ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig. Geklagt wurde von einer Gegnerin, die behauptet hat, dass sie niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten hat.
Das Landgericht Tübingen hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem aktuellen Beschluss vom 16.9.2016 mehrere schwere Schläge versetzt. Grundsätzlich wurde eine Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkgebührenverweigerer als unzulässig erklärt.
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