13.10.2020 „Erklärung 2018“ siegt endgültig über Facebook

Vor zwei Jahren wurde der Fonds Meinungsfreiheit im Netz“ gegründet, um gegen Facebook zu klagen, weil das Unternehmen die auf der Petitonsseite des Deutschen Bundestages nach wie vor veröffentlichte „Erklärung 2018“ als Hassrede gelöscht und den Nutzer gesperrt hatte. Das Landgericht Bamberg urteilte nun, dass dieses Verhalten rechtswidrig war.

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