28.01.2021 Gerichte vor Entscheidung – Interview mit Dr. Reiner Fuellmich

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„Selbst die WHO zweifelt inzwischen die Zuverlässigkeit des PCR-Tests an, zumindest bei asymptomatischen Menschen. Und auch deshalb werde der Test bald kippen, sagt Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, Mitgründer des Corona-Untersuchungsausschuss, der mit internationalen Kollegen u.a. in den USA, Kanada und Deutschland gegen den Test klagt. Den Gerichtsbeschluss in New York erwartet Fuellmich in diesen Tagen und ist zuversichtlich, daß die Richter gegen die „Mutter aller Maßnahmen“ entscheiden. Die Klagen sollen beweisen, so Fuellmich, daß es sich bei der Corona-Pandemie um eine Test-Pandemie handelt. Ein Gespräch über mutige Richter, illegalen Einfluss auf die Justiz und über Hintergründe der Krise.“

Siehe BEITRAG bei Milena Preradovic

Corona: Erhöhte Ansteckungsgefahr durch Impfen? (reitschuster)

Renate Holzeisen über Klagen gegen den PCR-Test (Youtube)


29.01.2021 Dual Fluid Reaktor – wandert die nächste Erfindung aus?

„Vor einiger Zeit berichtete achgut.com über einen neuen Reaktortyp – den Dual Fluid Reaktor. Diese von einem Forscherteam in Deutschland entwickelte Technologie hat ein paar so sensationelle Eigenschaften, dass seine Existenz sogar die völlig aus dem Ruder gelaufene Energiewende retten könnte. Sie stellt zudem die erste patentierte neue Kernenergietechnologie seit 60 Jahren dar, mit Patenterteilungen in der EU und auch den USA.“

Siehe BEITRAG auf achgut.com


26.01.2021 Der Tod mit Covid. Eine Beschreibung

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„Wir lesen seit einem Jahr, wie furchtbar der Tod mit COVID ist. Bekanntlich weiß kein Mensch, wie es ist, zu sterben, denn die Toten können nicht sprechen. Doch betrachten wir heute einmal den Tod an COVID aus der Sicht des klinisch tätigen Arztes, der sich am Krankenbett zum Patienten beugt (algriechisch „klinomai“ bedeutet “ich beuge mich” und daher kommt das Wort Klinik). Aber was passiert da wirklich? Daher ein Vergleich des klassischen Todes an Viruspneumonie, wie wir ihn bis Anfang 2020 kannten, mit dem neuen Tod an COVID.“

Siehe BEITRAG auf achgut.com

RKI räumt ein: Geringe Evidenz für eine Wirksamkeit der Impfung bei alten Menschen (multipolar-magazin.de)


22.01.2021 Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed

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„Ein soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz schlechterdings nicht in Einklang zu bringen sind.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich auch nicht „nur“ um ein unbedeutendes amtsgerichtliches Urteil. Die gerichtliche Verteidigung eines Menschen, der wegen „Corona-Verstößen“ mit einem Bußgeld bedacht wird, beginnt nämlich stets just dort: vor Amtsgerichten. Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen zugestellt erhält, ist gut beraten, sich mit diesem Urteil aus Weimar auseinanderzusetzen (6 OWi-523 Js 202518/20).

Siehe BEITRAG auf achgut.com

UPDATE 26.01.: Urteile lesen statt Richter mobben (achgut.com)

WHO aktualisiert COVID-19-Testrichtlinien – eine Stunde nach Bidens Amtseinführung (epochtimes.de)


20.01.2021 Stadtrat Buxtehude: Diffamierungsversuch durch die SPD

Dass der Antrag einer Fraktion, hier der Antrag zur versuchten Diffamierung der AfD durch die SPD-Fraktionsvorsitzende Astrid Bade, von der Verwaltung zunächst als „öffentlich“ und viele Tage danach als „nicht öffentlich“ deklariert wurde, ist für die AfD-Fraktion ein bisher einmaliger Vorgang in über vier Jahren Ratsarbeit. Nach Auskunft der Verwaltung hätte sich dieser Antrag nicht auf eine Zitat aus dem Protokoll des Verwaltungsausschusses beziehen dürfen. Weiter wurden einige Hinweise aus dem Antrag, obwohl diese bis ins Detail in der Vergangenheit durch die Presse veröffentlicht wurden, jetzt als „nicht öffentlich“ eingestuft.

Die AfD-Fraktion hat auf die Merkwürdigkeiten der Verwaltung flexibel reagiert und den Antrag in geänderter Fassung neu gestellt.

Der ANTRAG als PDF

Helmut Wiegers,

Fraktionsvorsitzender der AfD Fraktion im Stadtrat Buxtehude


19.01.2021 Stadtrat Buxtehude: Einige grundsätzliche Überlegungen der AfD-Fraktion für die zukünftige Entwicklung der Hansestadt Buxtehude.

Ein vollständiges Wahlprogramm liegt derzeit noch nicht vor, wird aber noch für den Wahlkampf erarbeitet.

Folgende drei Themen sind der AfD in Buxtehude  für die Zukunft wichtig:

  1. Das Wachstum der Stadt und der damit im Zusammenhang stehende Verbrauch an Flächen hat Grenzen. Aus Sicht der AfD sind diese Grenzen bereits überschritten. Die erforderliche Infrastruktur, Schulen, Kitas, Straßen sind für einen weiteren Bevölkerungszuwachs nicht ausgelegt. Gelder zum zügigen Ausbau der Infrastruktur werden mittelfristig nicht zur Verfügung stehen. Die Versorgung mit Hausärzten in der Stadt ist bereits besorgniserregend.

Zusammengefasst: Keine neuen Baugebiete ohne vorherige Schaffung der erforderlichen Infrastruktur.

  1. Die AfD-Buxtehude fordert eine Anpassung des städtischen Haushaltes an die aktuelle Situation. Steigende Ausgaben bei sinkenden Einnahmen können nicht auf Dauer mit immer neuen Schulden gedeckt werden. Dazu ist es erforderlich, alle Leistungen der Stadt, die nicht gesetzlich gefordert sind, zu überprüfen.
  1. Die Verwaltung der Hansestadt Buxtehude muss effizienter werden. Dafür ist es zunächst erforderlich, Transparenz in der Verwaltung zu schaffen. Diese Transparenz ist nicht gegeben. Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen hat die Verwaltung trotz regelmäßiger Nachfrage der AfD-Fraktion bisher nicht vorlegen können oder wollen. Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass die anderen Fraktionen ohne diese wichtigen Unterlagen Einstellungen und Höhergruppierungen von Mitarbeitern immer zugestimmt haben. Was Buxtehude nicht braucht, ist eine weitere Aufblähung der Verwaltung.

Helmut Wiegers,

Fraktionsvorsitzender der AfD Fraktion im Stadtrat Buxtehude

18.01.2021 Gründung des Deutschen Reiches vor 150 Jahren

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Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hat anlässlich des 150. Gründungstages des Deutschen Reiches ein Magazin mit ausführlichen Informationen herausgegeben:

„Die dritte Ausgabe von Faktum widmet sich einem für unser Land elementaren Thema. Die Gründung des Deutschen Reiches im Januar 1871 ist das Fundament unserer Staatlichkeit bis zum heutigen Tage. Deutschland ist ein Land mit großer Vergangenheit und einer facettenreichen Geschichte. Einer Geschichte mit sehr viel Licht, naturgemäß aber auch Schatten. Ein Land mit blühender Kulturtradition, aus dem großartige Künstler, Wissenschaftler und Baumeister hervorgegangen sind. Es ist kurzsichtig und unhistorisch, seine Geschichte auf die Katastrophenjahre und unsere Nachkriegsgeschichte zu verengen.“

Siehe PDF


18.01.2021 KREISTAG STADE: Die Antwort des Landrates zur Anfrage zum PCR-TEST

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Heute ist die Anwort des Landrates zu unserer Anfrage zum angewandten CT-WERT der im Landkreis genutzten PCR-TESTs eingegangen. Es waren nur zwei einfache Fragen, die zu beantworten waren. Der Landrat hat auch diesmal, wie schon häufiger bei Fragen zum CORONA-Umfeld, nur ausweichend geantwortet. Präzise Antworten auf der Grundlage der Niedersächsichen Kommunalverfassung (NKomVG) waren es nicht. 

Frage 1:  Von welchen Herstellerfirmen werden im Landkreis Stade  PCR-TESTs genutzt?

  • Diese Frage wurde nicht beantwortet!
  • Ein Gesundheitsamt, das nicht in der Lage ist ,diese Frage zu beantworten, kann in einer kritischen CORONA-KRISE nur beunruhigen.

Frage 2: Mit welchen CT-Werten (Multiplikator) wird in den Laboren ausgewertet?

  • Auch hier keine Antwort zu den angefragten Daten.
  • Stattdessen belanglose Umschreibungen ohne inhaltliche Aussagen.
  • Aussage der Verwaltung:
    • „Bei welchem Wert die Grenze zwischen positiv und negativ verläuft, ist von Labor zu Labor unterschiedlich!“
    • Diese Aussage ist ebenso verwunderlich. Jeder, der nur etwas von medizinischen und wissenschaftlichen Verfahren kennt, weiß, dass solche Testprozesse ohne Kenntnis der angewandten Schwellwerte (CT-Werte) keine wirkliche Aussagekraft haben. Das bestätigen auch viele wissenschaftlichen Publikationen. Zudem ist so statistisch keine sinnvolle Vergleichbarkeit zu anderen Institutionen möglich 
      Wenn man als verantwortliches Kreisgesundheitsamt nicht die angewandten Testparameter der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer (hier vermutlich Labore)  für Untersuchungen kennt, ist das unverständlich. Trotzdem gibt das Amt täglich Zahlen an die Presse, die es offensichtlich selbst nicht auf Plausibilität bewerten kann. Der angewandte CT-Threshold (d.h. die Meßgrenze zwischen positiven und negativen Fällen) muss u.E. zwingend bekannt sein.  Warum diese einfachen Zusammenhänge im Landkreis offensichtlich unbekannt sind, ist weiter zu hinterfragen.

Auch die 3. Frage, als Bitte benannt, zur Benennung der Kontaktdaten der beteiligten Labore wurde nicht beantwortet.

Wir wissen noch nicht, was hinter dieser merkwürdigen Verfahrensweise des Gesundheitsamtes steckt, das gilt es jedoch weiter zu hinterfragen, um Transparenz hinsichtlich der Evidenz zu den täglichen Inzidenzdaten zu erhalten. Wir bleiben dran!

 + + + 

Die Anfrage vom 30.12.2020;

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich hatte bereits in einer der letzten Ausschusssitzungen die Frage nach den angewandten CT-Werten für die im Landkreis Stade genutzten PCR-TESTs gestellt. Leider gab es dazu keine Antwort. Auch bei einem Besuch im Testzentrum (Buxtehude) gab es hierzu keine Aussage.

Dieser Wert ist jedoch für die korrekte Einordnung der Testergebnisse von außerordentlicher Bedeutung.

Ich bitte hier um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zu diesem Thema. Ich gehe davon aus, dass diese Daten im Gesundheitsamt vorliegen müssen.

  1. Von welchen Herstellerfirmen werden im Landkreis PCR-TESTs genutzt?
  2. Mit welchen CT-Werten (Multiplikator) wird im Labor ausgewertet?

Ferner bitte ich, mir als Abgeordnetem die Kontaktdaten des auswertenden Labors in Hamburg zu benennen.

 gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors im Kreistag Stade

Die Antwort des Landrates

Linksammlung zum Thema Corona


17.01.2021 Berliner Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Corona Verordnungen

„Ich fand das Podcast-Gespräch (Podcast indubio 14.1.21)mit dem Richter Dr. Pieter Schleiter so aufregend, dass ich es mitgeschrieben und auch die juristischen Fachbegriffe verwendet habe.  Er hat Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gegen diverse Corona-Verordnungen erhoben.“

Siehe BEITRAG von Angelika Barbe bei Vera Lengsfeld

Verfassungsbeschwerde – PDF (2020news.de)

Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte gegründet (achgut.com)


16.01.2021 Kreistag Stade: Nachfrage zur Anfrage zu den Elbekliniken

Die Erste ANFRAGE und die ANTWORT der Verwaltung

 Sehr geehrter Herr Roesberg,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Elbe-Kliniken vom 12. Januar 2021.

Mit Verwunderung stelle ich allerdings fest, dass mit Ihren Antworten einige Fragen unzureichend oder sogar irreführend und unvollständig gegeben sind.

Sie schreiben „Durch die vor dem Jahreswechsel 2020/2021 mittels Betriebsvereinbarun-gen getroffenen Maßnahmen, werden auch bei den Elbekliniken insbesondere im Bereich der Pflege an den Tarif angeglichene Löhne gezahlt“. Hier lassen Sie offen, ob dieses nur für den Bereich der Pflege oder für die gesamte Belegschaft gilt.

Deshalb meine Frage: Gibt es Mitarbeiter der Elbekliniken, denen nicht „an den Tarif angeglichene Löhne gezahlt“ werden? Wenn ja, um wie viele Mitarbeiter handelt es sich? In welchen Bereichen sind diese Mitarbeiter tätig?

Weiter haben Sie mitgeteilt, „Private Träger fokussieren sich demgegenüber auf eine ökonomisch optimierte Portfoliostruktur („Rosinen picken“)“. Gleichzeitig haben Sie geschrie-ben, dass der Bereich Radiologie, sowohl in Stade als auch in Buxtehude, seit Jahren„ausgegliedert“, also privatisiert, ist. Für die AfD-Fraktion stellt sich die Frage, ob hier nicht genau das stattfindet was Sie „Rosinen picken“ genannt haben. Weiter haben Sie die Frage nach der Kostenbeteiligung des privatisierten Bereiches völlig unzureichend und nebulös mit dem Satz es „erfolgt eine regelhafte Erstattung der Aufwendungen für Raum- und sonstige Gemeinkosten an beiden Standorten“ beantwortet.

Daher die Nachfrage: An welchen Faktoren orientiert sich die „regelhafte Erstattung“. Raummiete pro qm plus Nebenkosten? Anteil an den Gemeinkosten in Prozent und auf welcher Basis? Anteilig gemessen am Umsatz?

Ihren Hinweis auf die Protokolle des Kreisausschusses habe ich zur Kenntnis genommen. Diese Protokolle sind „nicht öffentlich“ und dürfen, soweit mir bekannt, auch von einem Kreistagabgeordneten inhaltlich nicht öffentlich gemacht werden. Da die Zukunft der Elbekliniken ein Thema von großer Tragweite für die Bevölkerung des Landkreises sein wird, müssen die damit im Zusammenhang stehenden Fragen auch öffentlich diskutiert werden. Sie haben mit der öffentlichen Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion vom 17.11.2020 bereits einen Schritt in diese Richtung getan.

Helmut Wiegers,

stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade

 

Die Erste ANFRAGE und die ANTWORT der Verwaltung

14.01.2021 Impfpflicht bei Pflegekräften? – Nein, danke!!!

ImpfpflichtDie Gruppe der AfD im Niedersächsischen Landtag lehnt Söders Vorstoß ab und sagt „Nein Danke!“
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) brachte am gestrigen Tag eine Impfpflicht für Pflegekräfte ins Spiel. Söder hatte seine Forderung damit begründet, dass man den Schutz für hochsensible Bereiche wie die Alten- und Pflegeheime erhöhen müsse.
Söder hatte erklärt, es gebe „unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen eine zu hohe Impfverweigerung“. Der deutsche Ethikrat solle deshalb Vorschläge machen, „ob und für welche Gruppen eine Impfpflicht denkbar wäre“, sagte der CSU-Chef der „Süddeutschen Zeitung“. Er fügte hinzu: „Sich impfen zu lassen sollte als Bürgerpflicht angesehen werden.“


Dazu äußert sich der gesundheits- und sozialpolitische Sprecher der Gruppe der AfD im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe MdL:
„Der bayerische Ministerpräsident Söder wird langsam zur größten Gesundheitsgefahr für die Menschen in Deutschland. Neben „Hardcore-Lockdowns“ und Ausgangssperren fordert er nun auch noch eine Impfpflicht für Pflegekräfte. Pflegekräfte haben das gleiche Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wie andere Mitmenschen auch.

Wenn ein nicht ausgetesteter Impfstoff von Gesundheitsexperten, wozu selbstverständlich auch die Pflegekräfte zählen, nicht akzeptiert wird, ist dies mehr als verständlich. Vielmehr haben die Bundes- und Landesregierungen endlich stichhaltige Beweise vorzulegen, dass dieser Impfstoff überhaupt wirkt und für diejenigen, die ihn injiziert bekommen, ungefährlich ist. Diese Beweise bleibt die Regierung ihren Bürgern jedoch bis heute immer noch schuldig.“
Bothe weiter:
„Die Gruppe der AfD im Niedersächsischen Landtag spricht sich ganz klar gegen eine Impfpflicht bei Pflegekräften aus und lehnt den Vorstoß des Ministerpräsidenten Söder rigoros ab. Vielmehr sollte sich die Regierung darüber Gedanken machen, was wäre, wenn aufgrund einer Impfpflicht die Mehrheit der Arbeitskräfte in den Krankenhäusern und Pflegeheimen ihre Arbeit nicht mehr ausüben könnte, da es ihnen ungeimpft nicht mehr gestattet wäre, dies zu tun. Die Auswirkungen des darauf folgenden Zusammenbruchs des deutschen Gesundheitssystems wären unermesslich und katastrophal.“