12.11.2020 Gegendarstellung zum TAGEBLATT-Bericht des Redakteurs WISSER

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Der TAGEBLATT-Bericht “Maskenstreit zwischen Roesberg und Dammann” des Redakteurs WISSER beinhaltet wieder einmal Falschinterpretationen:

-1- Nicht die VERWALTUNG hat den Zugang zum KULTURAUSSCHUSS verweigert, sondern der Mandatsträger Jens Dammann hat die Teilnahme aufgrund folgender Vorkommnisse verweigert:

– Die Anerkennung eines gültigen ärztlichen Attestes wurde durch den Ersten Kreisrat verweigert,

– die Verwaltung hat die CORONA-VERORDNUNG (VO) nicht eingehalten und

– der Mandatsträger wollte durch den von der Verwaltung geforderten Maskenzwang kein gesundheitliches Risiko eingehen und hat von sich aus auf die Teilnahme an der Sitzung unter diesen Umständen verzichtet.

-2- Das ist eindeutig eine Einschränkung der Mandatsrechte von Abgeordneten gemäß NDS-CORONA-VO.

-3- Dass die Zahlen und Daten des RKI keine Pandemie aufzeigen, kann jeder Selbstdenker leicht an der aktuellen Untersterblichkeit erkennen. Die weiteren RKI-Statistiken zeigen es ebenfalls auf.

Auf alle diese Daten und Wahrheiten hat die AfD mehrfach in den Ausschüssen – vornehmlich im Zusammenhang mit der Maskenpflicht für Kinder – mit Bezug auf Grundlage von RKI-Zahlen hingewiesen. Auch diese Informationen hat der Herr Wisser leider in seinen Berichten unterdrückt.

-4- Dass Herr WISSER hinter jeder Meinung, die nicht MAINSTREAM-konform ist, eine Verschwörung sieht, ist allerdings nicht neu und schon länger bekannt. Alles, was seitens der AfD zum Thema in den Ausschüssen ausgesagt wurde, kann auch mit harten Zahlen belegt werden. Fast alle Daten und Fakten zum Thema findet man zusätzlich auf der Internetseite der AfD publiziert.

-5- Mehr Probleme mit den realen CORONA-Fakten scheint die Verwaltung bzw. das Gesundheitsamt zu haben. Seit vielen Wochen gibt es zu den offiziellen ANFRAGEN auf der Grundlage der NKomVG zu den medizinischen Grundlagen keine Antworten. Es sind Fragen, die eigentlich von einer investigativen Presse kommen müssten. Aber diese Presse gibt es offensichtlich nicht mehr.

Seit vielen Wochen macht auch eine Gruppe besorgter Eltern (ElternStehenAufSTADE) auf die fachlichen und juristischen Mankos im Kreisgesundheitsamt in den freien Medien aufmerksam. Diese Gruppe organisiert inzwischen auch Veranstaltungen und Aktionen.

-6- Im Gesundheitsausschuss am vergangenen Montag wurde, nach Korrespondenz mit unserem Rechtsbeistand, das ärztliche Attest von Herr Roesberg höchstpersönlich anerkannt. Plötzlich geht es!

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Hintergründiges zur CORONA-Verordnung und Maskenpflicht des Landes Niedersachsen:

In einem Rechtsstaat gibt es Gesetze, diese stehen im Rang über Verordnungen (VO). Eine Maskenpflicht kann – aufgrund der Einschränkung der Grundrechte – ohnehin nicht nach unserer Rechtsordnung legal mit einer VO angeordnet werden. Das wurde aber bis dato einfach am Gesetz vorbei durchgesetzt und von einem Gericht in NRW als rechtswidrig bestätigt. 

Die Niedersächsische Corona-Verordnung (v. 30.10.2020) benennt verschiedene Ausnahmetatbestände zur Maskenpflicht an. Eine Ausnahme ist in §3 Absatz 4 Satz 3 geregelt: Abs.1 (Maskenpflicht)  gilt nicht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines politischen Mandats.

Dieses Recht wird im Landkreis Stade unterlaufen, weil der Landrat sein Hausrecht ausübt und diesen Ausnahmetatbestand der VO nicht anerkennt. Warum er diese Freistellung in der VO nicht anerkennt und die Mandatsausübung für Mandatsträger ohne Maske verweigert, bleibt er als Antwort schuldig. Damit wird der Mandatsträger mit Besuchern gleich gesetzt und die Verwaltung verletzt somit die Vorgaben der Verordnung.

Die Frage ist, warum macht die Verwaltung das?
Um mögliche Hintergründe zu recherchieren, wurde mit mehreren Abteilungen des verantwortlichen SOZIALMINISTERIUMS in Hannover korrespondiert. Dabei kamen merkwürdige Hintergründe heraus, die nichts mit medizinischen Grundlagen zu tun haben. Hier die Information einer Person mit Insider-Kenntnissen:

In der Landesregierung hat man leider ein Problem erkannt. In der Presse wurden in der Vergangenheit immer wieder Fotos hochrangiger Politiker ohne Maske gezeigt. Wenn im Plenum z.B. mehrere Abgeordnete – in Ausübung ihres politischen Mandats – zusammenstehen würden, gäbe es viele unerwünschte Pressebilder mit Persönlichkeiten ohne Maske, die immer wieder zu Diskussionen in der Öffentlichkeit führen würden.

Ist das eine Quick und Dirty Lösung der Landesregierung?
Die Landtagspräsidentin als Hausherr überschreibt insofern die VO mit dem HAUSRECHT. Mit diesem Hausrecht werden stehende und gehende Abgeordnete im Plenarsaal zum Maskentragen verpflichtet. Auf die Frage, worin dann noch der Unterschied zwischen Mandatsträger (nach VO) und normalen Besuchern besteht, konnte leider keiner der im Ministerium befragten Personen beantworten.

Dieser unsaubere Rechtsstrick wurde vermutlich in gleicher Weise an Landräte und Bürgermeister kommuniziert oder nur abgeguckt. 

Es ist interessant, die wahren Ursachen und Hintergründe zu recherchieren, die offensichtlich leider nichts mit dem wahren medizinischen Kern und der Zielsetzung der VO zu tun haben! Das erspart nun weitere Rückfragen in der Kreisverwaltung. 

Jeder Leser möge sich seine eigenen Gedanken über diese kleinen Rechtsbeugungen machen.

Wie Landräte tlw. das Recht beugen, zeigt dieser Krimi aus Mecklenburg-Vorpommmern.
(Tatort: WEIDIN). Siehe Video von der CORONA-INFO-TOUR ab Min 96:00: LINK

Hier hat sogar ein Landrat die vorab genehmigte Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern gegen alle gesetzlichen Grundlagen verhindern wollen. Erst das Verwaltungsgericht in Schwerin konnte ihn stoppen und auf den Pfad des Rechts zurückbringen. Das Verwaltungsgericht in Schwerin hat den Klägern am nächsten Tag volles Recht zugesprochen!


Anmerkung:
Inzwischen lässt das TAGEBLATT auch keine korrigierenden Leserbriefe von der AfD mehr zu. Die grundgesetzlich garantierte  Meinungsfreiheit und faire Berichterstattung wurde beim TAGEBLATT nicht nur bei den Berichten außer Kraft gesetzt.

Jens Dammann, AfD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade