21.03.2023 Kreistag Stade: AfD-Antrag zur Windkraft

SLindszusAuf der Sitzung des Kreistages wurde der AfD-Antrag zur sicheren und stabilen Energieversorgung im Landkreis Stade (Anpassung der Genehmigungsverfahren für Windräder) behandelt, s. HIER.

Die Rede der AfD-Fraktionsvorsitzenden, Anke Lindszus im Wortlaut:

“Wir besprechen hier einen Antrag meiner AfD, der unsere Bedenken gegenüber dem Ausbau von Windkraftanlagen (WKA) begründet.

Über 10 Seiten beleuchtet unser Antrag

  • die technischen Aspekte von WKA’s,
  • das Thema Netzstabilität, das durch die Unbeständigkeit von WKA’s beeinträchtigt wird, weil sie weder bei Dunkelflaute noch bei starkem Sturm Energie liefern.
  • Die Folgeschäden durch WKA’s.
    • Hier sprechen wir über die Zerstörung unserer Umwelt
      • durch Rodungen oder
      • dem Verbleiben von Betonsockeln nach Rückbau der Anlagen
    • Das Vernichten von Vögeln, Fledermäusen und Insekten
    • Über Gesundheitsschäden von Menschen durch Infraschall und Schattenwurf
    • Beschädigungen von elektrischen Geräten durch Frequenzschwankungen
    • Vom Verbau des hoch klimaschädilichen Gases SF6, das schon deutlich mehr als prognostiziert aus WKA entwichen ist.
    • Und wir sprechen von meteorologischen Auswirkungen,
      • wie das Absinken von Windgeschwindigkeiten (Terrestrial Stilling TS)
      • Das Austrocknen von Böden bis zum
      • Aufheizen der Erde, zu dem nach verschiedenen Studien Windfarmen beitragen.

All dies haben wir uns nicht ausgedacht, sondern haben Studien und Artikel dazu zitiert und 24 Anlagen verlinkt. Und diese Studien stehen erst am Anfang. Ich prognostiziere, dass mit zunehmendem Ausbau der WKA die Studien zunehmen und die Meteorologischen Auswirkungen noch deutlicher werden.

Dass die volkswirtschaftlichen Schäden immens sind, wenn die Energieversorgung im Land nicht sichergestellt ist, ist auch schon erkennbar.  Die Industrie zieht bereits Konsequenzen und sucht sich andere Standorte.

Ich appelliere mit diesem Antrag an Ihre Vernunft, sich statt für Windkraftanlagen für eine gesicherte Energieversorgung einzusetzen. Das heißt, auch für den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken und die Weiterentwicklung von z.B. kleinen modularen  Kraftwerken (sogenanntenn SMR – Kleine Modularen Reaktoren.)

Mir ist klar, dass Sie unseren AfD Antrag allein aus Prinzip, wie alle anderen AfD-Anträge, ablehnen. Ich hoffe aber, dass bei Einigen von Ihnen ein paar Argumente aus dem Antrag hängenbleiben und Sie zum Nachdenken bewegen.”

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Aus den Reihen der Kreistagsmitglieder kamen dann zwei Einlassungen von Herr Ultsch (Die Partei) und Herrn Dr. Stechmann (SPD).

Herr Ultsch wurde durch den Kreistagsvorsitzenden gerügt, weil er sich im Ton vergriff, als er meinte, die 10 Seiten der AfD seien zusammengeschriebener Mist. Er behauptete, er hätte in einer im AfD-Antrag zitierten Studie von Miller und Keith (2018) nachgelesen und bemerkt, dass diese nicht von Erderwärmung ausgeht, sondern davon, dass sich die Temperatur nur anders verteilt, in Summe aber gleich bleibt.

Frau Lindszus konnte darauf noch einmal aus der Studie von Miller und Keith (2018) zitierten: „Die Erwärmung durch Windkraftnutzung kann die vermiedene Erwärmung durch reduzierte Emissionen für ein Jahrhundert übersteigen.”

Herr Stechmann ging darauf ein, dass der Kreis die Bauvorschriften von Windkraftanlagen nicht ändern könne, weil dies Ländersache sei.

Frau Lindszus bestätigte dies zum Teil, verwies aber darauf, dass  der für uns gültige Windenergieerlass (Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen)  einen Stand von 2021 hat und eine Veränderung erwartet wird, auf die noch Einfluss genommen werden kann.

Und selbst der Städtetag fordert , wie auch unserer Antrag, dass eine Bürgerbeteiligung bei Windkraftanlagen umzusetzen sei.

Aus <https://www.dstgb.de/themen/energiewende/erneuerbare-energien/dstgb-fordert-weiter-verpflichtende-finanzielle-beteiligung/>

Nachtrag: unbestritten ist, dass der Kreis die zuständige Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen an Land ist. Er kann also Bewilligungen verweigern. Es sei denn, diese fallen unter die Genehmigungsfreistellung (§ 62 NBauO) In Gewerbe- und Industriegebieten oder sind unter 100 m hoch. Dann braucht die Baubehörde nur über die Windkraftanlage informiert zu werden.

Aus <https://www.fachagentur-windenergie.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/laenderinformationen-zur-windenergie/niedersachsen/>

Erwartungsgemäß wurde der Antrag wie immer mit breiter Mehrheit abgelehnt.