26.04.2016 Britisches Gutachten: Vernichtendes Urteil über TTIP

Kleiner Wermutstropfen für die Jubelfeiern von Hannover:

„Die renommierte London School of Economics kommt in einem Gutachten zu einem vernichtenden Urteil über TTIP: Das Abkommen berge viele Risiken und keinen Nutzen. Pikant: Das Gutachten war von der Regierung in Auftrag gegeben worden. Es verschwand jedoch in der Schublade. Stattdessen warb Premier Cameron bei den Briten für das Abkommen. …

In dem Gutachten wurden die Erfahrungen Kanadas mit dem NAFTA-Abkommen als Vergleich herangezogen. Demnach habe Kanada „erhebliche Ressourcen bereitstellen müssen, um sich gegen Investorschutzklagen zu verteidigen“. Bei etwa 30 Verfahren seien die Kanadier zur Kasse gebeten worden. Sie hätten darauf reagieren müssen, indem sie „entweder einen Vergleich geschlossen haben, Entschädigung zahlen oder die Gesetze ändern mussten“. Ähnliche Erfahrungen werde auch Großbritannien machen. Nach Einschätzung der LSE würde die Zahl der Verfahren gegen Großbritannien sogar größer sein als jene gegen Kanada.“

Siehe BEITRAG bei DWN

26.04.2016 FAZ: Daten der Sparkassen

Die F.A.Z. hat anhand der Quote der notleidenden Kredite und der Gesamtkapitalquote das Risikoverhalten aller deutschen Sparkassen ausgewertet.  Zwischen den zwei reichsten Bundesländern klafft die größte Schere: In Bayern sieht die Quote von allen Sparkassen am besten aus. Nur 0,68 Prozent der Kredite drohen zu platzen. Anders in Baden-Württemberg: Dort liegt der durchschnittliche Anteil fauler Kredite bei 2,34 Prozent. Das ist exakt der Bundesbank-Schnitt, aber gleichzeitig ein negativer Spitzenwert unter den Sparkassen. Das ist unerwartet, steht doch die Wirtschaft Baden-Württembergs bundesweit an der Spitze.

Die niedersächsischen Sparkassen stehen mehrheitlich im „roten“ Spektrum der Skala.

Daten der Kreissparkasse Stade

Wie hoch ist der Anteil notleidender Kredite?

4.65 % Gesamt (Platz 400 von 413)
0.25 % Privatpersonen
10.09 % Unternehmen & Selbstständige

Falls alle notleidenden Kredite ausfallen: Wie viele Jahre bräuchte die Sparkasse bei gleichbleibendem Gewinn, um den Verlust auszugleichen?

5.5 Jahre (Platz 279 von 413)
84.1 Mio. € Notleidende Kredite
15.2 Mio. € Gewinn

Wie ist die Sparkasse für schlechte Zeiten gerüstet?

10.28 % Gesamtkapitalquote (Platz 413 von 413)
8 % Minimale Pflicht nach Basel III

Quellen: Offenlegungsberichte & Jahresabschlüsse 2014
Hintergrund: Was die Daten aussagen können – und was nicht

Siehe BEITRAG in der FAZ

Auszug aus dem KOMMUNALWAHL-PROGRAMM der AfD Stade:

Die Vorhaltung einer Sparkasse im Rahmen der Daseinsfürsorge gehört seit vielen Jahren schon nicht mehr zu den Aufgaben einer Kommune oder eines Landkreises. Deshalb sollte geprüft werden, ob sich der Landkreis und die Kommunen von den Sparkassen trennen sollten, mit dem Ziel die Schulden zu reduzieren. Politiker in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten waren bisher meistens mit eine Voraussetzung dafür, dass Kreditinstitute in „Schieflage“ geraten und sehr teuer für die Steuerzahler geworden sind. Beispiele: HSH Nordbank, West LB.

14.04.2016 Extremwetter: Was finden die Wetterdienste? Was schreibt der Klimarat IPCC?

Klaus-Eckart Puls, Dipl.-Meteorologe und ehemaliger Leiter der Wetterämter Essen und Leipzig stellt die Fakten zur Extremwetterentwicklung der letzten Jahrzehnte den Behauptungen in den Medien, dem IPCC (in der Summary for Policymakers SPM), div. Klimafolgenforscher, wie dem PIK Direktor Hans-Joachim Schellnhuber und anderen, gegenüber. Sein Ergebnis, die Daten zeigen in fast allen Kategorien fallende, statt -wie vielfach behauptet- steigende Trends. Auch die Führung des Deutschen Wetterdienstes DWD verkündet entgegen ihren eigenen Daten, dass die Extremwetter nach Zahl und Stärke zunehmen werden. Es stimmt aber nur in einer Kategorie. Die Zahl der Sommertage hat in den letzten Jahren in Deutschland etwas zugenommen. Ob der Trend anhält, ist offen.

Zum ARTIKEL bei EIKE

13.04.2016 Das ist keine Satire. Das ist Sudelei.

Um sich ein Urteil über die aktuellen diplomatischen Verwerfungen mit der Türkei zu bilden, sollte man den Text gelesen haben, der als Stein des Anstoßes benutzt wird. Er ist zu unterirdisch, um ihn auf diese Webseite zu setzen. Auch hier gilt: Cui bono?

Zum ARTIKEL auf achgut.com

12.04.2016 Steigende Kosten für Stabilisierung des Stromnetzes

Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien treibt den Aufwand für die Stabilisierung des Stromnetzes weiter steil nach oben. Das geht aus einem Zwischenbericht der Bundesnetzagentur hervor. Bis Oktober vorigen Jahres waren die Kosten für die von den Netzbetreibern angeordneten Eingriffe in den Kraftwerkspark demnach schon mehr als doppelt so hoch wie im gesamten Vorjahr. Knapp 400 Millionen Euro mussten die Netzbetreiber in den ersten drei Quartalen dafür überweisen, dass Kraftwerke gedrosselt oder hochgefahren wurden, um Schwankungen auszugleichen und das Netz stabil zu halten (Redispatch).

ZUM ARTIKEL in der FAZ

11.04.2016 Trennung von Kirche und Staat?

Hohe Kirchenvertreter äußern sich des öfteren negativ über die AfD. So auch am vergangenen Wochenende der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Markus Dröge. Er macht sich Gedanken über die Frage, ob AfD-Mitglieder auch Gemeindeälteste werden können:

„Das Parteiprogramm der AfD lasse keine Klassifizierung als „menschenfeindliche“ Partei zu. Die Auseinandersetzung müsse mit jedem Einzelnen gesucht werden. Dröge kündigte die Einrichtung einer „Beratungsstelle zur Prüfung der Wählbarkeit ins Ältestenamt“ an. Die EKBO wolle Gemeinden beraten, ob AfD-Mitglieder sich in der Kirche engagieren können, etwa im Gemeindekirchenrat. Wer sich menschenfeindlich äußere, dem könne die Aufnahme in die Wahlliste verwehrt werden. Dröge: „Wer das eigene Volkstum verteidigen will, Menschen ausgrenzen will aufgrund von Religion oder Volkszugehörigkeit, wer sich nicht mit dem Fremden auseinandersetzen will, kann für eine solche Haltung nicht den christlichen Glauben ins Feld führen.“

Zum ARTIKEL auf idea.de

FRAGE: Wo bleibt hier die oft beschworene Trennung von Kirche und Staat?

Der AfD Kreisverband Stade hat folgenden Antrag eingereicht für den Bundesparteitag der AfD am 30.4./1.5.2016, auf dem das Bundesprogramm der AfD beschlossen werden soll:

Der Bundesparteitag möge beschließen, hinter dem Absatz 7.6 des Leitantrages einen Absatz 7.7 einzufügen (entspr. Absatz 4.3 des niederbayerischen Entwurfs):

7.7 Trennung von Kirche und Staat

Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde nach über 1000 Jahren das Heilige Römische Reich Deutscher Nation aufgelöst und damit auch die geistlichen Fürstentümer. Dabei wurde unter anderem eine Dotationsvereinbarung zwischen den Kirchen und den Nachfolgestaaten des Reiches getroffen, wonach die höheren Geistlichen vom Staat, also von allen Steuerzahlern, besoldet werden. Der Öffentlichkeit ist dies kaum bekannt. Die Gehälter orientieren sich an den Besoldungsstufen der deutschen Spitzenbeamten. Die jährlichen Dotationen an die Katholische und Evangelische Kirche saldieren sich auf derzeit 475 Mio. EUR.

Das Kirchensteueraufkommen, das zur freien Verfügung der Kirchen steht und nur von deren Mitgliedern erhoben wird, rechnet sich hinzu und beträgt jährlich über 10 Milliarden EURO. Entgegen einem weitverbreiteten Anschein werden davon keineswegs die Großorganisationen der Sozialindustrie, Caritas und Diakonie, finanziert. Diese werden von den Kirchen zwar betrieben, aber nur zu einem geringen Anteil von 2 % selbst bezahlt. Die wirkliche Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen aus Staats- und Sozialkassen. Diese beliefen sich zuletzt jährlich auf 44 Milliarden EURO, der Beitrag der Kirchen betrug 860 Mio. EUR.

Diese Situation beruht auf Art. 140 GG, wonach die Art. 136 – 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 ihre Geltung beibehalten. Diese Vorschriften räumt den Kirchen weitere massive Privilegien ein. Von einer echten Trennung von Staat und Kirche kann daher keine Rede sein. Es besteht vielmehr ein massives Abhängigkeits- und Verquickungsverhältnis.

Es liegt auf der Hand, dass die Privilegien der Kirchen keinerlei Berechtigung mehr haben und somit der dringenden Anpassung an die heutige Realität bedürfen. Dies wird sogar von Kirchenvertretern selbst gefordert und wurde auch vom Bundesverfassungsgericht angeregt.

Bisher hat sich jede Bundesregierung gescheut, hier tätig zu werden aus Angst, die Kirchen gegen sich aufzubringen. Die Alternative für Deutschland hat diese Sorge nicht und sieht es als ihr Anliegen an, sich dieses 200 Jahre alten Problems im Interesse aller Bürger anzunehmen und es der Lösung durch einen Volksentscheid gem. Art. 20 (2) GG zuzuführen.

LEITANTRAG des Bundesprogramms