11.04.2016 Trennung von Kirche und Staat?

Hohe Kirchenvertreter äußern sich des öfteren negativ über die AfD. So auch am vergangenen Wochenende der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Markus Dröge. Er macht sich Gedanken über die Frage, ob AfD-Mitglieder auch Gemeindeälteste werden können:

“Das Parteiprogramm der AfD lasse keine Klassifizierung als „menschenfeindliche“ Partei zu. Die Auseinandersetzung müsse mit jedem Einzelnen gesucht werden. Dröge kündigte die Einrichtung einer „Beratungsstelle zur Prüfung der Wählbarkeit ins Ältestenamt“ an. Die EKBO wolle Gemeinden beraten, ob AfD-Mitglieder sich in der Kirche engagieren können, etwa im Gemeindekirchenrat. Wer sich menschenfeindlich äußere, dem könne die Aufnahme in die Wahlliste verwehrt werden. Dröge: „Wer das eigene Volkstum verteidigen will, Menschen ausgrenzen will aufgrund von Religion oder Volkszugehörigkeit, wer sich nicht mit dem Fremden auseinandersetzen will, kann für eine solche Haltung nicht den christlichen Glauben ins Feld führen.”

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FRAGE: Wo bleibt hier die oft beschworene Trennung von Kirche und Staat?

Der AfD Kreisverband Stade hat folgenden Antrag eingereicht für den Bundesparteitag der AfD am 30.4./1.5.2016, auf dem das Bundesprogramm der AfD beschlossen werden soll:

Der Bundesparteitag möge beschließen, hinter dem Absatz 7.6 des Leitantrages einen Absatz 7.7 einzufügen (entspr. Absatz 4.3 des niederbayerischen Entwurfs):

7.7 Trennung von Kirche und Staat

Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde nach über 1000 Jahren das Heilige Römische Reich Deutscher Nation aufgelöst und damit auch die geistlichen Fürstentümer. Dabei wurde unter anderem eine Dotationsvereinbarung zwischen den Kirchen und den Nachfolgestaaten des Reiches getroffen, wonach die höheren Geistlichen vom Staat, also von allen Steuerzahlern, besoldet werden. Der Öffentlichkeit ist dies kaum bekannt. Die Gehälter orientieren sich an den Besoldungsstufen der deutschen Spitzenbeamten. Die jährlichen Dotationen an die Katholische und Evangelische Kirche saldieren sich auf derzeit 475 Mio. EUR.

Das Kirchensteueraufkommen, das zur freien Verfügung der Kirchen steht und nur von deren Mitgliedern erhoben wird, rechnet sich hinzu und beträgt jährlich über 10 Milliarden EURO. Entgegen einem weitverbreiteten Anschein werden davon keineswegs die Großorganisationen der Sozialindustrie, Caritas und Diakonie, finanziert. Diese werden von den Kirchen zwar betrieben, aber nur zu einem geringen Anteil von 2 % selbst bezahlt. Die wirkliche Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen aus Staats- und Sozialkassen. Diese beliefen sich zuletzt jährlich auf 44 Milliarden EURO, der Beitrag der Kirchen betrug 860 Mio. EUR.

Diese Situation beruht auf Art. 140 GG, wonach die Art. 136 – 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 ihre Geltung beibehalten. Diese Vorschriften räumt den Kirchen weitere massive Privilegien ein. Von einer echten Trennung von Staat und Kirche kann daher keine Rede sein. Es besteht vielmehr ein massives Abhängigkeits- und Verquickungsverhältnis.

Es liegt auf der Hand, dass die Privilegien der Kirchen keinerlei Berechtigung mehr haben und somit der dringenden Anpassung an die heutige Realität bedürfen. Dies wird sogar von Kirchenvertretern selbst gefordert und wurde auch vom Bundesverfassungsgericht angeregt.

Bisher hat sich jede Bundesregierung gescheut, hier tätig zu werden aus Angst, die Kirchen gegen sich aufzubringen. Die Alternative für Deutschland hat diese Sorge nicht und sieht es als ihr Anliegen an, sich dieses 200 Jahre alten Problems im Interesse aller Bürger anzunehmen und es der Lösung durch einen Volksentscheid gem. Art. 20 (2) GG zuzuführen.

LEITANTRAG des Bundesprogramms