Politiker von CDU, Grünen und SPD würden gern das Wahlrecht auf Ausländer ausdehnen. Gelingt der Plan, dann würde sich das Land stärker ändern als durch die Migrationswelle.
Siehe BEITRAG auf publicomag.com

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Politiker von CDU, Grünen und SPD würden gern das Wahlrecht auf Ausländer ausdehnen. Gelingt der Plan, dann würde sich das Land stärker ändern als durch die Migrationswelle.
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Im heutigen ARTIKEL über die Sitzung des Ausschusses für demografischen Wandel und Integration der Hansestadt Stade am 9.11.berichtet das Stader Tageblatt in bemerkenswerter Offenheit über die Situation in Stader Kindergärten und Schulen.
Eine kleine Auswahl der Veränderungen, die sich mittlerweile auch in einer überschaubaren Stadt wie Stade vollziehen, dargelegt von den Leiterinnen der Kindergärten und Schulen (lt. Bericht des Tageblattes):
70 Prozent der Kinder in den Kindergarten-Ganztagsgruppen in Hahle und Bützfleth sprächen kein Deutsch, pro Gruppe seien fünf verschiedene Sprachen vertreten. Daraus resultierten erhebliche Kommunikationsprobleme, auch mit den Eltern. Es sei schwierig, Basiswissen zu vermitteln, z.B. zum Thema Frühstück, Gesundheitsvorsorge oder Hygienerichtlinien. Auch sei es schwierig, die verschiedenen Kulturen und Werte unter einen Hut zu bringen. Die Arbeit im Kindergarten erlebe einen dramatischen Wandel, statt geplanter Aktionen und Pädagogik sei ein Tag häufig durch spontane Reaktionen und eine 1:1-Betreuung auffälliger Kinder geprägt.
Eine besondere Entwicklung gebe es in Bützfleth zu beobachten: Die dritte Generation der Türken besinne sich auf ihre Kultur und Religion zurück und lehne Elterncafes und Geprächsrunden jetzt ab. Es habe sich wieder eine eigene Gemeinde entwickelt.
In der Kita im Altländer Viertel sind 13 verschiedene Nationalitäten registriert. Wegen einer hohen Auslastung kämen Kinder erst mit fünf Jahren oder gar nicht in den Kindergarten. Für etwa 20 Neuanmeldungen pro Monat sorgten Neubürger aus östlichen EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien. Einige Gruppen hätten einen Ausländeranteil von 98%. Eltern zeigten sich tlw. sehr dankbar für die gute Betreuung ihrer Kinder.
An der Grundschule im Altländer Viertel seien 176 von 191 Schülern nicht der deutschen Sprache mächtig. Hinzü kämen für die acht Klassen noch 32 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. An fast jeder Grundschule wird pro Woche mindestens ein neues Kind mit mangelnden Sprachkenntnissen eingeschult. Der Organisationsaufwand sei immens, viele würden die Schulpflicht nicht kennen und müssten tlw. abgeholt werden. Alle Kinder sollen altersgerecht eingeschult werden, selbst wenn sie kein Deutsch sprechen oder Analphabeten sind.
Zur Situation an der Hauptschule Thuner Straße wurde geschildert, dass von den 354 Schülern nur 39 Prozent Deutsch als erste Sprache hätten. Dazu kämen 26 Kinder, die im Zuge der Inklusion “Unterstützungsbedarf” hätten. Immer häufiger kämen auch Kinder, die mit 13 Jahren noch nie eine Schule besucht hätten, ebenso wie ihre Eltern. Die Aufklärung der Eltern über Schulpflicht, -regeln, Kosten, Formalitäten, etc. sei nach Aussage der Schulleiterin Christiane Prüfer eine große Belastung. Kinder ohne Probleme kämen zu kurz, der Krankenstand steige, die Personaldecke sei zu dünn, das Kollegium am Ende.
Ferner hätten die Gewaltkonflikte an der Schule zugenommen. Wegen religiöser Probleme müssten Jesiden geschützt werden vor Übergriffen. Viele Kinder litten unter Kriegserfahrungen. Das Waffenverbot müsse täglich kontrolliert werden, da viele Kinder ganz selbstverständlich ein Messer mit zur Schule brächten.
Die Schulleiterin bemängelte auch, dass die Kinder in die Schule kämen, ohne einem Arzt vorgestellt worden zu sein. Krätze, Hepatitis und TBC kämen vor.
Ihr Fazit: Eine Schule, in der ein Viertel der Schüler kein Deutsch spreche, könne nicht funktionieren. Eine Integration scheitere, da weder Sprach- noch Wertevermittlung möglich sei.
Die anwesenden Politiker seien zunächst sprachlos gewesen und hätten sich Bedenkzeit ausgebeten. Am Freitagmorgen kündigte die Stader Bürgermeisterin Silvia Nieber an, auf die Landesschulbehörde und den Landkreis zuzugehen. Eine medizinische Untersuchung jedes Kindes vor dem Schulbesuch wurde zugesagt. Eine “Task Force” im Rathaus werde Verwaltungsarbeiten übernehmen. Außerdem solle das Dolmetscher-Angebot verbessert werden.
Stellungnahme des AfD Kreisverbandes Stade:
Endlich werden die Probleme an den Stader Kitas und Schulen zumindest beschrieben. Der Leidensdruck der Erzieherinnen und Lehrerinnen scheint extrem zu sein. Ihnen gilt der Respekt und das Mitgefühl der AfD.
Wichtig wäre es jetzt, dass sich die etablierten Parteien nicht wieder vor der Analyse drücken.
Wahrscheinlich werden Rat und Bürgermeisterin aber wie immer verfahren, weil sie nicht kritisch über Zuwanderung und Islam sprechen möchten: Man wird versuchen, die Probleme mit Geld zuzuschütten. Ein Beispiel hierfür ist der Bau einer großen neuen Oberschule in der Heidesiedlung. Diese Oberschule soll die Hauptschule Thuner Straße ersetzen, die wegen der Massenzuwanderung aus allen Nähten platzt und sich laut Tageblatt-Artikel in einer schweren Krise befindet.
Diese neue Oberschule wird nur drei Kilometer vom nächsten Gymnasium und der nächsten Realschule entfernt sein. Daher werden Gymnasiasten und Realschüler mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Oberschule besuchen. Die Bewohner der Heidesiedlung werden nach der Fertigstellung des Gebäudes schnell feststellen, was am Rande ihres Viertels entstanden ist: die Hauptschule Thuner Straße in größerem Format.
“Was in Berlin in diesen Tagen aufgedeckt wurde, ist nur die Spitze des Eisbergs. Das Problem ist Insidern seit Jahren bekannt. Warnungen verhallten ungehört. Politik und Medien waren damit beschäftigt, die Mißstände systematisch zu vertuschen. Araber- und Kurdenclans haben sich nicht nur in Berlin, sondern in Bremen, Duisburg, Dortmund, Essen Hannover, Köln, aber auch in kleineren Provinzstädten wie Hildesheim, Stade, Achim, Wilhelmshaven, Peine, Göttingen, Osnabrück, Hameln, Salzgitter, Lüneburg und Delmenhorst zu festen Größen der Organisierten Kriminalität entwickelt.”
Siehe BEITRAG von Vera Lengsfeld
Amerika steht auf der Kippe, Europa ist auf dem absteigenden Ast. China wird zum neuen wirtschaftlichen und letztlich auch politischen Zentrum der Welt. Für Bannon, ehem. Trump-Berater, ist China ein Gegner, kein Partner.
Siehe ARTIKEL auf freiewelt.net
Das muss ein Scherz sein:
Unter der Federführung des Bundestagsabgeordneten Uwe Kamann hat die Bundestagsfraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung 31 Fragen zum sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz gestellt. Mit den Fragestellungen will die Partei die Rechtmäßigkeit, die mangelhafte handwerkliche Umsetzung und die Fragwürdigkeit des Gesetzes insgesamt beleuchten. Es ist der erste Schritt im Kampf gegen das Zensurgesetz und gegen die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.
Soziale Medien sind seit dem 1. Oktober verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auf ihren Plattformen rechtswidrige Inhalte kurzfristig gelöscht werden, andernfalls drohen Strafen in Millionenhöhe. Anbieter wie Facebook und Twitter können dabei auf von ihnen beauftragte Dienstleister, die sogenannten „Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung“, zurückgreifen.
Die AfD will nun von der Bundesregierung wissen, welche sozialen Netzwerke betroffen und welche externen Dienstleister eingeschaltet sind. Sie möchte erfahren, nach welchen Kriterien das Personal der Mitarbeiter der sozialen Netzwerke und der „Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung“ ausgewählt wird und was diese Mitarbeiter zu solchen – die Meinungsfreiheit empfindlich betreffenden – Entscheidungen qualifiziert.
Weitere wichtige Fragestellungen beziehen sich etwa auf die Überwachung der Zensurmaßnahmen durch die Bundesregierung bzw. eine nachgeordnete Behörde, auf die Gefahr vorsorglicher Löschungen von Kommentaren wegen drohender hoher Bußgelder und den möglichen Einsatz von Applikationen für die Erfassung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte.
„Das Gesetz ist ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit und die Tatsache, dass nicht Gerichte sondern Mitarbeiter von Unternehmen zu entscheiden haben, was unter Meinungsfreiheit fällt und was nicht, widerspricht grundsätzlich dem Anspruch der Bürger an den demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland,“ sagt Uwe Kamann, der die Kleine Anfrage mit den AfD-Bundestagsabgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar und Marcus Bühl verfasst hat.
Joana Cotar ergänzt: „Wir sind uns sicher, dass das NetzDG nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern die rechtssichere Umsetzung schlicht unmöglich ist.“
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Politiker dürfen nicht zu Aktionen gegen Rechtspopulisten aufrufen.
Siehe ARTIKEL in der WELT
“Deutschlands Kanzlerin denkt als Physikern alles angeblich „vom Ende“ her. Bei der Energiewende, der Abschaffung der Wehrpflicht, der Öffnung der Grenzen im Herbst 2015 tat sie das nicht. Es sei denn, dieses Ende heißt schlicht nur Machterhalt um jeden Preis.”
Siehe BEITRAG auf tichyseinblick.de
“Auch die jüngsten Wahlergebnisse in Österreich und Tschechien bestätigen den Trend: Die Leute haben die Nase gestrichen voll von den europäischen Eliten mit ihren falschen Konzepten. Die offizielle EU-Führung ist im Begriff, diesen Kontinent nach ihren Vorstellungen an den Bürgern vorbei umzugestalten. Ihre einsamen Entscheidungen bedrohen in den Augen vieler die Grundwerte und Grundfeste unserer Kultur. Dagegen regt sich Widerstand. Er bricht an den Urnen durch.”
Siehe KOMMENTAR in der WELTWOCHE
Zukünftig muss wohl jeder, der ein Parteifunktionär oder Mandatsträger der AfD ist, bei beliebigem Vertragsabschluß seinen Vertragspartner darüber aufklären, welche Weltanschauung er vertritt, da ihm sonst „arglistige Täuschung“ bei Vertragsabschluß vorgeworfen werden kann:
GÖTTINGEN – Dem Landesvorsitzenden der Jungen Alternative (JA) Niedersachsen, Lars Steinke, ist der Mietvertrag für seine Wohnung zu Recht gekündigt worden. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Göttingen, das einer Klage der Vermieterin stattgab.
Siehe ARTIKEL in der Jungen Freiheit
Pressemitteilung der AfD Landtagsfraktion zum Thema
Urteil des AG Göttingen vom 24.10.17: ein Stück aus dem Irrenhaus
Das AG Göttingen verurteilte am 24.10.2017 ein AfD –Mitglied zur Herausgabe seiner Wohnung an seine Vermieterin. Auf deutsch: das AfD-Mitglied wird vom Amtsgericht Göttingen aus seiner Wohnung geworfen.
Zur Begründung führt das Gericht an, der Mieter sei mehrfach Opfer linker Gewalt geworden, so seien Farbschmierereien am Haus angebracht worden, das Auto des Mieters wurde demoliert und die Mülltonnen wurden beschädigt, es kam zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Das Amtsgericht bezichtigt das AfD-Mitglied nun der arglistigen Täuschung. Diesem sei bei Vertragsschluss aus früheren Attacken der sog. Antifa bereits klar gewesen, dass er besonders gefährdet sei. Er hätte dies der Vermieterin mitteilen müssen, so das Gericht.
Man möchte meinen, dass in einem Rechtsstaat das Opfer nicht noch bestraft wird. Nicht so, wenn es nach dem AG Göttingen geht. Neben dem Irrsinn seiner Argumentation stiftet das Gericht mit seinem Urteil zur Gewalt geradezu an. Denn nun darf sich jeder gewaltbereite Linke darüber freuen, dass seine Straftaten nicht nur wie üblich nicht aufgeklärt werden, sondern dass darüber hinaus die von ihm Attackierten noch wohnungslos werden. Und das besorgt ihm auch noch der Staat, der in der Umgangssprache der Antifa gerne so genannt wird: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“.
Vermieter können also ab sofort die politische Gesinnung ihrer Mieter vorab erfragen. Gibt ein Mieter diese nicht korrekt an, kann der Vermieter unter Berufung auf das AG Göttingen den Mieter hinauswerfen. Denn eines sollte auch dem Urheber dieses unglaublichen Stück deutschen Rechts klar sein: AfD-Mitglieder werden seit Jahren regelmäßig und ohne jede Scheu angegriffen. Selbst Ehefrauen und Kinder wurden bereits attackiert.
Mit diesem Urteil stellt sich der Rechtsstaat vielleicht nicht juristisch, aber ganz sicher faktisch auf die Seite der Angreifer, der Rechtsbrecher, der Demokratieverächter. Der Staat schafft sich mit solchen Urteilen selbst ab. Politiker betonen gerne, der Rechtsstaat müsse wehrhaft sein. In der Tat muss der Staat hier das Opfer und damit indirekt die Vermieterin schützen. Er muss alles tun, um die Straftäter dingfest zu machen und er muss sicherstellen, dass diese nicht erneut zu einer Gefahr für Leib und Leben friedlicher Bürger werden können. Stattdessen macht das Amtsgericht Göttingen gemeinsame Sache mit Brandstiftern und Schlägern. Das ist widerlich. Ist es eigentlich für irgendjemand vorstellbar, dass ein deutsches Amtsgericht einen Politiker der Grünen, der von Rechten angegriffen wird, in vergleichbarer Weise vor die Tür setzt? Nein! Und das sollte uns allen zu denken geben.
Die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag distanziert sich daher auf das Schärfste von dem hier gesprochenen Unrecht.