29.05.2016 Religionsfreiheit für den Islam in Deutschland?

Karl Albrecht Schachtschneider:

“Die Islamisierung Deutschlands wird mittels einer vermeintlichen Religionsfreiheit betrieben. Das Bundesverfassungsgericht faßt die Religionsgrundrechte der Absätze 1 und 2 des Art. 4 GG zu einem eigenständigen Grundrecht der Religionsfreiheit zusammen. Dieses soll das Recht geben, zu leben und zu handeln, wie es die Religion gebietet. Dieses durch die Menschenwürde gebotene Grundrecht dulde keinen Gesetzesvorbehalt und könne nur wegen gleichrangiger Verfassungsprinzipien eingeschränkt werden. …”

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