der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag
– Corona-Virus
– Euroraum im Corona-Modus
– Maßnahmen zum Start des Schulbetriebs
– Umweltministerium kapituliert vor Problemwolf

Unsere Politik für Deutschland!
der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag
– Corona-Virus
– Euroraum im Corona-Modus
– Maßnahmen zum Start des Schulbetriebs
– Umweltministerium kapituliert vor Problemwolf
der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag
– Corona-Virus
– Vereinsamung vs Corona-Virus
– Wem hilft die Landesregierung
– Ton- und Filmaufnahmen im Plenarsaal
Anfrage am 05.02.2020
Guten Morgen, Herr Buchner, Herr Siol,
ich bitte um Auskunft zur Flüchtlingssituation, d.h., wie viele Personen waren zum 31.12.2019 in der SG Lühe untergebracht und wie ist der Plan für 2020.
Vielen Dank!
Astrid zum Felde,
Vors. AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe
Antwort am 17.04.2020 von Herrn Buchner, Ordnungsamt SG Lühe
„.. wir haben jetzt die neue Quote am Mittwoch bekommen. Danach haben wir aktuell 62 Flüchtlinge im Asylverfahren. Nach der neuen Quote müssen wir 91 Personen insgesamt aufnehmen. Das bedeutet, dass wir noch 28 Personen aufnehmen müssten. Der Verteilungszeitraum dauert zunächst bis zum 01.Quartal 2021.“
Im letzten Jahr waren 84 Personen in der SG Lühe untergebracht, s. HIER
„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist in der Corona-Krise fast vollständig ausgesetzt. Verfassungsrechtler kritisieren: Dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Und ein Polizeirechtler stellt bei einigen Beamten ein allzu rigoroses Durchgreifen fest.“
Siehe BEITRAG in der WELT
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass die K39 nun endlich saniert wird, ist grundsätzlich nur zu begrüßen und nach den langjährigen Verschiebungen dieser Sanierung auch überfällig. Als Pendler aus dem Alten Land, der diese Strecke jeden Tag in der Woche 2x nutzt, habe ich noch folgende Anmerkungen hierzu:
Warum wird seit Jahren das Schwerlastdurchgangsfahrverbot von der Verwaltung blockiert?
Es ist völlig unverständlich, dass obwohl seit Jahren durch politische Anträge, Bürgerinitiativen und Bürger ein Durchgangsfahrverbot gefordert wird, dieses von der zuständigen Verwaltung einfach nur ignoriert bzw. durch nicht nachvollziehbare Argumente abgelehnt wird. Hier z.B. Ihr Argument, dass die A26 noch nicht fertiggestellt sei und dass nach der Fertigstellung -wann immer das sein mag- die Lage neu bewertet wird seitens der Verwaltung.
Durch die Nutzung der K39 als Hafentransitstrecke zwischen HH-HB-Cuxhaven wird die K39 übermäßig belastet und der Kreis Stade bleibt auf den Kosten sitzen. Das kann nicht ihr Antritt sein im Zuge wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern und immer knapperen Haushaltsmitteln in den kommenden Jahren.
Ich hatte seinerzeit angeregt, dass der Schwerlastverkehr über die B73 umgeleitet wird. Vorteil hier: Dies ist eine Bundesstraße, d.h. für Sanierungs-Instandhaltungskosten kommt der Bund auf.
Nachteil Kreisstraße: Der Kreis hat die Kosten für Sanierung bzw. Instandhaltung zu tragen.
Alleine dieses Argument müsste für das Schwerlastdurchgangsfahrverbot schon völlig ausreichen, wenn mit gesundem Menschenverstand gehandelt würde.
Dass die Anrainer aus dem Alten Land davon auch profitieren würden, muss ich an dieser Stelle nicht noch explizit erwähnen. Ferner würde der Tourismus auch davon profitieren.
Ich bin schon mal gespannt, wo der Durchgangsschwerlastverkehr während der Sanierung bleibt.
Wenn nur noch die B73 und die halbfertige A26 genutzt werden kann / darf, würde das dem Szenario entsprechen, welches von mir und vielen Anderen schon seit Jahren gefordert wird.
Die Frage, die sich dann nur stellt, wäre, warum nicht gleich so und endgültig?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schack
AfD Fraktion SG Lühe
Antwort der Landkreis-Verwaltung:
Sehr geehrter Herr Schack,
ein Ziel des Landkreis Stade ist es u.a., die Leistungsfähigkeit der Verkehrswege zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Funktion einer Kreisstraße wird im Nds. Straßengesetz beschrieben. Einschränkungen des Verkehrs, z.B. Durchfahrtsverbote, erfolgen nur im Ausnahmefall – das Ziel bleibt stets, diese wieder zu beseitigen. Bei der notwendigen Auswahl der zu sanierenden Straßen wird als wichtiges Kriterium auch die Verkehrsbedeutung herangezogen, welche bei der K39 in diesem Abschnitt unbestreitbar sehr hoch ist. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, die K39 zu sanieren und nicht, diese für Lkw zu sperren.
Die Durchführung der Baumaßnahme zur Sanierung der K39 wurde letztlich durch die zuständigen Gremien im Kreistag befürwortet.
Während der Bauzeit der Baustelle an der K39 zwischen Borstel und Cranz ist vorgesehen, den Lkw-Verkehr möglichst weiträumig umzuleiten, u.a. über die B73. Die Details sind noch in der Abstimmung.
„Vor 20 Jahren begann Deutschland mit dem EEG aus freien Stücken und ohne Not eine preiswerte, funktionierende Energieversorgung zugrunde zu richten, die seit über einem Jahrhundert zu den führenden der Welt gehörte.“
Siehe BEITRAG bei Tichys Einblick
„Die Corona-Krise und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung werden eine Schneise der Verwüstung in der deutschen Wirtschaft hinterlassen. Die volkswirtschaftlichen Schäden des erzwungenen Stillstands werden einen hohen dreistelligen Milliardenbetrag erreichen. Je länger das ökonomische und gesellschaftliche Leben lahmgelegt ist, desto verheerender: Jede weitere Woche kostet nach Schätzungen des Instituts für Wirtschaftsforschung ifo zwischen 25 und 57 Milliarden Euro. Die Haftungsrisiken durch ESM und EZB sind dabei noch nicht eingerechnet.“
Siehe KOMMENTAR von Alice Weidel in der Jungen Freiheit
Sehr geehrter Herr Landrat Roesberg,
in der Presse liest man seit Kurzem über teilweise hohe Infektionsraten in Migrantenunterkünften.
(Siehe Beispiel: >> LINK.)
Wir würden gern zu folgenden Fragen Antworten zur Situation im Landkreis Stade erhalten:
Gibt es COVID-19 Fälle in Migrantenunterkünften?
Falls ja:
In diesem Zusammenhang rege ich erneut an, ein Kommunikationsforum zwischen Politik und Kreisverwaltung zu schaffen, auf dem ein regelmäßiger Informationsaustausch möglich ist und Fragen aus der Politik gestellt werden können.
Mit freundlichem Gruß
Jens Dammann
AfD-Fraktion im Kreistag Stade
17.04.2020: Schnelle Antwort des Landrates : Es gibt bis dato keine infizierten Migranten!
Die AfD-Fraktion im Stadtrat Buxtehude beantragt, die Unterstützung der „Initiative Seebrücke“ zu beenden, da dieses sich nun gesetzeswidrig für die Aufnahme von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaaten (Griechenland) einsetzt.
Siehe ANTRAG
„Der Atomreaktor APR1400 (Advanced Power Reactor mit 1.400 MWel) ist eine konsequente evolutionäre Weiterentwicklung vorhandener Druckwasserreaktoren und besitzt sogar die Zulassung der US-Genehmigungsbehörde. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass er je auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten errichtet wird. Trotzdem hat die Korea Hydro & Nuclear Power Company Ltd. (KHNP) zig Millionen in diesen umfangreichen Genehmigungsprozess investiert. Diese Zulassung gilt international als der „Goldstandard“. Nahezu ein Muss, wenn man ein Kernkraftwerk auf dem Weltmarkt an Länder mit ausreichend harten Devisen verkaufen will – und nur das verspricht langfristig Gewinn. China versucht über eine Kooperation mit EDF, ihren HUALONG-Reaktor wenigstens in GB zugelassen zu bekommen.“
Siehe BEITRAG auf achgut.com
Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,
die Auswirkungen der jetzigen Krisensituation sind noch nicht einmal annähernd abschätzbar. Einiges ist aber jetzt schon sicher: Viele Menschen in der Hansestadt Buxtehude werden einen mehr oder minderen Teil ihres Jahreseinkommens für 2020 verlieren. Mit Verlusten an Arbeitsplätzen ist ebenso zu rechnen wie mit Schließungen von Geschäften und Gewerbebetrieben und den entsprechenden Folgewirkungen für die Einnahmen der Stadt.
Deshalb beantragt die AfD-Fraktion eine temporäre Änderung der S a t z u n g der STADT BUXTEHUDE über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsfrauen und Ratsherren sowie ehrenamtlich tätige Personen.
Die Änderung betrifft eine Kürzung der monatlichen Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder bis zum Ende der Wahlperiode um jeweils 10%.
Es wird gebeten den Antrag kurzfristig auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsauschusses zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Wiegers,
AfD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Hansestadt Buxtehude
Die AfD-Bundestagsfraktion fordert, möglichst viele Obduktionen von Verstorbenen, bei denen COVID-19 nachgewiesen wurde, durchzuführen. Denn nur auf dem Wege der sogenannten inneren Leichenschau ließe sich feststellen, ob jemand zwar an Corona erkrankt, die Todesursache aber unter Umständen eine andere gewesen sei, so die Begründung. Nur dadurch ließen sich die Fallzahlen sicher ermitteln. Zudem böten Obduktionen die Möglichkeit, mehr über die Erkrankung zu erfahren und Therapieoptionen zu entwickeln. Prof. Dr. med. Axel Gehrke, Gesundheitsexperte der AfD-Bundestagsfraktion, hält ein auf verlässlichen Zahlen basierendes Lagebild für unerlässlich:
„Um zu wissen, wie viele COVID-19-Tote es tatsächlich gibt, muss man erst einmal wissen, wer durch Corona oder mit Corona verstorben ist. Wer das nicht weiß, kann auch nicht wissen, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zweckmäßig sind. Die Bundesregierung muss unverzüglich die gesetzliche Grundlage für rechtsmedizinische Untersuchungen von Corona-Toten schaffen.“Wie wichtig Obduktionen zur genauen Ermittlung der Todesursache seien, zeigten die Ergebnisse aus Hamburg, so Gehrke weiter. Hamburg ist das einzige Bundesland, das alle Corona-Sterbefälle gezielt nach den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes rechtmedizinisch überprüft. Nach Angaben von Klaus Püschel, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum, gegenüber der „Hamburger Morgenpost“ sei in der Hansestadt „bisher kein einziger nicht vorerkrankter Mensch an dem Virus gestorben“. Das COVID-19-Virus sei in allen Fällen lediglich „der letzte Tropfen“ gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht und zum Tode geführt habe. Das unter anderem vom Robert-Koch-Institut vorgebrachte Argument, Obduktionen seien zum Schutz des medizinischen Personals möglichst zu unterlassen, hält der Mediziner Gehrke für nicht stichhaltig: „Es gibt eindeutige Vorgaben für Schutzmaßnahmen. Werden diese befolgt, ist eine Infektion praktisch ausgeschlossen. Das funktioniert bei der Obduktion von an AIDS, Hepatitis oder Tuberkulose Verstorbenen und funktioniert selbstverständlich auch bei der Untersuchung von Corona-Toten.“ Großes Verständnis hat Gehrke für die Angehörigen von Verstorbenen, für die die Vorstellung einer Leichenöffnung verstörend sein muss. Dennoch sieht er vor dem Hintergrund der Panikmache in den letzten Wochen als einzigen Weg eine Rechtsverordnung, die hier für Klarheit sorgt. Unterstützung für seine Forderung erhält er aus medizinischen Fachkreisen. So fordern der Bundesverband der Pathologen, die Gesellschaft für Pathologie und führende Lungenfachärzte möglichst zahlreiche Obduktionen von Corona-Verstorbenen. (QUELLE)