10.03.2021 SG Lühe: Maskenterror

E-Mail an den Samtgemeinderat Lühe am 10.03.2021:

Liebe Ratskollegen,

vorgestern wurde im SGA vorgeschlagen, dass wir die Masken freiwillig auch während der Ausschusssitzungen tragen sollten, wegen der angespannten Corona-Lage und weil andere Berufsgruppen dies auch tun müssten. Die Zeit war schon sehr fortgeschritten, deshalb habe ich auf eine Wortmeldung verzichtet.

Um mir strafende Blicke und den Vorwurf der mangelnden Solidarität zu ersparen, möchte ich darlegen, warum ich das Tragen der Masken ablehne:

1. Die epidemische Lage im LK Stade ist lächerlich gering, in den Elbe-Klinikten liegen 3 Patienten, davon 2 auf Intensivstation (s. HIER, man muss nicht mal den Geschäftsführer belästigen). Hinzu kommt, dass ein PCR-Test per Definition keine Infektion nachweisen kann, die “Fall-Zahlen” also fragwürdig sind. Nicht zu sprechen von den “im Zusammenhang mit” Covid Verstorbenen. „10.03.2021 SG Lühe: Maskenterror“ weiterlesen

13.02.2021 Hollern-Twielenfleth: Tanzen für die Hoffnung?

Der Germeinderat Hollern-Twielenfleth hat ein Tanzvideo zur Corona-Zeit herausgebracht:

“Um den Menschen und sich auch selber in dieser Zeit Hoffnung und Mut zu geben, hat der Gemeinderat dieses Video gedreht. Die Botschaft lautet wir wünschen allen Gesundheit, Zuversicht, Frieden, Glück und Fröhlichkeit.”

Eine nette Idee, allerdings fehlt mir in dieser Aufzählung ganz dringend die Freiheit, die in diesem unserem Lande immer mehr unter die Räder kommt, sowie eine politische Aussage. Für ein politisches Gremium wäre es angebracht, sich zu informieren und angesichts der verschwindend geringen Krankheitsfälle in unserem Landkreis an die übergeordneten Gremien Unmut und Forderungen nach einer Beendigung des Lockdowns zu kommunizieren. Den Firmeninhabern und Arbeitnehmern, deren Existenzen durch die völlig unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen bedroht sind, hilft ein Tanzvideo nicht weiter, es muss ihnen als Hohn erscheinen?!

Das nicht legitimierte Corona-Kabinett, bestehend aus der Kanzlerin und den Länderchefs, verlängert den Lockdown permanent unter Veränderung der Parameter und Missachtung der Parlamente. Wie viele Lockdown-Verlängerungen braucht es noch, bis auch der Gemeinderat Hollern-Twielenfleth aufwacht und im Sinne der Bürger handelt?

Da reicht keine Hoffnung mehr, wir brauchen Mut zum Widerstand!

Es gibt eine inhaltliche und optische Alternative

zum Gemeinderat Hollern-Twielenfleth, s. HIER auf Youtube

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion der SG Lühe


20.11.2020 SG Lühe: Digitalisierung ohne Rücksicht auf Verluste

Der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe tagte am vergangenen Dienstag.

Nach mehrfacher Nachfrage wurden uns nun die Medienkonzepte dreier Schulen zur Verfügung gestellt (GS Guderhandviertel, GS Steinkirchen, Oberschule Steinkirchen), welche u.a. für den Empfang von Fördergeldern aus dem “Digitalisierungspakt” der Bundesregierung erforderlich sind. Leider sind die Verknüpfungen in den Dokumenten nicht anklickbar, da es sich um eingescannte Dokumente handelt. Tiefere Beschäftigung also nicht erwünscht. Der Ausschuss lehnte es ab, sich inhaltlich mit den Konzepten zu befassen. Wir sind nur für die technische und materielle Ausstattung der Schulen zuständig, alles andere geht uns nichts an. Dabei lohnt sich ein Blick in die Konzepte. So erfahren wir auf S. 9/10 (GS Steinkirchen), dass ein Lehrer zukünftig kein Wissensvermittler, sondern “Lernbegleiter” sein soll. Die Kinder lernen nur noch elementare Grundkenntnisse und verwenden ansonsten universelle Methoden, die flexibel für alle Wissensbereiche einsetzbar sind. Ein Projekttag pro Woche ersetzt den Sachunterricht weitestgehend (!!), die Kinder lernen individuell, nach Lust und Laune, alle Materialien werden in einer landesweiten “Bildungscloud” gespeichert. Alle Erfahrungen anderer Länder, die einen negativen Effekt digitaler Medien im Unterricht festgestellt haben (s. S.10: HIER) , werden offensichtlich ignoriert.

Und ein politisches Gremium der Samtgemeinde lehnt es ab, auch nur über diese Angelegenheit zu diskutieren, geschweige denn Stellung zu beziehen. Man verschränkt die Arme und sagt: “Dafür sind wir nicht zuständig!” Für die Verdummung unserer Kinder sind wir alle zuständig.

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Ich hatte folgenden Antrag zum Thema Strahlenbelastung gestellt:

 „Bei der Umsetzung der geplanten Digitalisierung unserer Schulen werden in Anerkennung der möglichen Gesundheitsrisiken alle technischen Möglichkeiten genutzt, um die Strahlenbelastung von Lehrern und Schülern zu minimieren.“

(s. S. 31: HIER )

Begründung:

Da der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe über die technische Ausstattung unserer Schulen zu entscheiden hat, ist es angebracht, sich mit dem Thema evtl. Auswirkungen des WLAN auseinanderzusetzen.

Diese Handreichung der Initiative „Bildung mit Zukunft“ zum Thema „Digitalisierung an Schulen“ gibt einen Überblick über folgende Themen, versehen mit zahlreichen Quellangaben:

https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2019/09/Studi-Digitalisierung-an-Schulen.pdf

  • Erfahrungen anderer Länder mit der Einführung digitaler Medien an Schulen
  • Studienergebnisse aus der Gehirnforschung zum Gebrauch digitaler Medien
  • Studien zur Lernleistung mit digitalen Medien
  • Suchtpotential digitaler Medien / Auswirkungen auf die Psyche
  • Gesundheitliche Auswirkungen von WLAN (Studien zum Thema s. HIER)
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlung

Über die grundsätzliche Verwendung digitaler Medien an unseren Schulen hat unser Schulausschuss nicht zu befinden, trotzdem möchte ich auf die Inhalte in o.g. Broschüre hinweisen und bitte die Schulvertreter um Kenntnisnahme.

„Im OECD-Bericht „Students, Computers and Learning: Making the Connection“ (2015), der den Nutzen von Digitaltechnik belegen sollte, schreibt der Chef des OECD-PISA-Programms Andreas Schleicher im Vorwort: “Schüler mit moderater Computernutzung in der Schule tendieren zu besseren Lernergebnissen als Schüler, die Computer selten verwenden. Aber Schüler, die Computer sehr häufig in der Schule verwenden, haben sehr viel schlechtere Lernergebnisse, auch nach der Berücksichtigung von sozialem Hintergrund und der Demographie. Die Ergebnisse zeigen auch keine nennenswerten Verbesserungen in der Schülerleistung in Lesen, Mathematik oder Wissenschaft in den Ländern, die stark in IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) für Bildung investiert hatten. Und vielleicht die enttäuschendste Feststellung des Berichts ist, dass die Technologie wenig hilfreich beim Ausgleich der Fähigkeiten zwischen fortgeschrittenen und zurückgebliebenen Schüler ist (S.3).“

(Quelle S.6)

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Wie üblich wurde sich gewunden, auch nach Streichung der roten Passage wurde der Antrag mit 3:5 Stimmen abgelehnt (man fragt sich nur, warum?):

 „Bei der Umsetzung der geplanten Digitalisierung unserer Schulen werden in Anerkennung der möglichen Gesundheitsrisiken alle technischen Möglichkeiten genutzt, um die Strahlenbelastung von Lehrern und Schülern zu minimieren.“

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Es wurden 100.000 € für die Anschaffung von Lüftungsanlagen für Klassenräume in den Haushalt 2021 eingestellt. Die Frage, wieviele Schüler und Lehrer in der SG Lühe an Covid 19 erkrankt sind, konnte niemand beantworten (das Gesundheitsamt Stade gibt auf Kreisebene ebenfalls keine Auskunft). Die Vertreterin der Grundschule Steinkirchen sprach von einem positiv getesteten Schüler.

Dazu hier eine interessante Meldung:

Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Tests für unzuverlässig und hebt Quarantäne auf (tkp.at)

Die Helios-Kliniken geben deutschlandweite, tagesaktuelle Zahlen zur Auslastung ihrer Betten durch Covid-Patienten bekannt, s. HIER.

Beispiel Helios-Klinik Cuxhaven heute: 6 Covid-Patienten auf Normalstation, 1 Covid-Patient auf Intensivstation.

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

16.10.2020 SG Lühe: Antrag zu WLAN an Schulen

Anträge der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe zum kommenden Schulausschuss

Sehr geehrter Herr Gosch,

  1. Die AfD-Fraktion bittet um Übersendung der Digitalisierungskonzepte der Schulen an die Mitglieder des Schulausschusses mind. drei Tage vor der nächsten Sitzung und Erörterung in einem entsprechenden TOP.
  2. Die AfD-Fraktion beantragt, auf der kommenden Sitzung des Schulausschusses unter dem TOP „Digitalisierung unserer Schulen“ folgenden Beschluss zu fassen:

„Bei der Umsetzung der geplanten Digitalisierung unserer Schulen werden in Anerkennung der möglichen Gesundheitsrisiken alle technischen Möglichkeiten genutzt, um die Strahlenbelastung von Lehrern und Schülern zu minimieren.“

(s. S. 31: HIER )

Begründung:

Da der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe über die technische Ausstattung unserer Schulen zu entscheiden hat, ist es angebracht, sich mit dem Thema evtl. Auswirkungen des WLAN auseinanderzusetzen.

Diese Handreichung der Initiative „Bildung mit Zukunft“ zum Thema „Digitalisierung an Schulen“ gibt einen Überblick über folgende Themen, versehen mit zahlreichen Quellangaben:

https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2019/09/Studi-Digitalisierung-an-Schulen.pdf

  • Erfahrungen anderer Länder mit der Einführung digitaler Medien an Schulen
  • Studienergebnisse aus der Gehirnforschung zum Gebrauch digitaler Medien
  • Studien zur Lernleistung mit digitalen Medien
  • Suchtpotential digitaler Medien / Auswirkungen auf die Psyche
  • Gesundheitliche Auswirkungen von WLAN (Studien zum Thema s. HIER)
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlung

Über die grundsätzliche Verwendung digitaler Medien an unseren Schulen hat unser Schulausschuss nicht zu befinden, trotzdem möchte ich auf die Inhalte in o.g. Broschüre hinweisen und bitte die Schulvertreter um Kenntnisnahme.

„Im OECD-Bericht „Students, Computers and Learning: Making the Connection“ (2015), der den Nutzen von Digitaltechnik belegen sollte, schreibt der Chef des OECD-PISA-Programms Andreas Schleicher im Vorwort: “Schüler mit moderater Computernutzung in der Schule tendieren zu besseren Lernergebnissen als Schüler, die Computer selten verwenden. Aber Schüler, die Computer sehr häufig in der Schule verwenden, haben sehr viel schlechtere Lernergebnisse, auch nach der Berücksichtigung von sozialem Hintergrund und der Demographie. Die Ergebnisse zeigen auch keine nennenswerten Verbesserungen in der Schülerleistung in Lesen, Mathematik oder Wissenschaft in den Ländern, die stark in IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) für Bildung investiert hatten. Und vielleicht die enttäuschendste Feststellung des Berichts ist, dass die Technologie wenig hilfreich beim Ausgleich der Fähigkeiten zwischen fortgeschrittenen und zurückgebliebenen Schüler ist (S.3).“

(Quelle S.6)

Mit freundlichen Grüßen,

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

16.09.2020 SG Lühe: Ratssitzung zu Lärmaktionsplan, Tourismuskonzept, u.a.

Die Samtgemeinde Lühe ist gesetzlich verpflichtet, einen LÄRMAKTIONSPLAN aufzustellen, um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Bürger zu minimieren. Der Plan sieht u.a. vor, für die L140 in Hollern und Mittelnkirchen ein LKW-Verbot einzuführen (Anlieger frei) und bei der nächsten Sanierung geräuscharmen Asphalt zu verbauen. Ferner  soll das Straßenverkehrsamt Stade, welches für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig ist, explizit aufgefordert und von der Samtgemeinde beauftragt werden, eine verkehrsrechtliche Einzelfallprüfung durchzuführen, in Mittelnkirchen in dem Abschnitt zwischen Lühebrücke und Ortsausgang nach Jork die Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge in beide Richtungen auf 30 km/h zu begrenzen. Für Hollern soll eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt werden.

Die AfD-Fraktion unterstützt selbstverständlich das Anliegen, die Anwohner vor Straßenlärm zu schützen. Hier wäre das LKW-Verbot sicherlich ein richtiger Schritt (leider umfasst der Lärmaktionsplan nicht die K39 an der Elbe). Allerdings lehnen wir die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h ab.

Sie stellen ein unzumutbare Beeinträchtigung insbesondere der Pendler dar und reduzieren u.E. den Lärm nicht maßgeblich, da auf den genannten Strecken keine Ampeln vorhanden sind und ein gleichmäßiges Fahren mit 50 km/h möglich ist. Die Belastungen durch Autoabgase nehmen außerdem bei niedriger Geschwindigkeit zu.

Unser Antrag, die Geschwindigkeitsreduzierungen aus dem Lärmaktionsplan zu streichen, wurde abgelehnt, deshalb haben wir dem Lärmaktionsplan insgesamt auch nicht zugestimmt. Er wurde allerdings von einer breiten Mehrheit des Rates beschlossen.

Durch den Austritt der Samtgemeinde Lühe aus dem Tourismusverein zum 31.12.2020 muss die Tourismusarbeit für die Samtgemeinde neu organisiert werden. Die Verwaltungen der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Lühe haben ein gemeinsames Konzept zum Übergang des Tourismus in die Verwaltungen erarbeitet. Der Rat hat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, das KONZEPT wie vorgestellt umzusetzen.

Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 24.6. beschlossen, den Eltern die Gebühren für Krippen- und Hortplätze für die Zeit der Corona-bedingten Schließungen zu erlassen. Heute genehmigte er die überplanmässigen Aufwendungen in Höhe von 112.000 €, in der Hoffnung, dass das Land Niedersachsen seine Zusage auf Erstattung dieser Kosten einhält. Ein Anspruch darauf wird sich sicherlich juristisch nicht durchsetzen lassen, man kann dann nur auf Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes hoffen.

Astrid zum Felde, AfD Fraktionsvorsitzende SG Lühe

 

 

07.09.2020 Verwaltungsgericht in Stade bestätigt Rechtsaufassung des AfD Kreisverbandes

Pressemitteilung des AfD Kreisverbandes Stade

zum Beschluss des Verwaltungsgericht in Stade (Aktenzeichen 1 B 1322/20)

Die Gemeinde Grünendeich hatte die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses „Zur schönen Fernsicht“ für eine Vortragsveranstaltung der AfD zum Thema “Der Klimakollaps fällt aus” am 11.9. um 19 Uhr mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Drohungen von linken, anonymen Personen im Internet und eine vorherige Sachbeschädigung aus diesen Kreisen sollten nach Auffassung der Gemeinde ein ausreichender Grund sein, die Nutzung durch die AfD zu verweigern. Auch die weiteren teilweise absurden Begründungen wurden vom Verwaltungsgericht in Stade verworfen.

Kurz zusammengefasst hat das Gericht für Recht erkannt, dass der Anspruch der AfD auf Überlassung der Räumlichkeiten sich aus dem „Gleichbehandlungsanspruch aus Art. 3 GG in seiner Ausprägung als allgemeines Willkürverbot“ ergibt. „Die politische Ausrichtung erlaubter Parteien ist kein zulässiges Ausschlusskriterium“. Ergänzt durch den Hinweis, dass nur das Bundesverfassungsgericht für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und das Verbot von politischen Parteien zuständig ist, ist es eine satte Ohrfeige für einige Kommunalpolitiker und eine offenkundig bei diesem Thema überforderte Verwaltung.

Den anonymisierten Beschluss finden Sie HIER.

PS: Tageblatt-Artikel vom 08.09.2020:

“Die Bürgermeisterin und die Gemeindedirektorin gehen jetzt davon aus, dass die AfD weiter in dem Haus tagen kann. Denn auch die neue – am 24. August vom Rat geänderte Benutzungsordnung der „Fernsicht“ – werde keinen Bestand haben. In dieser wird beispielsweise lediglich den Parteien, die im Gemeinderat Grünendeich vertreten sind, die Nutzung unentgeltlich gestattet. Auch das dürfte nicht gesetzeskonform sein.”


12.08.2020 SG Lühe: Anfrage zum Notstromaggregat für die Turnhalle Striep

Bei der Sanierung der Turnhalle am Striep wurde leider kein Anschluss nebst Umschaltvorrichtung für das frisch angeschaffte Notstromaggregat der SG Lühe geschaffen. Dies wäre sehr sinnvoll, da im Falle eines Blackouts die Turnhalle mit der Pelletheizung beheizt werden könnte und den Bürgern als Übernachtungsmöglichkeit angeboten werden könnte. Der Notfallplan des Landkreises sieht dieses vor.

Ich habe deshalb eine E-Mail an den SG-Bürgermeister Gosch geschickt, mit der Bitte um Auskunft:

“Wann wird in der Turnhalle Striep der Anschluss für das Notstromaggregat und die Umschaltvorrichtung eingebaut?”

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion SG Lühe

 

Antwort am 07.09.2020 im Samtgemeindeausschuss: Ein dauerhafter Anschluss für das Notstromaggregat ist aus Kostengründen nicht erforderlich, im Notfall kann ein Elektriker dieses in ca. 1,5 Std. mit provisorischen Mitteln anschließen.

Unsere Anfrage zum Thema Blackout


08.07.2020 SG Lühe: Geld spielt keine Rolle, wir haben ja keines!

Pressemitteilung zum geplanten Neubau der Bücherei

(wurde im Stader Tageblatt trotz zweimaliger Nachfrage nicht gedruckt)

Seit Jahren spricht man in der Samtgemeinde Lühe über eine Vergrößerung der Bücherei, welche zweifelsohne eine wertvolle (freiwillige) Einrichtung ist und entsprechend gestaltet werden sollte.

Fakten vorweg: Die SG Lühe wird zum Ende des Jahres knapp 9 Mill. € Schulden haben, es stehen diverse kostspielige Pflicht-Projekte auf der Agenda.

Ein Architektenbüro stellte nun verschiedene Entwürfe für einen Neubau der Bücherei im Ausschuss vor. Variante 1, Überbauung des Parkplatzes vor der Striep-Turnhalle (mit großer Freitreppe und Fahrstuhl) wurde vom Ausschuss verworfen, wegen der nur bedingten Barrierefreiheit und hoher Kosten.

Variante 2 sieht einen Neubau auf einem rechteckigen Grundstück parallel zur “Striep” vor.

Zur Auswahl stehen hierbei zwei Dachformen, die beide für einen kostengünstigen, funktionalen Zweckbau, der mehrere Jahrzehnte möglichst ohne Restaurierung auskommen soll, völlig ungeeignet sind: Ein Flachdach mit ganz leichtem Gefälle und Pflanzenbewuchs mag in der Stadt noch Vorteile haben, bei uns auf dem Lande kommen die erhöhten Baukosten, Pflegekosten und das Risiko späterer Undichtigkeiten zum Tragen.

Das Modell mit vier (!) kleinen, nebeneinanderliegenden Satteldächern und entsprechend acht großflächig verglasten Giebelflächen (vier Richtung Süden → warm im Sommer) ist die andere sehr teure Variante. Hierbei bergen die drei innenliegenden Traufen das hohe Risiko späterer Undichtigkeiten und Folgekosten. Die Samtgemeinde hat bereits teure Erfahrungen mit ihrem “Schmetterlingsbau” der Grundschule gemacht.Mein Vorschlag, ein normales Pfannen-Satteldach auf ganzer Länge des Gebäudes zu verwenden, wurde im Ausschuss mit der Begründung abgelehnt, dies widerspräche der Gestaltungssatzung der Gemeinde Steinkirchen (Giebel muss immer der Straße zugewandt sein). Die Steinkirchener Bürgermeisterin hält eine Ausnahmegenehmigung für sehr unwahrscheinlich, einen entsprechenden Antrag will der Ausschuss der SG gar nicht erst stellen. D.h. ein kommunaler Bau, weit entfernt von der Ortsmitte, gegenüber eines Obsthofes, muss zwingend der Gestaltungssatzung entsprechen, auch für einen vermutlich sechsstelligen Differenzbetrag bei den Baukosten und offensichtlichem Risiko von Folgekosten. Mein Vorschlag hätte auch den Vorteil, dass man den Raum im Dachgeschoss sinnvoll nutzen könnte.

Die Samtgemeinde hat gerade die Turnhalle Striep für 2,8 Mill. € saniert. Hierbei wurden damalige Planungsfehler des Architekten “ausgebügelt”, z.B. Fenster in Wandnischen, die undicht geworden waren. Daraus will man nicht lernen.

Es wird also wieder einmal so ablaufen: Der Architekt verwirklicht sich, die Politiker klopfen sich bei der Einweihung auf die Schulter und die Steuerzahler blechen.

In zwanzig Jahren steht die Sanierung an, die Politiker wundern sich, wie man “so etwas” bauen konnte – und die Steuerzahler blechen wieder.

Ein hautnahes Lehrstück – warum sollte es auf kleiner Ebene anders sein als auf höheren Ebenen?

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

07.07.2020 SG Lühe: Statistiken zu Schülerzahlen, Inklusion, etc.

Auf der heutigen Sitzung des Schulausschusses wurden folgende Fragen beantwortet:
  1.  Anzahl der Schüler in unseren Schulen (im Haushaltsplan stehen noch die Zahlen von 2018)?
  2.  Anzahl der Inklusionskinder je Schule?
  3.  Wie ist der Betreuungsgrad der Inklusionskinder (pers. Betreuer, Förderschullehrer (Anzahl d. Std./Kind)?
  4.  Wie sehen die Schulleitungen die Bewältigung der Inklusionsarbeit, gibt es Verbesserungsbedarf?
  5.  Gibt es an den Schulen spezielle Ansprechpartner für die Eltern der Inklusionskinder?
  6. Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund und Förderbedarf bzgl. der deutschen Sprache?

Die Antworten finden Sie HIER

 

26.06.2020 SG Lühe: Richtigstellung zum Tageblatt-Artikel i.S. Klimaschutz

Zum Tageblatt-Artikel “Lühe will Klimaschutz als Daueraufgabe verankern” vom 26.06.2020, Zitat:

“Astrid zum Felde kritisierte „das Abgreifen von Fördergeldern“ und Aktionen wie Stadtradeln – und warb dafür, die Arbeit auf Bereiche wie das Energiekostensparen zu reduzieren. Stattdessen solle die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), die eine Billion Euro für ihren „Green Deal“ lieber ohne Umwege an die Bürger auszahlen, damit diese selbst über die Verwendung des Geldes bestimmen könnten.”

Richtig ist, dass ich die unfassbar hohe Summe von einer Billion Euro für Klimaschutz der Frau von der Leyen kritisiert habe. Hauptargument für die Einstellung der Klimaschutzmanagerin ist das Einwerben von Fördermitteln. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass Steuergelder verschwendet werden für die Erstellung der Förderrichtlinien und -anträge sowie das Ausfüllen und Prüfen dieser Anträge. All dies könnte man einsparen, wenn man den Kommunen mehr Geld gäbe, über das sie selbst verfügen können, ohne diesen wahnsinnigen bürokratischen Aufwand. Natürlich meinte ich damit nicht eine Billion Euro, es geht um das System!

Auf den Hinweis, dass man das Klima nicht schützen kann und es hierfür auch zahlreiche wissenschaftliche Belege gibt, habe ich verzichtet, da man dafür nur höhnisches Gelächter erntet. Ich habe deshalb den Änderungsantrag eingebracht, dass der Bauausschuss / SGA / Rat die Aufgaben der Klimaschutzmanagerin so definieren sollte, dass die Samtgemeinde hiervon einen finanziellen Nutzen hat. Z.B. sollte sie sich um das Monitoring der Energieverbräuche der Gebäude der Samtgemeinde kümmern und bei überhöhten Verbräuchen Ursachenforschung betreiben. Dies wurde von Herrn Gosch als “Hausmeistertätigkeit” bezeichnet. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass eine 70.000 € – Kraft Stadtradeln organisiert oder Logo-Wettbewerbe! Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die bisherige Tätigkeit der Klimaschutzmanagerin zu keinem greifbaren Ergebnis geführt hat, der CO2-Ausstoß der SG Lühe ist nicht zurückgegangen. Auf die dreisten Taschenspielertricks bei der Erstellung der CO2-Bilanz, die den Steuerzahler 5000 € gekostet hat, hatte ich bereits hingewiesen (s. HIER).

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion SG Lühe

Informationen zum Thema Klimawandel / Energiewende

Es wurde übrigens auch über unseren Antrag zum Thema Gendersprache diskutiert und abgestimmt, s. HIER

 

23.06.2020 SG Lühe: Antrag zur Gendersprache

Folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 10.06.2020 wurde gestern im Samtgemeindeausschuss mit 4:3 Stimmen abgelehnt, der Samtgemeinderat entscheidet morgen noch einmal:

Sehr geehrter Herr Gosch,

die AfD-Fraktion beantragt, auf der kommenden Sitzung des Samtgemeinderates am 24.06.2020 unter dem TOP „Gendersprache in der Verwaltung und Ratsarbeit der Samtgemeinde Lühe“ folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Samtgemeinderat beschließt, auf die Verwendung der sog. „Gendersprache“, insbesondere das sog. „Gendersternchen“ („Schüler*innen“) und das Binnen-I („EinwohnerInnenfragestunde“) in allen schriftlichen Dokumenten der Verwaltung und des Rates zu verzichten.“

Begründung:

Die Sprache und Schrift eines Volkes stellt ein zu schützendes Kulturgut dar und sollte nicht für ideologische Experimente und Erziehungsmaßnahmen missbraucht werden.

Laut einer Umfrage von Infratest-Dimap spricht sich lediglich 1/3 der Befragten für diese Verunstaltung der deutschen Sprache aus. Das Hauptargument der Befürworter, durch die Sprache eine Geschlechtergerechtigkeit herstellen zu müssen, findet nicht einmal unter den Frauen in diesem Land eine mehrheitliche Zustimmung.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article208647269/Umfrage-Mehrheit-der-Deutschen-lehnt-Gendersternchen-ab.html

Der Verein „Deutsche Sprache“ hat eine Umfrage zu dem Thema durchgeführt, die die Umfrage der „Welt am Sonntag“ bestätigt:

https://vds-ev.de/pressemitteilungen/bundesbuerger-haben-nase-voll-von-gendersprache-und-debatte/

Aus einem Artikel in der HAZ vom 08.03.2019:

„Es ist vor allem das generische Maskulinum, das den Genderaktivisten in den Ohren klingelt, also der als männlich empfundene Regelfall („Lehrer“). Tatsächlich aber ist das Maskulinum sprachhistorisch gesehen gar nicht männlich. Explizit gemeint sind weder Männer noch Frauen. „Lehrer“ etwa sind nicht automatisch Männer, sondern „lehrende Personen“, denn das Wortgeschlecht (Genus) ist nicht deckungsgleich mit dem natürlichen Geschlecht (Sexus).“

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Gender-Stern-Woerter-scheren-sich-nicht-um-das-Geschlecht

Auch die Stadt Münster hat diesen Beschluss bereits im vergangenen Jahr gefasst:

https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3934885-Eingriff-in-die-deutsche-Grammatik-Verwaltung-zeigt-dem-Genderstern-die-Rote-Karte

Sollte es juristische Einwände gegen die beantragte Beschlussfassung geben, bitten wir darum, diese spätestens zwei Tage vor der Ratssitzung an alle Ratsmitglieder zu versenden, damit die Möglichkeit besteht, sich damit zu befassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

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 Antwort am 19.06.2020 von Tim Siol, Hauptamtsleiter und stellv. Bügermeister der der SG Lühe:

Sehr geehrte Frau zum Felde,

in Ihrem Antrag zur Gendersprache baten Sie darum, den Samtgemeinderat darüber zu informieren, ob gegen die beantragte Beschlussfassung juristische Einwände bestehen.

Generell orientiert sich die Samtgemeinde in ihrem Schriftverkehr an den jeweiligen Empfehlungen des Landes Niedersachsen. Hierzu ist mir nur der Beschluss des Landesministeriums über die Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache vom 09.07.91 bekannt (Fundstelle: Nds. MBl. 1991 Nr. 25, S. 911). Hiernach sollen in der Rechtssprache im Regelfall beide Geschlechter benannt werden. Für Kommunen ist dieser Beschluss eine Empfehlung, an die wir uns auch in Abstimmung mit anderen Kommunen gebunden fühlen.

Sollte Ihr Antrag auch auf die Stellenausschreibungen der Samtgemeinde abzielen, muss ich Ihnen mitteilen, dass hier die Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) anzuwenden sind. Hiernach müssen Stellenausschreibungen benachteiligungsfrei sein. Sollte man z.B. nur ein Geschlecht ausschreiben oder Formulierungen wir „jung dynamisch“  oder ähnliches verwenden, wird dies von Arbeitsgerichten in der Regel so ausgelegt, dass bestimmte Geschlechter oder Altersgruppen von vornherein ausgeschlossen werden, mit der Folge, dass den Betroffenen in den meisten Fällen drei Bruttogehälter als Schadensersatz zugesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Tim Siol

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Antwort von Astrid zum Felde am 22.06.2020:

Sehr geehrter Herr Siol,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Hierzu möchte ich Folgendes anmerken:

Unser Antrag bezieht sich auf die Verwendung des “Gendersternchens” und des Binnen-I. Diese werden in dem von Ihnen zitierten Beschluss des Landesministeriums nicht empfohlen, damals gab es diese sicherlich noch gar nicht. Der Beschluss zielt auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ab (grundsätzlich begrüßenswert), während das Gendersternchen diverse andere Geschlechter mit einbeziehen soll. Dies lehnen wir explizit ab, da nicht einzusehen ist, dass für eine verschwindend geringe Minderheit der Bevölkerung die deutsche Sprache derartig verunstaltet wird.

Ferner bezieht sich der Geltungsbereich des Beschlusses nur auf Gesetzentwürfe, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Hier nachzulesen:

https://www.afd-landkreis-stade.de/https://afd-landkreis-stade.de/wp-content/uploads/2020/06/Verordnungsblatt.pdf

Dass in einer Stellenausschreibung hinter der Stellenbezeichnung m/w/d stehen muss, ist mir bekannt (hier ist der Wahnsinn schon in Gesetze gegossen), allerdings ist man nicht gezwungen, in der Stellenbeschreibung von Schüler*innen und Lehrer*innen zu schreiben?!

Ich sehe also keine juristischen Bedenken, unserem Antrag zuzustimmen.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

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PS: Leider hat es die Verwaltung nicht geschafft, unseren Antrag im Ratsinformationssystem Allris als Original-PDF einzustellen. Die Datei wurde ausgedruckt und wieder eingescannt. Dies hat zur Folge, dass die Links zu den Quellen nicht anklickbar sind. Ich habe bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen, leider erfolglos. Sabotage?!

HIER das PDF

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Nachtrag:

Der Samtgemeinderat hat am 24.06.2020 den Antrag abgelehnt (bei unseren zwei Ja-Stimmen). Die Gleichstellungsbeauftragte der SG Lühe, Frau Courtault, bedankte sich, dass wir das Thema aufgegriffen haben und erläuterte, dass die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache Einfluss auf die Denkweise der Menschen habe und die Diskriminierung der Frauen und anderer Geschlechter reduziert würde. Sie verteilte außerdem eine Broschüre der nieders. Staatskanzlei mit Tipps für eine geschlechtergerechte Sprache (s. HIER). Allgemein war man der Meinung, dass der Samtgemeinderat explizit auf eine geschlechtergerechte Sprache achten sollte.

Es mag sich nun jeder selbst eine Meinung bilden, die Argumente sind vorgetragen…


20.06.2020 SG Lühe: Anträge der AfD werden ignoriert

E-Mail an den Vorsitzenden des Bau-, Wege-, Planungs- und Umweltausschusses, Dirk Thobaben und den Bauamtsleiter Lars Trucewitz am 14.05.2020:

Guten Morgen, Herr Thobaben,

da man gestern in der Fraktionssprecherrunde allgemein der Meinung war, die Tagung der Ausschüsse vor den Sommerferien sei keine Selbstverständlichkeit, beantragt die AfD-Fraktion hiermit die Einberufung des Bauausschusses vor dem SGA am 15.6.2020.

Folgende Punkte sollten bitte u.a. auf der TO stehen:

1. Besichtigung / Status Turnhalle Striep
2. Reports zu den Energieverbräuchen der Gebäude der SG Lühe – Konsequenzen (bitte VOR der Sitzung versenden)
3. Liste der noch anstehenden Projekte in diesem Jahr und deren Status – ggf. Verschiebungen wg. finanzieller Einbußen durch die Corona-Krise?

Vielen Dank.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

–> Auf diese E-Mail habe ich keine Antwort erhalten (eine Begründung für die verspätete Einberufung NACH dem Samtgemeinderat (24.06.2020) wäre angebracht gewesen?).  Der Bauausschuss wird nun am 30.07.2020 tagen. Erst auf Nachfrage teilte man mir mit, dass der Fachmann für den Lärmaktionsplan vorher keine Zeit hatte. Punkt 3 meiner o.g. TOP steht nicht auf der Tagesordnung.

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E-Mail an die Vorsitzende des Schulausschusses, Christel Oehr, und den Hauptamtsleiter, Tim Siol, am 14.05.2020:

Guten Morgen, Frau Oehr,

da man gestern in der Fraktionssprecherrunde allgemein der Meinung war, die Tagung der Ausschüsse vor den Sommerferien sei keine Selbstverständlichkeit, beantragt die AfD-Fraktion hiermit die Einberufung des Schulausschusses vor dem SGA am 15.6.2020.

Ich bitte darum, die Schulleitungen als Gäste einzuladen.

Folgende Punkte sollten bitte u.a. auf der TO stehen:

1. Fragen an die Schulleitungen:
a) Mit welchen alternativen Maßnahmen werden/wurden den Schülern die Unterrichtsinhalte vermittelt?
b) Wie erfolgreich war dieses? Wurden alle Schüler erreicht?
c) Wie groß wird der entstandene Rückstand eingeschätzt?
d) Weiteres Vorgehen?
e) Status des Digitalisierungskonzeptes?

2. Status Ganztagsschule Hollern-Twielenfleth

Vielen Dank.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

–> Auf diese E-Mail habe ich keine Antwort erhalten (eine Begründung für die verspätete Einberufung NACH dem Samtgemeinderat (24.06.2020) wäre angebracht gewesen?) Der Ausschuss tagt nun am 07.07.2020, eine Tagesordnung liegt noch nicht vor.

Ob man diese Art des Umganges als “demokratisch” bezeichnen kann, mag jeder selbst beurteilen.