25.06.2019 Stadtrat Buxtehude: Anfrage zu “FRIDAYS for FUTURE”

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

wie viele Unterrichtsstunden sind an welchen Buxtehuder Schulen bereits durch “Fridays for Future” – Demonstrationen ausgefallen?

Gab es Beschwerden von Eltern zum schulischen Umgang mit “Fridays for Future”?

  • Wenn ja, welche?

Gab es Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler oder Schule wegen “Fridays for Future”?

Wenn ja, durch wen und gegen wen?

Mit freundlichen Grüßen

Anke Lindszus

AfD Fraktion

21.06.2019 Stadtrat Buxtehude: Antrag zur projektbezogenen Städtepartnerschaft

Die AfD-Fraktion im Stadtrat Buxtehude beantragt zur Ratssitzung am 16.09.2019 einen Beschluss für die Aufnahme von Gesprächen der Verwaltung mit den gewählten Vertretern der Stadt Maaloula über eine projektbezogene Städtepartnerschaft.

Die Stadt Maaloula liegt ca. 56 km nördlich von Damaskus. In Maaloula befindet sich die älteste Kirche der Welt. Die Stadt gilt als Ursprungsort des Christentums und dient allen christlichen Konfessionen aus Syrien und dem Libanon, sowie sunnitischen Muslimen als Pilgerstätte.

Maaloula zählte vor dem Krieg ca. 7.500 Einwohner ( 50% Christen, 30% Orthodoxe und 20% Muslime). Durch den Krieg und die Zerstörung der Infrastruktur durch den Islamischen Staat,sind viele Menschen abgewandert, so dass die jetzige Einwohnerzahl bei ca. 3.000 liegt.Maaloula ist landwirtschaftlich geprägt, wobei auch in Maaloula der Obstanbau eine wesentliche Rolle spielt. (Äpfel, Aprikosen, Feigen, Wein, Walnüsse, etc). Die industrielle Ausrichtung Maaloulas liegt im Schmiede- und Tischlereihandwerk sowie in der Medizinherstellung aus den lokalen Kräutern.


Weitere Informationen im Antrag

06.06.2019 Stadtrat Buxtehude: Unser Antrag zur Planung auf dem St.-Petri-Platz

Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,

die AfD-Fraktion stellt hiermit den nachstehenden Antrag: „Der Rat der Hansestadt Buxtehude möge beschließen, sämtliche Planungen zur Umgestaltung des St.-Petri-Platzes sofort einzustellen“.

Eine Umgestaltung des St.-Petri-Platzes ist technisch und optisch nicht erforderlich. Die bisher vorgestellten Entwürfe lassen keine substanzielle Verbesserung erwarten. Vielmehr ist der Eindruck entstanden, dass durch die vorgelegten Entwürfe eine sterile Fläche entsteht, die nicht zur angrenzenden Bebauung passt. Der neu gestaltete Platz vor dem Einkaufszentrum am Torfweg ist dafür ein abschreckendes Beispiel. Außerdem ist in Anbetracht des kräftigen Anstiegs der Pro-Kopfverschuldung die Finanzierung dieses Projektes nicht zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Wiegers,

AfD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Hansestadt Buxtehude

 

Der Link zum Antrag

 

 

 

22.05.2019 SG Lühe: Arbeitsverweigerung im Schulausschuss

Sanierung Turnhalle Guderhandviertel

Der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe tagte in der Grundschule Guderhandviertel, die zunächst gemeinsam besichtigt wurde. Die Turnhalle ist sanierungsbedürftig. Man war sich einig, dass dieses Projekt nur unter Einbeziehung eines Gesamtkonzeptes zum Thema Ganztagsschule in Angriff genommen werden soll. Die räumliche Ausdehnung der Schule ist sehr begrenzt.

 Digitalpakt für Schulen

Die AfD-Fraktion hatte am 8.2.2019 (!) einen ausführlichen Antrag eingereicht (s. HIER), in dem verschiedene Fragen zum Thema Digitalisierung an die vier Schulleitungen der Samtgemeinde gestellt wurden. Ziel des Antrages war, die grundsätzliche Frage zu diskutieren, ob die Digitalisierung unserer Schulen finanzierbar, erforderlich, sinnvoll und hilfreich ist. Wenn der Schulausschuss Mittel zur Digitalisierung beantragt und einsetzt, muss diese Frage vorher diskutiert werden dürfen?

Am 16.4. habe ich eine Erinnerungsmail an die Mitglieder des SG-Rates verschickt, s. HIER.

Obwohl ich mehrfach darum gebeten habe, die Antwort eine Woche vor der Sitzung zu versenden, erreichte sie die Ratsmitglieder knapp 4 Stunden (!) vor Sitzungsbeginn. Die Antwort enthält nicht, wie gebeten, die Einschätzungen der vier Schulleitungen, sondern fast ausschließlich allgemeine Floskeln.

Sie endet mit dem Satz:

“Die Fragen 5-12 wurden gemeinsam von den Schulleitungen der Schulen in der Samtgemeinde Lühe beantwortet. Sollte die Beantwortung nicht ausführlich genug sein, möge die AFD-Fraktion sich bitte an die Pressestelle der Landesschulbehörde wenden, die die Beantwortung solcher Anfragen genehmigen muss.”

Die Antwort finden Sie HIER

Ich betrachte die Behandlung unseres Antrages als Arbeitsverweigerung aller Beteiligten und als Missachtung gewählter Mandatsträger. Die Ansicht meiner Ausschusskollegen, die gestellten Fragen gingen den Ausschuss nichts an und stellten eine unzulässige Einmischung in die Angelegenheiten der Schule dar, teile ich nicht.

 

Zum Thema “Digitalpakt” teilte Herr Siol (Hauptamtsleiter) mit::

  • Die Förderrichtlinie ist noch in Arbeit
  • Es wird eine zentrale Bearbeitungsstelle in Oldenburg geben
  • Die Schulträger können ab Aug. 2019 bis 2023 Förderanträge stellen, unter Vorlage eines Medienbildungskonzeptes für jede Schule
  • Kein Eigenanteil der Kommunen
  • Empfänger ist der Schulträger (30.000 € / Schule + Förderung pro Schüler (nicht an Schule gebunden))
  • Für mobile Endgeräte dürfen nicht mehr als 25.000 € / Schule ausgegeben werden

 

Umwandlung der Grundschule Hollern-Twielenfleth in eine Ganztagsschule:

Die Erarbeitung des Konzeptes für die Ganztagsschule ist unter Einsatz verschiedener Arbeitsgruppen gut vorangeschritten. Das Konzept soll am 25.6. im Schulvorstand beschlossen werden und am 27.6. auf einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. In den Sommerferien soll mit Hilfe eines Planers die räumliche Umsetzung vorbereitet werden. Der Ganztagsbetrieb ist ab 2021 geplant. Ich hätte die Einführung einer offenen Ganztagsschule (nicht verpflichtend) befürwortet und habe mich für eine vorherige Umfrage unter der Elternschaft ausgesprochen. Dies wurde nicht angenommen, da das Kollegium und die Leitung der Schule aus pädagogischen Gründen nur eine teilgebundene Ganztagsschule mit zwei verpflichtenden Schultagen einführen möchte. Es wird nun nach Aussage von Herrn Siol eine Umfrage über das erarbeitete Konzept geben.

Der Samtgemeinderat wird am 25.9. über die Einführung der Ganztagsschule beschließen.

 

Namensgebung Grundschule Hollern-Twielenfleth:

Der Vorschlag der Schule: “Appelsnut Grundschule Hollern-Twielenfleth”

Der Ausschuss empfahl, dass die Schule über den Vorschlag “Appelsnuten Schol Grundschule Hollern-Twielenfleth” nachdenken möge. Die Entscheidung trifft der Samtgemeinderat am 26.6.2019.

Astrid zum Felde

AfD Fraktionsvorsitzende der SG Lühe

 

 

22.05.2019 Kreistag Stade: Antrag zum Thema Windkraft / RROP

Der Ausschuss “Regionalplanung und Umweltfragen” des Stader Kreistages debattierte am 27.02.2019 über die Ausweisung von Windenergieflächen im Regionalen Raumordnungsplan (RROP), s. HIER.

Die AfD Kreistagsfraktion hatte hierzu einen Antrag eingereicht (s. HIER), in dem sie auf die Nachteile der Windenergie generell hinwies und eine Diskussion hierzu beantragte. Die Mitglieder des Ausschusses verweigerten die Aufnahme des entsprechenden TOP in die Tagesordnung mehrheitlich.

Der Ausschuss wird im Oktober erneut über das Thema beraten, nachdem die Unterlagen 8 Wochen öffentlich ausgelegt wurden (bis 7/2019) und Stellungnahmen / Einsprüche von Verbänden, Betroffenen, etc. eingereicht wurden.

Die AfD-Fraktion im Kreistag Stade wird zu dieser Sitzung im Oktober folgenden Antrag zum Rückbau von Windenergieanlagen (WEA) im Landkreis Stade einreichen (ggf. aktualisiert):

 

Die AfD-Fraktion beantragt eine Diskussion aller Aspekte des Antrages im Planungs- und Umweltausschuss und eine finale Abstimmung im Kreistag über folgenden Beschlussvorschlag:

“Der Kreistag beschließt, den RROP dahingehend zu ändern, dass die für Windkraft vorgesehenen Flächen reduziert werden, sodass nur die im LROP 2017 (S. 396) des Landes Niedersachsen vorgegebene installierte Mindestleistung von 150 MW erfüllt wird.”

 

Begründung:

Regenerative, instabile Energien sind nicht grundlastfähig und können Strom nicht bedarfsgerecht erzeugen. Die schwankende Erzeugung gefährdet dabei die Versorgungssicherheit erheblich. Die Vorrangeinspeisung der subventionierten regenerativen Energien verzerrt den Strommarkt und verteuert damit die grundlastfähige und preiswerte konventionelle Stromerzeugung. Wenige finanzstarke Investoren profitieren damit auf Kosten der Bevölkerung. Eine derart unsoziale Umverteilung von unten nach oben lehnen wir entschieden ab. 

Im LROP 2017 (S. 396) ist eine Mindestvorgabe von  150 MW installierter Leistung für den LK Stade vorgegeben. Die aktuell installierte Leistung beträgt ca. 510 MW und ist damit um den Faktor 3,4 weit übererfüllt. Der demnächst zu beschließende Entwurf des RROP LK Stade (S.1) sieht eine installierte Leistung von 525 MW vor.

Angesichts der massiven Nachteile der Windenergie, die im Folgenden dargestellt werden, sollte der Kreistag die Flächen für WEA auf das Mindestmaß reduzieren, bevor auch auf Bundesebene dieser katastrophale Irrweg für unser Landes erkannt wird und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

-1-
Zerstörung der Natur

  • Jedes Jahr Hunderttausende toter Vögel und Fledermäuse
  • Insektensterben: Lt. einer Studie der DLR sterben durch die Rotorblätter der 31.000 Windräder in Deutschland mehr als eine Billion Insekten jährlich. Selbst bei idealen Windbedingungen erreichen die WEA ihre Nennleistung nicht. Als eine Ursache kommt u.a. die aerodynamische Verrauhung durch Insektenbelag auf den Rotorblättern in Betracht. Da sich die Rotorspitzen der Windräder mit knapp 400 km/h drehen können, stellen sie eine tödliche Gefahr nicht nur für Vögel und Fledermäuse, sondern auch für Insekten dar.
  • Infraschall und Schlagschatten schädigen Mensch und Tier
    • Berichte und Untersuchungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Schlafstörungen), s. Referenzen: HIER, HIER, HIER und HIER
  • Problem Rückbau: pro Anlage tausende Tonnen Beton und Stahl im Boden verursachen Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes im Boden, Verbundstoffe der Rotorblätter verursachen Kosten und Probleme bei der Entsorgung (s. Referenzen: HIER, HIER und HIER)
  • große Mengen nicht recyclebarer Verbundstoffe nach dem Rückbau. (s. HIER)
  • die Akzeptanz in der Bevölkerung nimmt mit zunehmender “Verspargelung” der Landschaft ab
  • Havariegefahr

Es muss das Interesse aller politisch Verantwortlichen sein, den Artenreichtum unserer Natur zu erhalten und unsere Umwelt zu schonen!

 

-2-
Wirtschaftliche und energiepolitische Aspekte

  • Aspekte zur Produktion und Unterhaltung von Windrädern
    • Die Energie- und CO2-Bilanz einer WEA ist fragwürdig, wenn man Produktion, Transport, Aufbau, Wartung, spätere Entsorgung und zusätzlich das Vorhalten konventioneller Kraftwerke berücksichtigt. Die Erstellung aussagekräftiger Bilanzmodelle zur Vollbetrachtung des CO2-Ausstoßes findet leider nicht statt.
    • Hoher Flächenverbrauch:  https://www.vernunftkraft.de/dreisatz/
      Für neue WEA werden tlw. auch schon wertvolle Wälder gerodet (s. Thüringen). Der Ersatz konventioneller Kraftwerke durch WEA ist allein aus Platzgründen nicht möglich (1 Kohlekraftwerk = ca. 1000 Windräder)

 

  • Gefährdung der Netzstabilität durch “Flatterenergie”
           (wegen fehlender Speichertechnologien ist Windkraft nicht grundlastfähig)
      • Hunderte Millionen Euro jährlich für Lastabwürfe / Dispatchmaßnahmen zur Konstanthaltung der 50 Hz Netzfrequenz.
      • Die Gefahr eines großflächigen Blackouts steigt. Eigene Notstromversorgungen in Firmen, Betrieben, Verwaltungen etc. gibt es kaum. Die Folgen eines Ausfalls der Stromversorgung (z.B. Kraftstoff-, Lebensmittelversorgung, Telefonnetz- und Kommunikationszusammenbrüche) sind unabsehbar.
  • Konventionelle Kraftwerke, die in niedrigem, unwirtschaftlichem Betriebsmodus laufen, müssen im Hintergrund vorgehalten werden, um die Grundlast zu sichern; daher ist trotz Ausbaus der WEA eine Reduktion des CO2-Ausstoßes kaum zu verzeichnen.
    • Industriebetriebe benötigen eine permanente, gleichmäßige Stromversorgung. Dies führt bereits jetzt dazu, dass energieintensive Firmen sich eigene Stromversorgungskapazitäten aufbauen müssen, um ihre Produktion nicht zu gefährden.
    • Durch den Aufbau einer ideologisch motivierten parallelen Stromversorgung ist der durchschnittliche Strompreis mit knapp 30 Cent/kwh der höchste in Europa. Was dies für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze bedeutet, wird nicht einmal ansatzweise in die Diskussion einbezogen.
  • Bei Überschuss von Windstrom erfolgt der Verkauf von Strom an der Börse zu negativen Preisen (d.h. Kosten)  ins Ausland (2018: 134 Stunden (Quelle))
  • Das EEG war ursprünglich als “Anschubfinanzierung” geplant. Offensichtlich rentieren sich WEA unter normalen Marktbedingungen nicht, sonst hätte man diese Zwangssubventionierung durch alle Stromverbraucher längst abgeschafft. Nur wenn die Preise für fossile Energieträger in den nächsten Jahren künstlich durch CO2-Abgaben erhöht werden, ist Windenergie für Investoren rentabel.
  • Wertverlust von Immobilien in der Nähe von Windparks
  • Nachteile für den Tourismus durch Verschandelung der Landschaft

 

Die AfD-Fraktion hat in ihrem Antrag zur Sitzung des Planungsausschusses vom 27.02.2019 darauf hingewiesen, dass der weitere Ausbau der Windkraft in einem riskanten und kostenträchtigen Desaster für die Energiekunden in Deutschland enden wird (siehe www.AfD-JORK.de; Teil 1 und Teil 2).

Basierend auf den o.g. Argumenten ist es erforderlich, eine Neubewertung der ökologischen und ökonomischen Sinnhaftigkeit der Energieerzeugung durch Windkraftanlagen vorzunehmen. Hierfür müssen die Politiker als verantwortliche Entscheider, aber auch die Verwaltungen, bzgl. zukünftiger Haushalte sachkundig Stellung beziehen.

Deshalb bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu diesem Antrag im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Politik gegenüber der Umwelt und den nachfolgenden Generationen.

Die AfD-Kreistagsfraktion

 

Anlagen:

 

15.05.2019 Stadtrat Buxtehude: Antwort zum Thema Rettungskräfte

Die AfD-Fraktion im Rat der Hansestadt Buxtehude reichte am 14.02.2019 eine Anfrage zu Angriffen auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Verwaltungsmitarbeiter ein.

Die Antwort der Verwaltung vom 08.05.2019 

 Die Anfrage im Wortlaut:

16.02.2019

 

Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,

als Bürgermeisterin haben Sie bereits mehrfach, zuletzt auf dem Ball der Schützengilde Buxtehude, Übergriffe gegen Einsatz- und Rettungskräfte sowie Mitarbeiter der Verwaltung scharf verurteilt. Die überregionale Presse berichtet fast täglich von Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen auf Polizeikräfte, Feuerwehren und Mitarbeiter der Rettungsdienste im Einsatz.

Die AfD-Fraktion möchte deshalb eine Darstellung der Situation in Buxtehude abfragen.

1. Wie viele Fälle von

  1. Beleidigungen
  2. Bedrohungen 
  3. Tätlichen Angriffen
  4. Körperverletzungen

 hat es seit Anfang 2014 bis Ende des Jahres 2018 auf Mitarbeiter der Verwaltung, der Stadtwerke Buxtehude, der Feuerwehren und Mitglieder des Rates gegeben?

 In welchen Bereichen kommt es häufiger zu den oben genannten Straftaten?

 Wie viele dieser Straftaten wurden den Strafverfolgungsbehörden gemeldet?

 Sind bereits Täter verurteilt worden?

 2. Sind der Verwaltung Fallzahlen aus anderen Bereichen in Buxtehude, wie Elbekliniken, Jobcenter, Rettungsdienste und Polizei bekannt?

      Wenn ja, bitten wir um Benennung wie unter 1. gefragt.

 3. Welche Maßnahmen zur Verhinderung von Übergriffen sind bereits umgesetzt worden?

     Welche Maßnahmen befinden sich noch in der Planungsphase?


Die AfD-Fraktion schlägt vor, dieses Thema zeitnah im Inneren Ausschuss zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Julitz,

AfD-Fraktion im Rat der Hansestadt Buxtehude

 

 

 

30.04.2019 Antrag und Anfrage zum Status der Digitalisierung in den Schulen

Sehr geehrter Herr Roesberg,

Im „Masterplan Digitalisierung“ des niedersächsischen Wirtschaftsministers Althusmann wird unter „Kapitel 2.7 Digitale Bildung“ auf Seite 78 die „Stärkung einer professionellen Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur“ gefordert. Vor dem Hintergrund dieser Absichtserklärung des Wirtschaftsministeriums und der Ankündigung der Landesregierung, dass „sich die Systemadministration an den Schulen signifikant verändern wird“, ist es notwendig zu erfahren, wie die Betreuung und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur bisher in den Schulen (mit Trägerschaft LK-Stade) geregelt ist und auf welchem technischen Stand sich diese derzeit befindet.

Eine Bestandsaufnahme in dieser Hinsicht ist umso wichtiger, da die Landesregierung selbst erkannt hat, dass „die Unterhaltung und Finanzierung des IT-Betriebes an Schulen eine komplexe Problemstellung“ sei. Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 NschG sind allerdings die Schulträger, d.h. hier der Landkreis Stade für die Ausstattung und Finanzierung der IT-Infrastruktur verantwortlich und zuständig.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen für die Schulen, für die der Landkreis Stade als Schulträger verantwortlich ist:

  1. Anzahl der Computer (nur für die Schulklassen, inkl. Alter und Betriebssystem) und digitaler Tafeln
  2. Wer ist für die Aktualisierung, Wartung und Störungsbehebung der Geräte zuständig? (bitte Qualifikation der Person(en), Zeitaufwand/Monat; bei externer Beauftragung bitte Kosten/Monat aufführen)
  3. Kann die Wartung / Reparatur zufriedenstellend durchgeführt werden (Anzahl defekter Geräte pro Schuljahr, durchschnittliche Dauer der Reparatur, ausreichende Anzahl an Reservegeräten)?
  4. Ist die Internetanbindung der Schule ausreichend für die derzeitigen Anforderungen?
  5. Pädagogische Fragen an die Schulleitungen:
    1. Gibt es ein Medienbildungskonzept an Ihrer Schule?
    2. Welche Lernsoftware wird an Ihrer Schule verwendet (für welche Klassenstufen)?
    3. Erkennen Sie Defizite bei Ihren Schülern (z. B. Verschlechterung der Rechtschreibung, Handschrift)?
    4. Falls ja, welche dieser Defizite könnten Sie durch die Digitalisierung des Unterrichts beheben?
    5. Haben sich die Schulleistungen verbessert, seitdem an Ihrer Schule am Computer gelernt wird?
    6. Nimmt Ihre Schule an Schulleistungsstudien teil?
    7. Halten Sie es für pädagogisch sinnvoll, dass mittelfristig jedem Schüler der weiterführenden Schulen ein eigenes mobiles Endgerät als Lernmittel zur Verfügung gestellt wird (s. S. 77 des „Masterplans Digitalisierung“)?
    8. Dürfen die Kinder Mobiltelefone mit in die Schule bringen?

Wir bitten die Antworten vor dem nächsten Schulausschuss – als Anlage zum Antrag – zwecks konstruktiver Erörterung der Umsetzung einzustellen.

Begründung:

Als Basis einer Diskussion und Umsetzung der Digitalisierung an unseren Schulen ist vorab eine Bestandsaufnahme erforderlich.

Ich bitte darum, das Thema auf die Tagesordnung auf die Sitzung des nächsten Schulausschusses zu setzen und die schriftlichen Antworten eine Woche vor der Sitzung in ALLRIS zu verteilen. Vielen Dank!

Auch hinsichtlich der im Herbst anstehenden Beratungen zum Haushalt 2020 ist der aktuelle Status relevant. Ferner ist die grundsätzliche Frage zu diskutieren, ob die Digitalisierung unserer Schulen finanzierbar, erforderlich, sinnvoll und hilfreich ist.

http://mehrals0und1.ch/Argumente/WebHome

Die Anfrage an die Kreisverwaltung.

25.04.2019 SG Lühe: Der Bauausschuss tagte

Neben dem Flächennutzungsplan wurde in dieser Sitzung ausführlich die äußere Gestaltung der Turnhalle Striep, die saniert werden soll, diskutiert und beschlossen. Da die komplette Verkleidung der Fassade schon vor einiger Zeit beschlossen wurde (angeblich ist dies erforderlich, um die von den Förderrichtlinien vorgeschriebenen CO2-Einsparungen zu erreichen), habe ich für das geringste Übel gestimmt, eine Klinkerfassade. M.E. ist diese Maßnahme eine Geldverschwendung, die durch Heizkosteneinsparung niemals wieder hereinkommt. Im oberen Bereich der Giebel sollen graue HPL-Platten angebracht werden (ich habe für grün gestimmt, Minderheit).

Das Lichtband im Dach soll entfallen, spart Kosten von ca. 80.000 €.

Für die Innenräume legten die Architekten eine Köstenschätzung von 300.000 € vor, reduzierten dann aber um 60.000 € (Deckensanierung), als es Proteste aus dem Ausschuss gab. Bei der Erstellung der Duschräume wurde damals offensichtlich gepfuscht, die Wände im Flur weisen Feuchteschäden auf. Dies soll nun genauer untersucht werden.

Die Bauzeit soll von Juli-Dez. dauern, Kosten z.Z. 2,2 Mill. €, ich gehe von weiteren Kostensteigerungen aus. Grundsätzliches Problem solcher Projekte ist, dass die Architekten und Planer prozentual zur Bausumme bezahlt werden und daher keinerlei Anreize für Kosteneinsparungen haben.

Protokoll der Sitzung

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der SG Lühe

 

20.04.2019 Kreistag Stade: Anfrage zum Auslauf der Windkraftförderung ab 2020 und dessen Folgen

Abgeschriebene Windkraftanlagen im Landkreis können die
Gemeinden noch teuer zu stehen kommen.

Rückbauverpflichtungen für Windkraft-Altanlagen sind finanziell nicht abgesichert.

2019 04 21 WEA smallDie ersten Windkraftanlagen im Landkreis werden zum Ende des Jahres 2020 aus der bisher vom Stromkunden aufgebrachten Subventionierung herausfallen.

Eine Rückbauverpflichtung des Betreibers von Windkraftanlagen ist erst seit dem 20.07.2004 per Gesetz geregelt (siehe § 35, Abs. 5, Satz 2 BauGB). Anlagen, die vor dem Stichtag genehmigt wurden, unterliegen dieser Regelung nicht.

Dieser Umstand ist für die AfD-Kreistagsfraktion Anlaß, die Verwaltung im Kreis um Auskunft zu ersuchen, wie mit den Anlagen verfahren werden soll, die vor dem 20.07.2004 errichtet wurden.

Die allermeisten Windkraftanlagen wurden nicht von Privatpersonen nach privatem Recht erbaut. Hierfür wurden, u.a. auch aus steuerrechtlichen Gründen, Firmenkonstrukte wie z.B. GmbH‘s gegründet, die sich auch dadurch auszeichnen, dass ihr Haftungsrahmen begrenzt ist. Insofern stellt sich auch bei begrenzter Haftung die Frage, wer für die Differenzkosten aufkommt. Es sollte unseres Erachtens nicht wieder der Steuerzahler sein, sondern hier müssen die Investoren, die durch die steuersubventionierten Erträge Rahm abgeschöpft haben, zur Kasse gebeten werden.

Wenn alles seinen normalen und erhofften Verlauf nimmt, hat der Eigentümer der betreffenden Anlagen ohne gesetzlichen Zwang ausreichende Rücklagen zu bilden, um die Abriss- und Entsorgungskosten der Anlage und der Fundamente tragen zu können.

Eine Pflicht dazu bestand bis zum 20.07.2004 nicht. Dieser Fakt ist von der Politik ensprechend zu beachten!

Die AfD-Kreistagsfraktion sieht aufgrund der Gesetzeslage auf die Gemeinden nicht unerhebliche Kosten zukommen. Es ist ferner nicht zu erwarten, dass jeder Betreiber willens oder in der Lage ist, die anfallenden Kosten von 30.000 bis 60.000 Euro pro Windkraftanlage aufzubringen. Der anfängliche Überschwang der staatlichen Stellen könnte so den Steuer- und Abgabenzahler noch viel teurer zu stehen kommen.

Der Stromkunde hat durch seine Subventionierung über künstlich überhöhte Strompreise den Betreibern über Jahre hinweg nicht nur eine satte Rendite beschert, er darf voraussichtlich nun auch für die Beseitigung dieser ökologisch fragwürdigen Amokfahrten aufkommen.

Unsere Anfrage an die Kreisverwaltung

Eine Anfrage der AfD im Landtag ergab,

dass im Landkreis Stade 79 Windräder stehen,

für deren Rückbau keine Sicherheitsleistung hinterlegt wurde (s. HIER)

 

17.04.2019 SG Lühe: Antwort zum Thema Ölspurbeseitigung

Anfrage von Thomas Schack, stellv. Fraktionsvors. der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe:

1. Wird eine Statistik von der Feuerwehr / Verwaltung geführt, zu wie vielen Straßenverschmutzungen es pro Jahr kommt?

Wenn ja hätte ich gerne eine Übersicht der Zahlen von 2016 bis 2018. Falls keine Zahlen vorliegen, warum nicht?

2. In wie vielen Fällen konnte der Verursacher ausfindig gemacht werden und zur Kostenübernahme herangezogen werden?

3. Wie hoch sind die Kosten für die Einsätze der Feuerwehr und die Beseitigung der Bindemittel, die die SG Lühe tragen musste, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden konnte?

4. Wie und wo werden die Bindemittel entsorgt (Sondermüll)? Welche Kosten sind hierfür die SG Lühe seit 2016 entstanden?

Aus meiner Sicht hat die Feuerwehr Besseres zu tun als gefühlt jede Woche Straßen von Schmierstoffen zu reinigen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Vor ca.14 Tagen war mal wieder ein längerer Straßenabschnitt in Guderhandviertel ( Bergfried) verölt und musste abgestreut werden.

Da ich jeden Tag von und nach Hamburg mit dem Auto unterwegs bin, bekomme ich diese Art von Verschmutzungen regelmäßig mit. Nach meinem Empfinden hat diese Art der Verkehrsbehinderungen eindeutig zugenommen.

Noch sehr gut in Erinnerung ist die kilometerlange Ölspur vom letzten Jahr in Hollern-Twielenfleth.

Mir geht es darum, dass wenn Fahrzeuge Öl verlieren und die Feuerwehr Hilfe leisten muss nicht die SG Lühe auf diesen Kosten sitzenbleibt, sondern wenn möglich der Verursacher zur Kostenregulierung herangezogen wird.

Die Antwort der Verwaltung:

“Die anliegende LISTE zeigt die Fälle auf.

Sobald uns ein Verursacher bekannt ist, machen wir die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr geltend. Sollte uns ein Verursacher nicht bekannt sein, verzichten wir auch auf die Kostenberechnung.

Das liegengebliebene Ölbindemittel wird grundsätzlich nicht aufgenommen, da die Menge bereits in kürzester Zeit weg ist (durch Fahrzeuge, durch Regen über Nacht o.ä.).

Gelegentlich nimmt der Bauhof die Reste auf. Davon bekommen wir aber nichts mit und es wird auch keine Rechnung gestellt. Für derartige Reste hat der Bauhof einen Behälter für „Ölhaltige Betriebsmittel“, der dann durch Fa. Müll Meyer fachgerecht entsorgt wird.

Bei wirklich großen Verschmutzungen wird die Fa. Behrens und Behrens aus Scheeßel mit der Reinigung beauftragt, die Reinigung zu übernehmen. Die nehmen das Bindemittel dann gleich mit auf. Die Kosten werden ebenfalls mit den Verursachern abgerechnet.”

16.04.2019 Digitalpakt für Schulen

E-Mail an die Mitglieder des Samtgemeinderates Lühe:

Liebe Ratskollegen,

der Digitalpakt des Bundes und der Länder ist beschlossen. Über diesen Pakt erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro. Hinzu kommt eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent, sodass damit rund 520 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen. Jede Schule soll einen Sockelbetrag von 30.000 € erhalten. Derzeit erarbeitet das Land eine Förderrichtlinie zur Beantragung der Gelder, ab August sollen dann Anträge möglich sein. Die Anträge stellt der Schulträger beim Land, die Schulen müssen ein Konzept vorlegen.

D.h. unsere Anfrage vom Februar (s. HIER) sollte nun bearbeitet werden. Ich bitte um einen zeitnahen Termin einer Schulausschusssitzung zur Bearbeitung dieses Themas und um Verteilung der Antwort auf die Anfrage eine Woche vor der Sitzung. Vielen Dank!

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html

 

 Pressemitteilung von Kultusminister Tonne

 BERICHT im NDR

 INTERVIEW mit Kultusminister Tonne

Beschluss Landtag?

Anfrage der FDP im Landtag

 

Astrid zum Felde,

Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe