Die Jungen sind nicht verantwortlich für das, was damals geschah.
Aber sie sind verantwortlich für das, was in der Geschichte daraus wird.
Richard v. Weizsäcker

Unsere Politik für Deutschland!
Die Jungen sind nicht verantwortlich für das, was damals geschah.
Aber sie sind verantwortlich für das, was in der Geschichte daraus wird.
Richard v. Weizsäcker
“- weil Innenminister Seehofer sich zum Büttel der fundamentalistischen Islamverbände mache. Mit der Finanzierung dieser Verbände veruntreue der Staat nicht nur Steuergelder, sondern gefährde auch die Innere Sicherheit, schreibt der muslimstämmige Deutsch-Ägypter.”
Siehe BEITRAG auf emma.de
Foto: pixabay
Der TAGEBLATT-Bericht “Maskenstreit zwischen Roesberg und Dammann” des Redakteurs WISSER beinhaltet wieder einmal Falschinterpretationen:
-1- Nicht die VERWALTUNG hat den Zugang zum KULTURAUSSCHUSS verweigert, sondern der Mandatsträger Jens Dammann hat die Teilnahme aufgrund folgender Vorkommnisse verweigert:
– Die Anerkennung eines gültigen ärztlichen Attestes wurde durch den Ersten Kreisrat verweigert,
– die Verwaltung hat die CORONA-VERORDNUNG (VO) nicht eingehalten und
– der Mandatsträger wollte durch den von der Verwaltung geforderten Maskenzwang kein gesundheitliches Risiko eingehen und hat von sich aus auf die Teilnahme an der Sitzung unter diesen Umständen verzichtet.
-2- Das ist eindeutig eine Einschränkung der Mandatsrechte von Abgeordneten gemäß NDS-CORONA-VO.
-3- Dass die Zahlen und Daten des RKI keine Pandemie aufzeigen, kann jeder Selbstdenker leicht an der aktuellen Untersterblichkeit erkennen. Die weiteren RKI-Statistiken zeigen es ebenfalls auf.
Auf alle diese Daten und Wahrheiten hat die AfD mehrfach in den Ausschüssen – vornehmlich im Zusammenhang mit der Maskenpflicht für Kinder – mit Bezug auf Grundlage von RKI-Zahlen hingewiesen. Auch diese Informationen hat der Herr Wisser leider in seinen Berichten unterdrückt.
-4- Dass Herr WISSER hinter jeder Meinung, die nicht MAINSTREAM-konform ist, eine Verschwörung sieht, ist allerdings nicht neu und schon länger bekannt. Alles, was seitens der AfD zum Thema in den Ausschüssen ausgesagt wurde, kann auch mit harten Zahlen belegt werden. Fast alle Daten und Fakten zum Thema findet man zusätzlich auf der Internetseite der AfD publiziert.
-5- Mehr Probleme mit den realen CORONA-Fakten scheint die Verwaltung bzw. das Gesundheitsamt zu haben. Seit vielen Wochen gibt es zu den offiziellen ANFRAGEN auf der Grundlage der NKomVG zu den medizinischen Grundlagen keine Antworten. Es sind Fragen, die eigentlich von einer investigativen Presse kommen müssten. Aber diese Presse gibt es offensichtlich nicht mehr.
Seit vielen Wochen macht auch eine Gruppe besorgter Eltern (ElternStehenAufSTADE) auf die fachlichen und juristischen Mankos im Kreisgesundheitsamt in den freien Medien aufmerksam. Diese Gruppe organisiert inzwischen auch Veranstaltungen und Aktionen.
-6- Im Gesundheitsausschuss am vergangenen Montag wurde, nach Korrespondenz mit unserem Rechtsbeistand, das ärztliche Attest von Herr Roesberg höchstpersönlich anerkannt. Plötzlich geht es!
+ + +
Hintergründiges zur CORONA-Verordnung und Maskenpflicht des Landes Niedersachsen:
In einem Rechtsstaat gibt es Gesetze, diese stehen im Rang über Verordnungen (VO). Eine Maskenpflicht kann – aufgrund der Einschränkung der Grundrechte – ohnehin nicht nach unserer Rechtsordnung legal mit einer VO angeordnet werden. Das wurde aber bis dato einfach am Gesetz vorbei durchgesetzt und von einem Gericht in NRW als rechtswidrig bestätigt.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung (v. 30.10.2020) benennt verschiedene Ausnahmetatbestände zur Maskenpflicht an. Eine Ausnahme ist in §3 Absatz 4 Satz 3 geregelt: Abs.1 (Maskenpflicht) gilt nicht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines politischen Mandats.
Dieses Recht wird im Landkreis Stade unterlaufen, weil der Landrat sein Hausrecht ausübt und diesen Ausnahmetatbestand der VO nicht anerkennt. Warum er diese Freistellung in der VO nicht anerkennt und die Mandatsausübung für Mandatsträger ohne Maske verweigert, bleibt er als Antwort schuldig. Damit wird der Mandatsträger mit Besuchern gleich gesetzt und die Verwaltung verletzt somit die Vorgaben der Verordnung.
Die Frage ist, warum macht die Verwaltung das?
Um mögliche Hintergründe zu recherchieren, wurde mit mehreren Abteilungen des verantwortlichen SOZIALMINISTERIUMS in Hannover korrespondiert. Dabei kamen merkwürdige Hintergründe heraus, die nichts mit medizinischen Grundlagen zu tun haben. Hier die Information einer Person mit Insider-Kenntnissen:
In der Landesregierung hat man leider ein Problem erkannt. In der Presse wurden in der Vergangenheit immer wieder Fotos hochrangiger Politiker ohne Maske gezeigt. Wenn im Plenum z.B. mehrere Abgeordnete – in Ausübung ihres politischen Mandats – zusammenstehen würden, gäbe es viele unerwünschte Pressebilder mit Persönlichkeiten ohne Maske, die immer wieder zu Diskussionen in der Öffentlichkeit führen würden.
Ist das eine Quick und Dirty Lösung der Landesregierung?
Die Landtagspräsidentin als Hausherr überschreibt insofern die VO mit dem HAUSRECHT. Mit diesem Hausrecht werden stehende und gehende Abgeordnete im Plenarsaal zum Maskentragen verpflichtet. Auf die Frage, worin dann noch der Unterschied zwischen Mandatsträger (nach VO) und normalen Besuchern besteht, konnte leider keiner der im Ministerium befragten Personen beantworten.
Dieser unsaubere Rechtsstrick wurde vermutlich in gleicher Weise an Landräte und Bürgermeister kommuniziert oder nur abgeguckt.
Es ist interessant, die wahren Ursachen und Hintergründe zu recherchieren, die offensichtlich leider nichts mit dem wahren medizinischen Kern und der Zielsetzung der VO zu tun haben! Das erspart nun weitere Rückfragen in der Kreisverwaltung.
Jeder Leser möge sich seine eigenen Gedanken über diese kleinen Rechtsbeugungen machen.
Wie Landräte tlw. das Recht beugen, zeigt dieser Krimi aus Mecklenburg-Vorpommmern.
(Tatort: WEIDIN). Siehe Video von der CORONA-INFO-TOUR ab Min 96:00: LINK
Hier hat sogar ein Landrat die vorab genehmigte Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern gegen alle gesetzlichen Grundlagen verhindern wollen. Erst das Verwaltungsgericht in Schwerin konnte ihn stoppen und auf den Pfad des Rechts zurückbringen. Das Verwaltungsgericht in Schwerin hat den Klägern am nächsten Tag volles Recht zugesprochen!
Anmerkung:
Inzwischen lässt das TAGEBLATT auch keine korrigierenden Leserbriefe von der AfD mehr zu. Die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit und faire Berichterstattung wurde beim TAGEBLATT nicht nur bei den Berichten außer Kraft gesetzt.
Jens Dammann, AfD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade
Der Bedarf an elektrischer Energie schreitet bei den US-Streitkräften stetig voran: Immer mehr Computer und Datenverkehr, immer mehr Radargeräte etc. und neuerdings sogar Laser-Waffen. Man plant nun deshalb ein Programm für Mini-Kernreaktoren auf US-Stützpunkten in aller Welt.
Siehe BEITRAG auf nukeklaus.net
“Amerika hat am 3. November gewählt, und noch immer sind nicht alle Stimmen ausgezählt. Die einen drängen Präsident Donald Trump, seine Wahlniederlage einzugestehen und Joe Biden bei der Vorbereitung auf die Übernahme des Weißen Hauses behilflich zu sein; andere sprechen von Wahlfälschung und bereiten sich auf eine juristische Auseinandersetzung vor. Im Folgenden wollen wir uns einigen Fragen rund um den Wahlprozess widmen.”
Siehe BEITRAG auf achgut.com
INTERVIEW mit Max Otte zum Thema Wahlbetrug in den USA (Youtube)
Einige Berliner Schüler begrüßen den Tod des französischen Pädagogen Paty. Dahinter steckt ein Problem mit streng konservativer Erziehung. Lehrer sind besorgt.
Siehe ARTIKEL im Tagesspiegel
Der Bundestag bereitet das „Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” vor – kurz „Bevölkerungsschutzgesetz”. Es ist praktisch ein Ermächtigungsgesetz, mit dem Freiheiten drastisch eingeschränkt werden.
Siehe BEITRAG auf mmnews.de
“Vor kurzem ließ eine umfangreiche Studie der renommierten University of Cambridge aufhorchen. Sie kam zu einem bedenklichen Befund: Die Mehrheit der „Millennials“, also der Altersgruppe der 25- bis 35-Jährigen, hat ein Problem mit der Demokratie.”
Siehe BEITRAG auf der Liberalen Warte
“Kürzlich wurde mir eine Schrift von Sebastian Friebel zugeschickt, die jeder unbedingt kennen sollte. Es sind 24 Seiten, die es in sich haben, denn sie beinhalten eine genaue Analyse dessen, was sich vor aller Augen abspielt: Die Errichtung eines weltweiten Überwachungssystems unter dem Deckmantel der Gesundheitsfürsorge. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern die Blaupause liegt schon ausgearbeitet als Buch von Klaus Schwab, dem Gründer des Weltwirtschaftsforums vor: “Covid 19-The great reset”.”
Siehe BEITRAG bei Vera Lengsfeld
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Die heutzutage wichtigste Frage, die sich jeder immer wieder stellen sollte, lautet: Ist das wirklich so? Hintergrund ist das sogenannte postfaktische Zeitalter, das die Mainstreammedien ausgerufen haben. Sie meinen damit die „Leugner“ linker „Wahrheiten“. Aber auch hier gilt: Ist das wirklich so? Denn vor amerikanischen oder englischen Gerichten wird bei einer Zeugenbefragung immer aufgefordert: „Sagen Sie die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit“. Leider haben aber unsere Mainstreammedien eine derart selektive Wahrnehmung und verbreiten auch nur diese Teile.
Hier einige Beispiele:
1. „Black lives matter“
Natürlich zählen die Leben der Schwarzen, was denn sonst.
Die Mainstreammedien-These lautet: „Schwarze werden systematisch benachteiligt“. Aber ist das in den USA (da kommt BLM her) wirklich so?
Ich erinnere mich dabei an Condoleezza Rice (Beraterin von Präsident Bush, die Republikaner wollten Sie als Präsidentschaftskandidatin, was sie leider ablehnte), an Bill Cosby (Entertainer und Schauspieler), an die Williams-Schwestern (Tennis-Stars), an Muhamad Ali (Boxweltmeister), an Barak Obama (US-Präsident) und viele sehr erfolgreiche Schwarze in den USA – das soll Benachteiligung der schwarzen Rasse sein?
2. Erderwärmung – Klimawandel – C02
Die Mainstreammedien-These lautet: „ Der Mensch erzeugt durch die Industrie und Auto´s CO2 und sorgt so für Erderwärmung und den Klimawandel.
Als Beweis werden die C02-Messungen und Temperatur-Messungen seit 1850 angeführt, die heute tatsächlich höhere Werte ergeben.
Aber ist das wirklich so? Warum das Referenzjahr 1850?
Die Industrialisierung verstärkte sich ab ca. 1850 und dies könnte eine Ursache für den menschgemachten Klimawandel sein. Allerdings gab es in den Jahrzehnten davor eine „Kleine Eiszeit“ mit deutlich niedrigeren Temperaturen, wie wir dank der Erfindung des Quecksilber-Thermometers (Fahrenheit 1714) wissen. . Diese “Kleine Eiszeit” führte zu Missernten und diese wiederum zu Hungersnöten, insbesondere in Irland. Aus diesem Grund wanderten zu der Zeit so viele, insbesondere Iren nach Amerika aus. Schließlich aber ist entscheidend, dass das Jahr 1850 als Vergleichsjahr für den Tempreraturanstieg genommen wird, denn ein einige Jahre früheres Beginnjahr würde ein Gleichstand der Temperaturen, also das glatte Gegenteil beweisen. Ein anderes Referenzjahr, z.B. 1820 = die letzten 200 Jahre, hätte die These vom menschgemachten Klimawandel widerlegt, da keine Temperaturerhöhung nachweisbar wäre.
Warum ist das so?
Ganz einfach: Das Erdklima schwankt zyklisch und ist von vielen Aspekten abhängig.
Von der Umlaufbahn um die Sonne, den Sonnenaktivitäten und vieles mehr wirkt auf das Klima. Diese Zyklen, der längste ist 24.000 Jahre lang, überlagern sich teilweise. So war um 800 Island (nordisch für Eisland) voller Eis, während um 900 Grönland (nordisch für grünes Land) grüne Küsten hatte.
Wie passt eigentlich der Extremwinter 1978 mit Schneekatastrophen in Deutschland in die These vom menschgemachten Klimawandel?
Ist es also wirklich so, dass der Mensch den Klimawandel verursacht und ihn deswegen auch aufhalten kann?
Übrigens, der C02-Wert war früher um ein Vielfaches höher und er darf nicht zu stark sinken, da unsere Pflanzen und somit unsere Ernährung davon abhängen – Pflanzen brauchen C02 zum Wachsen!
3. Corona
Am 22.10.20 berichtete die Tagesschau über die aktuellen Corona-Tests. Es wurden so viele Menschen positiv getestet wie seit April nicht mehr. Ist das die „Zweite Welle“?
Gleichzeitig wurde aber auch ausgeführt, dass nur 3% der Tests positiv ausfallen. Nun werden aber hauptsächlich Menschen getestet, die Symptome haben, die aus Risikogebieten kommen und diejenigen Menschen, die in letzter Zeit mit ihnen Kontakt hatten, sich also leicht anstecken konnten. Also wird insgesamt gesehen eine Art Risikogruppe (positiv Getestete und ihre Kontaktpersonen) selektiv getestet. Dies führt logischerweise dazu, dass die Positivzahl in dieser Gruppe höher als im Rest der Bevölkerung sein muss.
Aber warum kommen wir dann nur auf 3% Positive unter den getesteten Personen? Dazu passt, dass die FAZ am Mittwoch davor darauf hinwies, dass in ganz Deutschland nur 600 Menschen wegen Covid19 auf einer Intensivstation behandelt werden, aber für diese Gruppe 9.000 Intensivbetten zur Verfügung stehen und 12.000 kurzfristig nachgerüstet werden könnten. 600 von 9.000 belegten Betten, 3% Positivquote in einer Risikoauswahl, Annahmen von bis zu 2% Falsch-Positiv-Test´s, – ist das die schreckliche Pandemie, wegen der wir unsere Wirtschaft ruinieren und unsere Freiheitsrechte einschränken?
Fazit:
Sie lasen 3 Beispiele, mit denen Mainstreammedien und die linke Politik (Regierung und linke Oppositionsparteien) uns mürbe machen wollen. Es soll Angst erzeugt werden, die uns gefügig macht.
Wir, die AfD, stehen für Fakten, für die ganze Wahrheit, für Mut zur Wahrheit.
Deswegen sind wir für gleiche Rechte für freie Staatsbürger, für Umweltschutz durch intelligente Lösungen, für Maß und Mitte in der Gesundheitspolitik!
Für Vernunft und Rechtsstaatlichkeit – darum AfD
Ihr Arndt Zedef
PS: Übrigens, noch letztes Jahr wollten die Regierungen in Bund und Land uns weismachen, dass wir zu viele Krankenhäuser, insbesondere in der Fläche haben, die unnützes Geld kosten würden – wir waren dagegen.
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Sehr geehrter Herr Roesberg,
auf Grund der Dringlichkeit zur CORONA-Situation ist es notwendig, evidenzbasierte Zahlen zum SARS-CoV-2 Virus beim Gesundheitsamt hinsichtlich der POSITIVEN Personen abzufragen. Dies als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz. Wir bitten um Weiterleitung an die Leitung des Gesundheitsamtes.
– – –
§ 32 Abs. 1 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.
„Die Landesregierungen werden mithin ermächtigt,
Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.“
Das bedeutet, sie können andere, auch weitergehende Maßnahmen erlassen, als diejenigen, die in den §28 bis 31 IfSG vorgesehen sind. Diese Maßnahmen sind allerdings nur zulässig unter den Voraussetzungen, die gleichfalls für die Maßnahmen nach §§ 28 bis 31 maßgebend sind. Das bedeutet, dass für alle in der Rechtsverordnung angeordneten Maßnahmen die Tatbestandsmerkmale der §§ 28 bis 31 IfSG Voraussetzung aber auch Grenze sind. Tatbestandliche Voraussetzungen zur Ergreifung von Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG sind das Vorhandensein von Personen, die Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider einer übertragbaren Krankheit. Die jeweiligen im Nachfolgenden als Störer bezeichneten Personen sind wie folgt in § 2 IfSG legal definiert.
Kranker – Eine Person, die an einer durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit erkrankt ist.
Krankheitsverdächtiger – Eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit vermuten lassen.
Ansteckungsverdächtiger – Eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.
Ausscheider – kommt bei einer Atemwegserkrankung von vorneherein nicht in Frage.
Krankheitserreger – Der wichtigste Begriff in der gesamten Diskussion ist mithin der Krankheitserreger. Dieser ist in § 2 Ziff. 1 IfSG ebenfalls legal definiert. Krankheitserreger ist ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.
Entscheidend ist, dass es sich bei dem aufgenommenen Krankheitserreger um ein vermehrungsfähiges Agens handeln muss. Denn nur ein vermehrungsfähiges Agens kann gem. § 2 Ziff. 2 IfSG eine Infektion verursachen. Die jeweils zuständige Behörde kann somit nur dann eine Maßnahme vornehmen, wenn entsprechende Störer ermittelt sind. Für die Ermittlung ist das Gesundheitsamt Stade berufen.
Frage 1: Gibt es im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade aktuell in Bezug auf Sars-CoV-2 Störer?
Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade vorliegend eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich
Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich
Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich
Das Gesundheitsamt hat mithin wie folgt zu differenzieren:
Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.) e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt?
Die vorgenannten Fragen bitten wir vorrangig schriftlich zu beantworten. Auf Grund der Dringlichkeit mit Bezug auf die aktuelle Corona-Situation und die erheblichen Eingriffe in die Grundrechte von Nicht-Störern, bitten wir die Antworten im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport (TOP Ö9) zu erläutern.
Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER
AfD-Fraktion im Kreistag Stade
Jens Dammann
Foto: pixabay
Sehr geehrter Herr Roesberg,
ich verfolge nun seit Monaten die Aussagen kompetenter und kritischer Stimmen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und die Kommunikationsmodi in Sachen CORONA in Frage stellen. Ich referenziere hier auf hochrangige Virologen, Wissenschaftler und Ärzte (aufgrund der Vielzahl hier unter Referenzen nur eine Auswahl, s. unten).
In Ihrer Publikation vom 30.10. auf der Internetseite des Landkreises benennen Sie 90 positiv auf den Corona-Virus SARS-COV-2 getestete Personen.
Wissenschaftlich ist bestätigt, dass der bekannte PCR-TEST keine SARS-COV-2 INFEKTIONEN nachweisen kann. Zumal laut wissenschaftlichen Meldungen das SARS-COV-2 Virus bisher nirgends in der Welt evident isoliert werden konnte. Dass das nun offensichtlich im Landkreis Stade gelungen ist, ist mehr als verwunderlich und wirft Fragen auf:
Sollte ein wissenschaftlicher Nachweis zu 1+2 nicht möglich sein, sprechen anerkannte Juristen von vorsätzlicher Täuschung der Bevölkerung (siehe Corona-Ausschuss.de). Um diesen Verdacht auszuräumen, bitte ich um detaillierte und evidente Nachweise, dass es sich bei allen 90 Positiven um zweifelsfrei bestätigte SARS-COV-2-infizierte Personen handelt.
Die vom RKI und somit an die Bevölkerung kommunizierten Zahlen der neuen „Infektionsfälle“, sowie die Zahlen der Intensivpatienten und auch die Todesfallzahlen berücksichtigen nicht:
Um hier auch für den Ausschuss und die Bevölkerung aussagefähige Kennzahlen zu erhalten, bitte ich mit Bezug auf den o.a. Stichtag (30.10.), um aktuelle Zahlen zu den Punkten a-d im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport.
Wissenschaftliche Hintergründe zum PCR-TEST für das Gesundheitsamt:
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Wissenschaftliche Referenzen zum Thema Corona:
Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER
Die Anfrage mit Fragen und weiteren Fakten
AfD-Fraktion im Kreistag Stade
Jens Dammann