16.11.2016 Kurzvortrag Souveränität/Grundgesetz

AZF Blau 2 250 Der Einladung zu einem öffentlichen Bürgerforum waren am 16.11.2016 rund 50 Interessierte gefolgt. In einem Kurzvortrag ging die Referentin Astrid zum Felde, stellv. Landesvorsitzende und Kreisvorsitzende, auf die Frage ein, wie es um die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland bestellt ist. Die Antwort hierauf ist nicht akademisch, sondern beeinflusst unser Leben in vielen Bereichen; Stichworte sind hier z.B. Überwachung, US-Truppen, Atomwaffen, Goldvorräte. Ferner wurde das Thema Grundgesetz/Verfassung angerissen, insbesondere der Artikel 146 des Grundgesetzes:

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” GG146

Für Eilige: Phoenix-Interview Foschepoth Nov. 2013 (13:12 Min.)

Prof. Dr. Foschepoth ist Historiker, Lehrstuhl für neuere und neueste Geschichte in Freiburg

  

 Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der angeprochenen Themen mit weiterführenden Links

Kanzlerin Merkel auf einer Wahlkampfveranstaltung im Aug. 2013 auf die Frage zur Souveränität Deutschlands:

Ich glaub‘, wir sind da jetzt schon ein Stück vorangekommen…”
Video (5:47 Min.)

Gregor Gysi in einem Interview auf Phoenix, 8.8.2013:

“Ich muss Ihnen mal ganz ernsthaft sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013. Könnte man das nicht mal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden?…”

Video (5:06 Min.)

Rede Gysi vor dem Bundestag zur NSA-Affäre (13:04 Min.)

   

Entstehung des Grundgesetzes

Deutschland war nach der Kapitulation der Wehrmacht militärisch besetztes Gebiet der 4 Siegermächte.

Der „Parlamentarische Rat“ (Vors. Konrad Adenauer) aus gewählten Vertretern der Länderparlamente wurde von der Militärregierung beauftragt, ein Grundgesetz FÜR die Besatzungszone der USA,GB, FR zu erstellen.

Mitglieder des Parlamentarischen Rates

Rede von Carlo Schmid (SPD), Staatsrechtler, stellv. Vors. des parlamentarischen Rates, vom 8.9.1948:

„Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut….
Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen….
Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. …”
Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit…”
Rede Carlo Schmid, 8.9.48

Das Grundgesetz wurde von den Militärgouverneuren genehmigt (s. HIER).

   

Besatzungsstatut (1949-1955)

       – Militärgouverneure wurden durch Alliierte Hohe Kommission ersetzt
       – Änderungen des Grundgesetzes erforderten Zustimmung der Besatzungsmächte
       – rechtliche Schranken der staatlichen Souveränität der Bundesrepublik u.a.:
                 – Abrüstung und Entmilitarisierung,
                 – Außenpolitik und Devisenwirtschaft,
                 – Reparationen
          ABER: „größtmögliches Maß an Selbstregierung“

Originaldokument Besatzungsstatut

   

Pariser Verträge 1955

     – Vertragspaket zwischen BRD + FR, GB, USA
     – Beitritt der BRD zur NATO
     – Ziel: Überbrückung bis zur Wiedervereinigung und Friedensvertrag für ganz Deutschland
     – Adenauer 1955: “Wir sind ein freier und unabhängiger Staat”, der “jetzt die Souveränität und damit die Freiheit zurückgewonnen” hat“      
     – Beschränkungen durch alliierte Vorbehalte:
               – Überwachung, Geheimdienst-Rechte, Berlin-Status

Zusammenfassung

http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm

http://www.konrad-adenauer.de/stichworte/aussenpolitik/pariser-vertrage-1955/

http://www.bpb.de/apuz/29084/von-der-beschraenkten-zur-vollen-souveraenitaet-deutschlands?p=all

   

1973: Beitritt von BRD und DDR zur UN

Bericht von Egon Bahr in der „Zeit“, 8.9.2009:

„Ende 1972 wurde der Grundlagenvertrag unterschrieben, der beiden Staaten die Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen ermöglichte. Nun ließen die vier uns wissen, dass sie einen Brief von uns erwarteten, wonach selbst durch den Beitritt zu den UN ihre Rechte über Deutschland nicht berührt würden. Kohl (Anm. Michael Kohl, DDR Staatssekretär) und ich lächelten uns an, als wir an dem gemeinsamen Text für unsere jeweiligen Freunde feilten, Ausdruck des gesamtdeutschen Souveränitätsmangels bei allen Unterschieden. Die vier antworteten wie international üblich, indem sie unseren Text wiederholten – mit Ausnahme der Amerikaner. Die belehrten uns, dass ihre Rechte durch den Beitritt nicht berührt werden »können«. Das war korrekt, aber nach den Gesetzen der Logik hätten wir dann gar nicht schreiben müssen.“

Zu Willy Brandt (1969):

“Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.”

   

2+4-Vertrag (Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland)

     – endgültige innere und äußere Souveränität des vereinten D.
     – Festlegung der endgültigen mitteleuropäischen Grenzen (Staatsgebiet)
     – keine Gebietsansprüche an andere Staaten
     – Festlegung der Personalstärke der dt. Streitkräfte (auf 370.000 P.)
     – Verzicht auf die Herstellung, die Verfügung über und den Besitz von ABC-Waffen sowie auf das Führen von Angriffskriegen
     – Abzug der sowjetischen Truppen aus Ostdeutschland bis 1994

 Artikel 7
(1)  Die  Französische  Republik,  das  Vereinigte  Königreich  Großbritannien  und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und  Deutschland  als  Ganzes.  Als  Ergebnis  werden  die  entsprechenden,  damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

 Text des Vertrages

ABER: Vereinbarungen hebeln diesen Artikel aus

Phoenix-Interview Foschepoth 15.6.2014 (3:58 Min.)

Prof. Dr. Foschepoth ist Historiker, Lehrstuhl für neuere und neueste Geschichte in Freiburg

Deutschlandvertrag und Aufenthaltsvertrag sind nach der Wiedervereinigung durch Noten aufrecht erhalten worden;

Militärbasen der USA sind exterritoritales Gebiet mit entsprechenden Rechten bzgl. Lufthoheit, Spionage, etc..

   

Die Wiedervereinigungslüge

10.000 ende Landbesitzer und Mittelständler wurden in der DDR enteignet (1945-49).

Kanzler Kohl behauptete 1991, die Aufrechterhaltung dieser Enteignung sei eine Bedingung der Sowjetunion für die Zustimmung zur Wiedervereinigung gewesen. 7 Jahre später dementierte Gorbatschow dies. Constanze Paffrath (CDU) hat eine Doktorarbeit zu diesem Thema geschrieben – mit “summa cum laude” bewertet. Sie kommt zu dem Ergebnis: Kanzler Kohl hat hier gelogen.

REPORT ARD

   

Lissabonvertrag (seit 2007)

Der Lissabonvertrag ändert/erweitert die ursprünglichen EU-Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza

Text des Lissabonvertrages

  

Kritikpunkte zur EU

     – Keine Gewaltenteilung, EU-Kommission hat Vorschlagsrecht für Gesetze –> „Spiel über Bande“
     – EU-Richtlinien stehen über dem Grundgesetz
     – 80% der Gesetze, die im Bundestag verabschiedet werden, setzen EU-Vorgaben um
     – Bei den Wahlen zum EU-Parlament zählt eine Stimme in Luxemburg 11 Mal so viel wie eine Stimme in Deutschland

EU ist ein Mietshaus mit dreister Erpresserkultur – Hendrik M. Broder in der WELT

  

Völkerrechtssubjekt  „Deutsches Reich“

“Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann.”

30.06.2015 (hib 340/2015) Nachrichtendienst Deutscher Bundestag

Schlesiertreffen 1989, Rede Waigel (1:40 Min.)

   

Thema Überwachung

GG Art 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

G10-Gesetz komplett (seit 1968):

   

Snowden zur Zusammenarbeit der Geheimdienste in einer Antwort an das EU-Parlament (7.3.2014)

       – Die NSA ermutige Partnerstaaten dazu, sich umfassenden Zugang zu Telekommunikationsdaten zu verschaffen und stellen “Beratung, technologisches und sogar Hardware-Equipment” zur Verfügung, um diese Informationen auszuwerten.

        – Die Grenzen der Überwachung liegen also kaum im Zugriff, sondern in den Verarbeitungskapazitäten und dabei sei die NSA gern behilflich. Der ringförmige Austausch zwischen den Diensten sei rege, er bezeichnet die Handlungspraxis als “Europäischen Basar”.

       – Snowden erwähnt, dass im Auftrag der NSA das G10-Gesetz geschwächt wurde

Aussage Snowden – Original in Englisch

NSA-Skandal – Zusammenfassung auf heise.de

Rede Gysi vor dem Bundestag 29.11.2013 (13:04 Min.)

Recht auf Privatsphäre ist in Deutschland abgeschafft (unter Vorwand der Terrorbekämpfung)

Deutschland ist das am meisten überwachte Land in Europa

Interview 3sat Prof. Foschepoth (3:14 Min.)

200 US-Firmen arbeiten auf US-Stützpunkten zwecks Spionage – mit Wissen der Bundesregierungen

Artikel im Spiegel 16.06.2014

Frontal 21 24.10.2014 (10:36 Min.)

“Die Privilegien der USA reichen von der Steuer- und Zollfreiheit über die Mitfinanzierung der militärischen Infrastruktur, die Übernahme von Sozialleistungen für deutsche Zivilangestellte bis zu Vergünstigungen für amerikanische Firmen, die bestimmte Dienstleistungen, unter anderem im Geheimdienstbereich, für die US-Truppen in Deutschland erbringen. Dazu kommen Sonderrechte im Bereich der Strafgerichtsbarkeit und Strafverfolgung.

In Deutschland gilt nicht nur deutsches Recht, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach betont hat, sondern auch amerikanisches Recht.”

Artikel Foschepoth in der Süddeutschen Zeitung – 11. August 2014

   

Goldreserven der Bundesrepublik Deutschland

      – 3378,2 t (Sep. 2016)
      –  zweitgrößter Goldbestand nach USA
      – deckt zwei Drittel der deutschen Währungsreserve ab

Die folgende Tabelle zeigt die aktuelle und beabsichtigte künftige Verteilung der Goldbestände auf die Lagerorte:

  31.12.2012 31.12.2020
Frankfurt am Main 31 % 50 %
New York 45 % 37 %
London 13 % 13 %
Paris 11 % 0 %

Quelle: Bundesbank

Bis 2020 sollen 50% der deutschen Goldreserven in Frankfurt gelagert werden, mehr ist angeblich nicht notwendig.

Seit 1998 wird in der Bilanz der Bundesbank nicht mehr zwischen physischem Gold und Goldforderungen (Papier!) unterschieden.

Im Mai 2012 bildete sich eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Holt unser Gold heim!“.

Streit zwischen Bundesbank und Bundesrechnungshof über Inventur der Goldbestände

Letzte Inventur in New York: 2007

   

Drohnenkrieg mit deutscher Unterstützung

Von US-Stützpunkten auf deutschem Boden werden Geheimoperationen in aller Welt geplant und durchgeführt, z.B. Drohneneinsätze in Afrika / Pakistan mit gezielten Tötungen auf Grundlage von „Meta-Daten“. Ramstein dient als notwendige Relaisstation. Deutsche Geheimdienste kooperieren, z.B. liefern sie Handynummern zur Ortung der Personen

http://www.sueddeutsche.de/thema/Geheimer_Krieg

http://www.spiegel.de/politik/ausland/afghanistan-usa-geben-taliban-zum-abschuss-frei-a-1010629.html

“Die US-Stützpunkte in Deutschland sind in die völkerrechtlich umstrittenen Drohnenangriffe in Pakistan und dem Jemen involviert. Eine rechtliche Handhabe gibt es einem Gutachten zufolge nicht. Die Grünen fordern aber eine politische Reaktion.

Die Bundesregierung hat nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags keine Möglichkeit, rechtlich gegen eine mögliche Steuerung der US-Drohnenangriffe von Deutschland ausvorzugehen. “Sieht man einmal von der (theoretischen) Möglichkeit ab, den Aufenthaltsvertrag einseitig zu kündigen, so bleiben der deutschen Regierung nur politische Reaktionen wie z.B. rechtlicher Protest oder bilaterale Konsultationen”, heißt es in dem vom Grünen-Abgeordneten Omid Nouripour in Auftrag gegebenen Gutachten, das der dpa vorliegt.”

Heise 4.4.2014

Aussage des ehem. Drohnenpiloten Brandon Bryant vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss (15.10.2015):

   

Ausländische Truppen in Deutschland

     – 2016 – USA: 35800 – GB: 3.671 – Frankreich: 594
     – Bund zahlt für
     – Militärische Bauvorhaben (Zuschüsse)
     – Entschädigung ziviler entlassener Angestellter
     – Manöverschäden
     – Restwerterstattung f. geräumte Liegenschaften
     – Atomwaffen werden modernisiert, trotz gegenteiligen Beschlusses des Bundestages in 2009

Militärkrankenhaus Weilerbach (Anfrage der Linken) 28.11.2011: Zuschuss des Bundes: 127 Mill. €

Belastung des Bundeshaushaltes durch militärische Bauvorhaben: 578 Mill. (2003-2012)

Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften

   

Atomwaffen auf deutschem Boden

“Das Parlament hatte im März 2010 mit breiter Mehrheit (Linke, SPD, Grüne und FDP waren dafür) beschlossen, die Bundesregierung solle sich „gegenüber den amerikanischen Verbündeten mit Nachdruck für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einsetzen“. Auch im Koalitionsvertrag von Union und FDP hatte die Bundesregierung 2009 den Abzug der Atomwaffen aus Büchel zugesagt. Doch statt der Abrüstung erfolgt nun die Stationierung von rund 20 neuen Nuklearwaffen, die zusammen die Sprengkraft von 80 Hiroshima-Bomben haben.

Der SPD Verteidigungspolitiker Thomas Hitschler bestätigt, dass die Bundesregierung in den kommenden Jahren rund 112 Millionen Euro in den Bundeswehrstandort Büchel investieren will. Mit diesem Geld soll die Landebahn des Flugplatzes mit einem modernen Instrumentenanflugsystem ausgestattet werden.”

Sept. 2015 – Modernisierung der Atomwaffen auf deutschem Boden (DWN)

Pressemitteilung Frontal 21 Sept. 2015

Merkel: „Meine Haltung war 2009 schon so: Wir müssen aufpassen, welche Folgewirkungen der Abzug hätte – Balance und Sicherheit sind dann nicht mehr gegeben“

Deutsche Piloten würden im Kriegsfall die Atombomben abwerfen (“Nukleare Teilhabe”)

Neue Waffen sind wesentlich verbessert, da präziser und lenkbar

22.9.2015 Frontal 21

   

UN  Feindstaatenklausel

Gründung UN 1945
Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen (SVN), wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein. Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Signatarstaates der UN-Charta waren (also primär Deutschland – genau genommen das Deutsche Reich – und Japan).
Die Feindstaatenklauseln sind nach Meinung der herrschenden Lehre obsolet.

Die 50. Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52), in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde. Einer Streichung der Klausel käme daher nur noch deklaratorische Wirkung zu.[5] In der 1995 verabschiedeten Resolution war festgelegt, dass die Streichung in einer der nächsten Sitzungen bzw. so früh wie möglich erfolgen sollte („… by the deletion of the ‚enemy State‘ clauses from Articles 53, 77 and 107 at its earliest appropriate future session“). Gleichwohl ist die Situation weiterhin unverändert.

UN-Charta

UN-Resolution von 1995

   

Egon Bahr (16.10.2011) zur Kanzlerakte/Feindstaatenklausel:
“Die BRD und die DDR mußten einen Brief, den ich mit DDR-Staatssekretär Michael Kohl abgestimmt habe, an unsere jeweiligen Großen oder Freunde schreiben, daß auch durch Beitritt der beiden Staaten die Siegerrechte nicht erlöschen. Aber das spielt keine Rolle mehr, weil die Vier versichert haben, sie würden sich darauf nicht mehr berufen und die Charta seit ihrem Bestehen nicht verändert wurde und die Büchse der Pandora geöffnet würde, falls man auch nur in einem Punkte damit beginnen würde.”

   

Bemerkenswerte Artikel des Grundgesetzes, die erkennen lassen, dass wir eine neue Verfassung brauchen, die von Altlasten befreit und vom Volk bestätigt wird

   

Beim Beitritt der DDR zur BRD wurde der Geltungsbereich des GG Artikel 23 in die Präambel verschoben – WARUM?

   

GG Artikel 23 In der Fassung vom 23. Mai 1949:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

GG Artikel 23 AKTUELLE FASSUNG seit 25.12.1992:

“Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen….”

–> Übertragungen von Hoheitsrechten sollten durch Volksabstimmungen legitimiert werden!

   

Präambel des Grundgesetzes

“Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.”

–> Frage: Warum steht der Gültigkeitsbereich nicht in einem Artikel, sondern in der Präambel? Ist er damit rechtsgültig?

   

GG Artikel 120

“Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen….”

   

GG Artikel 139

“Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.”

   

GG Artikel 140

“Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.”

Die o.g. Artikel befassen sich mit
     – Religionsfreiheit
     – Keine Staatskirche
     – Finanzierung von Religionsgesellschaften
     – Sonntag ist Feiertag
     – Erlaubnis religiöser Handlungen in öffentl. Anstalten

–> Frage: Ist die deutsche Verfassung von 1919 denn noch gültig?

   

GG Artikel 125

“Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1.   soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2.   soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.”

   

GG Artikel 125b 

“(1) Recht, das auf Grund des Artikels 75 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden ist und das auch nach diesem Zeitpunkt als Bundesrecht erlassen werden könnte, gilt als Bundesrecht fort. Befugnisse und Verpflichtungen der Länder zur Gesetzgebung bleiben insoweit bestehen. Auf den in Artikel 72 Abs. 3 Satz 1 genannten Gebieten können die Länder von diesem Recht abweichende Regelungen treffen, auf den Gebieten des Artikels 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 5 und 6 jedoch erst, wenn und soweit der Bund ab dem 1. September 2006 von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat, in den Fällen der Nummern 2 und 5 spätestens ab dem 1. Januar 2010, im Falle der Nummer 6 spätestens ab dem 1. August 2008.
(2) Von bundesgesetzlichen Regelungen, die auf Grund des Artikels 84 Abs. 1 in der vor dem 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden sind, können die Länder abweichende Regelungen treffen, von Regelungen des Verwaltungsverfahrens bis zum 31. Dezember 2008 aber nur dann, wenn ab dem 1. September 2006 in dem jeweiligen Bundesgesetz Regelungen des Verwaltungsverfahrens geändert worden sind.”

–> An diesem Artikel kann man exemplarisch erkennen, dass das GG sanierungsbedürftig ist !?!

Im Grundgesetz sind die Artikel 116 bis 146 Übergangs- und Schlussbestimmungen!

   

Grundgesetz = Verfassung?

Bundestagswebseite:

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung FÜR die Bundesrepublik Deutschland.
Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Änderungen des GG 1949 – 2009: 57

Übersicht Änderungen seit 1949

–> Muss man eine Verfassung so oft ändern? „Ist doch gut so?“

Vergleich: Verfassung der USA seit 1789 hat 27 Zusätze inzwischen

   

GG Artikel 146

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

   

Warum eine neue Verfassung?

     –  Ersatz des Provisoriums
     –  Schlanke, verständliche Neufassung ohne Übergangsbestimmungen
     –  Definition des Geltungsgebietes
     –  Streichung der §§ bzgl. Besatzungskosten (§120)
     –  Übernahme der §§ der Verfassung von 1919 (§140)
     –  Streichung „Befreiung von Nationalsozialismus u. Militarismus (§ 139)
     – GG §24 (1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
               –> Ergänzung: nur nach Durchführung einer Volksabstimmung

     – s. GG Artikel 146

   

Antrag des AfD Kreisverbandes Stade zum Bundesparteitag 30.4.2016

Ergänzung des Programms durch

“1.7 Verfassungsreferendum / völkerrechtlichen Status Deutschlands klären
Die Alternative für Deutschland setzt sich dafür ein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich das deutsche Volk zeitnah in freier Wahl eine eigene Verfassung geben kann. Sie fordert ferner die Einrichtung einer unabhängigen Kommission von Staats-, Völker- und Verfassungsrechtlern sowie Historikern, die sich mit folgenden Themen befasst: staats- und völkerrechtlicher Status und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, evtl. vorhandene Überreste des Besatzungsrechtes, Friedensvertrag. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Kommission sollten in den öffentlichen Diskurs einfließen.”

–> Konnte leider aus Zeitgründen auf dem Parteitag nicht behandelt werden (Wiederholung!)

Das aktuelle AfD Bundesprogramm

15.11.2016 SPD und GRÜNE verweigern im Landtag Bestandsschutz an ESTE und LÜHE

Bürgerinitiativen sind erstaunt über die Kehrtwende zur Anpassung des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG). Die SPD und das Umweltministerium (GRÜNE) im NDS-Landtag blockieren die Lösung  zur Absicherung des Bestandschutzes der historischen Deichhufendörfer an Este und Lühe. Die Wohnhäuser und Gebäude auf den Deichen der Flüsse im Alten Land sind durch ein anachronistisches Deichgesetz in ihrem Bestand gefährdet. Das betrifft ebenfalls Häuser hinter dem Deich in einer 50m-Zone.

Die CDU im Landtag möchte die kritischen Mankos mit einem Entschließungsantrag (Drucksache 17/4669) entschärfen und hat diesen in den niedersächsischen Landtag eingebracht. Doch z.Z. blockieren SPD und GRÜNE eine Änderung am Deichgesetz. Die Bürgerinitiativen an ESTE und LÜHE fordern nun endlich die Deichsicherheit und den Bestandsschutz der Bebauung in Einklang zu bringen. Das Existenzrecht historischer Dörfer gilt es anzuerkennen. Hierzu ist eine verbindliche Rechtsverordnung mit räumlicher Geltung für das Alte Land und mit Anbindung an das Deichgesetz zwingend erforderlich.


Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat eine Gruppe der IG-ESTE am 7.11.2016 im Umweltausschuss erneut Präsenz gezeigt.

Hier eine kurze Zusammenfassung zum Ausschuss von der IG-ESTE:

  1. Die CDU argumentierte, Bestandsschutz der Dörfer und eine wirkungsvolle Rechtssicherheit seien die Ausschlag gebenden Punkte. Dieses werde gerade durch eine Rechtsverordnung erreicht. Ansonsten hätte man sich weit auf SPD/Grüne zubewegt.

  2. Die SPD und Grüne argumentierten, eine Rechtsverordnung müsse im Gesetz vorgesehen werden und das sei zurzeit im NDG nicht der Fall. Dieses nennt man „Verordnungsermächtigung“. Also müsse man hier doch formal das Gesetz ändern. Und gerade das sei nach Meinung von SPD und Grünen ausgeschlossen.


Die unverständliche Logik der Regierungsparteien:

Außerdem wird damit aber auch für jeden Erlass gefordert, dass er im Einklang mit dem Gesetz stehen muss. „Aber wie soll man bei einer solch willkürlichen Vorgabe überhaupt etwas ändern?“ fragen die Initiativen.

Diese Position von SPD und GRÜNEN waren für die Teilnehmer der IG-ESTE schockierend, glaubte man doch aus den vorhergehenden Gesprächen und Kontakten mit beiden Parteien schon auf der Zielgeraden zu sein. Mit dieser Kehrtwende und quasi einer NULL-LÖSUNG war nicht zu rechnen.


Die Gegenargumente der IG-ESTE (Zitat):

  • Viele Gesetze enthalten eine Verordnungsermächtigung. Außerdem werden laufend in Hannover Gesetze angepasst. Also worin besteht das Problem, wenn man nur die Verordnungsermächtigung in das Gesetz nimmt?  Es ist hier ein vollkommen formales Argument benutzt worden, um in der Sache alles beim Alten zu lassen.

  • SPD und Grüne hatten bisher darauf gedrungen, dass man bei einem Bestandsschutz der Deichhufendörfer auch den ganzheitlichen Hochwasserschutz mit in die Ausschusserklärung aufnimmt. Ihr Argument damals: Das ganze Paket muss stimmen und aufeinander abgestimmt sein.

    Jetzt hat die CDU diese Teile eins zu eins aus dem Antrag der SPD/Grünen übernommen. Trotzdem wird jetzt eine Verordnung für einen wirkungsvollen Rechtsschutz abgelehnt.


IG-ESTE weiter:
Da darf man sich nicht wundern, wenn wir Betroffenen im Alten Land den Eindruck haben, wir sollen hier hintergangen werden.

  • Man hat den Eindruck, alle eindrucksvollen Argumente in der Anhörung durch die Gemeinden, Verbände und Bürger sind hier verpufft. Alle Lokaltermine vor Ort, die damals die Ausschussmitglieder aller Parteien beeindruckt haben, scheinen vergessen. Teilweise werden die Aussagen sogar umgedreht. Es werden jetzt Dinge so dargestellt, wie sie nie in der Anhörung vorgetragen wurden.  Fr.  Asendorf von den Grünen will unbedingt eine wirkungsvolle Lösung für das Alte Land verhindern. Sie lehnt Baugenehmigungen in der 50m-Zone als ungesetzlich ab. Das ist Zynismus pur angesichts der Siedlungsstrukturen im Alten Land.


Die AfD-Fraktion im Stader Kreistag unterstützt die Initiative der Bewohner an ESTE und LÜHE und wird deshalb in den kommenden Wahlkämpfen dieses Thema im Alten Land offensiv thematisieren.

Da sich zur Landtagswahl (Anfang 2018), die Mehrheitsverhältnisse im Landtag ganz sicher deutlich verändern werden, würde dieses Thema spätestens dann wieder auf die Agenda gesetzt werden. Aber vielleicht begreifen die Blockierer vorher, was sie sich damit antun.

Noch Ende Nov. ist ein weiterer Umweltausschuss im Landtag geplant,

vielleicht die letzte Chance auf eine bürgernahe Einigung.

14.11.2016 IS schult Kämpfer, damit sie Asyl beantragen können

Der BND warnt davor, dass die Terrormiliz Islamischer Staat ihre Kämpfer minutiös schult, damit sie unbemerkt durchs Asylverfahren gelangen.

Eine aktuelle Warnung des Bundesnachrichtendienstes (BND) deutet darauf hin, wie groß die Gefahr von eingeschleusten IS-Kämpfern offenbar weiterhin ist. Laut dem Hinweis von Ende Oktober bereitet die Terrormiliz ihre Kämpfer gezielt darauf vor, unter den vielen Flüchtlingen unterzutauchen und nicht aufzufallen.

ARTIKEL auf welt.de

Der Chefredakteur des Stader Tageblattes, Wolfgang Stephan, schrieb in seinem Kommentar zur AfD am 26.3.2016, es sei nicht verwunderlich, dass die AfD bekämpft würde, da sie Flüchtlinge mit dem Terrorismus in Verbindung bringe. Nun, Herr Stephan, die Realität hat Sie eingeholt. Bitte nehmen Sie endlich die rosarote Brille ab, die Hamburger Polizei hat es notgedrungen auch schon getan, sie rüstet nämlich massiv auf, um den Einsatz der Bundeswehr (noch) zu vermeiden (s. ARTIKEL im Handelsblatt).

Ausschüsse im Kreistag Stade

Die AfD Fraktion freut sich auf Ihre Anregungen, Fragen und Informationen!

Sie ist erreichbar unter Fraktion-Kreis(AT)AfD-Landkreis-Stade.de

 Besetzung der Ausschüsse im Kreistag Stade:

(Grundmandat, d.h. nur Rederecht, kein Stimmrecht)

Anke Lindszus

(Fraktionsvorsitzende)

  • Kreisausschuss
  • Finanz- und Personalausschuss
  • Kulturausschuss
  • Ausschuss für Abfall und Kreislaufwirtschaft
  • Jugendhilfeausschuss
S Lindszus

Maik Julitz

(stellv. Fraktionsvorsitzender)

  • Ausschuss für Schule und Bildung
  • Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport
  • Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Tourismus
S Julitz

Karsten Kohls

  • Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Regionalplanung
  • Bau- und Wegeausschuss
  • Ausschuss für Feuerschutz u. Ordnungsangelegenheiten
Kohls

 

 

13.11.2016 Volkstrauertag: Gesinnungskitsch

“Seit Jahren wenden sich die offiziellen Veranstaltungen zum Volkstrauertag gegen den Sinn und Zweck, der ihnen ursprünglich zugedacht war. Statt der Trauer um die eigenen Toten, die durch Krieg und Gewaltherrschaft umgekommen sind, geht es um Schuldbekenntnisse und Bußexerzitien, die in der Aufforderung münden, „gerade wir als Deutsche“ müßten „Lehren“ aus der Geschichte ziehen. Diese bestehen in der Akklamation einer Politik, die die Grundlagen des eigenen Landes unterminiert.”

KOMMENTAR in der Jungen Freiheit

13.11.2016 Tennet-Veranstaltung zum Südlink

Am 9.11.2016 fand in der BBS in Stade eine öffentliche Informationsveranstaltung des Netzbetreibers Tennet zum Thema “Südlink” statt.

Allgemeines:

  • Der “SuedLink” besteht aus zwei Verbindungen von Wilster in Schleswig-Holstein in den Raum Grafenrheinfeld in Bayern und von Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nach Großgartach (Leingarten) in Baden-Württemberg.
  • Länge: 2200 km/124 Korridorsegmente
  • Versorgung von 10 Mill. Haushalten (150.000 MW)
  • Der Ausbau der Wind- und Solarenergie verursacht eine Instabilität des Stromnetzes durch schwankende Einspeisungen
  • Zur Jahrtausendwende gab es drei manuelle Eingriffe in das Stromnetz PRO JAHR, heute sind es drei PRO TAG!
    • Kosten im letzten Jahr für diese Netzeingriffe: 1 Mrd. Euro – Steigerung auf 4 Mrd./Jahr nicht auszuschließen!
  •  “Suedlink” soll gemeinsam mit dem “Nordlink” (nach Norwegen) die Grundlastfähigkeit der “Erneuerbaren Energien” verbessern (Speicherung der Energie in norwegischen Wasserkraftwerken)
  • 3 optionale Elbquerungen stehen zur Debatte, Evaluierung findet z.Z. statt
  • 1 km breite Vorschlagskorridore stehen zur Debatte (s. HIER)
  • Baubreite 40 m, später Schutzstreifen 30 m
  • Bauzeit eines Abschnittes 6 Wochen
  • Aushub generell 1,80 m, Kabel wird in Sandbett gelegt
  • Haltbarkeit der Trasse 40 Jahre
  • Kostenplan: 10 Mrd. €

Projektablauf:

  • Es wurden bereits 3 Jahre lang Freilandleitungen geplant, seit Jan. 2016 schreibt ein neues Gesetz Erdkabel vor und man musste mit den Planungen von vorn beginnen
  • Bis Anf. 2017 finden Info-Veranstaltungen für die Bevölkerung statt, jeder Bürger kann sich einbringen (s. HIER)
  • Anf. 2017 Beginn des Planfeststellungsverfahrens
  • 2020/21 Planfeststellungsbeschluss
  • 2025 Fertigstellung geplant

Risiken für den Obstbau im Alten Land:

  • Im Alten Land soll die Stromtrasse entlang der Hauptgräben verlaufen
  • Grabenräumstreifen als Teil des Arbeitsraumes
  • Um Beschädigungen durch Baumwurzeln zu vermeiden und Drainage und Gerüstbau nicht zu beeinträchtigen, wird das Kabel hier tiefer verlegt werden müssen
  • ggf. Unterbohrung mit HDD (Horizontal Direction Drilling = unterirdische Horizontalbohrung)
    • 400 m lang, 2-3m tief
  • Erdkabel erwärmt sich auf 40 Grad Celsius, bisher keine neg. Auswirkungen auf Landwirtschaft festgestellt
    • keine Erfahrung im Obstbau
  • Elektrische Felder werden durch Ummantelung und Boden abgeschirmt, magnetische Felder sind mit dem Erdmagnetfeld vergleichbar (FAQ)
  • Im Jan./Febr. 2017 findet ein Treffen zwischen Tennet und Obstbauverbänden statt

Weitere Informationen von Tennet HIER

ÜBERSICHTSKARTE der Trassenvorschläge

12.11.2016 Plakatzerstörung als Meinungsfreiheit

Im August diesen Jahres wurde in Verden ein Jugendlicher bei der Zerstörung von AfD-Plakaten erwischt. Das Verfahren wurde nun eingestellt.

“Erstaunlicher als das Ergebnis ist dabei die Begründung der zuständigen Staatsanwältin. Diese führt an, daß der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt Jugendlicher gewesen sei. Deswegen ist es der AfD auch nicht möglich, auf dem Weg der Privatklage gegen den Plakatzerstörer vorzugehen.

Laut der Staatsanwältin sei der durch den Jugendlichen verursachte Schaden nur gering. Auch sei er bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Außerdem, so die Staatsanwältin, sei die Tat des Jugendlichen möglicherweise auch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Wörtlich schreibt sie: „Zudem wollte der Beschuldigte seine politische Haltung zum Ausdruck bringen, weswegen bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses der besondere Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes zu berücksichtigen ist, unter dem seine Handlung steht.“ Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft Verden stellt kein öffentliches Interesse fest, die Sachbeschädigung zu verfolgen, da der Jugendliche die Plakate aus seiner politischen Einstellung heraus zerstörte.”

BEITRAG in der Jungen Freiheit

10.11.2016 Die Political Correctness ist am Ende

“Die Wahl Donald Trumps zum 45. Präsidenten der USA ist vor allem ein Triumph des amerikanischen Volkes über das Establishment. Daß eine politische Karriere wie die von Trump überhaupt möglich ist, bezeugt zugleich die beneidenswerte Vitalität der amerikanischen Demokratie.

„We want our country back“, lautete seine zentrale Wahlkampfaussage. Es war eine Kampfansage an die Eliten, die von der Globalisierung profitieren und sie hemmungslos vorantreiben zu Lasten und zum Schaden der einfachen Menschen. Es war eine Kampfansage gegen die schrankenlose Masseneinwanderung in die Staaten des Westens.”

Ein GASTKOMMENTAR von Frauke Petry in der Jungen Freiheit