Die Antwort der Bundesregierung zum Thema “Staatsangehörigkeitsausweis” (“Gelber Schein”) liegt nun vor. Das Innenministerium von Baden-Württemberg hatte im letzten Jahr dargelegt, der Staatsangehörigkeitsausweis sei “das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (Paragraph 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.” Die Bundesregierung sieht dies etwas anders: “Das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit einem gültigen Pass oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland hinreichend glaubhaft gemacht. Die Erteilung dieser Ausweisdokumente setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist (§ 6 Absatz 2 des Passgesetzes, § 9 Absatz 3 des Personalausweisgesetzes). Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird daher grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft und klärungsbedürftig ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird….”