18.08.2018 Antwort der Bundesregierung zum “gelben Schein”

Die Antwort der Bundesregierung zum Thema “Staatsangehörigkeitsausweis” (“Gelber Schein”) liegt nun vor. Das Innenministerium von Baden-Württemberg hatte im letzten Jahr dargelegt, der Staatsangehörigkeitsausweis sei “das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (Paragraph 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.” Die Bundesregierung sieht dies etwas anders: “Das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit einem gültigen  Pass  oder  Personalausweis  der  Bundesrepublik  Deutschland  hinreichend glaubhaft  gemacht.  Die  Erteilung  dieser  Ausweisdokumente  setzt  voraus,  dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist (§ 6 Absatz 2 des Passgesetzes, § 9 Absatz 3 des Personalausweisgesetzes). Ein Staatsangehörigkeitsausweis  wird  daher  grundsätzlich  nur  dann  benötigt,  wenn  die  deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft und klärungsbedürftig ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird….”

Antwort Baden-Württemberg   ———–   Antwort Bundesregierung