11.05.2020 Ursula von der Leyen prüft rechtliche Schritte gegen Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht verkündete kürzlich ein bahnbrechendes Urteil (s. HIER): Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt in Teilen gegen das deutsche Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben. Das BVerfG stellt sich damit erstmals gegen den Europäischen Gerichtshof. Darüber ist man in Brüssel nun empört und unsere ehemalige Verteidigungsministerin erdreistet sich, über rechtliche Schritte gegen Deutschland nachzudenken.

Siehe BEITRAG auf freiewelt.net

EZB-Urteil des Verfassungs-Gerichtes: Winds of Change? (achgut.com)