18.04.2020 Versammlungsfreiheit: „Überbordender Aktionismus bei Aushebelung von Grundrechten“

“Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist in der Corona-Krise fast vollständig ausgesetzt. Verfassungsrechtler kritisieren: Dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Und ein Polizeirechtler stellt bei einigen Beamten ein allzu rigoroses Durchgreifen fest.”

Siehe BEITRAG in der WELT