehalten. Dadurch hat die Este zusätzlich viel Sicherheitsstauraum für den Fall von Starkregen aus der Obereste verloren. Die Verursacher wollen die Folgen ihrer Politik offensichtlich nicht vertreten und lieber an die davon betroffenen Bürger weitergeben.

Diese Grundeigentümer sind nun wieder die Aktions- und leider auch Kostenhalter. Ob das, laut Tageblatt, ein “Erfolg” für die Bürger ist, mag jeder für sich beurteilen. Politik für die Bürger sieht anders aus!

2017 Tidehowasser an der Este

Eine nicht hinnehmbare Situation durch das Tidehochwasser in Estebrügge.

 

Jens Dammann

Vorsitzender AfD-Fraktion im Kreistag Stade

26.01.2019 Kreistag Stade: Anfrage und Antrag zur Nutzungsänderung einer Teichanlage

Die AfD-Fraktion hatte mit Schreiben vom 09.11.2016 eine Anfrage zur Einzäunung einer Teichanlage im LSG (heute teilweise NSG) Oberes Estetal gestellt. Die Beantwortung erfolgte mit Schreiben vom 24.11.2016.

Aus der Antwort ist entnehmbar, dass am „24.03.1987 ein Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis und eine naturschutzrechtliche Befreiung für die Teiche“ gestellt wurde. „Dieser Antrag beinhaltet auch die Umzäunung der Teiche“. Antragsteller im Jahr 1987 war, laut Schreiben vom 24.11.2016, das ehemalige Bundesforstamt Lübberstedt, Axstedt.

Link zur Anfrage