07.11.2020 Wohin führt die große Corona-Transformation?

„Kürzlich wurde mir eine Schrift von Sebastian Friebel zugeschickt, die jeder unbedingt kennen sollte. Es sind 24 Seiten, die es in sich haben, denn sie beinhalten eine genaue Analyse dessen, was sich vor aller Augen abspielt:  Die Errichtung eines weltweiten Überwachungssystems unter dem Deckmantel der Gesundheitsfürsorge. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern die Blaupause liegt schon ausgearbeitet als Buch von Klaus Schwab, dem Gründer des Weltwirtschaftsforums vor: “Covid 19-The great reset”.“

Siehe BEITRAG bei Vera Lengsfeld


05.11.2020 Ist das wirklich so?

KolumneFoto: pixabay

Die heutzutage wichtigste Frage, die sich jeder immer wieder stellen sollte, lautet: Ist das wirklich so? Hintergrund ist das sogenannte postfaktische Zeitalter, das die Mainstreammedien ausgerufen haben. Sie meinen damit die „Leugner“ linker „Wahrheiten“. Aber auch hier gilt: Ist das wirklich so? Denn vor amerikanischen oder englischen Gerichten wird bei einer Zeugenbefragung immer aufgefordert: „Sagen Sie die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit“. Leider haben aber unsere Mainstreammedien eine derart selektive Wahrnehmung und verbreiten auch nur diese Teile.

Hier einige Beispiele:

1. „Black lives matter“

Natürlich zählen die Leben der Schwarzen, was denn sonst.

Die Mainstreammedien-These lautet: „Schwarze werden systematisch benachteiligt“. Aber ist das in den USA (da kommt BLM her) wirklich so?

Ich erinnere mich dabei an Condoleezza Rice (Beraterin von Präsident Bush, die Republikaner wollten Sie als Präsidentschaftskandidatin, was sie leider ablehnte), an Bill Cosby (Entertainer und Schauspieler), an die Williams-Schwestern (Tennis-Stars), an Muhamad Ali (Boxweltmeister), an Barak Obama (US-Präsident) und viele sehr erfolgreiche Schwarze in den USA – das soll Benachteiligung der schwarzen Rasse sein?

2. Erderwärmung – Klimawandel – C02

Die Mainstreammedien-These lautet: „ Der Mensch erzeugt durch die Industrie und Auto´s CO2 und sorgt so für Erderwärmung und den Klimawandel.

Als Beweis werden die C02-Messungen und Temperatur-Messungen seit 1850 angeführt, die heute tatsächlich höhere Werte ergeben.

Aber ist das wirklich so? Warum das Referenzjahr 1850?

Die Industrialisierung verstärkte sich ab ca. 1850 und dies könnte eine Ursache für den menschgemachten Klimawandel sein. Allerdings gab es in den Jahrzehnten davor eine „Kleine Eiszeit“ mit deutlich niedrigeren Temperaturen, wie wir dank der Erfindung des Quecksilber-Thermometers (Fahrenheit 1714) wissen. . Diese “Kleine Eiszeit” führte zu Missernten und diese wiederum zu Hungersnöten, insbesondere in Irland. Aus diesem Grund wanderten zu der Zeit so viele, insbesondere Iren nach Amerika aus. Schließlich aber ist entscheidend, dass das Jahr 1850 als Vergleichsjahr für den Tempreraturanstieg genommen wird, denn ein einige Jahre früheres Beginnjahr würde ein Gleichstand der Temperaturen, also das glatte Gegenteil beweisen. Ein anderes Referenzjahr, z.B. 1820 = die letzten 200 Jahre, hätte die These vom menschgemachten Klimawandel widerlegt, da keine Temperaturerhöhung nachweisbar wäre.

Warum ist das so?

Ganz einfach: Das Erdklima schwankt zyklisch und ist von vielen Aspekten abhängig.

Von der Umlaufbahn um die Sonne, den Sonnenaktivitäten und vieles mehr wirkt auf das Klima. Diese Zyklen, der längste ist 24.000 Jahre lang, überlagern sich teilweise. So war um 800 Island (nordisch für Eisland) voller Eis, während um 900 Grönland (nordisch für grünes Land) grüne Küsten hatte.

Wie passt eigentlich der Extremwinter 1978 mit Schneekatastrophen in Deutschland in die These vom menschgemachten Klimawandel?

Ist es also wirklich so, dass der Mensch den Klimawandel verursacht und ihn deswegen auch aufhalten kann?

Übrigens, der C02-Wert war früher um ein Vielfaches höher und er darf nicht zu stark sinken, da unsere Pflanzen und somit unsere Ernährung davon abhängen – Pflanzen brauchen C02 zum Wachsen!

3. Corona

Am 22.10.20 berichtete die Tagesschau über die aktuellen Corona-Tests. Es wurden so viele Menschen positiv getestet wie seit April nicht mehr. Ist das die „Zweite Welle“?

Gleichzeitig wurde aber auch ausgeführt, dass nur 3% der Tests positiv ausfallen.  Nun werden aber hauptsächlich Menschen getestet, die Symptome haben, die aus Risikogebieten kommen und diejenigen Menschen, die in letzter Zeit mit ihnen Kontakt hatten, sich also leicht anstecken konnten. Also wird insgesamt gesehen eine Art Risikogruppe (positiv Getestete und ihre Kontaktpersonen) selektiv getestet. Dies führt logischerweise dazu, dass die Positivzahl in dieser Gruppe höher als im Rest der Bevölkerung sein muss. 

Aber warum kommen wir dann nur auf 3% Positive unter den getesteten Personen? Dazu passt, dass die FAZ am Mittwoch davor darauf hinwies, dass in ganz Deutschland nur 600 Menschen wegen Covid19 auf einer Intensivstation behandelt werden, aber für diese Gruppe 9.000 Intensivbetten zur Verfügung stehen und 12.000 kurzfristig nachgerüstet werden könnten. 600 von 9.000 belegten Betten, 3% Positivquote in einer Risikoauswahl, Annahmen von bis zu 2% Falsch-Positiv-Test´s, – ist das die schreckliche Pandemie, wegen der wir unsere Wirtschaft ruinieren und unsere Freiheitsrechte einschränken?

Fazit:

Sie lasen 3 Beispiele, mit denen Mainstreammedien und die linke Politik (Regierung und linke Oppositionsparteien) uns mürbe machen wollen. Es soll Angst erzeugt werden, die uns gefügig macht. 

Wir, die AfD, stehen für Fakten, für die ganze Wahrheit, für Mut zur Wahrheit. 

Deswegen sind wir für gleiche Rechte für freie Staatsbürger, für Umweltschutz  durch intelligente Lösungen, für Maß und Mitte in der Gesundheitspolitik!

Für Vernunft und Rechtsstaatlichkeit – darum AfD

Ihr Arndt Zedef

PS: Übrigens, noch letztes Jahr wollten die Regierungen in Bund und Land uns weismachen, dass wir zu viele Krankenhäuser, insbesondere in der Fläche haben, die unnützes Geld kosten würden – wir waren dagegen.

03.11.2020 Kreistag Stade: Anfrage zu evidenzbasierten Zahlen zum SARS-CoV-2

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Sehr geehrter Herr Roesberg,

auf Grund der Dringlichkeit zur CORONA-Situation ist es notwendig, evidenzbasierte Zahlen zum SARS-CoV-2 Virus beim Gesundheitsamt hinsichtlich der POSITIVEN Personen abzufragen. Dies als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz. Wir bitten um Weiterleitung an die Leitung des Gesundheitsamtes.

– – –

§ 32 Abs. 1 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.

„Die Landesregierungen werden mithin ermächtigt,
Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.“

Das bedeutet, sie können andere, auch weitergehende Maßnahmen erlassen, als diejenigen, die in den §28 bis 31 IfSG vorgesehen sind. Diese Maßnahmen sind allerdings nur zulässig unter den Voraussetzungen, die gleichfalls für die Maßnahmen nach §§ 28 bis 31 maßgebend sind. Das bedeutet, dass für alle in der Rechtsverordnung angeordneten Maßnahmen die Tatbestandsmerkmale der §§ 28 bis 31 IfSG Voraussetzung aber auch Grenze sind. Tatbestandliche Voraussetzungen zur Ergreifung von Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG sind das Vorhandensein von Personen, die Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider einer übertragbaren Krankheit. Die jeweiligen im Nachfolgenden als Störer bezeichneten Personen sind wie folgt in § 2 IfSG legal definiert.

 Kranker – Eine Person, die an einer durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder  übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit erkrankt ist.

Krankheitsverdächtiger – Eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit vermuten lassen.

Ansteckungsverdächtiger – Eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.

Ausscheider – kommt bei einer Atemwegserkrankung von vorneherein nicht in Frage.

Krankheitserreger – Der wichtigste Begriff in der gesamten Diskussion ist mithin der Krankheitserreger. Dieser ist in § 2 Ziff. 1 IfSG ebenfalls legal definiert. Krankheitserreger ist ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.

Entscheidend ist, dass es sich bei dem aufgenommenen Krankheitserreger um ein vermehrungsfähiges Agens handeln muss. Denn nur ein vermehrungsfähiges Agens kann gem. § 2 Ziff. 2 IfSG eine Infektion verursachen. Die jeweils zuständige Behörde kann somit nur dann eine Maßnahme vornehmen, wenn entsprechende Störer ermittelt sind. Für die Ermittlung ist das Gesundheitsamt Stade berufen.

Frage 1: Gibt es im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade aktuell in Bezug auf Sars-CoV-2 Störer?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade vorliegend eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

  1. zu erklären, dass in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig geltenden Personen im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade klinisch ermittelt wurden
  2. vorzutragen, wie viele Personen im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in Bezug auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen Erkenntnisse – als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig gelten.

Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen ermittelt wurden?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

  1. zu erklären, dass im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade keine ungezielte Testung von asymptomatischen Personen stattgefunden hat oder die Zahl ungezielter Testungen asymptomatischer Personen zu benennen.
  2. vorzutragen, welche Anforderungen an die Sensitivität und Spezifität der zur Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt wurden

Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legal definierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich 

  1.  zu erklären, dass im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade keine Personen als infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittels eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist.
  2. vorzutragen, dass im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen wurden.

 Das Gesundheitsamt hat mithin wie folgt zu differenzieren:

  1. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

  2. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 5 IfSG) sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

  3. Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter b. erfassten Personen erfolgt?

  4. Und welche statistische Eingruppierung ist nach vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als Krankheitsverdächtiger und als Kranker?
  5. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

    Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.) e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt?

  6. Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach welchem Flußschema getroffen?

  7. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt?

  8. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das Gesundheitsamt von einer Überlastung aus?

  9. Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe (Bundespolizei, Bundeswehr)

Die vorgenannten Fragen bitten wir vorrangig schriftlich zu beantworten. Auf Grund der Dringlichkeit mit Bezug auf die aktuelle Corona-Situation und die erheblichen Eingriffe in die Grundrechte von Nicht-Störern, bitten wir die Antworten im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport (TOP Ö9) zu erläutern.

Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER

Die Anfrage  als PDF

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


01.11.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum PCR-Test und Meldungen des Kreises

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Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich verfolge nun seit Monaten die Aussagen kompetenter und kritischer Stimmen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und die Kommunikationsmodi in Sachen CORONA in Frage stellen. Ich referenziere hier auf hochrangige Virologen, Wissenschaftler und Ärzte (aufgrund der Vielzahl hier unter Referenzen nur eine Auswahl, s. unten).

In Ihrer Publikation vom 30.10. auf der Internetseite des Landkreises benennen Sie 90 positiv auf den Corona-Virus SARS-COV-2 getestete Personen.

Wissenschaftlich ist bestätigt, dass der bekannte PCR-TEST keine SARS-COV-2 INFEKTIONEN nachweisen kann. Zumal laut wissenschaftlichen Meldungen das SARS-COV-2 Virus bisher nirgends in der Welt evident isoliert werden konnte. Dass das nun offensichtlich im Landkreis Stade gelungen ist, ist mehr als verwunderlich und wirft Fragen auf:

  1. Mit welchem Test- bzw. Diagnose-System und durch welche Institution wurde das SARS-COV-2 Virus wissenschaftlich 90-mal, wie angezeigt, zweifelsfrei detektiert?

  2. Wieso werden im Gesundheitsamt positive Testergebnisse immer noch mit INFEKTIONEN (§2 IFSG) gleichgesetzt, obwohl es sich wissenschaftlich um nicht vergleichbare Titel handelt?

Sollte ein wissenschaftlicher Nachweis zu 1+2 nicht möglich sein, sprechen anerkannte Juristen von vorsätzlicher Täuschung der Bevölkerung (siehe Corona-Ausschuss.de). Um diesen Verdacht auszuräumen, bitte ich um detaillierte und evidente Nachweise, dass es sich bei allen 90 Positiven um zweifelsfrei bestätigte SARS-COV-2-infizierte Personen handelt.

Die vom RKI und somit an die Bevölkerung kommunizierten Zahlen der neuen „Infektionsfälle“, sowie die Zahlen der Intensivpatienten und auch die Todesfallzahlen berücksichtigen nicht:

  1. die Anzahl derer, die tatsächlich mit SARS-COV-2 Symptomen erkrankt sind,
  2. die Unterscheidung von tatsächlich SARS-COV-2 Erkrankten nach Schweregrad der Erkrankung,
  3. die Anzahl der Intensivpatienten nach tatsächlicher Erkrankung mit SARS-COV-2,
  4. die tatsächliche Todesursache und SARS-COV-2-Tote.

Um hier auch für den Ausschuss und die Bevölkerung aussagefähige Kennzahlen zu erhalten, bitte ich mit Bezug auf den o.a. Stichtag (30.10.), um aktuelle Zahlen zu den Punkten a-d im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport.

Wissenschaftliche Hintergründe zum PCR-TEST für das Gesundheitsamt:

  1. PCR-TEST? DNA-TEST? https://www.bitchute.com/video/6bvP8Ad0J8Kg/
  2. Missbrauch des PCR-TESTS: kla.tv/17453

+++

 

Wissenschaftliche Referenzen zum Thema Corona:

  • Prof. Sucharit Bhakdi, deutscher Facharzt für Mikrobiologie, emeritierter Professor der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, von 1991 bis 2012 Leiter des dortigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene

  • Prof. Dr. Karina Reiß, Biochemikerin

  • Dr. Wolfgang Wodarg, deutscher Mediziner, viele Jahre als Mitglied des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für Fragen der Sicherheit, Medizin und Gesundheit zuständig, war der Initiator der Untersuchungen des Europarates zur Pandemie H1N1 2009/10 zur Rolle der Impfstoff-Hersteller und der WHO

  • Prof. Klaus Püschel, deutscher Professor für Rechtsmedizin, war von 1991 bis 2020 Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

  • Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, Hygienikerin, Fachärztin für Kinderheilkunde und für öffentliches Gesundheitswesen, ehem. stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Frankfurt, Professorin für Hygiene Umweltmedizin und öffentliches Gesundheitswesen an der Universität Giessen

  • Prof. Dr. med. René Gottschalk, Infektiologe, Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt

  • Professor Dr. Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe

  • und weitere.

Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER

Die Anfrage  mit Fragen und weiteren Fakten

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


01.11.2020 Österreich: Verfassungsgericht steht auf! Lockdown-Verordungen sind verfassungswidrig

Großes Danke an die Anwälte für Grundrechte: https://www.afa-zone.at

Sensationsmeldung aus Wien: der österreichische Verfassungsgerichtshof hat wegen mangelnder Rechtfertigung / Dokumentation der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit folgende Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt:

1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen

2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)

3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)

4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)

Dieses Urteil führt zu konkreten Möglichkeiten für alle Unternehmer Österreichs, Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich zu stellen. #honkforhope wird gemeinsam mit den Anwälten für Grundrechte diesbezüglich eine Info-Servicestelle als Erstberatung für das konkrete Vorgehen einrichten.

Siehe VIDEO auf Youtube

PCR-Tests weisen keine SARS-COV-2-Infektionen nach! (bitchute)

Der PCR-Test ist nicht validiert (telegra.ph, corona_fakten)

30.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Situation Betreff VO-Schulung der Mitarbeiter

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich muss Ihnen leider zu nicht akzeptablen Erfahrungen bei der heutigen Grünabfallannahme in Ardestorf berichten.

Es wird von den Mitarbeitern in Ardestorf auf dem großen Freigelände eine Maskenpflicht gefordert, obwohl die Abstände beim Entladen in der Regel > 5m sind.

Die Mitteilung, dass ich von der Maskenpflicht laut ärztlichem Attest befreit bin, führte zu der Aufforderung, ich müsse mein ärztliches Attest – wie eine Parkscheibe – auf dem Gelände, vorn sichtbar für andere Anlieferer auf dem Armaturenbrett auslegen. Wer von den wenigen Menschen auf dem Gelände sollte mein Armaturenbrett gezielt untersuchen? Diesen unglaublichen Forderungen bin ich selbstverständlich nach Diskussion nicht gefolgt.       

  • Die nunmehr mehrfachen Handlungsweisen der Mitarbeiter verstoßen grob gegen die DSGVO.
  • Die Anweisungen unterlaufen rechtswidrig die ärztliche Schweigepflicht.
  • Bei Patientendaten auf Attesten geht es um Sozialdatenschutz.
  • Diese rechtlose Willkür gegen Nutzer der Anlage ist nicht länger hinnehmbar.

Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen zu verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen eines Arbeitgebers:

  1. Wo kann ich die verpflichtenden Gefährdungsanalysen (Art und Inhalt) des Landkreises einsehen, um mir als Abgeordneter ein Bild von dem aktuellen Status zu machen?
  2. Wo kann ich die verpflichtenden Dokumente/Protokolle einsehen, wann und wie diese Mitarbeiter in Ardestorf für ihren Aufgabenkomplex geschult wurden?

Meine Erfahrungen, bei inzwischen drei Besuchen in Ardestorf sind: Hier herrscht vollkommene Ahnungslosigkeit zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Ich bitte, diese Anfrage kurzfristig zu beantworten und eine Einsichtnahme zu ermöglichen.

Referenzen: Ärztin für Arbeitsmedizin: Potenzielle Schädlichkeit von Masken // AGG §3

Die Anfrage  mit Fragen und weiteren Fakten

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


28.10.2020 Stoppt die Corona-Panik! Wir zeigen Gesicht!

EignerDer AfD Landesverband Niedersachsen hat eine Kampagne zum Thema Corona-Virus gestartet.

Das Ziel:

Einspruch gegen politisch motivierte Einschränkungen von Grundrechten unter dem Vorwand der Corona-Pandemie. Wir sagen keineswegs, dass es Covid 19 nicht gibt! Nein, wir sind keine „Corona-Leugner“! Aber wir werden als größte Oppositionspartei in Deutschland demonstrativ „Gesicht zeigen“ gegen eine Reihe von unverhältnismäßigen Regierungsmaßnahmen und Verordnungen, die über das Ziel einer wirksamen Bekämpfung der Pandemie deutlich hinausschießen.

Doch nicht nur das! Hinzu kommen noch schwerwiegende „Kollateralschäden“ für unsere Wirtschaft, insbesondere im Mittelstand und bei Kleinunternehmern fast aller Branchen, sowie eine häufig völlig überzogene Verängstigung unserer Bevölkerung durch „Corona-Panik-Mache“ im Zusammenspiel von Politik der Altparteien und ihr hörigen Mainstream-Medien.

Auf der Kampagnenseite finden Sie weitere Informationen sowie Flugblätter zum Herunterladen.