Statt zwingend, wie von der Verfassung und höchstrichterlicher Rechtsprechung vorgeschrieben, das Parlament einzubeziehen, hat die Bundesregierung ein »Corona- Sonderrechtsregime« installiert, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Seine exakten Worte lauten:
»Seit Monaten formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen. Diese deutlichen Warnhinweise werden noch nicht hinreichend wahrgenommen.«
Siehe BEITRAG auf kopp-report.de
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt: «Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen» (s. INTERVIEW der NZZ)