In der kommenden Woche soll der Bundestag über ein Paket von 13 Grundgesetzänderungen beschließen. U.a.:
In Grundgesetz Art 90 soll demnach künftig stehen: „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“ Diese Formulierung erlaubt, dass die Autobahnverwaltung zu einem Privatunternehmen wird. Bisher steht dort „bundeseigene Verwaltung“ und damit ist die Gemeinwohlverpflichtung sichergestellt. Die Umwidmung zu einem privatwirtschaftlichen Unternehmen installiert das Prinzip ‚Gewinnmaximierung vor Gemeinnutzen‘.
Auch für den Bau und Betrieb von Schulen sollen öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) angestrebt werden.
Siehe BEITRAG auf gemeingut.org