27.03.2016 Erste Verfassungsbeschwerde gegen die Windkraft

Jetzt gibt es die erste Verfassungsbeschwerde gegen die Windkraft. »Wir müssen hier einfordern, dass der Staat tätig wird!« Das sagt der Verfassungsrechtler Professor Dr. Michael Elicker. Er und sein Kollege Professor Dr. Rudolf Wendt beraten drei Familien, aus Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, neben deren Häusern große Windparks aus dem Boden gestampft wurden.

Die beiden renommierten Verfassungsrechtler der Universität des Saarlandes wollen »das verfassungsmäßige Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit gegenüber einem Staat geltend machen, der dieses Recht nicht genügend berücksichtigt.«

Windenergieanlagen sind nicht nur laut, sondern strahlen auch Schall im sogenannten Infraschallbereich aus. Der liegt mit Frequenzen von 1 bis 20 Hertz unterhalb der Schwelle des menschlichen Höhrsinnes und geht vor allem auch durch Gebäudewände. Diese Schallwellen sind gesundheitsschädlich.

Elicker: »Wir kennen mittlerweile einen Dosis-Wirkungszusammenhang zwischen einer Exposition im Bereich von Windanlagen und den entsprechenden gesundheitlichen Schädigungen. Deswegen können wir dieses staatliche Versäumnis nicht so einfach ignorieren.«

Zum BEITRAG beim Deutschen Arbeitgeber Verband