07.09.2020 Verwaltungsgericht in Stade bestätigt Rechtsaufassung des AfD Kreisverbandes

Pressemitteilung des AfD Kreisverbandes Stade

zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Stade (Aktenzeichen 1 B 1322/20)

Die Gemeinde Grünendeich hatte die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses „Zur schönen Fernsicht“ für eine Vortragsveranstaltung der AfD zum Thema „Der Klimakollaps fällt aus“ am 11.9. um 19 Uhr mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Drohungen von linken, anonymen Personen im Internet und eine vorherige Sachbeschädigung aus diesen Kreisen sollten nach Auffassung der Gemeinde ein ausreichender Grund sein, die Nutzung durch die AfD zu verweigern. Auch die weiteren teilweise absurden Begründungen wurden vom Verwaltungsgericht in Stade verworfen.

Kurz zusammengefasst hat das Gericht für Recht erkannt, dass der Anspruch der AfD auf Überlassung der Räumlichkeiten sich aus dem „Gleichbehandlungsanspruch aus Art. 3 GG in seiner Ausprägung als allgemeines Willkürverbot“ ergibt. „Die politische Ausrichtung erlaubter Parteien ist kein zulässiges Ausschlusskriterium“. Ergänzt durch den Hinweis, dass nur das Bundesverfassungsgericht für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und das Verbot von politischen Parteien zuständig ist, ist es eine satte Ohrfeige für einige Kommunalpolitiker und eine offenkundig bei diesem Thema überforderte Verwaltung.

Den anonymisierten Beschluss finden Sie HIER.

PS: Tageblatt-Artikel vom 08.09.2020:

„Die Bürgermeisterin und die Gemeindedirektorin gehen jetzt davon aus, dass die AfD weiter in dem Haus tagen kann. Denn auch die neue – am 24. August vom Rat geänderte Benutzungsordnung der „Fernsicht“ – werde keinen Bestand haben. In dieser wird beispielsweise lediglich den Parteien, die im Gemeinderat Grünendeich vertreten sind, die Nutzung unentgeltlich gestattet. Auch das dürfte nicht gesetzeskonform sein.“


12.08.2020 SG Lühe: Anfrage zum Notstromaggregat für die Turnhalle Striep

Bei der Sanierung der Turnhalle am Striep wurde leider kein Anschluss nebst Umschaltvorrichtung für das frisch angeschaffte Notstromaggregat der SG Lühe geschaffen. Dies wäre sehr sinnvoll, da im Falle eines Blackouts die Turnhalle mit der Pelletheizung beheizt werden könnte und den Bürgern als Übernachtungsmöglichkeit angeboten werden könnte. Der Notfallplan des Landkreises sieht dieses vor.

Ich habe deshalb eine E-Mail an den SG-Bürgermeister Gosch geschickt, mit der Bitte um Auskunft:

„Wann wird in der Turnhalle Striep der Anschluss für das Notstromaggregat und die Umschaltvorrichtung eingebaut?“

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion SG Lühe

 

Antwort am 07.09.2020 im Samtgemeindeausschuss: Ein dauerhafter Anschluss für das Notstromaggregat ist aus Kostengründen nicht erforderlich, im Notfall kann ein Elektriker dieses in ca. 1,5 Std. mit provisorischen Mitteln anschließen.

Unsere Anfrage zum Thema Blackout


08.07.2020 SG Lühe: Geld spielt keine Rolle, wir haben ja keines!

Pressemitteilung zum geplanten Neubau der Bücherei

(wurde im Stader Tageblatt trotz zweimaliger Nachfrage nicht gedruckt)

Seit Jahren spricht man in der Samtgemeinde Lühe über eine Vergrößerung der Bücherei, welche zweifelsohne eine wertvolle (freiwillige) Einrichtung ist und entsprechend gestaltet werden sollte.

Fakten vorweg: Die SG Lühe wird zum Ende des Jahres knapp 9 Mill. € Schulden haben, es stehen diverse kostspielige Pflicht-Projekte auf der Agenda.

Ein Architektenbüro stellte nun verschiedene Entwürfe für einen Neubau der Bücherei im Ausschuss vor. Variante 1, Überbauung des Parkplatzes vor der Striep-Turnhalle (mit großer Freitreppe und Fahrstuhl) wurde vom Ausschuss verworfen, wegen der nur bedingten Barrierefreiheit und hoher Kosten.

Variante 2 sieht einen Neubau auf einem rechteckigen Grundstück parallel zur “Striep” vor.

Zur Auswahl stehen hierbei zwei Dachformen, die beide für einen kostengünstigen, funktionalen Zweckbau, der mehrere Jahrzehnte möglichst ohne Restaurierung auskommen soll, völlig ungeeignet sind: Ein Flachdach mit ganz leichtem Gefälle und Pflanzenbewuchs mag in der Stadt noch Vorteile haben, bei uns auf dem Lande kommen die erhöhten Baukosten, Pflegekosten und das Risiko späterer Undichtigkeiten zum Tragen.

Das Modell mit vier (!) kleinen, nebeneinanderliegenden Satteldächern und entsprechend acht großflächig verglasten Giebelflächen (vier Richtung Süden → warm im Sommer) ist die andere sehr teure Variante. Hierbei bergen die drei innenliegenden Traufen das hohe Risiko späterer Undichtigkeiten und Folgekosten. Die Samtgemeinde hat bereits teure Erfahrungen mit ihrem “Schmetterlingsbau” der Grundschule gemacht.Mein Vorschlag, ein normales Pfannen-Satteldach auf ganzer Länge des Gebäudes zu verwenden, wurde im Ausschuss mit der Begründung abgelehnt, dies widerspräche der Gestaltungssatzung der Gemeinde Steinkirchen (Giebel muss immer der Straße zugewandt sein). Die Steinkirchener Bürgermeisterin hält eine Ausnahmegenehmigung für sehr unwahrscheinlich, einen entsprechenden Antrag will der Ausschuss der SG gar nicht erst stellen. D.h. ein kommunaler Bau, weit entfernt von der Ortsmitte, gegenüber eines Obsthofes, muss zwingend der Gestaltungssatzung entsprechen, auch für einen vermutlich sechsstelligen Differenzbetrag bei den Baukosten und offensichtlichem Risiko von Folgekosten. Mein Vorschlag hätte auch den Vorteil, dass man den Raum im Dachgeschoss sinnvoll nutzen könnte.

Die Samtgemeinde hat gerade die Turnhalle Striep für 2,8 Mill. € saniert. Hierbei wurden damalige Planungsfehler des Architekten “ausgebügelt”, z.B. Fenster in Wandnischen, die undicht geworden waren. Daraus will man nicht lernen.

Es wird also wieder einmal so ablaufen: Der Architekt verwirklicht sich, die Politiker klopfen sich bei der Einweihung auf die Schulter und die Steuerzahler blechen.

In zwanzig Jahren steht die Sanierung an, die Politiker wundern sich, wie man “so etwas” bauen konnte – und die Steuerzahler blechen wieder.

Ein hautnahes Lehrstück – warum sollte es auf kleiner Ebene anders sein als auf höheren Ebenen?

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

07.07.2020 SG Lühe: Statistiken zu Schülerzahlen, Inklusion, etc.

Auf der heutigen Sitzung des Schulausschusses wurden folgende Fragen beantwortet:
  1.  Anzahl der Schüler in unseren Schulen (im Haushaltsplan stehen noch die Zahlen von 2018)?
  2.  Anzahl der Inklusionskinder je Schule?
  3.  Wie ist der Betreuungsgrad der Inklusionskinder (pers. Betreuer, Förderschullehrer (Anzahl d. Std./Kind)?
  4.  Wie sehen die Schulleitungen die Bewältigung der Inklusionsarbeit, gibt es Verbesserungsbedarf?
  5.  Gibt es an den Schulen spezielle Ansprechpartner für die Eltern der Inklusionskinder?
  6. Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund und Förderbedarf bzgl. der deutschen Sprache?

Die Antworten finden Sie HIER

 

26.06.2020 SG Lühe: Richtigstellung zum Tageblatt-Artikel i.S. Klimaschutz

Zum Tageblatt-Artikel „Lühe will Klimaschutz als Daueraufgabe verankern“ vom 26.06.2020, Zitat:

„Astrid zum Felde kritisierte „das Abgreifen von Fördergeldern“ und Aktionen wie Stadtradeln – und warb dafür, die Arbeit auf Bereiche wie das Energiekostensparen zu reduzieren. Stattdessen solle die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), die eine Billion Euro für ihren „Green Deal“ lieber ohne Umwege an die Bürger auszahlen, damit diese selbst über die Verwendung des Geldes bestimmen könnten.“

Richtig ist, dass ich die unfassbar hohe Summe von einer Billion Euro für Klimaschutz der Frau von der Leyen kritisiert habe. Hauptargument für die Einstellung der Klimaschutzmanagerin ist das Einwerben von Fördermitteln. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass Steuergelder verschwendet werden für die Erstellung der Förderrichtlinien und -anträge sowie das Ausfüllen und Prüfen dieser Anträge. All dies könnte man einsparen, wenn man den Kommunen mehr Geld gäbe, über das sie selbst verfügen können, ohne diesen wahnsinnigen bürokratischen Aufwand. Natürlich meinte ich damit nicht eine Billion Euro, es geht um das System!

Auf den Hinweis, dass man das Klima nicht schützen kann und es hierfür auch zahlreiche wissenschaftliche Belege gibt, habe ich verzichtet, da man dafür nur höhnisches Gelächter erntet. Ich habe deshalb den Änderungsantrag eingebracht, dass der Bauausschuss / SGA / Rat die Aufgaben der Klimaschutzmanagerin so definieren sollte, dass die Samtgemeinde hiervon einen finanziellen Nutzen hat. Z.B. sollte sie sich um das Monitoring der Energieverbräuche der Gebäude der Samtgemeinde kümmern und bei überhöhten Verbräuchen Ursachenforschung betreiben. Dies wurde von Herrn Gosch als „Hausmeistertätigkeit“ bezeichnet. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass eine 70.000 € – Kraft Stadtradeln organisiert oder Logo-Wettbewerbe! Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die bisherige Tätigkeit der Klimaschutzmanagerin zu keinem greifbaren Ergebnis geführt hat, der CO2-Ausstoß der SG Lühe ist nicht zurückgegangen. Auf die dreisten Taschenspielertricks bei der Erstellung der CO2-Bilanz, die den Steuerzahler 5000 € gekostet hat, hatte ich bereits hingewiesen (s. HIER).

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion SG Lühe

Informationen zum Thema Klimawandel / Energiewende

Es wurde übrigens auch über unseren Antrag zum Thema Gendersprache diskutiert und abgestimmt, s. HIER

 

23.06.2020 SG Lühe: Antrag zur Gendersprache

Folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 10.06.2020 wurde gestern im Samtgemeindeausschuss mit 4:3 Stimmen abgelehnt, der Samtgemeinderat entscheidet morgen noch einmal:

Sehr geehrter Herr Gosch,

die AfD-Fraktion beantragt, auf der kommenden Sitzung des Samtgemeinderates am 24.06.2020 unter dem TOP „Gendersprache in der Verwaltung und Ratsarbeit der Samtgemeinde Lühe“ folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Samtgemeinderat beschließt, auf die Verwendung der sog. „Gendersprache“, insbesondere das sog. „Gendersternchen“ („Schüler*innen“) und das Binnen-I („EinwohnerInnenfragestunde“) in allen schriftlichen Dokumenten der Verwaltung und des Rates zu verzichten.“

Begründung:

Die Sprache und Schrift eines Volkes stellt ein zu schützendes Kulturgut dar und sollte nicht für ideologische Experimente und Erziehungsmaßnahmen missbraucht werden.

Laut einer Umfrage von Infratest-Dimap spricht sich lediglich 1/3 der Befragten für diese Verunstaltung der deutschen Sprache aus. Das Hauptargument der Befürworter, durch die Sprache eine Geschlechtergerechtigkeit herstellen zu müssen, findet nicht einmal unter den Frauen in diesem Land eine mehrheitliche Zustimmung.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article208647269/Umfrage-Mehrheit-der-Deutschen-lehnt-Gendersternchen-ab.html

Der Verein „Deutsche Sprache“ hat eine Umfrage zu dem Thema durchgeführt, die die Umfrage der „Welt am Sonntag“ bestätigt:

https://vds-ev.de/pressemitteilungen/bundesbuerger-haben-nase-voll-von-gendersprache-und-debatte/

Aus einem Artikel in der HAZ vom 08.03.2019:

„Es ist vor allem das generische Maskulinum, das den Genderaktivisten in den Ohren klingelt, also der als männlich empfundene Regelfall („Lehrer“). Tatsächlich aber ist das Maskulinum sprachhistorisch gesehen gar nicht männlich. Explizit gemeint sind weder Männer noch Frauen. „Lehrer“ etwa sind nicht automatisch Männer, sondern „lehrende Personen“, denn das Wortgeschlecht (Genus) ist nicht deckungsgleich mit dem natürlichen Geschlecht (Sexus).“

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Gender-Stern-Woerter-scheren-sich-nicht-um-das-Geschlecht

Auch die Stadt Münster hat diesen Beschluss bereits im vergangenen Jahr gefasst:

https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3934885-Eingriff-in-die-deutsche-Grammatik-Verwaltung-zeigt-dem-Genderstern-die-Rote-Karte

Sollte es juristische Einwände gegen die beantragte Beschlussfassung geben, bitten wir darum, diese spätestens zwei Tage vor der Ratssitzung an alle Ratsmitglieder zu versenden, damit die Möglichkeit besteht, sich damit zu befassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

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 Antwort am 19.06.2020 von Tim Siol, Hauptamtsleiter und stellv. Bügermeister der der SG Lühe:

Sehr geehrte Frau zum Felde,

in Ihrem Antrag zur Gendersprache baten Sie darum, den Samtgemeinderat darüber zu informieren, ob gegen die beantragte Beschlussfassung juristische Einwände bestehen.

Generell orientiert sich die Samtgemeinde in ihrem Schriftverkehr an den jeweiligen Empfehlungen des Landes Niedersachsen. Hierzu ist mir nur der Beschluss des Landesministeriums über die Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache vom 09.07.91 bekannt (Fundstelle: Nds. MBl. 1991 Nr. 25, S. 911). Hiernach sollen in der Rechtssprache im Regelfall beide Geschlechter benannt werden. Für Kommunen ist dieser Beschluss eine Empfehlung, an die wir uns auch in Abstimmung mit anderen Kommunen gebunden fühlen.

Sollte Ihr Antrag auch auf die Stellenausschreibungen der Samtgemeinde abzielen, muss ich Ihnen mitteilen, dass hier die Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) anzuwenden sind. Hiernach müssen Stellenausschreibungen benachteiligungsfrei sein. Sollte man z.B. nur ein Geschlecht ausschreiben oder Formulierungen wir „jung dynamisch“  oder ähnliches verwenden, wird dies von Arbeitsgerichten in der Regel so ausgelegt, dass bestimmte Geschlechter oder Altersgruppen von vornherein ausgeschlossen werden, mit der Folge, dass den Betroffenen in den meisten Fällen drei Bruttogehälter als Schadensersatz zugesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Tim Siol

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Antwort von Astrid zum Felde am 22.06.2020:

Sehr geehrter Herr Siol,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Hierzu möchte ich Folgendes anmerken:

Unser Antrag bezieht sich auf die Verwendung des „Gendersternchens“ und des Binnen-I. Diese werden in dem von Ihnen zitierten Beschluss des Landesministeriums nicht empfohlen, damals gab es diese sicherlich noch gar nicht. Der Beschluss zielt auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ab (grundsätzlich begrüßenswert), während das Gendersternchen diverse andere Geschlechter mit einbeziehen soll. Dies lehnen wir explizit ab, da nicht einzusehen ist, dass für eine verschwindend geringe Minderheit der Bevölkerung die deutsche Sprache derartig verunstaltet wird.

Ferner bezieht sich der Geltungsbereich des Beschlusses nur auf Gesetzentwürfe, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Hier nachzulesen:

https://www.afd-landkreis-stade.de/https://afd-landkreis-stade.de/wp-content/uploads/2020/06/Verordnungsblatt.pdf

Dass in einer Stellenausschreibung hinter der Stellenbezeichnung m/w/d stehen muss, ist mir bekannt (hier ist der Wahnsinn schon in Gesetze gegossen), allerdings ist man nicht gezwungen, in der Stellenbeschreibung von Schüler*innen und Lehrer*innen zu schreiben?!

Ich sehe also keine juristischen Bedenken, unserem Antrag zuzustimmen.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

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PS: Leider hat es die Verwaltung nicht geschafft, unseren Antrag im Ratsinformationssystem Allris als Original-PDF einzustellen. Die Datei wurde ausgedruckt und wieder eingescannt. Dies hat zur Folge, dass die Links zu den Quellen nicht anklickbar sind. Ich habe bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen, leider erfolglos. Sabotage?!

HIER das PDF

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Nachtrag:

Der Samtgemeinderat hat am 24.06.2020 den Antrag abgelehnt (bei unseren zwei Ja-Stimmen). Die Gleichstellungsbeauftragte der SG Lühe, Frau Courtault, bedankte sich, dass wir das Thema aufgegriffen haben und erläuterte, dass die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache Einfluss auf die Denkweise der Menschen habe und die Diskriminierung der Frauen und anderer Geschlechter reduziert würde. Sie verteilte außerdem eine Broschüre der nieders. Staatskanzlei mit Tipps für eine geschlechtergerechte Sprache (s. HIER). Allgemein war man der Meinung, dass der Samtgemeinderat explizit auf eine geschlechtergerechte Sprache achten sollte.

Es mag sich nun jeder selbst eine Meinung bilden, die Argumente sind vorgetragen…


20.06.2020 SG Lühe: Anträge der AfD werden ignoriert

E-Mail an den Vorsitzenden des Bau-, Wege-, Planungs- und Umweltausschusses, Dirk Thobaben und den Bauamtsleiter Lars Trucewitz am 14.05.2020:

Guten Morgen, Herr Thobaben,

da man gestern in der Fraktionssprecherrunde allgemein der Meinung war, die Tagung der Ausschüsse vor den Sommerferien sei keine Selbstverständlichkeit, beantragt die AfD-Fraktion hiermit die Einberufung des Bauausschusses vor dem SGA am 15.6.2020.

Folgende Punkte sollten bitte u.a. auf der TO stehen:

1. Besichtigung / Status Turnhalle Striep
2. Reports zu den Energieverbräuchen der Gebäude der SG Lühe – Konsequenzen (bitte VOR der Sitzung versenden)
3. Liste der noch anstehenden Projekte in diesem Jahr und deren Status – ggf. Verschiebungen wg. finanzieller Einbußen durch die Corona-Krise?

Vielen Dank.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

–> Auf diese E-Mail habe ich keine Antwort erhalten (eine Begründung für die verspätete Einberufung NACH dem Samtgemeinderat (24.06.2020) wäre angebracht gewesen?).  Der Bauausschuss wird nun am 30.07.2020 tagen. Erst auf Nachfrage teilte man mir mit, dass der Fachmann für den Lärmaktionsplan vorher keine Zeit hatte. Punkt 3 meiner o.g. TOP steht nicht auf der Tagesordnung.

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E-Mail an die Vorsitzende des Schulausschusses, Christel Oehr, und den Hauptamtsleiter, Tim Siol, am 14.05.2020:

Guten Morgen, Frau Oehr,

da man gestern in der Fraktionssprecherrunde allgemein der Meinung war, die Tagung der Ausschüsse vor den Sommerferien sei keine Selbstverständlichkeit, beantragt die AfD-Fraktion hiermit die Einberufung des Schulausschusses vor dem SGA am 15.6.2020.

Ich bitte darum, die Schulleitungen als Gäste einzuladen.

Folgende Punkte sollten bitte u.a. auf der TO stehen:

1. Fragen an die Schulleitungen:
a) Mit welchen alternativen Maßnahmen werden/wurden den Schülern die Unterrichtsinhalte vermittelt?
b) Wie erfolgreich war dieses? Wurden alle Schüler erreicht?
c) Wie groß wird der entstandene Rückstand eingeschätzt?
d) Weiteres Vorgehen?
e) Status des Digitalisierungskonzeptes?

2. Status Ganztagsschule Hollern-Twielenfleth

Vielen Dank.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

–> Auf diese E-Mail habe ich keine Antwort erhalten (eine Begründung für die verspätete Einberufung NACH dem Samtgemeinderat (24.06.2020) wäre angebracht gewesen?) Der Ausschuss tagt nun am 07.07.2020, eine Tagesordnung liegt noch nicht vor.

Ob man diese Art des Umganges als „demokratisch“ bezeichnen kann, mag jeder selbst beurteilen.

18.06.2020 SG Lühe: Antrag zum Thema Blackout wurde behandelt – alles in Butter

Der Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung der SG Lühe tagte und befasste sich mit unserem Antrag vom 12.02.2020 zum Thema Blackout (flächendeckener Stromausfall). Nachdem man in der letzten Woche im zuständigen Kreisausschuss der Meinung war, das Thema sei bereits in 2018 ausreichend behandelt worden (s. HIER) und eine konkrete Beantwortung von Fragen ablehnte (s. HIER), bestand auch im zuständigen Ausschuss der Samtgemeinde Lühe kein Beratungsbedarf und es wurde folgender unverbindlicher Beschluss (ohne Fristsetzung) gefasst:

„Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung der Samtgemeinde Lühe im Rahmen des Geschäftes der laufenden Verwaltung für ihren Bereich einen Organisationsplan erstellt, nach dem die Zusammenarbeit mit der Katastrophenschutzbehörde organisiert wird.“

Anmerkungen der Verwaltung:

  1. Katastrophenschutz (dazu gehört auch der sog. Blackout“) ist Angelegenheit der Katastrophenschutzbehörde, also des Landkreises Stade.
  2. Ein Katastrophenschutzplan des Landkreises Stade liegt der Samtgemeinde Lühe vor (Nur für den Dienstgebrauch)
  3. Darauf aufbauend sollte die Samtgemeinde Lühe die Zentrale für den Katastrophenfall im Rathaus organisieren. Ein Organisationsplan liegt vor. Dieser müsste lediglich namentlich aktualisiert werden.
  4. Sammelstellen für die Evakuierung der Bevölkerung waren lediglich zu Zeiten des Betriebes des Kernkraftwerkes gefordert. Diese Evakuierungspläne sind nicht mehr vorhanden.
  5. Zu den Fragen des Antrages kann folgendes gesagt werden:
  • Wie viele Tankstellen mit Notstromversorgung es gibt ist hier nicht bekannt (Sache des Landkreises)
  • Kommunikation mit übergeordneten Behörden erfolgt über vorhandenes Notstromaggregat und Funk
  • Kommunikation mit Bevölkerung könnte mit Lautsprecherwagen erfolgen (ggfls. Megaphone)
  • Eine notdürftige Wasserversorgung wäre von der Samtgemeinde Lühe nicht zu organisieren. Da wäre die Katastrophenschutzbehörde, ggfls. mit dem TWV gefordert.
  • Eine Turnhalle wäre möglich. Beheizung ggfls. über kleinere Notstromaggregate der Feuerwehr.

Die globalen Hinweise der Fraktionsvorsitzenden Frau zum Felde zur Energiewende und deren Auswirkungen gehen an der Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde Lühe vorbei.

Eine derartige Planung kann nur überregional erfolgen.“

FAZIT:

Die Politik hat keine Möglichkeit, die konkreten Katastrophenschutzpläne einzusehen („nur für den Dienstgebrauch“). Wir müssen einfach vertrauen. Ohne der Verwaltung Nachlässigkeit oder Inkompetenz zu unterstellen: Dies ist eine unbefriedigende Situation, da die Politik die Aufgabe hat, die Verwaltung zu kontrollieren!?! Im Übrigen gilt: Jeder Bürger und jeder Betrieb hat selbst Vorsorge zu treffen.

 

Hier unser Antrag vom 12.2.2020 im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Gosch,

das Risiko eines Blackouts (flächendeckenden Stromausfalls) wird mit der geplanten Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken immer größer. Wir stellen deshalb den Antrag, auf der kommenden Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und öffentliche Ordnung unter dem TOP “Vorbereitung der Samtgemeinde Lühe auf einen Blackout” folgenden Beschluss zu fassen:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem THW, den Feuerwehren, u.a. einen Notfallplan für einen großflächigen Stromnetzausfall (sog. „Blackout“) zu erarbeiten und auf der nächsten Sitzung des Ausschusses vorzustellen. Hierzu gehört z.B. zu überlegen, welche Maßnahmen in einem solchen Fall im Seniorenheim Bergfried erforderlich wären.

Folgende Fragen sind u.a. zu klären:

  • Wie viele Tankstellen mit Notstromversorgung gibt es in der SG Lühe?
  • Wie erfolgt in einem solchen Fall die Kommunikation mit übergeordneten Behörden und Verwaltungen?
  • Wie erfolgt die Kommunikation mit der Bevölkerung?
  • Könnte die Samtgemeinde eine notdürftige Wasserversorgung der Bevölkerung organisieren?
  • Könnte die Samtgemeinde eine Turnhalle beheizen und für Kinder/alte Menschen zur Übernachtung anbieten?

 

Begründung:

Das Zieldreieck der Energiewende sieht eine gesicherte, preiswerte und umweltfreundliche Energieversorgung vor.

Nahezu alle drei Eckpunkte werden inzwischen verfehlt. Insbesondere bzgl. einer gesicherten Versorgung findet in den letzten Jahren geradezu das Gegenteil statt. Die im Bereich der Grundlast vorhandenen Kraftwerke auf der Basis fossiler Rohstoffe und Kernenergie werden schrittweise vom Netz genommen und man versucht, einen Ausgleich durch sog. “erneuerbare“ Energien, vor allem Windkraftanlagen und Photovoltaik, zu erreichen. Die dadurch bereitgestellte elektrische Energie ist unplanbar und witterungsabhängig. Im Falle einer Überproduktion müssen entweder Anlagen zeitweilig abgeschaltet werden oder der überschüssige Strom wird im Ausland gegen hohe negative Preise entsorgt. Im Falle einer Dunkelflaute, die Stunden oder Tage andauern kann, muss der fehlende Strom durch konventionelle Kraftwerke geliefert werden oder alternativ im Ausland teuer zugekauft werden.

Eine durchgehend zuverlässige Energieversorgung ist in den letzten Jahren mit Kosten in Milliardenhöhe verbunden, die vom Stromverbraucher getragen werden müssen, da zeitweilig energieintensive Unternehmen zwangsweise (gegen Entschädigung) vom Netz genommen werden müssen. Die hohe Anzahl der Netzeingriffe lässt einen Ausfall des Stromnetzes immer wahrscheinlicher werden.

Durch die Abschaltung eines weiteren Kernkraftwerks zum Ende 2019 (KKW Philippsburg) wurde die Situation weiter verschärft. Auch Cyber- oder Terrorangriffe können mögliche Ursachen eines flächendeckenden Stromausfalls sein.

Angemessene Maßnahmen zur Vorsorge sind also dringend erforderlich.

Referenzen:

Astrid zum Felde,

Vors. AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

23.04.2020 Samtgemeinde Lühe: Anträge zur Wiederaufnahme der Ratsarbeit und Sperrung der Elbdeiche

E-Mail an den Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch und den Samtgemeinderat

als Antwort auf ein Informationsschreiben vom 20.04.2020:

Lieber Michael, liebe Ratskollegen,

In Deiner Mail steht:

„Bezüglich der allgemeinen Ratsarbeit ist anzumerken, dass Fachausschüsse bis zum Sommer nicht tagen sollen. „

Ich gehe davon aus, dass der Samtgemeinderat selbst beschließen kann, ob die Fachausschüsse tagen und beantrage, folgende Umlaufbeschlüsse kurzfristig durchzuführen:

1. Der Samtgemeinderat beschließt, zwischen dem 25.05.20 und 12.06.20 alle Fachausschüsse jeweils einmal tagen zu lassen, sowie wie vorgesehen den SGA am 15.06.2020 und den SG-Rat am 24.06.2020.

Begründung:

Der Saal der „Schönen Fernsicht“ bietet die Möglichkeit, die Ausschüsse unter Einhaltung der Sicherheitsabstände durchzuführen. Es ist daher angebracht, dass der Samtgemeinderat seine Arbeit wieder aufnimmt.

Folgende Fragen sollten u.a. in den entsprechenden Aussschüssen behandelt werden:

1. Erste Abschätzungen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Betriebe/Unternehmen in der SG Lühe und Auswirkungen auf den Haushalt / die geplanten Ausgaben
2. Status Turnhalle Striep
3. Reports zu den Energieverbräuchen der Gebäude der SG Lühe
4. Umgang mit den Kita-Gebühren für die ausgefallenen Monate

5. Fragen an die Schulleitungen:
a) Mit welchen alternativen Maßnahmen werden/wurden den Schülern die Unterrichtsinhalte vermittelt?
b) Wie erfolgreich war dieses? Wurden alle Schüler erreicht?
c) Wie groß wird der entstandene Rückstand eingeschätzt?
d) Weiteres Vorgehen?
e) Status des Digitalisierungskonzeptes?

Antwort des Samtgemeinde-Bürgermeisters Michael Gosch am 28.04.2020:

„Das NKomVG lässt keine Beschlüsse der Vertretung  (Rat) im Umlaufverfahren zu. Dafür ist eine öffentliche Sitzung erforderlich. Sitzung verlangt körperliche Anwesenheit. Ausnahmen regelt das Gesetz. Anders als beim Hauptausschuss ( siehe § 78 Abs. 3 NKomVG ) fehlt es an einer Regelung  für den Rat, sprich Vertretung, die es gestattet , Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Eine Sitzung der Vertretung kann demzufolge nicht durch eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ersetzt werden. Zudem würde das Öffentlichkeitsprinzip nicht gewahrt werden können ( § 64 Abs.1 ) .“

Anmerkung Astrid zum Felde:

Die Kollegen in diesen beiden Gemeinden scheinen nicht informiert zu sein:
Ein Stimmungsbild hätte mir auch gereicht, entscheidend ist, dass die Ausschüsse tagen. Nach telefonischer Auskunft von Michael Gosch soll in der ersten Maihälfte eine Sitzung der Fraktionssprecher stattfinden, auf der die Meinung der Ratsmitglieder zur Fortsetzung der Ratsarbeit eingeholt werden soll.

2. Der Samtgemeinderat Lühe fordert die Landkreisverwaltung auf, die Allgemeinverfügung bzgl. der Elbdeiche ab dem 4.5.2020 aufzuheben.

Begründung:

Die Bürger sind in der Lage, eigenverantwortlich in entsprechendem Abstand spazierenzugehen.

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

Aus der Rundmail des Samtgemeindebürgermeisters Michael Gosch (Lühe) an die Ratsmitglieder vom 27.04.2020:

„Die Verfügung bezüglich des Nutzungsverbots von Elbdeichen, Außengelände und Parkplätzen wird am 03.05.2020 auslaufen. Der Landkreis beabsichtigt nicht diese zu verlängern. Allerdings wird es eine besondere Beobachtung an Himmelfahrt und Pfingsten geben.“

 –> Der 2. Umlaufbeschluss erübrigt sich demnach.

17.04.2020 SG Lühe: Anfrage zur Flüchtlingssituation

Anfrage am 05.02.2020

Guten Morgen, Herr Buchner, Herr Siol,

ich bitte um Auskunft zur Flüchtlingssituation, d.h., wie viele Personen waren zum 31.12.2019 in der SG Lühe untergebracht und wie ist der Plan für 2020.

Vielen Dank!

Astrid zum Felde,

Vors. AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

Antwort am 17.04.2020 von Herrn Buchner, Ordnungsamt SG Lühe

 „.. wir haben jetzt die neue Quote am Mittwoch bekommen. Danach haben wir aktuell 62 Flüchtlinge im Asylverfahren. Nach der neuen Quote müssen wir 91 Personen insgesamt aufnehmen. Das bedeutet, dass wir noch 28 Personen aufnehmen müssten. Der Verteilungszeitraum dauert zunächst bis zum 01.Quartal 2021.“

Im letzten Jahr waren 84 Personen in der SG Lühe untergebracht, s. HIER

17.04.2020 SG Lühe: Anfrage an den Landkreis Stade zum Schwerlastverkehr auf der K39

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass die K39 nun endlich saniert wird, ist grundsätzlich nur zu begrüßen und nach den langjährigen Verschiebungen dieser Sanierung auch überfällig. Als Pendler aus dem Alten Land, der diese Strecke jeden Tag in der Woche 2x nutzt, habe ich noch folgende Anmerkungen hierzu:

Warum wird seit Jahren das Schwerlastdurchgangsfahrverbot von der Verwaltung blockiert?

Es ist völlig unverständlich, dass obwohl seit Jahren durch politische Anträge, Bürgerinitiativen und Bürger ein Durchgangsfahrverbot gefordert wird,  dieses von der zuständigen Verwaltung einfach nur ignoriert bzw. durch nicht nachvollziehbare Argumente abgelehnt wird. Hier z.B. Ihr Argument, dass die A26 noch nicht fertiggestellt sei und dass nach der Fertigstellung -wann immer das sein mag- die Lage neu bewertet wird seitens der Verwaltung.

Durch die Nutzung der K39 als Hafentransitstrecke zwischen HH-HB-Cuxhaven wird die K39 übermäßig belastet und der Kreis Stade bleibt auf den Kosten sitzen. Das kann nicht ihr Antritt sein im Zuge wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern und immer knapperen Haushaltsmitteln in den kommenden Jahren.

Ich hatte seinerzeit angeregt, dass der Schwerlastverkehr über die B73 umgeleitet wird. Vorteil hier: Dies ist eine Bundesstraße, d.h. für Sanierungs-Instandhaltungskosten kommt der Bund auf.

Nachteil Kreisstraße: Der Kreis hat die Kosten für Sanierung bzw. Instandhaltung zu tragen.

Alleine dieses Argument müsste für das Schwerlastdurchgangsfahrverbot schon völlig ausreichen, wenn mit gesundem Menschenverstand gehandelt würde.

Dass die Anrainer aus dem Alten Land davon auch profitieren würden, muss ich an dieser Stelle nicht noch explizit erwähnen. Ferner würde der Tourismus auch davon profitieren.

Ich bin schon mal gespannt, wo der Durchgangsschwerlastverkehr während der Sanierung bleibt.

Wenn nur noch die B73 und die halbfertige A26 genutzt werden kann / darf, würde das dem Szenario entsprechen, welches von mir und vielen Anderen schon seit Jahren gefordert wird.

Die Frage, die sich dann nur stellt, wäre, warum nicht gleich so und endgültig?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schack

AfD Fraktion SG Lühe

Antwort der Landkreis-Verwaltung:

Sehr geehrter Herr Schack,

ein Ziel des Landkreis Stade ist es u.a., die Leistungsfähigkeit der Verkehrswege zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Funktion einer Kreisstraße wird im Nds. Straßengesetz beschrieben. Einschränkungen des Verkehrs, z.B. Durchfahrtsverbote, erfolgen nur im Ausnahmefall – das Ziel bleibt stets, diese wieder zu beseitigen. Bei der notwendigen Auswahl der zu sanierenden Straßen wird als wichtiges Kriterium auch die Verkehrsbedeutung herangezogen, welche bei der K39 in diesem Abschnitt unbestreitbar sehr hoch ist. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, die K39 zu sanieren und nicht, diese für Lkw zu sperren.

Die Durchführung der Baumaßnahme zur Sanierung der K39 wurde letztlich durch die zuständigen Gremien im Kreistag befürwortet.

Während der Bauzeit der Baustelle an der K39 zwischen Borstel und Cranz ist vorgesehen, den Lkw-Verkehr möglichst weiträumig umzuleiten, u.a. über die B73. Die Details sind noch in der Abstimmung.

 

12.02.2020 SG Lühe: Antrag zum Thema Blackout

Sehr geehrter Herr Gosch,

das Risiko eines Blackouts (flächendeckenden Stromausfalls) wird mit der geplanten Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken immer größer. Wir stellen deshalb den Antrag, auf der kommenden Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und öffentliche Ordnung unter dem TOP “Vorbereitung der Samtgemeinde Lühe auf einen Blackout” folgenden Beschluss zu fassen:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem THW, den Feuerwehren, u.a. einen Notfallplan für einen großflächigen Stromnetzausfall (sog. „Blackout“) zu erarbeiten und auf der nächsten Sitzung des Ausschusses vorzustellen. Hierzu gehört z.B. zu überlegen, welche Maßnahmen in einem solchen Fall im Seniorenheim Bergfried erforderlich wären.

Folgende Fragen sind u.a. zu klären:

  • Wie viele Tankstellen mit Notstromversorgung gibt es in der SG Lühe?
  • Wie erfolgt in einem solchen Fall die Kommunikation mit übergeordneten Behörden und Verwaltungen?
  • Wie erfolgt die Kommunikation mit der Bevölkerung?
  • Könnte die Samtgemeinde eine notdürftige Wasserversorgung der Bevölkerung organisieren?
  • Könnte die Samtgemeinde eine Turnhalle beheizen und für Kinder/alte Menschen zur Übernachtung anbieten?

 

Begründung:

Das Zieldreieck der Energiewende sieht eine gesicherte, preiswerte und umweltfreundliche Energieversorgung vor.

Nahezu alle drei Eckpunkte werden inzwischen verfehlt. Insbesondere bzgl. einer gesicherten Versorgung findet in den letzten Jahren geradezu das Gegenteil statt. Die im Bereich der Grundlast vorhandenen Kraftwerke auf der Basis fossiler Rohstoffe und Kernenergie werden schrittweise vom Netz genommen und man versucht, einen Ausgleich durch sog. “erneuerbare“ Energien, vor allem Windkraftanlagen und Photovoltaik, zu erreichen. Die dadurch bereitgestellte elektrische Energie ist unplanbar und witterungsabhängig. Im Falle einer Überproduktion müssen entweder Anlagen zeitweilig abgeschaltet werden oder der überschüssige Strom wird im Ausland gegen hohe negative Preise entsorgt. Im Falle einer Dunkelflaute, die Stunden oder Tage andauern kann, muss der fehlende Strom durch konventionelle Kraftwerke geliefert werden oder alternativ im Ausland teuer zugekauft werden.

Eine durchgehend zuverlässige Energieversorgung ist in den letzten Jahren mit Kosten in Milliardenhöhe verbunden, die vom Stromverbraucher getragen werden müssen, da zeitweilig energieintensive Unternehmen zwangsweise (gegen Entschädigung) vom Netz genommen werden müssen. Die hohe Anzahl der Netzeingriffe lässt einen Ausfall des Stromnetzes immer wahrscheinlicher werden.

Durch die Abschaltung eines weiteren Kernkraftwerks zum Ende 2019 (KKW Philippsburg) wurde die Situation weiter verschärft. Auch Cyber- oder Terrorangriffe können mögliche Ursachen eines flächendeckenden Stromausfalls sein.

Angemessene Maßnahmen zur Vorsorge sind also dringend erforderlich.

Referenzen:

Astrid zum Felde,

Vors. AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe