22.12.2020 Information zum CORONA-TESTZENTRUM in BUXTEHUDE

Foto: pixabay

Kurz vor dem Weihnachtsfest habe ich endlich meinen Plan – Besuch und Bericht von der CORONA-Teststation im Landkreis Stade – umgesetzt. Hier werden mit dem sogenannten PCR-TEST CORONA-Probanden getestet. 

Das CORONA-Testzentrum wurde am 19.11.2020 in Betrieb genommen und befindet sich an der Straße von Buxtehude nach Apensen in einer von der Stadt Buxtehude angemieteten Halle der früheren Fa. PIONEER.

 

Einfahrt, Organisation und Ablauf für die Probanden hier kurz beschrieben:

Allgemeines zur Organisation:

  • Es können nur vorab gemeldete Probanden mit amtlicher Einladung bearbeitet und getestet werden.
  • Ein bis zwei Mitarbeiter des THW sind für die Organisation und den Ablauf verantwortlich. 
  • Anspruch auf einen PCR-Test im Testzentrum haben ausschließlich die durch das Kreis-Gesundheitsamt ermittelten Personen der Stufe I, (die sich in Quarantäne befinden, bzw. Kontakt mit positiv-getesteten Personen hatten). Dieser Personenkreis erhält eine amtliche Einladung zum “PCR-Test”. Gleiches gilt für Reiserückkehr aus sogen. Risikogebieten (laut Länder- und Regionsliste des Robert-Koch-Instituts).
  • Wer keinen Termin vereinbart hat, wird schon bei der Einfahrtskontrolle abgewiesen..
  • Zwei Ärzte, Helfer und ca. sechs Bundeswehr-Soldaten unterstützen die Teststation organisatorisch (nicht medizinisch).

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  • Kurz hinter der Grundstückseinfahrt steht ein Container für das Wachpersonal, hier steht ein Bundeswehrsoldat im Oliv-Anzug. Er überprüft die korrekte Anmeldung und den zugewiesenen Termin der Probanden.
  • Das ganze Konzept ist wie ein DRIVE-IN bei McDonalds konzipiert. Die Probanden fahren mit dem eigenen Fahrzeug von hinten in die grosse Halle. Das Fahrzeug wird dabei nicht verlassen. Alles wird im Fahrzeug sitzend durch das offenen Fenster abgewickelt:

    • 1. Station > Weißer Container: Dient der Datenerfassung (Personalausweis und Ausstellung des Lagerscheins) und Bearbeitung der Dokumente.
    • 2. Station > Blauer Container: Durchführung der Probe mit Abstrich im Rachenraum (nicht durch die Nase) durch einen Arzt/Ärztin. Die Ärzte und Kollegen tragen auf dieser Station volle Schutzkleidung.
    • Bei mehreren Fahrzeuginsassen erfolgt es dann für jede Person in gleicher Weise.
    • Kleine Kinder werden zwecks Beruhigung teilweise mit ihren Eltern in den Container gelassen und dort bearbeitet.
    • Erfassung und Sicherung der Testproben durch die Ärzte und Helfer.
    • Pro Proband dauert die Prozedur ein bis zwei Minuten.

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Foto: Jens Dammann

  • Als Büro und Raum für die Ärzte dienen in der offenen Halle Container.
  • Weiterfahrt in gerader Linie durch die Halle bis zur gegenüberliegenden Ausfahrt.
  • Für ein Fahrzeug mit zwei Insassen dauert der Prozess ca. 4 Minuten.
  • Reguläre Betriebszeiten im Testzentrum: 9-12 Uhr.
  • Die entnommenen Proben werden kühl gelagert und gegen 12:30 Uhr von einem Hamburger Labor abgeholt.
  • Das Labor übermittelt dann die Ergebnisse an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt informiert dann das Ergebnis an die getesteten Personen,
  • Laut Aussage des THW-Mitarbeiters ist es ist auch möglich, mit dem persönlichen QR-CODE das Ergebnis im Internet abzufragen.

Weitere Hinweise zur Teststation:

  • Pro Schicht arbeiten zwei Ärzte. In Summe gibt es für die verschiedenen Schichten in Summe ca. 13 Ärzte.
  • Im SCHWARZ/WEISS-Bereich (Zelt) ziehen sich die Ärzte und Helfer nach der Schicht um.
  • Pro Schicht werden max. 100 Probanden behandelt. In der Regel sind es ca. 70-90 Probanden.
  • Getestet wird, etwas verkürzt, sogar am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtstag, als auch zwischen Feiertagen.
  • Das Angebot zur Testung ist freiwillig. Die in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen entscheiden selbst, ob sie sich testen lassen. Ein negatives Testergebnis bedeutet andererseits kein Ende der Quarantäne.
  • Wer für einen Test berechtigt ist, bekommt ihn kostenlos.

Vielen Dank an den freundlichen Mitarbeiter des THW, der mir den Prozess in der Station im Detail beschrieben hat.

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Hintergründiges zum PCR-TEST:

Die im Labor ermittelten TEST-POSITIVEN Personen werden fälschlicherweise auch seitens des GESUNDHEITSAMTES immer als INFIZIERTE bezeichnet, was medizinisch nach Aussagen von Experten falsch ist. Grund: Der PCR-TEST kann weder INFEKTIONEN nach dem Infektionsgesetz §2 feststellen noch kann er feststellen, ob ein Proband eine mögliche Infektion weitergeben kann.

Dies hat zur Folge, dass unter den POSITIVEN Testergebnissen ein sehr hoher Anteil FALSCH-POSITIV ist. Aus diesem Grund ist der PCR-TEST auch nicht für diagnostische Untersuchungen zugelassen, wird aber trotzdem genutzt und führt im hohem Maße zur Täuschung der Betroffenen. Zudem sind die Ergebnisse von dem angewandten CT-Wert (Vorgabe für das Labor) abhängig. Bei CT-Werten oberhalb 35 können bis zu 97% der sogenannten POSITIVEN sogar FALSCH-POSITIVE (False positives) sein. 

Trotz Nachfrage der AfD-Fraktion, hat das Gesundheitsamt bisher die Auskunft zum für den Kreis Stade angewandten CT-Wert verweigert. 

Es wird vermutet, dass die Laboranwendung mit CT-Werten oberhalb von 30 (es gibt auch Hinweise bis zu 45) genutzt werden und die Ergebnisse laut Experten somit als nicht brauchbar beurteilt werden. Diese Fehlmessungen würden die hohen INZIDENZ-WERTE erklären.

Deshalb haben sich seit Monaten Ärzte, Virologen und Juristen mit dem Thema beschäftigt. (Siehe Video unten) 

Zurzeit werden bzw. sind in Deutschland, USA, Kanada und Australien Klagen gegen den DROSTEN-TEST (PCR-TEST) auf den Weg gebracht! 


Auf Nachfrage an den Landrat, auf welcher Datengrundlage er permanent von einer “Pandemie” spricht, konnte er leider keine verifizierbare Begründung geben. 

Diese Grafik zeigt, dass es in Deutschland keine sogenannte “Pandemie” gibt.


Quelle: https://www-genesis.destatis.de und RA Ludwig.

ZITAT: von RA Ludwig hierzu:
“Das sind die anteiligen Todesfälle je Altersgruppe in Deutschland. D.h. von allen Menschen 80 Jahre und älter, die am 31.12.2019 gelebt haben, sind bis zur 47. Kalenderwoche 8,75% gestorben. Weniger als in den Jahren davor. Das gleiche gilt für alle anderen Altersgruppen auch.

Das bedeutet:
2020 ist im Rahmen der Todesfälle ein völlig unauffälliges Jahr. Dennoch wurden Grundrechte massiv beschnitten. Ich werde jetzt Individualbeschwerde beim Ausschuss für bürgerliche und politische Rechte der UN einreichen.” ZITAT ENDE               
Die Analyse der Sterbedaten mit allen Details: LINK

Es bleibt die Frage, warum operiert hier das Gesundheitsamt mit falschen und Angst einflößenden Begrifflichkeiten (Inzidenzwerte, Pandemie etc.)?

Die falschen Interpretationen der Kreisverwaltung des INFEKTIONSSCHUTZGESETZES zum Inzidenz-Wert betreffs der Infektionen erläutert Prof. Martin Schwab mit einer provokanten Aussage in dem folgenden Video: >> LINK (Youtube)

Ein Anwaltsteam (national und international) wird von Dr. Reiner FÜLLMICH unterstützt. Es geht hierbei um riesige Schadenersatzansprüche von betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Alle Details hierzu in dem folgenden Interview: >> LINK. (dlive.tv)

Man kann nur hoffen, dass die Gerichte, im Sinne der Bevölkerung zu diesen vorsätzlichen Täuschungen schnell urteilen und die Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen werden. 

Warum der Landrat und die Altparteien im Landkreis, trotz der vielen Nachweise, Daten und Fakten, diesen fatalen Irrweg gegen die Bevölkerung fortsetzen, wird sich sicher bald aufklären.


gez. 
Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors im Kreistag Stade

 

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