In einer Pressekonferenz erläutert die AfD
ihre wichtigsten aktuellen Anträge im Bundestag,
siehe HIER (ab Min. 2:45)
– Corona – parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Unsere Politik für Deutschland!
In einer Pressekonferenz erläutert die AfD
ihre wichtigsten aktuellen Anträge im Bundestag,
siehe HIER (ab Min. 2:45)
– Corona – parlamentarischer Untersuchungsausschuss
Foto: pixabay
die Gefährdung der Kinder durch die Maskenverordnung hat zu verschiedenen Notfällen (Bericht einer Mutter!), Gesundheitsgefährdungen und merkwürdigen Todesfällen geführt. Einige Oberbürgermeister und Landräte haben diese Maskenpflicht zum Schutze der Kinder inzwischen aufgeweicht.
Fast alle Mediziner und Virologen bestätigen heute, dass der angewandte PCR-TEST erstens kein SARS-COV-2 Virus detektieren kann und somit zweitens ebenfalls keine Infektionen nach dem IfSG §2 nachweisen kann. Ferner gibt es nach unserem Kenntnisstand keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Kinder SARS-COV-2-Infektionen verbreiten.
Dagegen gibt es Nachweise von Hyperkapnie durch Masken, insbesondere bei Kindern. Diese Zusammenhänge sollten auch in Gesundheitsämtern bekannt sein. Für alle diese Maßnahmen nach geltenden Verordnungen sind Gesundheitsämter, Landräte und Oberbürgermeister verantwortlich.
Wenn dennoch Gesundheitsämter Masken für Schutzbefohlene und Schulkinder durchsetzen, muss man die “arbeitsmedizinischen” Vorsorgeverpflichtungen, die für alle Menschen gelten, hinterfragen. Wir gehen davon aus, dass im Gesundheitsamt diese gesetzlichen Vorsorgeverpflichtungen bekannt sind.
Für die arbeitsmedizinische Vorsorgeverpflichtungen (ArbMedVV § 4.) in Betrieben, insbesondere für Berufe mit Maskenpflicht, gibt es verpflichtende Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung nach ArbMedVV § 3. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 3.1 fordert nicht nur Auskünfte aus den Gefährdungen zum konkreten Umfeld, sondern Erkenntnisse aus der gesamten Gefährdungsbeurteilung.
Dieses Thema hat aktuell eine hohe Priorität. Insofern beantragen wir zum nächsten Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport einen TOP mit einem Statusbericht des Gesundheitsamtes bzw. der Verwaltung.
Hieraus ergeben sich medizinische und organisatorische Fragen zur Vorsorge hinsichtlich der Maskenpflicht für Schulkinder im regulären Schulbetrieb mit Bezug zum ArbMedVV § 3.
Die Anfrage mit den Fragen und weiteren Fakten
Hierzu die Aussagen einer Arbeitsmedizinerin und eines Rechtsanwaltes:
AfD-Fraktion im Kreistag Stade
Jens Dammann
Foto: pixabay
In verschiedenen Präsenzsitzungen (Ausschüsse und Kreistag) hat die AfD-Fraktion mehrfach vergleichsweise einfache Fragen an die Verwaltung zum Thema CORONA gestellt. Die Anfragen wurden leider – warum auch immer – leider nur mündlich, unklar und verschwurbelt beantwortet. Die Fraktion möchte die Antworten schriftlich und verbindlich beantwortet haben. Da nun bis dato – nach mehr als 10 Tagen – immer noch keine Antworten übersandt wurden, sehe ich mich gezwungen, unsere Leser und Sympathisanten auf diesem Wege über den Status zu informieren.
Um das Handeln der Verwaltung zu verstehen, muss ich leider – auf der Grundlage des §56 NKomVg und der GO – noch einmal auf korrekte und schriftliche Beantwortung meiner im Kreisausschuss gestellten Fragen bestehen.
Auf Grund der körperlichen Gefahrenlage – insbesondere für Kinder – und der wirtschaftlichen Kollateralschäden für Betriebe, unternehme ich jetzt einen letzten gütlichen Versuch, von der medizinisch und rechtlich schädlich handelnde Kreisverwaltung eine nachvollziehbare Information zu bekommen.
Alle Deutschen haben ein grundgesetzlich garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit GG §2 (2).
Um die fatale medizinische Situation noch einmal deutlich zu machen, möchte ich Ihnen, als einschlägige Information, die beiden folgenden Aussagen von Medizinern nahelegen:
Warum das Gesundheitsamt des Landkreises diese medizinischen Grundkenntnisse nicht kennt bzw. nicht entsprechend fundiert handelt, ist nicht nur mir ein Rätsel. Medizinisch halten wir die Handlungsweisen für gesundheitsgefährdend. Als von den Bürgern (und Familien) gewählter Abgeordneter kann ich zu dieser Sachlage nicht länger schweigen und erwarte von der verantwortlichen Verwaltung evidenzbasierte Antworten.
Die Anfrage mit den Fragen und Fakten
AfD-Fraktion
Jens Dammann
Die Gigantomie und Verschwendungssucht der Merkel-Regierung kennt offenbar keine Grenzen. Das Kanzleramt soll ausgebaut werden, wird nach dem Ausbau dann 16-Mal so groß sein wie das Weiße Haus. Kostenvoranschlag für den Ausbau: 600 Millionen Euro. Die AfD-Bundestagsfraktionsvize kritisierte diese Pläne scharf.
Siehe BEITRAG auf freiewelt.net
Foto: pixabay
„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
wir, die Unterzeichner, sind Ärztinnen und Ärzte aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, die über Jahrzehnte Menschen in Praxen und Kliniken betreuen. In dieser Zeit haben wir mehr als ein saisonales Infektionsgeschehen in Deutschland miterlebt, die meisten mit weitaus schwerwiegenderen Erkrankungen und wesentlich mehr Todesfällen als seit Januar 2020 durch die COVID-Infektionserkrankungen.“
WEITERLESEN bei Vera Lengsfeld
Maskenpflicht beruht auf „Glauben“ – Berliner Regierung hat keine Belege für Nutzen (reitschuster.de)
„Die Europäische Zentralbank (EZB) startet in die Testphase für den digitalen Euro. Auf lange Sicht könnte das radikale Änderungen für das ganze Geldwesen bedeuten. Was hinter dem Konzept steckt.“ – Niemand hat die Absicht, das Bargeld abzuschaffen!
Siehe BEITRAG auf gmx.net
Pressemitteilung der EZB auf bundesbank.de
Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,
die AfD-Fraktion beantragt die Einrichtung und Betreuung einer städtischen Wohnraumbörse„Solidarquartier“ durch die Verwaltung. Da immer wieder öffentlich der starke Wunsch nach Solidarität und Unterstützung bei der Aufnahme und Integration von Migranten geäußert wird, bei gleichzeitiger Aussage „Wir haben Platz“, sollte die Hansestadt dem zivilgesellschaftlichen Engagement dieser Bürger gerecht werden und diesen vorhandenen Platz aktivieren.
Da Wohnraum durch den starken Zuzug nach Deutschland ein kostbares Gut und für viele Menschen bald unbezahlbar sein wird, sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.Somit könnten Bürger der Hansestadt Buxtehude, die über ausreichende Wohnflächen verfügen, der Stadt einen Teil davon für die Unterbringung von Migranten zur Verfügung stellen und ihre Solidarität in die Praxis umsetzen. Die Menschen würden in bestehende Strukturen eingegliedert werden, was auch zur Vermeidung von Parallelgesellschaften beiträgt. Bei ausreichendem Angebot wäre es dann möglich, die das Stadtbild negativ beeinflussenden Containeranlagen zurückzubauen und die horrenden Mieten für diese Anlagen zu sparen, um den Haushalt zu entlasten.
Maik Julitz,
Ratsherr im Rat der Hansestadt Buxtehude
Statt zwingend, wie von der Verfassung und höchstrichterlicher Rechtsprechung vorgeschrieben, das Parlament einzubeziehen, hat die Bundesregierung ein »Corona- Sonderrechtsregime« installiert, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Seine exakten Worte lauten:
»Seit Monaten formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen. Diese deutlichen Warnhinweise werden noch nicht hinreichend wahrgenommen.«
Siehe BEITRAG auf kopp-report.de
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt: «Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen» (s. INTERVIEW der NZZ)
Folgende Pressemitteilung der AfD Fraktion im Stadtrat Buxtehude vom 12.10.2020 wurde bisher nicht im Tageblatt veröffentlicht:
Am 08.10.20 haben wir im Rat der Hansestadt Buxtehude erleben dürfen, wie ein Kandidat für das Bürgermeisteramt sich selbst disqualifiziert. Der Grüne Michael Lemke hat sich zum Assistenten des Linken Koch-Böhnke gemacht. Es war ein kalkulierter und vorbereiteter Verstoß gegen § 63 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 13 der Geschäftsordnung des Rates, der vom Ratsvorsitzenden gerügt werden musste. Von den Linken sind wir es ja schon gewohnt, dass Regelverstöße zu den Mitteln ihrer Wahl gehören. Aber ein Bürgermeisterkandidat der sich zum Kasper der Linken gemacht hat? Es ist für uns schwer vorstellbar, einen solchen Mann im Amt zu sehen. „19.10.2020 Lemke als Kasper der Linken“ weiterlesen
Anträge der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe zum kommenden Schulausschuss
Sehr geehrter Herr Gosch,
„Bei der Umsetzung der geplanten Digitalisierung unserer Schulen werden in Anerkennung der möglichen Gesundheitsrisiken alle technischen Möglichkeiten genutzt, um die Strahlenbelastung von Lehrern und Schülern zu minimieren.“
(s. S. 31: HIER )
Begründung:
Da der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe über die technische Ausstattung unserer Schulen zu entscheiden hat, ist es angebracht, sich mit dem Thema evtl. Auswirkungen des WLAN auseinanderzusetzen.
Diese Handreichung der Initiative „Bildung mit Zukunft“ zum Thema „Digitalisierung an Schulen“ gibt einen Überblick über folgende Themen, versehen mit zahlreichen Quellangaben:
https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2019/09/Studi-Digitalisierung-an-Schulen.pdf
Über die grundsätzliche Verwendung digitaler Medien an unseren Schulen hat unser Schulausschuss nicht zu befinden, trotzdem möchte ich auf die Inhalte in o.g. Broschüre hinweisen und bitte die Schulvertreter um Kenntnisnahme.
„Im OECD-Bericht „Students, Computers and Learning: Making the Connection“ (2015), der den Nutzen von Digitaltechnik belegen sollte, schreibt der Chef des OECD-PISA-Programms Andreas Schleicher im Vorwort: „Schüler mit moderater Computernutzung in der Schule tendieren zu besseren Lernergebnissen als Schüler, die Computer selten verwenden. Aber Schüler, die Computer sehr häufig in der Schule verwenden, haben sehr viel schlechtere Lernergebnisse, auch nach der Berücksichtigung von sozialem Hintergrund und der Demographie. Die Ergebnisse zeigen auch keine nennenswerten Verbesserungen in der Schülerleistung in Lesen, Mathematik oder Wissenschaft in den Ländern, die stark in IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) für Bildung investiert hatten. Und vielleicht die enttäuschendste Feststellung des Berichts ist, dass die Technologie wenig hilfreich beim Ausgleich der Fähigkeiten zwischen fortgeschrittenen und zurückgebliebenen Schüler ist (S.3).“
(Quelle S.6)
Mit freundlichen Grüßen,
Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe
Foto: pixabay
In der Demokratie bestimmt die Mehrheit über die Minderheit, im Rechtsstaat wird die Minderheit vor der Mehrheit durch Grundrechte geschützt. Das ist gut so und so ist es eine Errungenschaft, die wir deutsche Bürger uns in Jahrhunderten Stück für Stück erkämpft haben. Die große Mehrheit bestimmt die Normalität, also die Norm, Normen und Werte.
Dazu gehört auch, dass wir so tolerant sind, dass wir eine andere Religion, Weltanschauung oder sexuelle Orientierung/Identität bei anderen Bürgern ertragen. Das Ertragen findet aber dort seine Grenze, wo Gesetze oder Sitte und Anstand überschritten werden. Toleranz kann aber auch immer weiter getrieben werden – bis sie schließlich zur Beliebigkeit wird. Dies erleben wir zur Zeit in Deutschland mit den Fragen der Religion und der sexuellen Orientierung/Identität.
Ich bin sehr dafür, dass Bürger mit anderen Religionen diese ausüben dürfen, dass Bürger mit anderer als der normalen sexuellen Orientierung/Identität diese haben dürfen. Tolerabel ist dabei nicht alles, sondern das, was in Deutschland Tradition und Sitte entspricht und natürlich nicht gegen die Gesetze verstößt. In diesem Sinne, sprach Friedrich der Große von „ein jeder solle nach seiner Facon glücklich werden“. Aber natürlich immer im Rahmen der Gesetze und der Sitten und Traditionen. Religion, Weltanschauung und sexuelle Orientierung/Identität sind in diesem Sinne Dinge des privaten Bereiches. Dort gehören sie auch hin, es sei denn, es sind dafür öffentliche Plätze geschaffen worden. So ist FKK nicht normal, aber an FKK-Stränden ist es gestattet, nackt zu sein und zu baden. Aber die FKK-Anhänger müssen ertragen, dass Männer in Badehose oder Frauen in Bikini/Badeanzug an diesem Strand entlanglaufen. Auch sie müssen gegenüber der Mehrheit auch in ihrem Bereich tolerant sein. Im privaten häuslichen Bereich hingegen gilt Hausrecht – der Hausherr oder die Hausherrin bestimmt die Regeln.
Heutzutage erleben wir aber immer mehr, dass laut linken, sozialistischen Politikern und Aktivisten die Mehrheit sich der Minderheit in Sprache und Sitte anpassen soll. Weil Vegetarier kein Fleisch essen, sollen wir darauf verzichten, weil Moslems schächten wollen, sollen wir auf Tierschutz verzichten, weil Menschen mit nicht normaler sexueller Orientierung eine eigene Toilette bekommen sollen, sollen wir solche vorhalten, sollen wir statt mit männlicher oder weiblicher Wortform die Worte mit dem „Binnen-I“ und dem „Gendersternchen“ versehen. Welch eine Umkehrung der natürlichen Verhältnisse – nicht die Minderheit wird hier geschützt, sondern sie soll laut sozialistischen Ideologen die Mehrheit drangsalieren und die Mehrheit sich diesem Diktat unterwerfen. In den letzten Jahren wurden immer weitergehende Detaillösungen durchgesetzt (z.B. erst Partnerschaftsgesetz für Homosexuelle, dann „Ehe für Alle“), gleich einem trotzigen Dreijährigen, das seiner immer wieder nachgebenden Mutter das Leben so schwer macht, dass ihr schließlich „die Hand ausrutscht“. Kann das im Interesse des Kindes bzw. der Minderheiten sein?
Nein, darum geht es den sozialistischen Ideologen und Aktivisten aber auch gar nicht. Sie wollen die Unterwerfung der Mehrheit. Die sozialistischen Eliten (Politiker, Funktionäre, Journalisten usw.) wollen durch unaufhörlichen Druck den Willen der Mehrheit brechen. „Dann macht doch, was ihr wollt“ ist für sie ein Sieg. Wachen wir jetzt auf, denn sonst gilt „wer in der Demokratie schläft, der wacht in der Diktatur auf“.
Dem stellen wir uns entgegen. Wir stehen für Demokratie und Rechtsstaat, für Sitte und Anstand, für die Rechte von Minderheiten – das alles mit Rechtsstaatlichkeit und Vernunft – darum AfD.
Arndt Zedef
Vor zwei Jahren wurde der Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“ gegründet, um gegen Facebook zu klagen, weil das Unternehmen die auf der Petitonsseite des Deutschen Bundestages nach wie vor veröffentlichte „Erklärung 2018“ als Hassrede gelöscht und den Nutzer gesperrt hatte. Das Landgericht Bamberg urteilte nun, dass dieses Verhalten rechtswidrig war.
Siehe BEITRAG auf achgut.com