Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzt drei Tage für Aufarbeitung der umfangreichen Planergänzung an. Offen bleibt allerdings, ob in diesem Jahr noch ein Urteil in dem Verfahren fällt.
Siehe ARTIKEL im Hamburger Abendblatt
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzt drei Tage für Aufarbeitung der umfangreichen Planergänzung an. Offen bleibt allerdings, ob in diesem Jahr noch ein Urteil in dem Verfahren fällt.
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