11.05.2021 SG Lühe: Maskenurteil – Maske forever

Am 12.4.2021 hatte der Samtgemeindeausschuss Lühe beschlossen, eine Maskenpflicht während der SGA-Sitzungen einzuführen. Als Begründung wurde der Inzidenzwert von 140 in der SG Lühe und die Belegung der Intensivbetten angeführt (5 von 34 mit Covid-Patienten). Da dieser Beschluss der geltenden Corona-Verordnung widerspricht (s. HIER), habe ich zur gestrigen Sitzung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stade gestellt, der die Teilnahme an der Sitzung ohne Maske ermöglichen sollte. Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt mit der Begründung, die Teilnahme mit Maske sei zumutbar und ein kommunales Gremium könne bei Bedarf die Corona-Verordnung des Landes verschärfen.

Zitat aus dem Gerichtsbeschluss:

“Selbst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Stade im Zeitpunkt der kommenden Sitzung am 10. Mai 2021 unter 100 gesunken sein sollte – wovon aktuell auszugehen ist –, erscheint die vom Samtgemeindeausschuss beschlossene Maskenpflicht in Anbetracht der von ihr ausgehenden Schutzwirkung gegenüber Aerosolen einerseits sowie der geringen Beeinträchtigung durch das Tragen der Maske andererseits weiterhin verhältnismäßig.”

Das Tragen einer Maske während einer Ausschusssitzung stellt für mich sehr wohl eine (sachlich unbegründete) Beeinträchtigung dar und die Ansteckungsgefahr ist im Sitzungssaal des Rathauses aufgrund einer Lüftungsanlage und geöffneter Fenster m.E. verschwindend gering. Ich habe daher gestern den Antrag in der SGA-Sitzung gestellt, den Beschluss zum Maskenzwang aufzuheben, da der Krankenstand in der SG Lühe mittlerweile auf 0,8 Promille gefallen ist. Schon die Abstimmung über den Beschluss wurde aus formalen Gründen abgelehnt.

Andere Richter trauten sich schon, das Thema Maskenpflicht anders zu beurteilen (s. Urteil Weimar, S. 167, Urteil Weilheim im Nordkurier), allerdings müssen sie dann mit einer Hausdurchsuchung rechnen, s. ARTIKEL bei Tichys Einblick). Da blieben die Stader Richter lieber stromlinienförmig. Die Feststellung, dass ein Krankenstand von 0,8 Promille keine Pandemie sein kann, wird man wohl erst in einigen Jahren rückblickend gefahrlos wagen können.

Aber diese Angelegenheit ist im Vergleich zu anderen anstehenden Körperverletzungen eine Petitesse: Die nun angestoßene Debatte über die Impfungen von Kindern und Jugendlichen (keine Impfpflicht, aber wer nicht geimpft ist, darf Kita / Schule nicht besuchen!) ist in meinen Augen erschütternd. Der Deutsche Ärztetag forderte die Bundesregierung auf, eine Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, s. ARTIKEL bei reitschuster). Wenn sich Erwachsene auf eigenes Verlangen als Versuchspersonen für ein unerforschtes Präparat zur Verfügung stellen, dessen Langzeitwirkungen völlig unbekannt sind, so ist dieses ihre Entscheidung. Wenn man eine ganze Generation wehrloser Kinder “impft”, so ist dieses m.E. ein unverantwortliches Verbrechen.

“Das ist keine Impfung sondern eine prophylaktische Gen-Therapie” (Prof. Hockertz im Basel-Express, April 2021)

Keine Impfungen für Kinder und Jugendliche (Vera Lengsfeld)

STELLUNGNAHME AfD Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Astrid zum Felde,

Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe