16.06.2022 Brisante Nachfragen zu den Corona-Testzentren

Es wird immer offensichtlicher, dass im Zuge der Corona-Pandemie das Geld der Steuerzahler und Krankenkassenbeitragszahler mit vollen Händen zum Fenster hinausgeworfen wurde/wird. Wir können dies auch exemplarisch im Landkreis Stade feststellen, wie unsere Kreistagsfraktion aufdeckt:

Zur Anfrage/Antwort zum Thema Teststationen hat die AfD-Fraktion am 3.6.2022 folgende Nachfrage gestellt:

Sehr geehrter Herr Landrat:

auf die Anfrage der AfDFraktion vom 26.04.22 haben Sie mit Schreiben vom 04.05.22, Az. 53 Corona , geantwortet. Dafür vielen Dank!
Bei grober Durchsicht der von Ihnen zur Verfügung gestellten Tabellen ist uns u. a. aufgefallen, dass nicht alle Testzentren aufgelistet sein können. Es fehlt in Buxtehude beispielsweise das Testzentrum im StackmannParkhaus. Hier wird von uns eine sehr hohe Anzahl von Tests vermutet.

Weiter ist erstaunlich, dass für den gesamten Landkreis anscheinend keine Apotheken als Testzentren genannt wurden.

Die AfDFraktion bittet um Überprüfung und, falls erforderlich, um Vervollständigung der Daten..

Die Antwort des Landrates lautete:

„In Ihrer Anfrage vom 26.04. wurde nach den Standorten der Teststationen gefragt. Genannt wurden die gem. §6 Abs.1 Nr. 2 TestV beauftragten Teststationen und nicht die per Gesetz berechtigten Teststationen (wie Apotheken, Ärzte, usw.). Eine komplette Übersicht aller testenden Apotheken und Ärzte steht dem Landkreis nicht zur Verfügung.“

Hier nun die nächste Nachfrage vom 13.6.2022:

Sehr geehrter Herr Landrat,

 auf unsere Nachfrage vom 03.06.2022 über die fehlenden Teststationen teilten Sie mit, dass Ihnen keine Übersicht über die gesetzlich berechtigten Teststationen vorliegt.

Dies bestärkt uns in unserer Annahme einer völlig desolaten und aus dem Ruder gelaufenen Testpraxis auf Kosten der Beitragszahler der Krankenkassen (17 Mrd. Defizit).

1. Wenn Ihnen nicht einmal die gesetzlich berechtigten Teststationen bekannt sind, die testen, auf welcher Basis wurden dann die Konzessionen für die unternehmerisch selbständig arbeitenden freien Teststationen erteilt und von wem? Eine effiziente Durchführung der Tests setzt doch voraus, dass man das Angebot und die Nachfrage kennt und in Einklang bringen sollte.

2.Weiterhin interessiert uns nun, wie die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen der freien Teststationen geprüft wurde und von wem?

Uns fiel z.B. auf, dass bei einigen Teststationen, die nicht viel größer sind als eine Dixi-Toilette (also im 1 Mann*in Betrieb) 41 Tests pro 60 min abgerechnet wurden.

3. Ist der Landkreis solchen Auffälligkeiten nachgegangen oder wurde, wie vermutet, alles ohne Überprüfung an die Betreiber ausgezahlt. Bei ca. 75.000 Tests in 6 Monaten sind dies für die Dixi-Toilette 862.500,00 €.

4. Bitte teilen Sie uns auch mit, welche Voraussetzungen zum Betrieb einer freien Teststation notwendig sind, um eine Konzession zu erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Maik Julitz

Dipl.-Ing. f. Kunststofftechnik

Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion