11.12.2018 Total-Überwachung: Straftäter besser geschützt als Dieselfahrer

“Die Bundesregierung will Dieselfahrverbote mit automatischen Kennzeichenkontrollen kontrollieren. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht schon im April 2008 geurteilt, dass die gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen, wenn sie anlasslos, flächendeckend und unverhältnismässig sind. 

Bei dem Verfahren werden alle vorbeifahrenden Fahrzeuge (inklusive Fahrer und Beifahrer) gefilmt, eine spezielle Software erkennt das Kennzeichen und gleicht dies mit einer Datenbank ab.”

Siehe BEITRAG auf achgut.com