09.02.2019 Der Kohleausstieg und der Preis der Panik

‘Die Bundesregierung hat die Ergebnisse der Kohlekommission begrüßt und wird diese umsetzen. Danach werden bis zum Jahre 2022 Kohlekraftwerke mit 12.700 Megawatt stillgelegt, bis 2038 insgesamt 52.100 MW (einschl.Kernkraftwerke). Die heutige Höchstlast beträgt etwa 75.000 Megawatt. Die Kosten werden auf 80 Milliarden Euro geschätzt.

Schon Mitte Januar konnte in Deutschland die Stromversorgung nur dadurch gesichert werden, dass Grossverbraucher wie die Aluminiumindustrie mit 1.025 MW für drei Stunden vom Netz genommen wurden. Bereits in 2018 musste die Aluminiumindustrie 78 Abschaltungen erdulden…

Die Bundesnetzagentur befürchtet ab 2022 „erhöhte Wahrscheinlichkeit von Lastabschaltungen, erhöhtes Risiko von Großstörungen“.’

Siehe BEITRAG von Fritz Vahrenholt auf achgut.com

VIDEO aus dem Bundestag zum Thema

08.02.2019 SG Lühe: Antrag zum Thema Digitalisierung der Schulen

Sehr geehrter Herr Gosch,

im „Masterplan Digitalisierung“ des niedersächsischen Wirtschaftsministers Althusmann wird unter „Kapitel 2.7 Digitale Bildung“ auf Seite 78 die „Stärkung einer professionellen Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur“ gefordert. Vor dem Hintergrund dieser Absichtserklärung des Wirtschaftsministeriums und der Ankündigung der Landesregierung, dass „sich die Systemadministration an den Schulen signifikant verändern wird“, ist es notwendig zu erfahren, wie die Betreuung und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur bisher in den Schulen unserer Samtgemeinde geregelt ist und auf welchem technischen Stand sich diese derzeit befindet.

Eine Bestandsaufnahme in dieser Hinsicht ist umso wichtiger, da die Landesregierung selbst erkannt hat, dass „die Unterhaltung und Finanzierung des IT-Betriebes an Schulen eine komplexe Problemstellung“ sei. Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 NschG sind allerdings die Schulträger, d.h. hier die Samtgemeinde Lühe für die Ausstattung und Finanzierung der IT-Infrastruktur verantwortlich und zuständig.

Ferner möchten wir erfahren, welche inhaltlichen Konzepte im Umgang mit digitalen Medien verfolgt werden. Auf Seite 80 des Masterplanes steht hierzu:

„Die Medienbildung soll in die Lehrpläne implementiert und die Entwicklung schuleigener Medienbildungskonzepte unterstützt werden. Hierbei sollen Schulen und Träger durch das Netzwerk Medienberatung bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten und Medienentwicklungsplänen beraten werden.“

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen für die drei Grundschulen unserer Samtgemeinde und die Oberschule Steinkirchen:

  1. Anzahl der Computer (nur für die Schulklassen, inkl. Alter und Betriebssystem) und digitaler Tafeln
  2. Wer ist für die Aktualisierung, Wartung und Störungsbehebung der Geräte zuständig? (bitte Qualifikation der Person(en), Zeitaufwand/Monat; bei externer Beauftragung bitte Kosten/Monat aufführen)
  3. Kann die Wartung / Reparatur zufriedenstellend durchgeführt werden (Anzahl defekter Geräte)?
  4. Ist die Internetanbindung der Schule ausreichend für die Anforderungen?
  5. Gibt es ein Medienbildungskonzept an Ihrer Schule?
  6. Welche Lernsoftware wird an Ihrer Schule verwendet (für welche Klassenstufen)?
  7. Erkennen Sie Defizite bei Ihren Schülern (z. B. Verschlechterung der Rechtschreibung, Handschrift)?
  8. Falls ja, welche dieser Defizite könnten Sie durch die Digitalisierung des Unterrichts beheben?
  9. Haben sich die Schulleistungen verbessert, seitdem an Ihrer Schule am Computer gelernt wird? Wenn ja, welche?
  10. Nimmt Ihre Schule an Schulleistungsstudien teil? Falls ja, stellen Sie bitte die Ergbnisse zur Verfügung.
  11. Halten Sie es für pädagogoisch sinnvoll, dass mittelfristig jedem Schüler der weiterführenden Schulen ein eigenes mobiles Endgerät als Lernmittel zur Verfügung gestellt wird (s. S. 77 des „Masterplans Digitalisierung“)?
  12. Dürfen die Kinder Mobiltelefone mit in die Schule bringen?

 

Begründung:

Als Basis einer Diskussion und Umsetzung der Digitalisierung an unseren Schulen ist eine Bestandsaufnahme erforderlich. Ich bitte darum, das Thema auf die Tagesordnung des übernächsten Schulausschusses zu setzen und die schriftlichen Antworten der Schulleiter eine Woche vor der Sitzung zu verteilen. Vielen Dank!

Es ist die grundsätzliche Frage zu diskutieren, ob die Digitalisierung unserer Schulen finanzierbar, erforderlich, sinnvoll und hilfreich ist.

http://mehrals0und1.ch/Argumente/WebHome

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Konrad Paul Liessmann, Gymnasiale Bildung im Zeitalter von Kompetenz- und Digitalisierungseuphorie. Festvortrag zum 40. deutschen Philologentag. In: Profil Januar-Februar 2018, S.24-34, hier S.30-32 (s. HIER):

„Diese Haltung setzt überdies stillschweigend die Prämisse voraus, dass die Digitalisierung ein verlässlicher Indikator für den Erfolg eines Bildungssystems darstellt. Dies ist aber keineswegs so selbstverständlich, wie es scheint. Seit Jahren wird mit Computern, Laptops, Whiteboards, Tablets, Smartphones unterrichtet, und alle Erfahrungen und Untersuchungen zeigen, dass der Einsatz dieser Technologien nichts verbessert, die Lernleistungen, die Konzentrationsfähigkeit, die Artikulationsmöglichkeiten und das Wissen nicht steigen, sondern sinken, bestenfalls gleichbleiben. Trotzdem wird unentwegt getrommelt, dass die Digitalisierung der Bildung das Gebot der Stunde sei. Plötzlich ist dafür auch Geld vorhanden, das angeblich für andere, sinnvollere Einsätze fehlt.

Dabei ist nichts so flüchtig wie das Versprechen digitaler Innovationen. Noch vor kurzem waren etwa für Universitäten MOOCs der letzte Schrei: Online gestellte Vorlesungen, die es weltweit ermöglichen sollen, von zu Hause aus in Harvard oder Stanford zu studieren – eine ungeheure Möglichkeit, nahezu allen jungen Menschen der Erde den Zugang zu Eliteuniversitäten zu ermöglichen. Da wurde investiert, Startups schossen aus dem Boden, und technikaffine Medien wie die deutsche Wochenschrift DIE ZEIT riefen begeistert die neue Bildungsrevolution aus.

Ohne großes Medienecho erklärte allerdings alsbald John Hennessy, der Präsident der Stanford-University, die sich hier als Vorreiter verstanden hatte, in eben dieser Wochenschrift das Ende des Experiments: »Die Vorstellung, MOOCs könnten das Rückgrat der akademischen Bildung im 21. Jahrhundert werden, hat sich nicht bewahrheitet. Die Abbruchquoten waren enorm, die Heterogenität der Gruppen macht ein sinnvolles Curriculum fast unmöglich. Das Präsenzstudium bleibt der Normalfall. Wir Menschen brauchen fürs Lernen die persönliche Ansprache, das Mentoring, die Unterstützung.« Und dann fällt lapidar der Satz: »Die Revolution fällt aus.« Klar ist: diese Erfahrungen und Einsichten werden niemanden daran hindern, die Digitalisierung der Schulbücher, Klassenzimmer und Hörsäle weiter voranzutreiben. Aber man sollte diesem Prozess, vor allem aus einer bildungspolitischen Perspektive, mit großer Zurückhaltung und Skepsis gegenüberstehen. […]

Untersucht man das Verhalten junger Menschen in der digitalen Welt genauer, macht sich in der Tat schnell Ernüchterung breit. Weder beherrschen sie die damit verbundenen Technologien besser als Erwachsene, noch nutzen sie diese Technologien besonders exzessiv. Kommunizieren und Musikhören sind nach wie vor die häufigsten Netzaktivitäten, anspruchsvollere und innovative Praktiken – Bloggen, Recherchieren, Filme produzieren, Vorlesungen hören und kostenfreie Klassiker lesen – bleiben ein Minderheitenprogramm. Nicht einmal das, was man im Bildungskontext mittlerweile als Selbstverständlichkeit unterstellt, beherrschen sie in einem zufriedenstellenden Maße: Googeln. Eine großangelegte Studie der British Library, die die Medienkompetenz von Schülern und Studenten untersuchte, kam zu einem ernüchternden Ergebnis: »Die ‘Netzgeneration’ weiß kaum, wonach sie suchen soll, überfliegt die Funde nur flüchtig und tut sich schwer, deren Relevanz einzuschätzen.« Hier wäre aber die grundsätzliche Frage zu stellen, ob eine forcierte Digitalisierung diese Schwächen ausgleichen könnte oder sogar verstärken würde. Viele Erfahrungen zeigen, dass ein souveräner Umgang mit den Möglichkeiten der Digitalisierung die Beherrschung traditioneller Kulturtechniken ebenso voraussetzt wie Formen des Verstehens, der Phantasie, der Neugier, der Kommunikation, die nur in der analogen Welt zu finden und zu erwerben sind. Natürlich kann nicht darüber hinweggesehen werden, dass die modernen Kommunikations- und Informationsmedien es in einem bisher kaum gekannten Ausmaß erlauben, sich unterschiedliches Wissen individuell und ohne großen Aufwand anzueignen.

Im Prinzip gehört diese Offenheit des Wissens aber zu diesem selbst. Bibliotheken, Archive und Enzyklopädien hatten immer auch den Anspruch, Wissen wenn nicht für alle, so doch für viele zugänglich zu machen. Das Internet und seine Angebote ersparen mittlerweile in der Regel den Weg in die Bibliothek, Wikipedia ersetzt Meyers Konversationslexikon und den Großen Brockhaus, und manche Lernsoftware übernimmt die Rolle des alten Hauslehrers. Allerdings: um diese Möglichkeiten nutzen zu können, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, die wohl nicht so oft zutreffen, wie es die Propagandisten einer digitalen Lernkultur gerne hätten. Dazu gehört ein Grundwissen, das es erlaubt, in der Vielfalt der Angebote das Richtige auszuwählen; dazu gehört eine geschulte Urteilskraft, die es ermöglicht, Wichtiges von Fragwürdigem, Sinnvolles von Unsinn zu unterscheiden; und dazu gehört die gute alte Tugend der Selbstdisziplin, ohne die die individuell gestaltete Bildungskarriere zu einem unendlichen Schnupperkurs verkommt. […]

S.34:

Die Überdehnung des Kompetenzdenkens und die Glorifizierung digitaler Informationsbeschaffungsmöglichkeiten führen aber auch dazu, dass die Frage nach dem, was ein Heranwachsender nicht nur können, sondern tatsächlich wissen sollte, aus den bildungspolitischen Debatten fast vollständig ausgeklammert wird. Denn hier – und das trifft vor allem die Sekundarstufe – müsste es um Inhalte, um verbindliche Kenntnisse in natur- und humanwissenschaftlichen Bereichen, um die Bekanntschaft mit kanonischen Werken der Literatur und Kunst, um grundlegende Einsichten in die Geschichte und Politik und deren Zusammenhänge gehen. Das aber würde bedeuten, dass Inhalte ausgewählt, gewichtet und bewertet werden müssen – hier will sich aber niemand exponieren. Als bildungsfern erweisen sich hier die Bildungsplaner und die Agenten der kompetenzorientierten Unterrichtsbürokratie.“

Astrid zum Felde, Vorsitzende AfD-Fraktion Samtgemeinde Lühe

07.02.2019 Wer schützt die Verfassung vor den Verfassungsschützern?

 “Die AfD hat Klage gegen den Verfassungsschutz eingereicht. Dieser hatte die Partei als Prüffall eingestuft. Doch das sei offensichtliche Wahlkampfhilfe für die etablierten Parteien, schreibt Elmar Schmähling, ehemaliger Flottillenadmiral und Chef des Militärischen Abschirmdienstes”

Siehe BEITRAG auf cicero.de

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den AfD-Antrag auf Einsicht in das Gutachten über die Partei erneut abgelehnt. Das Informationsfreiheitsgesetz gelte nicht für das Bundesamt, argumentiert der Präsident des Bundesamts Thomas Haldenwang in einem Schreiben an die Bundessprecher der AfD.

Dazu erklärt AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen:

„Uns Betroffenen wird mit Hinweis auf die formale Rechtslage der Einblick in das umstrittene Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD verweigert. Das illegale Durchstechen des gesamten Gutachtens an die Presse hat der Verfassungsschutz aber offenbar nicht verhindern können oder wollen.“

06.02.2019 SG Lühe: Antrag zum Thema “Schule schwänzen für den Klimaschutz”

Am 19.2. tagt der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe gemeinsam mit den Schulausschüssen der Samtgemeinde Horneburg und der Einheitsgemeinde Jork. In dieser Sitzung soll ein Energiesparmodell für die Schulen vorgestellt werden.

Die AfD-Fraktion hat folgenden Antrag für die Sitzung eingereicht:

Die AfD-Fraktion beantragt, einen TOP „Schuleschwänzen für den Klimaschutz“

in die Tagesordnung des Schulausschusses aufzunehmen.

Unter diesem TOP wird um die Beantwortung folgender Fragen durch die anwesenden Vertreter der Schulen gebeten:

  1. Wie viele Schüler Ihrer Schule haben bisher die Schule geschwänzt, um an einer Demonstration für den „Klimaschutz“ teilzunehmen (aufgeteilt nach Tagen)?
  2. Haben auch Lehrer an der Demonstration teilgenommen?
  3. Wurden die Schüler ermutigt/aufgefordert, an der Demonstration teilzunehmen bzw. gab es Werbung an der Schule (wenn ja, von wem?)?
  4. Welche Konsequenzen haben die Schüler erfahren, die dem Unterricht ferngeblieben sind?

Der Schulausschuss möge folgenden Beschluss fassen, falls Schüler der anwesenden Schulvertreter für die Teilnahme an Demonstrationen dem Unterricht unerlaubt ferngeblieben sind bzw. zukünftig fernbleiben:

„Der Schulausschuss stellt fest, dass er die Teilnahme von Schülern an einer Demonstration, unabhängig vom Thema, während der Unterrichtszeiten grundsätzlich ablehnt. Die Schulleitung wird aufgefordert, den betroffenen Schülern einen Verweis zu erteilen und für die Nachholung des versäumten Unterrichts zu sorgen („Nachsitzen“). Im Wiederholungsfall sind Maßnahmen, wie sie bei Unterrichtsverweigerung im Allgemeinen üblich sind, zu ergreifen. Alle Eltern und Schüler sind zeitnah und schriftlich zu diesem Thema zu informieren.“

 

Begründung:

In diesem Artikel vom 23.01.2019 wird behauptet, dass Schüler aus mehreren Schulen des Landkreises Stade die Schule schwänzten, um für den „Klimaschutz“ zu demonstrieren:

https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/politik/schule-schwaenzen-fuer-eine-bessere-zukunft-d132353.html

Es besteht eine Schulpflicht, die einzuhalten ist. Natürlich begrüßen es die Schüler, dem Unterricht fernzubleiben, um zu demonstrieren, insbesondere, wenn sie dann in den Medien als Helden gefeiert werden. Das wahre Interesse der Demonstranten würde sichtbar, wenn die Demonstration außerhalb des Unterrichts stattfände.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion liegt hier ein geistiger Missbrauch unserer Kinder und Jugendlichen vor. Abgesehen davon, dass die Schüler an unseren Schulen nur sehr einseitig zum Thema „Klimaschutz“ informiert werden, werden Sie nun für emotionale Stimmungsmache fern jeder Sachlichkeit in der Öffentlichkeit instrumentalisiert.

Wir fordern die Schulen auf, den Schülern im Rahmen des Unterrichts auch alternative wissenschaftliche Sichtweisen zum „Klimaschutz“ darzulegen, damit sie die Chance haben, sich selbst ein Urteil zu bilden. Alles andere ist Ideologisierung und kein Unterricht, der zu selbstständigem Denken und Urteilsvermögen erziehen sollte.

Greta, die missbrauchte Umweltikone

Wissenschaftler vor dem US-Senat

Die Energiewende aus norwegischer Sicht

Klimawandel im Bundestag

 

Astrid zum Felde, Vorsitzende der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe

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Antwort von Tim Siol. Hauptamtsleiter und stellv. Bürgermeister der Samtgemeinde Lühe, am 7.2.2019

Sehr geehrte Frau zum Felde,

mit Schreiben vom 05.02.19 haben Sie die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Schuleschwänzen für den Klimaschutz“ für die Sitzung des Schulausschusses am 19.02.19 beantragt. Diesen Antrag lehne ich ab. Die Ausschussvorsitzende ist hierüber informiert.

Begründung:

Der Schulausschuss ist ein sogenannter Pflichtausschuss nach § 110 Nds. Schulgesetz (NSchG). Aufgabe des Ausschusses ist es der Natur der Sache nach, Entscheidungen in schulischen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit einer Kommune als Schulträger fallen, für den Samtgemeindeausschuss oder den Samtgemeinderat vorzubereiten und entsprechende Empfehlungen auszusprechen.

Die Aufgaben der Kommunen als Schulträger liegen im Wesentlichen darin, das notwendige Schulangebot vor Ort vorzuhalten, für die notwendigen Schulräume zu sorgen und diese zu unterhalten sowie die Schulen mit entsprechenden Schuleinrichtungen und Lehrmitteln zu versorgen (sogenannte „äußere Schulangelegenheiten“). Die Durchführung der sogenannten „inneren Schulangelegenheiten“ (insbesondere also den pädagogischen Angelegenheiten) obliegen dem Schulleiter, dem Schulvorstand oder der Gesamtkonferenz. Die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht und die Einleitung von entsprechenden Maßnahmen bei Verstößen liegt als innere Schulangelegenheit in der Zuständigkeit der Schulleitung.

Schulträger haben gegenüber den Schulleitungen, die Bedienstete des Landes sind, keinerlei Weisungsrecht in inneren Schulangelegenheiten.

Mit Ihrem Antrag und insbesondere mit dem enthaltenden Beschlussvorschlag zielen Sie aber darauf ab, dass die Samtgemeinde Lühe als Schulträger dem Schulleiter Weisungen erteilt (ich zitiere  aus Ihrem Antrag:  „Die Schulleitung wird aufgefordert, den betroffenen Schülern einen Verweis zu erteilen und für die Nachholung des versäumten Unterrichts zu sorgen („Nachsitzen“)“. Dies würde jedoch einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der Schulleitung bedeuten. Gegen einen solchen Beschluss müsste der Samtgemeindebürgermeister Einspruch einlegen.

Zum Thema „Schule schwänzen“ verweise ich bei Interesse auf die Handreichung des Landkreises Stade und der Nds. Landesschulbehörde „Schulvermeidung! Schulverweigerung! Was tun? Wer hilft?“. Sie steht auf der Homepage des Landkreises Stade zum Download zur Verfügung: https://www.landkreis-stade.de/portal/seiten/hilfe-beratung-901000122-20350.html

Abschließend möchte ich erwähnen, dass keine Schüler und keine Lehrkräfte der Oberschule Steinkirchen an der von Ihnen zitierten Demonstration teilgenommen haben.

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Antwort von Astrid zum Felde, Vorsitzende der AfD-Fraktion, am 8.2.2019

Sehr geehrter Herr Siol,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Da die Schüler-Demonstrationen zum Klimaschutz ein hochpolitisches Thema sind, welches in den Medien breit behandelt wird und wahrscheinlich auch noch einige Monate aktuell bleibt, ist die Stellungnahme eines politischen Gremiums m. E. legitim, auch wenn man der Schulleitung keine Weisungen erteilen darf.
Ich möchte daher um ein Meinungsbild des Ausschusses bitten, ggf. unter dem TOP “Anfragen und Anregungen”.

 

06.02.2019 Kreistag Stade: Antrag und Informationen zum Thema RROP und Windkraft

S DammannDer Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen des Stader Kreistages wird auf seiner Sitzung am 27.2. zum Thema Regionaler Raumordnungsplan (RROP) und “Windpark Agathenburg” diskutieren und beschließen. Die AfD-Fraktion hat hierzu einen Antrag mit Hintergrundinformationen eingereicht, um zu einer sachlichen Diskussion des Themas beizutragen. Hierbei weist sie auf eine Ausarbeitung norwegischer Wissenschaftler hin, s. HIER, in der die grundsätzlichen Probleme der deutschen Energiewende analysiert werden.

Antrag siehe HIER

 

“Wir haben auch 2018 erheblichen Aufwand betreiben müssen, um das Netz zu stabilisieren. Die Kosten dafür sind 2018 zwar stabil geblieben, das aber auf einem hohem Niveau. Die Gesamtkosten für Tennet betrugen im vergangenen Jahr 1,03 Milliarden Euro. Das entspricht ungefähr dem Wert von 2017. Von der Gesamtsumme entfallen etwa 550 Millionen Euro auf Redispatch-Maßnahmen und die Netzreserve sowie etwa 480 Millionen Euro auf Entschädigungszahlungen für Windanlagen, die wir abregeln mussten.

Siehe MELDUNG von dts

05.02.2019 Die Kohlekommission …

… ist  mit hochkarätigen “Experten” zum Thema besetzt. So finden sich hier z.B. die Vorsitzende des Deutschen Roten Kreuzes, Gewerkschaftsvertreter oder ehemalige Politiker wie Herr Platzek oder Herr Pofalla (z. Z. im Vorstand der Deutschen Bahn).

Da werden doch die Ergebnisse der Kommission nicht durch Sachverstand gefährdet.

MITGLIEDER der Kommission, DETAILS zu den Personen

Eine hervorragende Analyse zur Energiewende finden Sie HIER.

Ein US-Wissenschaftler vor dem US-Senat, s. HIER

03.02.2019 Klimaschutz als Religion

“Will das Land der Erfinder von Otto- und Dieselmotoren diese wirklich abschaffen? Oder besinnen sich deutsche Politiker noch und stoppen die Zerstörung der wirtschaftlichen Herzkammer Deutschlands? Immerhin hat München nachgemessen und festgestellt, dass die Luft sauberer als befürchtet und vom Landesumweltamt gemessen sei. Das Bundesumweltamt hat übrigens mitgeteilt, dass die Feinstaubgrenzwerte in keinem deutschen Ballungszentrum mehr überschritten werden.”

Siehe KOMMENTAR in der FAZ

Neue Dimension im Stickstoff-Streit:

02.02.2019 AfD Bundestag: Anträge und Initiativen der aktuellen Plenarwoche

PRESSEKONFERENZ (VIDEO 1:02:41)

0:00:15     Lungenfachärzte vs. NOx Grenzwerte
0:01:55     1. Antrag Russland Politik (Dr. Anton Friesen)
0:08:12     2. Antrag Fahrverbote / Grenzwert 40µg (Marc Bernhard)
0:23:47     3. Antrag Datenschutzgesetze (Joana Cotar)
0:33:27     4. Antrag  Hochseeproblematik Havarie MSC Zoe (Andreas Mrosek)
0:49:15     5. Antrag Chemische Pfflanzenschutzmittel   (Stephan Protschka)
0:51:45     Allgemeine Fragen an die AfD: §219; Verfassungsschutz; Wahl Harder-Kühnel Uwe Witt; Haldenwang; VS-Bericht