23.12.2020 Lügen haben Buhrows Beine

“Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der Öffentlich-Rechtlichen (ARD, ZDF und DLF), die Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar einstweilig anzuordnen, abgelehnt. Die Sache habe keine Eile, befanden die Richter, die Antragsteller sollten den Ausgang des anhängigen Verfahrens in der Hauptsache abwarten.”

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