23.04.2020 Samtgemeinde Lühe: Anträge zur Wiederaufnahme der Ratsarbeit und Sperrung der Elbdeiche

E-Mail an den Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch und den Samtgemeinderat

als Antwort auf ein Informationsschreiben vom 20.04.2020:

Lieber Michael, liebe Ratskollegen,

In Deiner Mail steht:

“Bezüglich der allgemeinen Ratsarbeit ist anzumerken, dass Fachausschüsse bis zum Sommer nicht tagen sollen. “

Ich gehe davon aus, dass der Samtgemeinderat selbst beschließen kann, ob die Fachausschüsse tagen und beantrage, folgende Umlaufbeschlüsse kurzfristig durchzuführen:

1. Der Samtgemeinderat beschließt, zwischen dem 25.05.20 und 12.06.20 alle Fachausschüsse jeweils einmal tagen zu lassen, sowie wie vorgesehen den SGA am 15.06.2020 und den SG-Rat am 24.06.2020.

Begründung:

Der Saal der “Schönen Fernsicht” bietet die Möglichkeit, die Ausschüsse unter Einhaltung der Sicherheitsabstände durchzuführen. Es ist daher angebracht, dass der Samtgemeinderat seine Arbeit wieder aufnimmt.

Folgende Fragen sollten u.a. in den entsprechenden Aussschüssen behandelt werden:

1. Erste Abschätzungen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Betriebe/Unternehmen in der SG Lühe und Auswirkungen auf den Haushalt / die geplanten Ausgaben
2. Status Turnhalle Striep
3. Reports zu den Energieverbräuchen der Gebäude der SG Lühe
4. Umgang mit den Kita-Gebühren für die ausgefallenen Monate

5. Fragen an die Schulleitungen:
a) Mit welchen alternativen Maßnahmen werden/wurden den Schülern die Unterrichtsinhalte vermittelt?
b) Wie erfolgreich war dieses? Wurden alle Schüler erreicht?
c) Wie groß wird der entstandene Rückstand eingeschätzt?
d) Weiteres Vorgehen?
e) Status des Digitalisierungskonzeptes?

Antwort des Samtgemeinde-Bürgermeisters Michael Gosch am 28.04.2020:

“Das NKomVG lässt keine Beschlüsse der Vertretung  (Rat) im Umlaufverfahren zu. Dafür ist eine öffentliche Sitzung erforderlich. Sitzung verlangt körperliche Anwesenheit. Ausnahmen regelt das Gesetz. Anders als beim Hauptausschuss ( siehe § 78 Abs. 3 NKomVG ) fehlt es an einer Regelung  für den Rat, sprich Vertretung, die es gestattet , Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Eine Sitzung der Vertretung kann demzufolge nicht durch eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ersetzt werden. Zudem würde das Öffentlichkeitsprinzip nicht gewahrt werden können ( § 64 Abs.1 ) .”

Anmerkung Astrid zum Felde:

Die Kollegen in diesen beiden Gemeinden scheinen nicht informiert zu sein:
Ein Stimmungsbild hätte mir auch gereicht, entscheidend ist, dass die Ausschüsse tagen. Nach telefonischer Auskunft von Michael Gosch soll in der ersten Maihälfte eine Sitzung der Fraktionssprecher stattfinden, auf der die Meinung der Ratsmitglieder zur Fortsetzung der Ratsarbeit eingeholt werden soll.

2. Der Samtgemeinderat Lühe fordert die Landkreisverwaltung auf, die Allgemeinverfügung bzgl. der Elbdeiche ab dem 4.5.2020 aufzuheben.

Begründung:

Die Bürger sind in der Lage, eigenverantwortlich in entsprechendem Abstand spazierenzugehen.

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

Aus der Rundmail des Samtgemeindebürgermeisters Michael Gosch (Lühe) an die Ratsmitglieder vom 27.04.2020:

“Die Verfügung bezüglich des Nutzungsverbots von Elbdeichen, Außengelände und Parkplätzen wird am 03.05.2020 auslaufen. Der Landkreis beabsichtigt nicht diese zu verlängern. Allerdings wird es eine besondere Beobachtung an Himmelfahrt und Pfingsten geben.”

 –> Der 2. Umlaufbeschluss erübrigt sich demnach.