Sehr geehrter Herr Landrat,
der Presse war zu entnehmen, dass als Zwischenlösung bis zur Fertigstellung des LNG-Terminals Wilhelmshaven die Betreiberfirma Uniper eine Interimslösung mit einem schwimmenden LNGTerminal , der „Höegh Esperanza“ vorsieht.
Da das verflüssigte Gas mit -162°C nicht pipelinefähig ist, wird dieses durch die „Höegh Esperanza“ mit Meerwasser langsam aufgewärmt, um den gasförmigen, für die Pipeline notwendigen Aggregatzustand wieder herzustellen. Da das Meerwasser aber für die Rohrleitungen sehr aggressiv ist und zu Ablagerungen innerhalb der Rohrleitungen führt, wird dem Meerwasser Chlor zugesetzt. Nach dem Aufwärmprozess wird das mit Chlor angereicherte Meerwasser in die Nordsee verklappt, direkt neben dem Weltkulturerbe Wattenmeer. Die Auswirkungen auf dieses einmalige Biotop sind durch das LNG-Beschleunigungsgesetz, welches ein eingeschränktes Umweltverträglichkeitsverfahren vorsieht, unabsehbar.
Deshalb bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen zu dem geplanten LNG-Terminal in Stade:
1. Ist bis zur Fertigstellung des LNG-Terminals ebenfalls ein schwimmendes Terminal vorgesehen?
2. Wenn ja, ist der Löschprozess der Tanker mit dem verflüssigten Gas (LNG) identisch mit dem der Höegh Esperanza?
3. Welche Untersuchungen und Analysen werden im Umweltverträglichkeitsgutachten durch das LNG-Beschleunigungsgesetz eingeschränkt?
4. Gibt es unterschiedliche Richtwerte zwischen Biotop Elbe und dem Weltkulturerbe Wattenmeer?
5. Wer haftet für auftretende Umweltschäden, der Betreiber des Terminals, der Gesetzgeber, die Genehmigungsbehörde oder der Grundstückseigentümer?
Wir danken im Voraus für eine fachgerechte Beantwortung unserer Anfrage.
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Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Dipl.-Ing. f. Kunststofftechnik
Kreistagsabgeordneter der AfD Fraktion