18.10.2016 Parteienstaat und Staatsparteien

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Setzt Artikel 21 des Grundgesetzes als SOLL. Der von den Parteien in Besitz genommene Staat behindert als Parteienstaat die politische Willensbildung des Volkes – beschreibt die politische Wirklichkeit des IST. So simpel diese politische Buchhaltung klingen mag, sie stimmt auf Punkt und Komma.

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