„Warum die AfD nicht ins Dorfgemeinschaftshaus Hammah darf“.
So ein Titel im Stader Tageblatt vom 15.06.2025. Das Tageblatt machte sich die Interpretation des Samtgemeindebürgermeisters von Oldendorf-Himmelpforten, Holger Falcke, unkritisch zu eigen. Falcke beruft sich auf die Nutzungssatzung. Zitat: „Die lässt parteipolitische Veranstaltungen zu, beschränkt das aber aufs Dorf“. Der gute Mann ignoriert dabei aber das Ergebnis der letzten Bundestagswahl. Die AfD wurde mit 31% der Erst- und der Zweitstimmen die stärkste politische Kraft im „Dorf“. Eine Anfrage zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses von Sebastian Sieg, Direktkandidat für den Wahlbereich, wurde vom Bürgermeister Holger Falcke mit der vorgenannten fadenscheinigen Begründung abgelehnt.
Da solche Fälle sich häufen, stellt sich doch automatisch die Frage, ob es wirklich nur jeweils um die „Nutzungssatzung“ geht, oder ganz andere Gründe hinter den Entscheidungen des Bürgermeisters stehen, zumal gerade in jüngster Vergangenheit das Dorfgemeinschaftshaus für politische Zwecke gerade vom Tageblatt, das nicht in Hammah, sondern in Stade ansässig ist, genutzt wurde. Der Herr Bürgermeister, so scheint es, hat offenkundig ein Problem mit dem Artikel 3 GG. Damit ist er leider nicht allein. Die Gemeinde Grünendeich musste zu diesem Thema vor einiger Zeit ein eindeutiges Urteil des Verwaltungsgerichts Stade zur Kenntnis nehmen und die Kosten des Verfahrens tragen. Die Urteilsbegründung war für die Gemeinde Grünendeich mehr als peinlich.
Natürlich könnte die AfD auch in diesem Fall mit guten Erfolgsaussichten vor Gericht gehen. Der AfD-Kreisverband schließt diesen Weg nicht aus, hat aber zunächst einmal einen Antrag auf Genehmigung eines Informationsstandes direkt vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Hammah gestellt. Wir warten und sind sehr gespannt auf die Reaktion des Bürgermeisters Holger Falcke.
AfD Kreisverband Stade, Helmut Wiegers, Pressesprecher