07.12.2020 Kreistag Stade: Rede zum Haushalt 2021

Sehr geehrter Vorsitzender, Herr Landrat,
meine Damen und Herren,

dieser Haushalt unterscheidet sich dramatisch von denen der letzten Jahre. Er ist hart betroffen von den Auswirkungen der CORONA-KRISE und wird in der Zukunft, aufgrund der Folgen, noch viel härter unseren Kreishaushalt und alle Kommunalhaushalte treffen. Wir können hier eindeutig von einem sehr kritischen HAUSHALT sprechen.

In den Vorjahren habe ich schon angedeutet, dass wirtschaftlich dunkle Zeiten auf uns zukommen. Das haben schon damals viele anerkannte Ökonomen vorhergesagt. Mit der China-Mikrobe hat sich dieser wirtschaftliche Abwärtsprozess extrem beschleunigt. Die aufgezeigten Zahlen sprechen eine deutlichen Sprache. Ich sehe die Auswirkungen in 2021 wirtschaftlich noch viel dramatischer als sie vom Landrat im Finanzausschuss beschrieben wurden. Einen Nachtragshaushalt sehe ich heute schon als notwendig an. 

Zum Vorbericht im Kreishaushalt: Erneut muß ich feststellen, dass das sehr wichtige Thema Umweltschutz im Vorbericht des Haushalts und bei den strategischen Zielen des Kreises nicht mehr vorkommt. Dafür wird viel von Klimaschutz gesprochen. Nur den Umweltschutz können wir vor Ort praktizieren, den Schutz des Weltklimas ganz sicher nicht! Wärmedämmung, Energieeinsparung, Gewässerschutz, etc. sind alles Umweltschutzthemen. Der Umweltschutz wurde in den strategischen Zielen des LK  leider gestrichen.

Ein großer Kosten- und Ressourcenfaktor sind die CORONA Maßnahmen und die Folgewirkungen. Diese sind hauptsächlich durch die missbrauchten Ergebnisse des PCR-TESTs begründet.
(Die AfD-Fraktion hat diverse Anfragen zur Anwendung des weder validierten noch für Diagnostik zugelassenen PCR-TESTs gestellt.) Mediziner und Wissenschaftlich sagen, dass dieser Test weder eine SARS-COV-2 Infektion noch ein Ansteckungspotential feststellen kann. POSITIVE FÄLLE sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) keine Infektionen. Viele Gerichte habe das inzwischen bestätigt. Dennoch bewertet der Landrat diese nicht aussagenfähigen POSITIV-Fälle als INFEKTIONEN. Mit allen Folgen, Kosten und täglich neuen Ängsten in der Bevölkerung. Es gibt bereits Schadenersatzklagen wegen Täuschung in Milliarden Volumina. Jeder Verantwortliche, der hier irrt, sollte erkennen, wie dünn das Eis inzwischen ist. Alles, was ich hier zum Thema PCR-TEST anspreche, sind Aussagen kompetenter Mediziner, Epidemiologen und Juristen, die sich mit diesem Thema seit vielen Jahren beschäftigen. Das Thema wird uns ganz sicher noch verfolgen!

Die Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen haben sich an die Abgeordneten gewandt. WARUM: Auch die Kommunen sind finanziell im Grenzbereich. Das zeigt dieses Schreiben. Um dort noch wichtige Grundinvestitionen für die Zukunft abzusichern, fordern sie die Senkung der Kreisumlage um einen Punkt. Begründung u.a.: Weil der Kreis selbst bei Reduzierung der Umlage noch Geld in die Rücklage geben kann. Die AfD möchte die Forderung der Kommunen unterstützen. Diese werden im nächsten Jahr wie angedeutet, durch den CORONA bedingten Einbruch bei der Einkommens- und Gewerbesteuer ohnehin stark gebeutelt sein. Die Lasten im Kreis Stade müssen gerecht verteilt werden. Senkung um ein 1% sehen wir als möglich an. Alleine die Ansätze zum kaum realisierbaren Ausbau bzw. Anschluss A26 der K40 in 2021 geben u.E. hier ein Potential frei, ohne andere Projekte bzw. Investitionen zu gefährden.

Dazu passt mein Lieblingsthema: Eine Verwaltung, die es über Jahre nicht schafft, die eigenen Arbeitsprozesse zu verschlanken, wie es jede Privatfirma umsetzt, die immer mehr in die Fremdvergabe gibt (siehe Abfallwirtschaft etc.), aber dennoch massiv Personal einstellen will, kann haushaltstechnisch keine gute Zukunft erleben. Hier mangelt es m.E. am Willen. Die Prozessoptimierungen werden selbst vom Personalrat erwartet. 

Thema: Geplante mRNA-Impfungen und Impfzentrum:
Zu klären sind die Rahmenbedingungen, welche Kosten entstehen für den Kreis, wer übernimmt das gesundheitliche Risiko, wie ist die Haftung bei Gesundheitsschäden etc.?  Die AfD-Fraktion hat zu diesen offenen Fragen eine Anfrage gestellt. 

ZUSAMMENFASSUNG zum Haushalt 2021:

Entwicklung der VERSCHULDUNG 2021-24:

  • stetiger Anstieg von 88 auf sagenhafte 148 Mio !!!!!!!! (+68%).
    Mit Blick auf die vor uns liegende tiefe Wirtschaftskrise erwarte ich persönlich noch schlechtere Daten.

    Im Vorbericht zum HH wird noch eine V-förmige Entwicklung beschrieben.
    Diese wird es so nach Bewertung kompetenter Ökonomen nicht geben.

Der ZUWACHS im STELLENPLAN 2021:

  • Trotz externer Dienstleister (z.B. Abfallwirtschaft) steigt der Personalzuwachs stetig! 
  • Der Saldo: Für 2021 sind +33 neue Stellen geplant
    • davon 10 neue Stellen für die sogenannte Corona-Pandemie mit Untersterblichkeit
    • davon aufgerundet 4 Stellen in der Abfallwirtschaft, und das trotz weiterer Fremdvergabeanteile. 
  • Nach geplanter Mehrung im Plan 2019 von 32,5 Stellen
    und weiteren 31 Stellen in 2020, ist dies jetzt u.E. eine unverantwortliche Belastung der Steuerzahler.

    (Anm.: In der Wirtschaft führt die Digitalisierung und Fremdvergabe zu weniger Personalressourcen, in der Verwaltung zu immer mehr Manpower.)
  • Hier wird die angesprochene Prozessoptimierung immer wichtiger um gegenzusteuern.

Unter den adressierten Rahmenprämissen lehnt die AfD-Fraktion den Haushalt 2021 ab. 

Zum Abschluss ein Zitat von Albert Einstein zwecks Verdeutlichung der Situation:
“Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind!”

Möge man das auch in der Verwaltung erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Dammann

Vorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Stade

 

Anhang: 

2020 12 07 Gesamtverschuldung aus HH

Der Haushaltsplan zeigt auf, dass die Verschuldung von 2021 bis 2024 um 68% steigen wird. Das alles ohne jeglichen Ansatz von Prozessoptimiereungen in der Verwaltung für den Planbereich des Haushalts. Gleinzeitig wird der Personalbereich seit Jahren aufgebläht. D.h. immer höhere Personalkosten.

Meine finanzpolitische Einschätzung mit Blick auf die Folgen der kommenden Wirtschaftskriese (2021/22), ausgelöst durch das katastrophale CORONA-MANGEMENT der Bundesregierung, sowie auch im Landkreis, wird der Schuldenanstieg bis 2024 noch erheblich höher ausfallen. 

Auch die Mehrheit der Altparteien im Kreistag trägt zu dieser Entwicklung bei. Es werden Ressourcen (personell und finanziell) verschwendet, die ausschließlich Geld kosten, jedoch hinsichtlich der strategischen Ziele keine Wirkung erzielen werden. Ein Beispiel ist der sogenannte „Klimaschutz“; sie HH-Rede oben. 

 

 

Linksammlung zum Thema Corona


 

07.12.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum Impfzentrum Ottenbeck

Foto: pixabay

Nach Aussagen der WHO und verschiedener Wissenschaftler ist das SARS-COV-2 Virus in den Auswirkungen lediglich mit einer Influenza vergleichbar.

Referenz:
“Nachdem die WHO (unter Bezugnahme auf eine Studie von Prof. John Ioannidis, Stanfort) für Corona eine Sterblichkeit von weniger als 0,2 % ausgewiesen hat (https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf), ist diese von der Letalität mit einer Grippe vergleichbar.”

Das bestätigen auch die statistischen Daten in Deutschland, die eine Untersterblichkeit im Vergleich zu den letzten Jahren aufwiesen.

Die LANDKREISVERWALTUNG ist für den Katastrophenschutz verantwortlich. Bei einer Letalität auf dem Niveau einer seit Jahren jährlich wiederkehrenden Influenza ist der Aufbau einer komplexen und kostenintensiven Impfstation nicht nachvollziehbar.

Hierzu ergeben sich folgende Fragen:

  1. Im Vergleich zu den Vorjahren kann nach den statistischen Daten nachweislich eine Untersterblichkeit festgestellt werden. Welche verifizierbaren Erkenntnisse einer Corona-Katastrophe liegen vor, um jetzt zwingend ein kostspieliges Impfzentrum zu bauen?
    1. Bitte verifizierbare Daten zur Evidenz.
  1. Wer hat veranlasst und entschieden, dass ein Impfzentrum im LK-Stade aufgebaut wird?

  2. Warum werden hier ohne medizinische bzw. epidemische Notwendigkeiten und ohne verlässliche Langzeittests diese Impfungen mit den möglichen gesundheitlichen Risiken für die Probanden in einem Notprogramm eingeführt? 

  3. Wer trägt die Kosten für 
    1. die Infrastruktur, Mieten, 
    2. die Unterhaltung und Organisation und 
    3. die Kosten für Personalressourcen?
    4. Welche Kosten verbleiben für den Landkreis ./. Erstattungen?
    5. Gibt es eine Planung zur geplanten Dauer der Nutzungen?
    6. Wie viele Vollzeitstellen muss die Kreisverwaltung stellen?
    7. Entstehen für die freiwilligen Probanden Kosten?

  4. Wer betreibt die geplante Impfstation medizinsch verantwortlich?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  5. Wer ist für die Organisation und die personellen Schulungen des durchführenden Personals verantwortlich?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  6. Werden die Impfungen ausschließlich von ausgebildeten Ärzten durchgeführt?

  7. Welche Verantwortlichkeiten deckt das Gesundheitsamt bei dieser Maßnahme ab?

  8. Ist dem Gesundheitsamt bekannt, dass hier erstmalig in die Gene der geimpften Probanden eingegriffen wird?
    (Aussage eines Molekularbiologen:
    “Der neue mRNA Impfstoff ist halt ein großes Experiment.” / LINK.
    In einem anderen TV-Interview, das schnell viral ging, wurde ausgesagt, dass die Probanden erste Testergebnisse liefern werden.)

  9. Wer kann Auskunft über die Inhalte der genutzten Impfseren und der Gefährdungsrisiken geben?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  10. Wo kann man Dokumente, Impfstoff-Test-Zertifikate, ggf. Testergebnisse und Lizenzen des Impfstoff-Herstellers einsehen?

  11. Gibt es Impfstoffe mit verschiedenen Zusammensetzungen für unterschiedliche Probanden?
      1. Falls ja, wie viele?
      2. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  12. Wie und wo werden mögliche Nebenwirkungen des Impfstoffs erfasst und dokumentiert?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  13. Wo sind Aussagen zu den Versicherungsschutz-Dokumenten bei negativen Impffolgen und die Höhe der Entschädigungskosten einsehbar?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  14. Wer haftet für mögliche Gesundheits- und damit ggf. verbundenen Vermögensschäden?
    1. Gibt es einen Plan bzw. Vorgabe des Landkreises bzgl. der Mindestanzahl der zu impfenden Personen?
    2. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

Aufgrund der extrem kurzen Entwicklungs- und Testphasen dieser Impfstoffe und der übereilten Startphase erscheint das gesundheitliche Risiko nach Aussage von Experten und Toxikologen für die Probanden außergewöhnlich hoch. Insofern möchten wir mit dieser Anfrage zum Prozess die Vertrauensbasis angemessen überprüfen.      

 Link zur Anfrage

Mit freundlichen Grüßen

Jens Dammann

Vorsitzender AfD-Fraktion im Kreistag Stade

28.11.2020 Stadtrat Buxtehude: Versuch der Diffamierung durch die SPD-Fraktionsvorsitzenden Astrid Bade

Ein Hinweis in eigener Sache: Unter Kommunales Buxtehude haben wir den Beitrag „Diffamierung durch die SPD“ vorübergehend entfernt.

Hintergrund ist die Tatsache, dass die Verwaltung der Hansestadt Buxtehude einem zunächst mit dem Status „öffentlich“ versehenen Antrag der AfD-Fraktion zu diesem Thema jetzt den Status „nicht öffentlich“ gegeben hat.

Die Gründe dafür sind uns bisher nicht bekannt. Ein solcher Vorgang ist schon mehr als sehr ungewöhnlich. Wir werden Sie weiter informieren.

Helmut Wiegers

Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Buxtehude

23.11.2020 Stadtrat Buxtehude: Antrag zum „Solidarquartier“ abgelehnt

Die AfD-Fraktion hatte im Oktober die Einrichtung und Betreuung einer städtischen Wohnraumbörse„Solidarquartier“ durch die Verwaltung beantragt. Da immer wieder öffentlich der starke Wunsch nach Solidarität und Unterstützung bei der Aufnahme und Integration von Migranten geäußert wird, bei gleichzeitiger Aussage „Wir haben Platz“, sollte die Hansestadt dem zivilgesellschaftlichen Engagement dieser Bürger gerecht werden und diesen vorhandenen Platz aktivieren.

Der Antrag als PDF

Leider folgten die Mitglieder des Buxtehuder Ausschusses für Soziales, Wohnen und Senioren diesem Antrag nicht, man hielt ihn für zynisch und polemisch.

Maik Julitz,

Ratsherr im Rat der Hansestadt Buxtehude


20.11.2020 SG Lühe: Digitalisierung ohne Rücksicht auf Verluste

aszufe2Der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe tagte am vergangenen Dienstag.

Nach mehrfacher Nachfrage wurden uns nun die Medienkonzepte dreier Schulen zur Verfügung gestellt (GS Guderhandviertel, GS Steinkirchen, Oberschule Steinkirchen), welche u.a. für den Empfang von Fördergeldern aus dem „Digitalisierungspakt“ der Bundesregierung erforderlich sind. Leider sind die Verknüpfungen in den Dokumenten nicht anklickbar, da es sich um eingescannte Dokumente handelt. Tiefere Beschäftigung also nicht erwünscht. Der Ausschuss lehnte es ab, sich inhaltlich mit den Konzepten zu befassen. Wir sind nur für die technische und materielle Ausstattung der Schulen zuständig, alles andere geht uns nichts an. Dabei lohnt sich ein Blick in die Konzepte. So erfahren wir auf S. 9/10 (GS Steinkirchen), dass ein Lehrer zukünftig kein Wissensvermittler, sondern „Lernbegleiter“ sein soll. Die Kinder lernen nur noch elementare Grundkenntnisse und verwenden ansonsten universelle Methoden, die flexibel für alle Wissensbereiche einsetzbar sind. Ein Projekttag pro Woche ersetzt den Sachunterricht weitestgehend (!!), die Kinder lernen individuell, nach Lust und Laune, alle Materialien werden in einer landesweiten „Bildungscloud“ gespeichert. Alle Erfahrungen anderer Länder, die einen negativen Effekt digitaler Medien im Unterricht festgestellt haben (s. S.10: HIER) , werden offensichtlich ignoriert.

Und ein politisches Gremium der Samtgemeinde lehnt es ab, auch nur über diese Angelegenheit zu diskutieren, geschweige denn Stellung zu beziehen. Man verschränkt die Arme und sagt: „Dafür sind wir nicht zuständig!“ Für die Verdummung unserer Kinder sind wir alle zuständig.

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Ich hatte folgenden Antrag zum Thema Strahlenbelastung gestellt:

„Bei der Umsetzung der geplanten Digitalisierung unserer Schulen werden in Anerkennung der möglichen Gesundheitsrisiken alle technischen Möglichkeiten genutzt, um die Strahlenbelastung von Lehrern und Schülern zu minimieren.“

(s. S. 31: HIER )

Begründung:

Da der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe über die technische Ausstattung unserer Schulen zu entscheiden hat, ist es angebracht, sich mit dem Thema evtl. Auswirkungen des WLAN auseinanderzusetzen.

Diese Handreichung der Initiative „Bildung mit Zukunft“ zum Thema „Digitalisierung an Schulen“ gibt einen Überblick über folgende Themen, versehen mit zahlreichen Quellangaben:

https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2019/09/Studi-Digitalisierung-an-Schulen.pdf

  • Erfahrungen anderer Länder mit der Einführung digitaler Medien an Schulen
  • Studienergebnisse aus der Gehirnforschung zum Gebrauch digitaler Medien
  • Studien zur Lernleistung mit digitalen Medien
  • Suchtpotential digitaler Medien / Auswirkungen auf die Psyche
  • Gesundheitliche Auswirkungen von WLAN (Studien zum Thema s. HIER)
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlung

Über die grundsätzliche Verwendung digitaler Medien an unseren Schulen hat unser Schulausschuss nicht zu befinden, trotzdem möchte ich auf die Inhalte in o.g. Broschüre hinweisen und bitte die Schulvertreter um Kenntnisnahme.

„Im OECD-Bericht „Students, Computers and Learning: Making the Connection“ (2015), der den Nutzen von Digitaltechnik belegen sollte, schreibt der Chef des OECD-PISA-Programms Andreas Schleicher im Vorwort: „Schüler mit moderater Computernutzung in der Schule tendieren zu besseren Lernergebnissen als Schüler, die Computer selten verwenden. Aber Schüler, die Computer sehr häufig in der Schule verwenden, haben sehr viel schlechtere Lernergebnisse, auch nach der Berücksichtigung von sozialem Hintergrund und der Demographie. Die Ergebnisse zeigen auch keine nennenswerten Verbesserungen in der Schülerleistung in Lesen, Mathematik oder Wissenschaft in den Ländern, die stark in IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) für Bildung investiert hatten. Und vielleicht die enttäuschendste Feststellung des Berichts ist, dass die Technologie wenig hilfreich beim Ausgleich der Fähigkeiten zwischen fortgeschrittenen und zurückgebliebenen Schüler ist (S.3).“

(Quelle S.6)

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Wie üblich wurde sich gewunden, auch nach Streichung der roten Passage wurde der Antrag mit 3:5 Stimmen abgelehnt (man fragt sich nur, warum?):

„Bei der Umsetzung der geplanten Digitalisierung unserer Schulen werden in Anerkennung der möglichen Gesundheitsrisiken alle technischen Möglichkeiten genutzt, um die Strahlenbelastung von Lehrern und Schülern zu minimieren.“

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Es wurden 100.000 € für die Anschaffung von Lüftungsanlagen für Klassenräume in den Haushalt 2021 eingestellt. Die Frage, wieviele Schüler und Lehrer in der SG Lühe an Covid 19 erkrankt sind, konnte niemand beantworten (das Gesundheitsamt Stade gibt auf Kreisebene ebenfalls keine Auskunft). Die Vertreterin der Grundschule Steinkirchen sprach von einem positiv getesteten Schüler.

Dazu hier eine interessante Meldung:

Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Tests für unzuverlässig und hebt Quarantäne auf (tkp.at)

Die Helios-Kliniken geben deutschlandweite, tagesaktuelle Zahlen zur Auslastung ihrer Betten durch Covid-Patienten bekannt, s. HIER.

Beispiel Helios-Klinik Cuxhaven heute: 6 Covid-Patienten auf Normalstation, 1 Covid-Patient auf Intensivstation.

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

12.11.2020 Gegendarstellung zum TAGEBLATT-Bericht des Redakteurs WISSER

Foto: pixabay

Der TAGEBLATT-Bericht „Maskenstreit zwischen Roesberg und Dammann“ des Redakteurs WISSER beinhaltet wieder einmal Falschinterpretationen:

-1- Nicht die VERWALTUNG hat den Zugang zum KULTURAUSSCHUSS verweigert, sondern der Mandatsträger Jens Dammann hat die Teilnahme aufgrund folgender Vorkommnisse verweigert:

– Die Anerkennung eines gültigen ärztlichen Attestes wurde durch den Ersten Kreisrat verweigert,

– die Verwaltung hat die CORONA-VERORDNUNG (VO) nicht eingehalten und

– der Mandatsträger wollte durch den von der Verwaltung geforderten Maskenzwang kein gesundheitliches Risiko eingehen und hat von sich aus auf die Teilnahme an der Sitzung unter diesen Umständen verzichtet.

-2- Das ist eindeutig eine Einschränkung der Mandatsrechte von Abgeordneten gemäß NDS-CORONA-VO.

-3- Dass die Zahlen und Daten des RKI keine Pandemie aufzeigen, kann jeder Selbstdenker leicht an der aktuellen Untersterblichkeit erkennen. Die weiteren RKI-Statistiken zeigen es ebenfalls auf.

Auf alle diese Daten und Wahrheiten hat die AfD mehrfach in den Ausschüssen – vornehmlich im Zusammenhang mit der Maskenpflicht für Kinder – mit Bezug auf Grundlage von RKI-Zahlen hingewiesen. Auch diese Informationen hat der Herr Wisser leider in seinen Berichten unterdrückt.

-4- Dass Herr WISSER hinter jeder Meinung, die nicht MAINSTREAM-konform ist, eine Verschwörung sieht, ist allerdings nicht neu und schon länger bekannt. Alles, was seitens der AfD zum Thema in den Ausschüssen ausgesagt wurde, kann auch mit harten Zahlen belegt werden. Fast alle Daten und Fakten zum Thema findet man zusätzlich auf der Internetseite der AfD publiziert.

-5- Mehr Probleme mit den realen CORONA-Fakten scheint die Verwaltung bzw. das Gesundheitsamt zu haben. Seit vielen Wochen gibt es zu den offiziellen ANFRAGEN auf der Grundlage der NKomVG zu den medizinischen Grundlagen keine Antworten. Es sind Fragen, die eigentlich von einer investigativen Presse kommen müssten. Aber diese Presse gibt es offensichtlich nicht mehr.

Seit vielen Wochen macht auch eine Gruppe besorgter Eltern (ElternStehenAufSTADE) auf die fachlichen und juristischen Mankos im Kreisgesundheitsamt in den freien Medien aufmerksam. Diese Gruppe organisiert inzwischen auch Veranstaltungen und Aktionen.

-6- Im Gesundheitsausschuss am vergangenen Montag wurde, nach Korrespondenz mit unserem Rechtsbeistand, das ärztliche Attest von Herr Roesberg höchstpersönlich anerkannt. Plötzlich geht es!

+ + +


Hintergründiges zur CORONA-Verordnung und Maskenpflicht des Landes Niedersachsen:

In einem Rechtsstaat gibt es Gesetze, diese stehen im Rang über Verordnungen (VO). Eine Maskenpflicht kann – aufgrund der Einschränkung der Grundrechte – ohnehin nicht nach unserer Rechtsordnung legal mit einer VO angeordnet werden. Das wurde aber bis dato einfach am Gesetz vorbei durchgesetzt und von einem Gericht in NRW als rechtswidrig bestätigt. 

Die Niedersächsische Corona-Verordnung (v. 30.10.2020) benennt verschiedene Ausnahmetatbestände zur Maskenpflicht an. Eine Ausnahme ist in §3 Absatz 4 Satz 3 geregelt: Abs.1 (Maskenpflicht)  gilt nicht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines politischen Mandats.

Dieses Recht wird im Landkreis Stade unterlaufen, weil der Landrat sein Hausrecht ausübt und diesen Ausnahmetatbestand der VO nicht anerkennt. Warum er diese Freistellung in der VO nicht anerkennt und die Mandatsausübung für Mandatsträger ohne Maske verweigert, bleibt er als Antwort schuldig. Damit wird der Mandatsträger mit Besuchern gleich gesetzt und die Verwaltung verletzt somit die Vorgaben der Verordnung.

Die Frage ist, warum macht die Verwaltung das?
Um mögliche Hintergründe zu recherchieren, wurde mit mehreren Abteilungen des verantwortlichen SOZIALMINISTERIUMS in Hannover korrespondiert. Dabei kamen merkwürdige Hintergründe heraus, die nichts mit medizinischen Grundlagen zu tun haben. Hier die Information einer Person mit Insider-Kenntnissen:

In der Landesregierung hat man leider ein Problem erkannt. In der Presse wurden in der Vergangenheit immer wieder Fotos hochrangiger Politiker ohne Maske gezeigt. Wenn im Plenum z.B. mehrere Abgeordnete – in Ausübung ihres politischen Mandats – zusammenstehen würden, gäbe es viele unerwünschte Pressebilder mit Persönlichkeiten ohne Maske, die immer wieder zu Diskussionen in der Öffentlichkeit führen würden.

Ist das eine Quick und Dirty Lösung der Landesregierung?
Die Landtagspräsidentin als Hausherr überschreibt insofern die VO mit dem HAUSRECHT. Mit diesem Hausrecht werden stehende und gehende Abgeordnete im Plenarsaal zum Maskentragen verpflichtet. Auf die Frage, worin dann noch der Unterschied zwischen Mandatsträger (nach VO) und normalen Besuchern besteht, konnte leider keiner der im Ministerium befragten Personen beantworten.

Dieser unsaubere Rechtsstrick wurde vermutlich in gleicher Weise an Landräte und Bürgermeister kommuniziert oder nur abgeguckt. 

Es ist interessant, die wahren Ursachen und Hintergründe zu recherchieren, die offensichtlich leider nichts mit dem wahren medizinischen Kern und der Zielsetzung der VO zu tun haben! Das erspart nun weitere Rückfragen in der Kreisverwaltung. 

Jeder Leser möge sich seine eigenen Gedanken über diese kleinen Rechtsbeugungen machen.

Wie Landräte tlw. das Recht beugen, zeigt dieser Krimi aus Mecklenburg-Vorpommmern.
(Tatort: WEIDIN). Siehe Video von der CORONA-INFO-TOUR ab Min 96:00: LINK

Hier hat sogar ein Landrat die vorab genehmigte Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern gegen alle gesetzlichen Grundlagen verhindern wollen. Erst das Verwaltungsgericht in Schwerin konnte ihn stoppen und auf den Pfad des Rechts zurückbringen. Das Verwaltungsgericht in Schwerin hat den Klägern am nächsten Tag volles Recht zugesprochen!


Anmerkung:
Inzwischen lässt das TAGEBLATT auch keine korrigierenden Leserbriefe von der AfD mehr zu. Die grundgesetzlich garantierte  Meinungsfreiheit und faire Berichterstattung wurde beim TAGEBLATT nicht nur bei den Berichten außer Kraft gesetzt.

Jens Dammann, AfD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade

 

03.11.2020 Kreistag Stade: Anfrage zu evidenzbasierten Zahlen zum SARS-CoV-2

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

auf Grund der Dringlichkeit zur CORONA-Situation ist es notwendig, evidenzbasierte Zahlen zum SARS-CoV-2 Virus beim Gesundheitsamt hinsichtlich der POSITIVEN Personen abzufragen. Dies als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz. Wir bitten um Weiterleitung an die Leitung des Gesundheitsamtes.

– – –

§ 32 Abs. 1 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.

„Die Landesregierungen werden mithin ermächtigt,
Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.“

Das bedeutet, sie können andere, auch weitergehende Maßnahmen erlassen, als diejenigen, die in den §28 bis 31 IfSG vorgesehen sind. Diese Maßnahmen sind allerdings nur zulässig unter den Voraussetzungen, die gleichfalls für die Maßnahmen nach §§ 28 bis 31 maßgebend sind. Das bedeutet, dass für alle in der Rechtsverordnung angeordneten Maßnahmen die Tatbestandsmerkmale der §§ 28 bis 31 IfSG Voraussetzung aber auch Grenze sind. Tatbestandliche Voraussetzungen zur Ergreifung von Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG sind das Vorhandensein von Personen, die Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider einer übertragbaren Krankheit. Die jeweiligen im Nachfolgenden als Störer bezeichneten Personen sind wie folgt in § 2 IfSG legal definiert.

 Kranker – Eine Person, die an einer durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder  übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit erkrankt ist.

Krankheitsverdächtiger – Eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit vermuten lassen.

Ansteckungsverdächtiger – Eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.

Ausscheider – kommt bei einer Atemwegserkrankung von vorneherein nicht in Frage.

Krankheitserreger – Der wichtigste Begriff in der gesamten Diskussion ist mithin der Krankheitserreger. Dieser ist in § 2 Ziff. 1 IfSG ebenfalls legal definiert. Krankheitserreger ist ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.

Entscheidend ist, dass es sich bei dem aufgenommenen Krankheitserreger um ein vermehrungsfähiges Agens handeln muss. Denn nur ein vermehrungsfähiges Agens kann gem. § 2 Ziff. 2 IfSG eine Infektion verursachen. Die jeweils zuständige Behörde kann somit nur dann eine Maßnahme vornehmen, wenn entsprechende Störer ermittelt sind. Für die Ermittlung ist das Gesundheitsamt Stade berufen.

Frage 1: Gibt es im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade aktuell in Bezug auf Sars-CoV-2 Störer?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade vorliegend eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

  1. zu erklären, dass in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig geltenden Personen im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade klinisch ermittelt wurden
  2. vorzutragen, wie viele Personen im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in Bezug auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen Erkenntnisse – als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig gelten.

Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen ermittelt wurden?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

  1. zu erklären, dass im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade keine ungezielte Testung von asymptomatischen Personen stattgefunden hat oder die Zahl ungezielter Testungen asymptomatischer Personen zu benennen.
  2. vorzutragen, welche Anforderungen an die Sensitivität und Spezifität der zur Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt wurden

Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legal definierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich 

  1.  zu erklären, dass im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade keine Personen als infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittels eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist.
  2. vorzutragen, dass im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen wurden.

 Das Gesundheitsamt hat mithin wie folgt zu differenzieren:

  1. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

  2. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 5 IfSG) sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

  3. Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter b. erfassten Personen erfolgt?

  4. Und welche statistische Eingruppierung ist nach vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als Krankheitsverdächtiger und als Kranker?
  5. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

    Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.) e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt?

  6. Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach welchem Flußschema getroffen?

  7. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt?

  8. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das Gesundheitsamt von einer Überlastung aus?

  9. Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe (Bundespolizei, Bundeswehr)

Die vorgenannten Fragen bitten wir vorrangig schriftlich zu beantworten. Auf Grund der Dringlichkeit mit Bezug auf die aktuelle Corona-Situation und die erheblichen Eingriffe in die Grundrechte von Nicht-Störern, bitten wir die Antworten im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport (TOP Ö9) zu erläutern.

Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER

Die Anfrage  als PDF

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


01.11.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum PCR-Test und Meldungen des Kreises

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich verfolge nun seit Monaten die Aussagen kompetenter und kritischer Stimmen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und die Kommunikationsmodi in Sachen CORONA in Frage stellen. Ich referenziere hier auf hochrangige Virologen, Wissenschaftler und Ärzte (aufgrund der Vielzahl hier unter Referenzen nur eine Auswahl, s. unten).

In Ihrer Publikation vom 30.10. auf der Internetseite des Landkreises benennen Sie 90 positiv auf den Corona-Virus SARS-COV-2 getestete Personen.

Wissenschaftlich ist bestätigt, dass der bekannte PCR-TEST keine SARS-COV-2 INFEKTIONEN nachweisen kann. Zumal laut wissenschaftlichen Meldungen das SARS-COV-2 Virus bisher nirgends in der Welt evident isoliert werden konnte. Dass das nun offensichtlich im Landkreis Stade gelungen ist, ist mehr als verwunderlich und wirft Fragen auf:

  1. Mit welchem Test- bzw. Diagnose-System und durch welche Institution wurde das SARS-COV-2 Virus wissenschaftlich 90-mal, wie angezeigt, zweifelsfrei detektiert?

  2. Wieso werden im Gesundheitsamt positive Testergebnisse immer noch mit INFEKTIONEN (§2 IFSG) gleichgesetzt, obwohl es sich wissenschaftlich um nicht vergleichbare Titel handelt?

Sollte ein wissenschaftlicher Nachweis zu 1+2 nicht möglich sein, sprechen anerkannte Juristen von vorsätzlicher Täuschung der Bevölkerung (siehe Corona-Ausschuss.de). Um diesen Verdacht auszuräumen, bitte ich um detaillierte und evidente Nachweise, dass es sich bei allen 90 Positiven um zweifelsfrei bestätigte SARS-COV-2-infizierte Personen handelt.

Die vom RKI und somit an die Bevölkerung kommunizierten Zahlen der neuen „Infektionsfälle“, sowie die Zahlen der Intensivpatienten und auch die Todesfallzahlen berücksichtigen nicht:

  1. die Anzahl derer, die tatsächlich mit SARS-COV-2 Symptomen erkrankt sind,
  2. die Unterscheidung von tatsächlich SARS-COV-2 Erkrankten nach Schweregrad der Erkrankung,
  3. die Anzahl der Intensivpatienten nach tatsächlicher Erkrankung mit SARS-COV-2,
  4. die tatsächliche Todesursache und SARS-COV-2-Tote.

Um hier auch für den Ausschuss und die Bevölkerung aussagefähige Kennzahlen zu erhalten, bitte ich mit Bezug auf den o.a. Stichtag (30.10.), um aktuelle Zahlen zu den Punkten a-d im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport.

Wissenschaftliche Hintergründe zum PCR-TEST für das Gesundheitsamt:

  1. PCR-TEST? DNA-TEST? https://www.bitchute.com/video/6bvP8Ad0J8Kg/
  2. Missbrauch des PCR-TESTS: kla.tv/17453

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Wissenschaftliche Referenzen zum Thema Corona:

  • Prof. Sucharit Bhakdi, deutscher Facharzt für Mikrobiologie, emeritierter Professor der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, von 1991 bis 2012 Leiter des dortigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene

  • Prof. Dr. Karina Reiß, Biochemikerin

  • Dr. Wolfgang Wodarg, deutscher Mediziner, viele Jahre als Mitglied des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für Fragen der Sicherheit, Medizin und Gesundheit zuständig, war der Initiator der Untersuchungen des Europarates zur Pandemie H1N1 2009/10 zur Rolle der Impfstoff-Hersteller und der WHO

  • Prof. Klaus Püschel, deutscher Professor für Rechtsmedizin, war von 1991 bis 2020 Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

  • Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, Hygienikerin, Fachärztin für Kinderheilkunde und für öffentliches Gesundheitswesen, ehem. stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Frankfurt, Professorin für Hygiene Umweltmedizin und öffentliches Gesundheitswesen an der Universität Giessen

  • Prof. Dr. med. René Gottschalk, Infektiologe, Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt

  • Professor Dr. Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe

  • und weitere.

Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER

Die Anfrage  mit Fragen und weiteren Fakten

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


30.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Situation Betreff VO-Schulung der Mitarbeiter

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich muss Ihnen leider zu nicht akzeptablen Erfahrungen bei der heutigen Grünabfallannahme in Ardestorf berichten.

Es wird von den Mitarbeitern in Ardestorf auf dem großen Freigelände eine Maskenpflicht gefordert, obwohl die Abstände beim Entladen in der Regel > 5m sind.

Die Mitteilung, dass ich von der Maskenpflicht laut ärztlichem Attest befreit bin, führte zu der Aufforderung, ich müsse mein ärztliches Attest – wie eine Parkscheibe – auf dem Gelände, vorn sichtbar für andere Anlieferer auf dem Armaturenbrett auslegen. Wer von den wenigen Menschen auf dem Gelände sollte mein Armaturenbrett gezielt untersuchen? Diesen unglaublichen Forderungen bin ich selbstverständlich nach Diskussion nicht gefolgt.       

  • Die nunmehr mehrfachen Handlungsweisen der Mitarbeiter verstoßen grob gegen die DSGVO.
  • Die Anweisungen unterlaufen rechtswidrig die ärztliche Schweigepflicht.
  • Bei Patientendaten auf Attesten geht es um Sozialdatenschutz.
  • Diese rechtlose Willkür gegen Nutzer der Anlage ist nicht länger hinnehmbar.

Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen zu verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen eines Arbeitgebers:

  1. Wo kann ich die verpflichtenden Gefährdungsanalysen (Art und Inhalt) des Landkreises einsehen, um mir als Abgeordneter ein Bild von dem aktuellen Status zu machen?
  2. Wo kann ich die verpflichtenden Dokumente/Protokolle einsehen, wann und wie diese Mitarbeiter in Ardestorf für ihren Aufgabenkomplex geschult wurden?

Meine Erfahrungen, bei inzwischen drei Besuchen in Ardestorf sind: Hier herrscht vollkommene Ahnungslosigkeit zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Ich bitte, diese Anfrage kurzfristig zu beantworten und eine Einsichtnahme zu ermöglichen.

Referenzen: Ärztin für Arbeitsmedizin: Potenzielle Schädlichkeit von Masken // AGG §3

Die Anfrage  mit Fragen und weiteren Fakten

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


25.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Gefährdungsbeurteilung zur Maskenpflicht an Schulen

Foto: pixabay


Sehr geehrter Herr Roesberg,

die Gefährdung der Kinder durch die Maskenverordnung hat zu verschiedenen Notfällen (Bericht einer Mutter!)Gesundheitsgefährdungen und merkwürdigen Todesfällen geführt. Einige Oberbürgermeister und Landräte haben diese Maskenpflicht zum Schutze der Kinder inzwischen aufgeweicht.

Fast alle Mediziner und Virologen bestätigen heute, dass der angewandte PCR-TEST erstens kein SARS-COV-2 Virus detektieren kann und somit zweitens ebenfalls keine Infektionen nach dem IfSG §2 nachweisen kann. Ferner gibt es nach unserem Kenntnisstand keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Kinder SARS-COV-2-Infektionen verbreiten.

Dagegen gibt es Nachweise von Hyperkapnie durch Masken, insbesondere bei Kindern. Diese Zusammenhänge sollten auch in Gesundheitsämtern bekannt sein. Für alle diese Maßnahmen nach geltenden Verordnungen sind Gesundheitsämter, Landräte und Oberbürgermeister verantwortlich.

Wenn dennoch Gesundheitsämter Masken für Schutzbefohlene und Schulkinder durchsetzen, muss man die “arbeitsmedizinischen” Vorsorgeverpflichtungen, die für alle Menschen gelten, hinterfragen. Wir gehen davon aus, dass im Gesundheitsamt diese gesetzlichen Vorsorgeverpflichtungen bekannt sind.

Für die arbeitsmedizinische Vorsorgeverpflichtungen (ArbMedVV § 4.) in Betrieben, insbesondere für Berufe mit Maskenpflicht, gibt es verpflichtende Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung nach  ArbMedVV § 3. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 3.1 fordert nicht nur Auskünfte aus den Gefährdungen zum konkreten Umfeld, sondern Erkenntnisse aus der gesamten Gefährdungsbeurteilung.

Dieses Thema hat aktuell eine hohe Priorität. Insofern beantragen wir zum nächsten Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport einen TOP mit einem Statusbericht des Gesundheitsamtes bzw. der Verwaltung.

Hieraus ergeben sich medizinische und organisatorische Fragen zur Vorsorge hinsichtlich der Maskenpflicht für Schulkinder im regulären Schulbetrieb mit Bezug zum ArbMedVV § 3.

Die Anfrage mit den Fragen und weiteren Fakten

Hierzu die Aussagen einer Arbeitsmedizinerin und eines Rechtsanwaltes:

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann

 


23.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum CORONA STATUS im LANDKREIS

Foto: pixabay

In verschiedenen Präsenzsitzungen (Ausschüsse und Kreistag) hat die AfD-Fraktion mehrfach vergleichsweise einfache Fragen an die Verwaltung zum Thema CORONA gestellt. Die Anfragen wurden leider – warum auch immer – leider nur mündlich, unklar und verschwurbelt beantwortet. Die Fraktion möchte die Antworten schriftlich und verbindlich beantwortet haben. Da nun bis dato – nach mehr als 10 Tagen – immer noch keine Antworten übersandt wurden, sehe ich mich gezwungen, unsere Leser und Sympathisanten auf diesem Wege über den Status zu informieren.

Um das Handeln der Verwaltung zu verstehen, muss ich leider – auf der Grundlage des §56 NKomVg und der GO – noch einmal auf korrekte und schriftliche Beantwortung meiner im Kreisausschuss gestellten Fragen bestehen.

Auf Grund der körperlichen Gefahrenlage – insbesondere für Kinder – und der wirtschaftlichen Kollateralschäden für Betriebe, unternehme ich jetzt einen letzten gütlichen Versuch, von der medizinisch und rechtlich schädlich handelnde Kreisverwaltung eine nachvollziehbare Information zu bekommen.

Alle Deutschen haben ein grundgesetzlich garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit GG §2 (2).

Um die fatale medizinische Situation noch einmal deutlich zu machen, möchte ich Ihnen, als einschlägige Information, die beiden folgenden Aussagen von Medizinern nahelegen:

  • Die medizinischen und psychischen Grundlagen zum Thema werden von vielen Medizinern unmissverständlich dargestellt.

Warum das Gesundheitsamt des Landkreises diese medizinischen Grundkenntnisse nicht kennt bzw. nicht entsprechend fundiert handelt, ist nicht nur mir ein Rätsel. Medizinisch halten wir die Handlungsweisen für gesundheitsgefährdend. Als von den Bürgern (und Familien) gewählter Abgeordneter kann ich zu dieser Sachlage nicht länger schweigen und erwarte von der verantwortlichen Verwaltung evidenzbasierte Antworten.

Die Anfrage mit den Fragen und Fakten

 

AfD-Fraktion

Jens Dammann

 


20.10.2020 Stadtrat Buxtehude: Antrag zur Einrichtung einer städtischen Internetplattform „Solidarquartier“

Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,

die AfD-Fraktion beantragt die Einrichtung und Betreuung einer städtischen Wohnraumbörse„Solidarquartier“ durch die Verwaltung. Da immer wieder öffentlich der starke Wunsch nach Solidarität und Unterstützung bei der Aufnahme und Integration von Migranten geäußert wird, bei gleichzeitiger Aussage „Wir haben Platz“, sollte die Hansestadt dem zivilgesellschaftlichen Engagement dieser Bürger gerecht werden und diesen vorhandenen Platz aktivieren.

Da Wohnraum durch den starken Zuzug nach Deutschland ein kostbares Gut und für viele Menschen bald unbezahlbar sein wird, sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.Somit könnten Bürger der Hansestadt Buxtehude, die über ausreichende Wohnflächen verfügen, der Stadt einen Teil davon für die Unterbringung von Migranten zur Verfügung stellen und ihre Solidarität in die Praxis umsetzen. Die Menschen würden in bestehende Strukturen eingegliedert werden, was auch zur Vermeidung von Parallelgesellschaften beiträgt. Bei ausreichendem Angebot wäre es dann möglich, die das Stadtbild negativ beeinflussenden Containeranlagen zurückzubauen und die horrenden Mieten für diese Anlagen zu sparen, um den Haushalt zu entlasten.

Maik Julitz,

Ratsherr im Rat der Hansestadt Buxtehude

Der Antrag als PDF