In Niedersachsen sollen künftig alle Menschen, die dauerhaft hier wohnen, bei Kommunalwahlen wählen dürfen – auch wenn sie keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft haben. Dies wurde bereits im vergangenen Sommer mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP im Landtag beschlossen. Der Beschluss kann aber nur umgesetzt werden, wenn zuvor das Grundgesetz geändert wird. Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat.
Siehe ARTIKEL in der HAZ
Dies kann man ja auch gern auf Landtags- und Bundestagswahlen ausdehnen,
deshalb wird in Sachsen-Anhalt schon mal geübt, s. HIER