24.04.2020 Offener Brief zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Stade

Sehr geehrter Herr Roesberg,

wir fordern Sie hiermit auf, die bestehende Allgemeinverfügung des Landkreises, welche das Betreten und Befahren öffentlicher Plätze sowie der Elbdeiche zu tagestouristischen Ausflügen verbietet, per sofort aufzuheben.

Wenn bei Discountern, in Baumärkten und Elektronik-Märkten (in Gebäuden) ein normaler Umgang gemäß der geltenden Allgemeinverfügung des Landes möglich ist, so ist kein höheres Risiko auf und hinter den Elbdeichen zu begründen.

Unsere Deiche bieten genügend Platz, um in entsprechendem Abstand spazieren zu gehen. Hier ist die Eigenverantwortlichkeit unserer Bürger gefragt.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Stade erscheint hier unlogisch und unverhältnismäßig.

Analysiert man die publizierten Daten des RKI (s. Referenzen), liegen die Sterberaten der diesjährigen Infektionswelle (inkl. Covid-19) in Deutschland weit unterhalb der der letztjährigen Grippewellen.

Die derzeitige Infektionsrate beträgt 0,05% der Bevölkerung ({150.000 Infizierte – 105.000 Gesundete} / 83.000.000). Dies rechtfertigt nach Meinung der AfD-Fraktionen die Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger in keiner Weise. 

Referenzen zu den RKI-Zahlen

2020 04 24 O Brief an LR 

 

 

Die AfD-Fraktionsvorsitzenden im Landkreis Stade

Jens Dammann,         Kreistag Stade

Helmut Wiegers,         Hansestadt Buxtehude

Astrid zum Felde,       SG-Lühe

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Aus der Rundmail des Samtgemeindebürgermeisters Michael Gosch (Lühe) vom 27.04.2020:

“Die Verfügung bezüglich des Nutzungsverbots von Elbdeichen, Außengelände und Parkplätzen wird am 03.05.2020 auslaufen. Der Landkreis beabsichtigt nicht diese zu verlängern. Allerdings wird es eine besondere Beobachtung an Himmelfahrt und Pfingsten geben.”

 

24.04.2020 Interview mit Prof. Dr. med. Bhakdi zu Covid-19

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Mikrobiologe, hat sein Leben lang, sprich über 35 Jahre, im Fachbereich Infektionskrankheiten geforscht. Er kennt die Muster, wie sich Pandemien ausbreiten aus dem Effeff.

Er hält die Corona-Maßnahmen der Merkel-Regierung nicht nur medizinisch für kontraproduktiv, sie verlängern die Pandemie. Er hält die Corona-Maßnahmen auch für extrem gefährlich, was die demokratische Rechtsordnung des Landes angeht. In einem Interview mit Ken Jebsen erläutert er seine Positionen.

VIDEO auf Youtube.com


23.04.2020 Samtgemeinde Lühe: Anträge zur Wiederaufnahme der Ratsarbeit und Sperrung der Elbdeiche

E-Mail an den Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch und den Samtgemeinderat

als Antwort auf ein Informationsschreiben vom 20.04.2020:

Lieber Michael, liebe Ratskollegen,

In Deiner Mail steht:

“Bezüglich der allgemeinen Ratsarbeit ist anzumerken, dass Fachausschüsse bis zum Sommer nicht tagen sollen. “

Ich gehe davon aus, dass der Samtgemeinderat selbst beschließen kann, ob die Fachausschüsse tagen und beantrage, folgende Umlaufbeschlüsse kurzfristig durchzuführen:

1. Der Samtgemeinderat beschließt, zwischen dem 25.05.20 und 12.06.20 alle Fachausschüsse jeweils einmal tagen zu lassen, sowie wie vorgesehen den SGA am 15.06.2020 und den SG-Rat am 24.06.2020.

Begründung:

Der Saal der “Schönen Fernsicht” bietet die Möglichkeit, die Ausschüsse unter Einhaltung der Sicherheitsabstände durchzuführen. Es ist daher angebracht, dass der Samtgemeinderat seine Arbeit wieder aufnimmt.

Folgende Fragen sollten u.a. in den entsprechenden Aussschüssen behandelt werden:

1. Erste Abschätzungen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Betriebe/Unternehmen in der SG Lühe und Auswirkungen auf den Haushalt / die geplanten Ausgaben
2. Status Turnhalle Striep
3. Reports zu den Energieverbräuchen der Gebäude der SG Lühe
4. Umgang mit den Kita-Gebühren für die ausgefallenen Monate

5. Fragen an die Schulleitungen:
a) Mit welchen alternativen Maßnahmen werden/wurden den Schülern die Unterrichtsinhalte vermittelt?
b) Wie erfolgreich war dieses? Wurden alle Schüler erreicht?
c) Wie groß wird der entstandene Rückstand eingeschätzt?
d) Weiteres Vorgehen?
e) Status des Digitalisierungskonzeptes?

Antwort des Samtgemeinde-Bürgermeisters Michael Gosch am 28.04.2020:

“Das NKomVG lässt keine Beschlüsse der Vertretung  (Rat) im Umlaufverfahren zu. Dafür ist eine öffentliche Sitzung erforderlich. Sitzung verlangt körperliche Anwesenheit. Ausnahmen regelt das Gesetz. Anders als beim Hauptausschuss ( siehe § 78 Abs. 3 NKomVG ) fehlt es an einer Regelung  für den Rat, sprich Vertretung, die es gestattet , Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Eine Sitzung der Vertretung kann demzufolge nicht durch eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ersetzt werden. Zudem würde das Öffentlichkeitsprinzip nicht gewahrt werden können ( § 64 Abs.1 ) .”

Anmerkung Astrid zum Felde:

Die Kollegen in diesen beiden Gemeinden scheinen nicht informiert zu sein:
Ein Stimmungsbild hätte mir auch gereicht, entscheidend ist, dass die Ausschüsse tagen. Nach telefonischer Auskunft von Michael Gosch soll in der ersten Maihälfte eine Sitzung der Fraktionssprecher stattfinden, auf der die Meinung der Ratsmitglieder zur Fortsetzung der Ratsarbeit eingeholt werden soll.

2. Der Samtgemeinderat Lühe fordert die Landkreisverwaltung auf, die Allgemeinverfügung bzgl. der Elbdeiche ab dem 4.5.2020 aufzuheben.

Begründung:

Die Bürger sind in der Lage, eigenverantwortlich in entsprechendem Abstand spazierenzugehen.

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

Aus der Rundmail des Samtgemeindebürgermeisters Michael Gosch (Lühe) an die Ratsmitglieder vom 27.04.2020:

“Die Verfügung bezüglich des Nutzungsverbots von Elbdeichen, Außengelände und Parkplätzen wird am 03.05.2020 auslaufen. Der Landkreis beabsichtigt nicht diese zu verlängern. Allerdings wird es eine besondere Beobachtung an Himmelfahrt und Pfingsten geben.”

 –> Der 2. Umlaufbeschluss erübrigt sich demnach.

22.04.2020 Kreistag Stade: Antrag zur Haushaltssperre aufgrund der CORONA-KRISE

Sehr geehrter Herr Roesberg,

aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Krisensituation sind aus Sicht der AfD-Fraktion für den Haushalt des LANDKREISES STADE, sowohl für das Jahr 2020 und ggf. für Folgejahre, größere Abweichungen von den Planungen wahrscheinlich.

Begründung:
Hinsichtlich der z.Z. noch unkalkulierbaren Mehraufwendungen, der zu erwartenden Mindererträge und der Einflüsse auf die Liquidität, sind gegenwärtig nicht abschätzbare haushaltsrelevante Risiken zu erwarten.

Gemäß den Regeln einer geordneten Haushaltsführung soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Das ist aufgrund der CORONA-Krise aktuell nicht zu erwarten. Laut Presseberichten muss durch den Einbruch beim Wirtschaftswachstum mit erheblichen Einnahmeausfällen in den kommunalen Haushalten gerechnet werden. Damit ist aus Sicht der AfD die Grundlage für den Haushaltsbeschluss für das Jahr 2020 entfallen.

Die AfD-Fraktion beantragt hiermit die sofortige Einrichtung einer umfassenden Haushaltssperre und eines unverzüglichen Einstellungsstopps für die Kreisverwaltung.

Ob über einen Nachtragshaushalt oder ein Haushaltssicherungskonzept zu beraten ist, muss nach Sichtung der aktualisierten Ist-Daten in den Kreisausschüssen beraten werden. Aus Sicht der AfD-Fraktion sollten in diesem Zusammenhang alle freiwilligen Leistungen und noch offene Investitionen im Haushalt überprüft werden.

Es wird gebeten, den Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Kreisausschusses am 11.5. zu setzen.

Mit freundlichem Gruß

Jens Dammann

AfD-Fraktion im Kreistag Stade


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11.05.2020 Kreisausschuss:
Trotz erhöhter Kosten durch die tw. nicht durchdachten Maßnahmen zur CORONA-Krise und die vom Landrat angekündigten größer werden Saldos (Einnahmen – Aufwendungen) in der Zukunft, haben die Altparteien eine Übersprüfung der geplanten Ausgaben abgelehnt.

Einige Parteien haben sogar Ausgabenerhöhungen vorgeschlagen. Sie haben aber – wie so oft – nicht gesagt, wie das finanziert werden soll.

 

21.04.2020 Landtag Niedersachsen: AfD-Fraktion legt Corona-Stufenstrategie vor: „Bürger endlich in die Selbstbestimmung entlassen“

Wenn die Therapie verheerender ausfällt als die Krankheit selbst, ist die Heilung zu teuer erkauft: Die Bekämpfung der Corona-Pandemie bringt desaströse Nebenwirkungen mit sich. Die Verantwortlichen greifen massiv in die bürgerlichen Grundrechte ein. Ganze Wirtschafts-Branchen werden stranguliert. Die Bildung unserer Kinder wird aufs Spiel gesetzt, hunderttausende Menschen in Einsamkeit und Armut getrieben.

In einem Entschließungsantrag legt die AfD-Fraktion daher eine umfassende Stufenstrategie gegen die Pandemie vor. Sie ermöglicht die schnellstmögliche Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens, ohne die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden (Drucksache 18/6299).

Dazu der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Klaus Wichmann: „Zuerst handelten die Verantwortlichen in Bund und Land zu spät, dann in panischer Eile. Intransparent, widersprüchlich und in vielen Bereichen unnötig hart fielen ihre Maßnahmen gegen das Virus aus. Dabei zeigen Länder wie Südkorea, dass sich die Pandemie bei frühzeitigen Handeln hätte stoppen lassen, und zwar ohne das öffentliche wie wirtschaftliche Leben abzuwürgen. Dafür ist es nun zu spät. Jetzt müssen wir eine Strategie verfolgen, die den Schutz der Bevölkerung nicht vernachlässigt, aber die massiven Grundrechtseingriffe und verheerenden Nebenwirkungen der bisherigen Maßnahmen konsequent verhindert. Mit unserem Antrag wollen wir die verfassungsmäßigen Bürgerrechte wieder zur vollen Geltung bringen und den Schaden für unsere Wirtschaft so gering wie möglich halten. Ein ausgewogener Übergang zum Normalleben ist jetzt geboten. Unsere vorgeschlagenen Maßnahmen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren und die Krankheit effektiv zu bekämpfen, machen es möglich.“

Beispiele aus dem Inhalt des Antrages

2a. Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels unabhängig von der Verkaufsflächengröße dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Voraussetzung sind Einlassbeschränkungen auf Basis eines Verhältnisses aus Fläche zu Kundenzahl sowie klare Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien. Auch die Abstandsregelungen sind zu beachten.

2b. Unter den in 2a. genannten Voraussetzungen können Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe (zum Beispiel Anbieter von Ferienwohnungen, Reiterhöfe, Ferien auf dem Bauernhof) ebenfalls wieder öffnen. Auch religiöse Zusammenkünfte sind zu gestatten,

2d Der Einsatz von Tracking-Apps oder andere technische Maßnahmen, die dem Datenschutz widersprechen und einem Missbrauch Tür und Tor öffnen, ist zu unterlassen,

2e Die Erforschung von zuverlässigen Virennachweistests (insbesondere Schnelltests) und Antikörpertests ist zu unterstützen und zu intensivieren. Die Testkapazitäten in Bezug auf Testdichte und Testhäufigkeit (Risikogruppen nach RKI-Cluster, Mitarbeiter Polizei, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie ambulanten Pflegediensten) sind auszubauen.

2r. Unter Einhaltung von Hygienevorgaben und der Maßgabe, dass Besucher ab Einlass bis zum Verlassen eine Gesichtsmaske tragen. können Museen, Theater und andere Kultureinrichtungen ab dem 4. Mai den Betrieb wiederaufnehmen. Dabei gilt eine Begrenzung auf maximal 50 Personen im Veranstaltungsraum. Sie haben zudem einen Sicherheitsabstand von zwei Metern zu wahren.

3a: Wichtig ist auch eine arbeitsrechtliche Regelung, die in Pandemiezeiten einen gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern, die zu den Risikogruppen gehören (zum Beispiel gem. RKI-Klassifizierung), auf Homeoffice-Tätigkeit begründet. Die niedersächsische Landesregierung hat auf die Bundesregierung einzuwirken, damit eine solche Regelung geschaffen wird.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Pressesprecher unter 0176/12300337 bzw. 0511/3030-3525 oder frank.horns@lt.niedersachsen.de zur Verfügung.

V.i.S.d.P.: Klaus Wichmann (MdL) Hannah-Arendt-Platz 1; 30159 Hannover

21.04.2020 Kreistag Stade: Antwort des Landrates zum Problem WILDMÜLL

 Die AfD-Fraktion hatte am 12.03.2020 eine Anfrage zum Thema WILDMÜLL gestellt.

Hier die Antwort des Landrates:

  • Eine Antwort wie von uns vermutet. Der mögliche Rahmen der Bußgelder wurde bei weitem nicht ausgeschöpft und Strafanzeigen nicht erstattet. Da wundert es nicht, wenn die illegale Müllentsorgung zu einem immer größer werdenden Problem wird.

2020 04 21 Antwort zum WIDMÜLL 1

2020 04 21 Antwort zum WIDMÜLL 2

 


Die Anfrage vom 12.03.2020 zum Thema WILDMÜLL

 

Sehr geehrter Herr Roesberg,

im Stader Tageblatt wurde unlängst über das Problem WILDMÜLL berichtet . Weiter wurde berichtet, dass der Landkreis in 49 Fällen die Verursacher überführt hat. Daraus ergeben sich nachstehende Fragen:

1. In wie vielen Fällen wurde eine Geldbuße erhoben?

2. Wie hoch waren diese Geldbußen im Einzelnen?

3. Wurden die Geldbußen bezahlt?

4. Sind die dem Landkreis entstandenen Kosten bezahlt worden?

5. Bei wie vielen Fällen wurde eine Strafanzeige erstattet?

Ich bitte darum, dieses Thema auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten zu setzen.


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Wiegers,
Stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade

PDF


17.04.2020 SG Lühe: Anfrage zur Flüchtlingssituation

Anfrage am 05.02.2020

Guten Morgen, Herr Buchner, Herr Siol,

ich bitte um Auskunft zur Flüchtlingssituation, d.h., wie viele Personen waren zum 31.12.2019 in der SG Lühe untergebracht und wie ist der Plan für 2020.

Vielen Dank!

Astrid zum Felde,

Vors. AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

Antwort am 17.04.2020 von Herrn Buchner, Ordnungsamt SG Lühe

 “.. wir haben jetzt die neue Quote am Mittwoch bekommen. Danach haben wir aktuell 62 Flüchtlinge im Asylverfahren. Nach der neuen Quote müssen wir 91 Personen insgesamt aufnehmen. Das bedeutet, dass wir noch 28 Personen aufnehmen müssten. Der Verteilungszeitraum dauert zunächst bis zum 01.Quartal 2021.”

Im letzten Jahr waren 84 Personen in der SG Lühe untergebracht, s. HIER

17.04.2020 SG Lühe: Anfrage an den Landkreis Stade zum Schwerlastverkehr auf der K39

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass die K39 nun endlich saniert wird, ist grundsätzlich nur zu begrüßen und nach den langjährigen Verschiebungen dieser Sanierung auch überfällig. Als Pendler aus dem Alten Land, der diese Strecke jeden Tag in der Woche 2x nutzt, habe ich noch folgende Anmerkungen hierzu:

Warum wird seit Jahren das Schwerlastdurchgangsfahrverbot von der Verwaltung blockiert?

Es ist völlig unverständlich, dass obwohl seit Jahren durch politische Anträge, Bürgerinitiativen und Bürger ein Durchgangsfahrverbot gefordert wird,  dieses von der zuständigen Verwaltung einfach nur ignoriert bzw. durch nicht nachvollziehbare Argumente abgelehnt wird. Hier z.B. Ihr Argument, dass die A26 noch nicht fertiggestellt sei und dass nach der Fertigstellung -wann immer das sein mag- die Lage neu bewertet wird seitens der Verwaltung.

Durch die Nutzung der K39 als Hafentransitstrecke zwischen HH-HB-Cuxhaven wird die K39 übermäßig belastet und der Kreis Stade bleibt auf den Kosten sitzen. Das kann nicht ihr Antritt sein im Zuge wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern und immer knapperen Haushaltsmitteln in den kommenden Jahren.

Ich hatte seinerzeit angeregt, dass der Schwerlastverkehr über die B73 umgeleitet wird. Vorteil hier: Dies ist eine Bundesstraße, d.h. für Sanierungs-Instandhaltungskosten kommt der Bund auf.

Nachteil Kreisstraße: Der Kreis hat die Kosten für Sanierung bzw. Instandhaltung zu tragen.

Alleine dieses Argument müsste für das Schwerlastdurchgangsfahrverbot schon völlig ausreichen, wenn mit gesundem Menschenverstand gehandelt würde.

Dass die Anrainer aus dem Alten Land davon auch profitieren würden, muss ich an dieser Stelle nicht noch explizit erwähnen. Ferner würde der Tourismus auch davon profitieren.

Ich bin schon mal gespannt, wo der Durchgangsschwerlastverkehr während der Sanierung bleibt.

Wenn nur noch die B73 und die halbfertige A26 genutzt werden kann / darf, würde das dem Szenario entsprechen, welches von mir und vielen Anderen schon seit Jahren gefordert wird.

Die Frage, die sich dann nur stellt, wäre, warum nicht gleich so und endgültig?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schack

AfD Fraktion SG Lühe

Antwort der Landkreis-Verwaltung:

Sehr geehrter Herr Schack,

ein Ziel des Landkreis Stade ist es u.a., die Leistungsfähigkeit der Verkehrswege zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Funktion einer Kreisstraße wird im Nds. Straßengesetz beschrieben. Einschränkungen des Verkehrs, z.B. Durchfahrtsverbote, erfolgen nur im Ausnahmefall – das Ziel bleibt stets, diese wieder zu beseitigen. Bei der notwendigen Auswahl der zu sanierenden Straßen wird als wichtiges Kriterium auch die Verkehrsbedeutung herangezogen, welche bei der K39 in diesem Abschnitt unbestreitbar sehr hoch ist. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, die K39 zu sanieren und nicht, diese für Lkw zu sperren.

Die Durchführung der Baumaßnahme zur Sanierung der K39 wurde letztlich durch die zuständigen Gremien im Kreistag befürwortet.

Während der Bauzeit der Baustelle an der K39 zwischen Borstel und Cranz ist vorgesehen, den Lkw-Verkehr möglichst weiträumig umzuleiten, u.a. über die B73. Die Details sind noch in der Abstimmung.