15.05.2018 Verfassungsgericht entscheidet über Grenzöffnung!

Die Klage der AfD gegen die langjährige Aufrechterhaltung der lediglich mündlichen Entscheidung zur Grenzöffnung von 2015 wird unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 in Karlsruhe geführt. Sie wurde am 14. April 2018 von der Bundestagsfraktion nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit und von den Medien unbeachtet erhoben und bereits Mitte April in dem oben genannten Youtube-Video öffentlich gemacht. Damit rückt die Lüftung des Geheimnisses der Grenzöffnung in greifbare Nähe.

Siehe BEITRAG auf achgut.com